Kind im Ausland - Wann gibts Kindergeld?
Als Eltern erhalten Sie Kindergeld für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, wenn diese für einen Beruf ausgebildet werden. Der Auslandsaufenthalt des Kindes muss also als Berufsausbildung gelten, damit Sie auch während dieser Zeit Kindergeld erhalten.
Mit Urteil vom 19.02.2002 hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun folgendes festgelegt: Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Sprachkenntnisse führt, dient der Berufsausbildung. Ein Sprachaufenthalt im Ausland ist nur dann als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn er entweder
• in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben oder empfohlen ist oder
• wenn der begleitende Sprachunterricht mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst.
Ausnahmsweise gilt der Auslandsaufenthalt auch bei Unterschreiten dieser Grenze als Berufsausbildung, wenn:
a.. der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient
b.. Einzelunterricht in Verbindung mit umfänglicheren Vor- und Nacharbeiten erteilt wird
c.. neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Aktivitäten (z.B. Teilnahme an Vorlesungen oder Halten von Vorträgen in der Fremdsprache) unternommen werden.
(Az.: VIII R 83/00)
Quelle :
http://www.treuhand-hannover.de/archiv2003/14_03_03S1.html