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Kindernachzug

Diskutiere Kindernachzug im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Sawadee Krab Wir haben vor den Sohn meiner Frau nachzuholen wenn wir Verheiratet sind. Ein Bekanter von mir meint das ich allerdings ausreichen...
M

Michael0911

Gast
Sawadee Krab

Wir haben vor den Sohn meiner Frau nachzuholen wenn wir Verheiratet sind. Ein Bekanter von mir meint das ich allerdings ausreichen Wohnraum nachweisen muss um den Sohn holen zu können.

Für 3 Personen 75 qm oder 3 Zimmer

Ich habe aber nur eine 60 qm 2 Zimmer Wohnung. Ist es trotzdem möglich den 3 Jahre alten Sohn nachzuholen ?
Würde mich über eine Info freuen.

Gruß
Michael
 
C

CNX

Gast
Dürfte aus meiner Sicht kein Problem darstellen. Das Kind ist ja auch erst 3 Jahre. Ausserdem geht es hier um Familienzusammenführung.
Das wird man Euch schlecht verweigern können.

Gruss
C N X
 
W

waanjai

Gast
..... in Fortführung meiner Antwort zum Thema "Vollmacht".....

und wenn man glatt das Wort "Wohnraum" beim Suchen eintippt.......
dann......... sagt einem sogar ein RA Stancke etwas über die rechtlichen Kennziffern.

Benötigter Wohnraum bei Kindernachzug

Aber frag ruhig weiter. Schließlich bekommen hier diejenigen, die Fragen von Newbies beantworten, ein fürstliches Honorar vom Admin. :rofl:

P.S. .... und da gibt es noch eine Ecke, wo man sich als Neuling vorstellen kann .... :wink:
 
M

Michael0911

Gast
Sawadee Krab

Jetzt hab ich mal etwas weiter gelesen, demnach braucht man

Für zwei Personen 60 qm oder zwei Räume
Für ein Kind unter 6 Jahren reichen in Bayern 6 qm

Mit anderen Worten bräuchte ich für zwei Personen und ein Kind 66 qm.
Sehe ich das richtig so? Ich will meiner Frau da nichts Falsches sagen.


Gruß
Michael
 
Jinjok

Jinjok

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Dortmund
Hallo Michael
Sei doch mal realistisch. Mit einem dreijährigen in einer 2-Raumwohnung? Bis er hier ist ist er vielleicht schon vier. Da wäre schon ein eigenes Zimmer angebracht. Hier wird von Minnimalforderungen der Gesetzgebers gesprochen die sicher nichtmal die Ideallösung darstellen. Aber muß man noch versuchen darunter bleiben zu wollen? Ein Umzug in eine 3-Raumwohnung wird über kurz oder lang unvermeidlich sein und billiger als jetzt wird es nicht werden, wo Du noch allein bist. Meine 3¢ zu Deiner Frage.
Viele Grüße
Jinjok
 
M

Michael0911

Gast
Sawadee Krab

Jinjok du hast natürlich damit recht das eine 3 Zimmer Wohnung am besten währe und ein Kinderzimmer notwendig ist.
Ich bin ja schon dabei mich nach einer größer Wohnung mit 3 Zimmer umzuschauen.
Aber wie erkläre ich es meiner Jo das wir ihren Sohn erst nachholen können wenn wir eine ausreichend große Wohnung haben. Sie würde jetzt wieder am liebsten nach Thailand fliegen um nach den Ei ( ihren Sohn ) zu schauen weil ihre Eltern gesagt haben das er Fiber hat. Sie vermisst halt Ihren Sohn sehr mit Logik komme ich da wenig weiter ihr zu erklären warum es jetzt nicht so geht wie sie will.
Oder wie mein Liebe sagt, lass uns doch einfach den Ei holen nach einer Wohnung könne wir immer noch schauen.
Na ja , ich gehe mal davon aus das hier schon jeder über die thailändische zumindest gewundert hat. Um es noch milde auszudrücken.

Gruß
Michael
 
C

Chak

Gast
Wenn du den Link liest, dann könnten deine 60 m² ausreichen. Hilfreich ist es sicherlich auch, wenn du der Ausländerbehörde klar machst und am besten auch nachweisen/glaubhaft machen kannst, dass du dich bereits aktiv nach einer 3-Zimmer-Wohnung umsiehst. Ich würde jedenfalls nicht erst warten, bis du eine solche Wohnung gefunden hast, da so ein Antrag ja auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
 
C

CNX

Gast
Michael0911" schrieb:
Sawadee Krab
Jinjok du hast natürlich damit recht das eine 3 Zimmer Wohnung am besten währe und ein Kinderzimmer notwendig ist.
Ich bin ja schon dabei mich nach einer größer Wohnung mit 3 Zimmer umzuschauen.
Aber wie erkläre ich es meiner Jo das wir ihren Sohn erst nachholen können wenn wir eine ausreichend große Wohnung haben. Sie würde jetzt wieder am liebsten nach Thailand fliegen um nach den Ei ( ihren Sohn ) zu schauen weil ihre Eltern gesagt haben das er Fiber hat. Sie vermisst halt Ihren Sohn sehr mit Logik komme ich da wenig weiter ihr zu erklären warum es jetzt nicht so geht wie sie will.
Oder wie mein Liebe sagt, lass uns doch einfach den Ei holen nach einer Wohnung könne wir immer noch schauen.
Na ja , ich gehe mal davon aus das hier schon jeder über die thailändische zumindest gewundert hat. Um es noch milde auszudrücken.
Gruß
Michael
Klar ist das mit einer grösseren Wohnung die Ideallösung. Hole ihn her und kümmere dich intensiv um eine größere Wohnung. Damit zeigts Du auch gleich wie wichtig Dir die Familie ist. Gegen Mutterliebe kommst Du doch nicht an.

Gruss
C N X
 
K

Kali

Gast
Ja, ja, der Kindernachzug...

Unser Hauptvermittler (In Dänemark geheiratet) - der, dessen Frau in Thailand auch noch verheiratet ist - hier im Kreis hat inzwischen alle beiden seiner Frau hier - beim ersten wurde noch mit Besuchervisum getrixt, nachdem es hier war, waren eben Fakten geschaffen.

Eine Nachbarin von meiner Frau hat ihre Tochter auch inzwischen hier - Glückwunsch :super:, auch, wenn sie sich mit ihrem Mann kaum verständigen kann: sie kein Deutsch - er kein Thai.

Suays Stiefschwester (in Dänemark geheiratet) - das ist die, die in Thailand auch noch verheiratet ist - hat ihren Sohn inzwischen auch hier - geht zur Schule, erst einmal deutsch lernen, hat allerdings kaum Interesse...

Bei zukünftigem Schwager hat es nicht geklappt - die beiden Kinder seiner noch nicht Angetrauten durften noch nicht zusammen mit der zukünftigen Gattin (nicht mehr verheiratet, Witwe) einreisen - der Verdienst reichte nicht, da er ja derzeit arbeitslos. Werden dann nach der Hochzeit im Rahmen der Familienzusammenführung nachkommen. Danach die Sintflut, oder wie sagt man :nixweiss:

Wie dem auch sei - ihr Ziel erreichen sie - so oder so...

Mutterliebe ? Mag sein. Auf jeden Fall ein berechtigtes Interesse an der Zukunft ihrer Kinder...oder etwa ihrer eigenen :nixweiss:
 
C

Chak

Gast
Wie war das mit dem in Thailand noch verheiratet sein? Hat ihr Mann sich mal § 171 StGB angesehen?
 
K

Kali

Gast
Chak" schrieb:
... Hat ihr Mann sich mal § 171 StGB angesehen?
Es sind zwei, lieber Chak, zwei, die in Thailand noch verheiratet sind.

Und ihre Männer haben sich anscheinend ihre Frau noch nicht mal richtig angesehen, geschweige denn den von Dir zitierten Paragraphen.

Doch wir wollen nich kleinlich sein, gelle, und uns an diesem formaljuristischen Kram aufhalten, nich... ;-D
 
C

Chak

Gast
Kali" schrieb:
Chak" schrieb:
... Hat ihr Mann sich mal § 171 StGB angesehen?
Es sind zwei, lieber Chak, zwei, die in Thailand noch verheiratet sind.

Und ihre Männer haben sich anscheinend ihre Frau noch nicht mal richtig angesehen, geschweige denn den von Dir zitierten Paragraphen.

Doch wir wollen nich kleinlich sein, gelle, und uns an diesem formaljuristischen Kram aufhalten, nich... ;-D
Nun ja, ich muss zugeben, mein StGB war etwas alt, mittlerweile ist es § 172, aber 3 Jahre Gefängnis als Höchststrafe gilt weiterhin. :lol:
 
D

didl69

Gast
Hi Michael0911,

in deinem Fall brauchst du keinen ausreichenden Wohnraum nachweisen, weil du Deutscher bist, das mit dem ausreichenden Wohnraum ist nur fuer die hier lebenden Auslaender die ihre Ehefrau und eventuelle Kinder hierhin holen. Siehe hier :

Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen oder fehlendem Wohnraum scheitern?

Ja, das ist möglich. Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der hier lebende Ehegatte den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit sicher stellt. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. [highlight=yellow:d7fff98afe]Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle[/highlight:d7fff98afe], auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH´s entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG verweist.
(Gelesen bei www.info4alien.de hier http://www.info4alien.de/mick/faq.htm )

Na dann alles Gute
 
M

Michael0911

Gast
Sawadee Krab

Wegen den Kindadernachzug werde ich halt einfach mal mein Glück bei der ABH versuchen. Leider vergisst meine liebe Jo sich um die noch fehlende Ledigkeitsbescheinigung zu kümmern ( siehe Thema Fehlendes Papier, brauch Vollmacht in Thai ). Sie hat halt zur zeit nur Ihren Sohn Ei im Kopf.
Aber ohne alle Papiere zusammen zu haben um Heiraten zu können, kann man auch den Sohn nicht nachholen. Oder sehe ich das wieder Falsch ?
Das einzige was ich machen kann ist mein lieber Jo immer wieder zusagen das wir alle Papiere brauchen um Heiraten zu können und den Ei nachzuholen.

Gruß
Michael
 
C

Chak

Gast
So sieht es wohl aus. Vielleicht beeilt sie sich ja mit den Papieren, wenn sie weiß, dass sie erst dann ihren Sohn nachholen kann.
 
M

MenM

Gast
@ Michael0911

Sie muess doch verstehen das du erstmal verheiratest sein muess um dann nachher ihren sohn rueberkommen zu lassen !!?
Oder ist das eine voraussetzung ihr heiraten zu DUERFEN ?
(Thai frauen mit kind duerfen froh sein nochmal heiraten zu koennen,
dies gilt fuer Thailand, vor mir da wieder welche auf die barriere klettern und schreien)

Wie hat sie das bis her mit ihren sohn geregelt, hat sie sich immer selbst um der kleinen gekuemmert (war sie jeden tag bei ihm ?)

MFG :wink:
 
M

Michael0911

Gast
Sawadee Krab

Dass mein liebe Jo erst einmal dringend die noch fehlende Ledigkeitsbescheinigung braucht ist ihr mittlerweile klar. Es scheint jedoch einige Schwierigkeiten mit der Ledigkeitsbescheinigung zu geben, was jetzt allerdings genau schief läuft muss ich erst mal selber herausfinden und dann schauen wo ich wie eingreifen kann.
Jedenfalls ist sie mir gegenüber nicht mehr so energisch den Ei holen zu wollen.
Um die Frage zu beantworten, früher hat sich die immer um ihren Sohn gekümmert, außer wenn sie zur arbeit in die Fabrik gegangen ist. Dann hat sie ihn in der Früh zu Uroma gebracht und nach der Arbeit wieder abgeholt.

Gruß
Michael
 
Thema:

Kindernachzug

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