I
Isaanfreak
Gast
Viele Thaifrauen haben ja noch minderjährige Kinder, die in Thailand z.B. von Oma, Opa, Tanten oder Onkels großgezogen werden, obwohl diese Kinder nach dem deutschen Recht die Chance hätten, ganz legal bei ihrer Mutter und ihrem Stiefvater zu leben.
Ich kann daher irgendwie nicht richtig nachvollziehen, wieso und weshalb sich die so genannten treusorgenden und liebenden Ehemänner nicht ihrer rein menschlichen Verantwortung bewusst sind und diese Kinder zu ihren Müttern nach Deutschland holen um das neue Glück zu vervollständigen
Ein Kind ohne Mutter oder Vater (sei es auch nur der Stiefvater) alleine zurück zu lassen finde ich irgendwie sehr Egoistisch und Kalt wenn dieser Umstand nicht zwingend notwendig ist
Bringt der ausländische Ehepartner minderjährige, unverheiratete Kinder mit in die Ehe, so richtet sich deren Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik nach den allgemeinen ausländerrechtlichen Regelungen über den Kindernachzug.
Ein Nachzugsrecht haben nur Kinder unter 16 Jahren, für die der ausländische Ehegatte das Sorgerecht besitzt. Dies gilt grundsätzlich beim Nachzug zur Mutter, der Nachzug zum Vater kann auf Schwierigkeiten stoßen.
Bei Kindern zwischen 16 und 18 Jahren entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen. Neben Fällen mit besonderer Härte wird sie allerdings die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft und die Wahrnehmung des Sorgerechts im Inland durch den ausländischen Ehegatten ebenso zu berücksichtigen haben wie die Integrationschance des Jugendlichen.
In der Regel wird eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn der ausländische Elternteil über ausreichenden Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist. Möglich ist auch eine Verpflichtungserklärung des deutschen Ehegatten, sofern dadurch der Lebensunterhalt des Kindes gesichert werden kann.)
Da ich diesen Umstand absolut nicht nachvollziehen kann, bitte ich um eine Aufklärung oder zumindest um eine anonyme und vor allen Dingen ehrliche Abstimmung.
Gruß Hans
Ich kann daher irgendwie nicht richtig nachvollziehen, wieso und weshalb sich die so genannten treusorgenden und liebenden Ehemänner nicht ihrer rein menschlichen Verantwortung bewusst sind und diese Kinder zu ihren Müttern nach Deutschland holen um das neue Glück zu vervollständigen

Ein Kind ohne Mutter oder Vater (sei es auch nur der Stiefvater) alleine zurück zu lassen finde ich irgendwie sehr Egoistisch und Kalt wenn dieser Umstand nicht zwingend notwendig ist

Bringt der ausländische Ehepartner minderjährige, unverheiratete Kinder mit in die Ehe, so richtet sich deren Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik nach den allgemeinen ausländerrechtlichen Regelungen über den Kindernachzug.
Ein Nachzugsrecht haben nur Kinder unter 16 Jahren, für die der ausländische Ehegatte das Sorgerecht besitzt. Dies gilt grundsätzlich beim Nachzug zur Mutter, der Nachzug zum Vater kann auf Schwierigkeiten stoßen.
Bei Kindern zwischen 16 und 18 Jahren entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen. Neben Fällen mit besonderer Härte wird sie allerdings die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft und die Wahrnehmung des Sorgerechts im Inland durch den ausländischen Ehegatten ebenso zu berücksichtigen haben wie die Integrationschance des Jugendlichen.
In der Regel wird eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn der ausländische Elternteil über ausreichenden Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist. Möglich ist auch eine Verpflichtungserklärung des deutschen Ehegatten, sofern dadurch der Lebensunterhalt des Kindes gesichert werden kann.)
Da ich diesen Umstand absolut nicht nachvollziehen kann, bitte ich um eine Aufklärung oder zumindest um eine anonyme und vor allen Dingen ehrliche Abstimmung.
Gruß Hans