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Kinder nach Deutschland

Diskutiere Kinder nach Deutschland im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Ihr Lieben, ich hab eine Frage an euch. Meine Freundin will die Kinder, (2 Mädchen, 7 und 16 Jahre alt) ihres Bruders Adoptieren. Welche...
D

DJ

Gast
Hallo Ihr Lieben,
ich hab eine Frage an euch.

Meine Freundin will die Kinder, (2 Mädchen, 7 und 16 Jahre alt) ihres Bruders Adoptieren. Welche Möglichkeiten haben wir die Kinder, wir wollen Heiraten, nach Deutschland zu holen.


Gruß
Walter
 
tira

tira

Senior Member
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DJ" schrieb:
.....die Kinder, (2 Mädchen, 7 und 16 Jahre alt) ihres Bruders Adoptieren.....
tach walter,

denke mal falls sie die kinder in los adoptieren kann, wird das im rahmen einer familien zusammenführung
keine grösseren probleme aufwerfen.

doch bist du dir auch sicher sollte die kindermutter noch leben, dass das alles auch in ihrem sinne ist?

desweiteren würde ich die fremden charaktere der kinder nicht unterschätzen von denen
du derzeit wahrscheinlich null ahnung hast........... :ohoh:

im normal fall ärgert man sich nicht mit anderer leute kinder rum, ist auch verantwortung mit verbunden,
bei nichtgefallen können diese nicht mal soeben im tierheim oder ähnlichem entsorgt werden.

gruss :wink:
 
W

weedy

Gast
Irgendwie bekomme ich da sofort ein schlechtes Bauchgefühl. Ist das wirklich auch dein fester Wunsch (sorry, aber was ich mir beinah nicht vorstellen kann) oder eher der deiner Freundin? Noch nicht verheiratet und schon Pläne fremde Kinder zu adoptieren, bist du dir da wirklich sicher? Erzähl doch mal ein wenig mehr (wenn du magst)...
 
W

waanjai

Gast
Vorsicht!
Das Regelhöchstalter bei Familiennachzug der Kinder ist und bleibt bei 16 Jahren!
Die Kinder sind ja noch nicht einmal adoptiert. Dann muß höchstwahrscheinlich eins der beiden in Thailand bleiben. Kinder werden getrennt.
Ist das alles wirklich schon durchdacht worden von Euch?
Und sollte eine Ausnahmeregel greifen (dann max. 18), wie soll sich ein 16-17jähriges Kind in D integrieren? Wo Deutsch lernen?
Weiß die Mutter in spe wirklich was sie hier lostritt?
 
A

Abu

Gast
waanjai" schrieb:
Vorsicht!
Das Regelhöchstalter bei Familiennachzug der Kinder ist und bleibt bei 16 Jahren!
Die Kinder sind ja noch nicht einmal adoptiert. Dann muß höchstwahrscheinlich eins der beiden in Thailand bleiben. Kinder werden getrennt.
Ist das alles wirklich schon durchdacht worden von Euch?
Und sollte eine Ausnahmeregel greifen (dann max. 18), wie soll sich ein 16-17jähriges Kind in D integrieren? Wo Deutsch lernen?
Weiß die Mutter in spe wirklich was sie hier lostritt?
@ Waanjai,

Ich muß kleine Korrekturen anbringen:
- Regelhöchstalter ist 15 (vgl. § 20 AuslG Abs. 2: " ... wenn ... 2. das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
- Höchstalter für Ausnahmeregelung ist 17. Die Voraussetzungen dürften aber sowieso nicht gegeben sein.

Ergo ist der Nachzug des älteren Kindes nahezu ausgeschossen.

Wenn DJ die Kinder adoptieren würde, sähe die Sache anders aus:

§ 6 StAG: "Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit."

Generell würde ich mir aber an DJ´s Stelle überlegen, ob dies im Interesse
- der Kinder
- von mir selbst
ist!

Abu
 
W

waanjai

Gast
@ Abu
Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für solche Korrekturen. Sie korrigieren nicht nur, sondern bestätigen ja auch Inhalte. Und dass ist nicht nur für mich interessant, sondern insbesondere für den Fragesteller. Also nicht: "Ich muß....", sondern: Präziser wäre/ist... :-)

P.S. Kleiner freundschaftlicher Hinweis: Achtung, keine Vollzitate mehr vornehmen. Wunsch der Forenleitung.
 
P

pef

Gast
@DJ,

die Vorposter haben schon auf einiges aufmerksam gemacht. Ich glaube du bist dir noch nicht ganz im Klaren über dein aufoktriniertes Tun.

1. Es muss Zustimmung schriftlich beim Amphor vorliegen, von dem/den verbleibenden leiblichen Elternpaar.
2. Die Kinder sind dann in der Erbfolge.

Für mich sieht das ganz klar nach Abzocke aus.

Wie alt bist du? Wuillst du keine eigenen Kinder?

Mann oh Mann schalt mal den Verstand ein!
 
Loso

Loso

Senior Member
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Noch eine Korrektur: :-)
Wenn´se denn schon mal deutsch sprechen könnte, ging´s auch noch mit 16 Jahren (bis vor Erreichen des vollendeten 17 Lebensjahres), siehe hier. Ich muss mir dauernd auf die Finger kloppen um zu der Frage keinen Kommentar abzugeben, ich find´s göttlich.
Gruss Loso
 
B

bernd

Gast
hallo miteinander,
hier stellt ein forenmitglied eine frage und was bekommt er fuer antworten?!
er hat doch nicht gefragt, was die forengemeinschaft von seiner idee haelt. (noch nicht mal in einem nebensatz)
antwort:
die 16 jaehrige kannst du vergessen. bis die adoption durch ist, ist sie auf jedenfall zu alt. bei dem 7 jaehriegen maedchen kann das adoptionsverfahren in die wege geleitet werden. deine zukuenftige frau muss das in thailand beantragen, denn sie ist ja thail. staatsbuerger. sobald die adoption genehmigt ist, kann fuer das kind ein visum auf familienzusammenfuehrung beantragt werden. (vorausgesetzt ihr seit dann verheiratet) ungeachtet des vorgesagten, wuerde ich auf jedenfall auch in deutschland mit dem auslaenderamt die sache bereden, ob es bei der spaeteren familienzusammenfuehrung irgendwelche probleme gibt. die koennten ja dann evtl. im vorfeld ausgeraeumt werden.
viele gruesse aus pattaya
bernd
ps: ich habe selbst vor 16 jahren ein kind aus dem suedl. afrika adoptiert
 
K

Kali

Gast
Ich denke, der Bernd hat es auf den Punkt gebracht :super:

Wenn die Ehschliessung und die Adoptionsgeschichte abgehakt ist, kann man ans Familienzusammenführungswerk gehen, wobei es für das 16-jährige Kind in der Tat zu spät sein dürfte.

Folgendes ist in dem Zusammenhang ab 01.01.05 noch interessant:

...Lebt der Elternteil bereits in Deutschland, so kann er seine Kinder nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nachholen (bis jetzt war das bis zum 16. Lebensjahres des Kindes möglich). Nur als Ausnahme regelt die Vorschrift § 32 Abs. 4 die Möglichkeit des Kindesnachzuges nach Vollendung des 12- Lebensjahres unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Situation. Erwähnenswert ist die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das Kind, wenn es – etwa durch vorhandene Deutschkenntnisse- integrationsfähig erscheint.
 
W

waanjai

Gast
@ Kali
Du verlinkst zu einem - inzwischen veralteten - Text von Blümlein, der kurz nach der verfahrensfehlerbehafteten Entscheidung des Bundesrates über den ersten Anlauf zu einem Zuwanderungsgesetz geschrieben wurde.
Zwischenzeitlich hat ja das Bundesverfassungsgericht das fehlerhaft zustande gekommende Gesetz gestoppt und erst in diesem Jahr kam es endlich nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuß zu dem neuen Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004. In dem jetzt gültigen und im Bundesgesetzblatt 2004 am 5. August 2004 ausgegebenen Gesetz steht da nichts mehr von den 12 Jahren.

Loso hat bereits in Post #10 einen link zum ab 1.1.2005 gültigen Aufenthaltsgesetz (das neue Aufenthaltsgesetz, das Freizügigkeitsgesetz/EU, sowie Änderungen einzelner Vorschriften in diversen Gesetzen bilden zusammen das neue Zuwanderungsgesetz) gesetzt. Eine zu empfehlende pdf-Version des Textes in der Fassung des Bundesgetzblattes gibt es auf der website des BMI).
 
S

Schulkind

Gast
DJ" schrieb:
Meine Freundin will die Kinder, (2 Mädchen, 7 und 16 Jahre alt) ihres Bruders Adoptieren. Welche Möglichkeiten haben wir die Kinder, wir wollen Heiraten, nach Deutschland zu holen.
Leider komme ich erst jetzt dazu das alles zu lesen.

die Möglichkeiten werden wohl nicht so viel sein.

16 Jahre ist zu alt - da geht nichts mehr, auch nicht mit einer Adoption. 7 Jahre würde gehen.
Bei der Grossen ist noch die Möglichkeit, vorausgesetzt sie hat einen Schulabschluss, hier eine Lehre, Praktikum oder Gastlehre zu machen. Wenn sie gut war ist auch ein Sprachstipendium drinn. Da solltst Du Dich mal mit dem DAD in Verbindung setzen, eventuell da Goethe in BKK mit ran ziehen.

1.) ABER -- Ihr seit nicht verheiratet und ohne Heirat keine Adoption ergo keine Möglichkeit zur Einreise nach De.

2.) Dieses wird Euch mit Sicherheit als Wirtschaftsflüchtling ausgelegt, dieser Grund wird auch bei Adoption nicht anerkannt. Die Befragung hinsichtlich einer Adoption, zumal von Kindern aus dem Familienverband sind sehr restrige und der kleinste Versprecher ist das Aus.

3.) es nutzt auch nicht wenn die Adoption in Th. gemacht wird, da sind dann die Probleme mit den deutschen Behörden schon vorprogramiert.

Für das Geld habt Ihr die Möglichkeit das oder sogar alle Beide in eine Internatsschule in Th zugeben. Es gibt im Norden zwei sehr gute Schulen die auch Sprachen lernen und die Möglichkeit bieten nach dem Abi.-Abschluss ein Gaststudium in De. auf den Schwesterschulen zu machen. Aber das Zeugnis muss stimmen.

Such doch einfach mal bei Google unter Internate Thailand und Du wirst fündig.

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung raten lass das. Wir z.B. wollten das Kind der Schwester im Alter von 9 Monaten zu uns holen um eine Adoption einzuleiten. das war in 1998. Bei der Befragung ist dann der Schwägerin auch noch rausgerutscht, " Das Kind solle es besser haben ". Da war der Ofen aus. Die Schwierigkeiten waren so gross, -- Finger weg. Zumal Ihr dann noch sehr kurz verheiratet seit. Ja, wenn Du Schröder wärst - kein Problem.
 
B

bernd

Gast
hallo miteinander,
in thailand ist es moeglich auch als unverheiratete frau ein kind zu adoptieren. ob die voraussetzungen dafuer erfuellt sind, weiss ich nicht. nur wenn es klappt, ist es ihr kind und wenn sie dann heiraten, kann fuer das kind ein antrag auf familienzusammenfuehrung gestellt werden.
viele gruesse aus pattaya
bernd
 
khon jöhraman

khon jöhraman

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Aschaffenburg und Pa
Vergiss nicht: Sollten die Kinder in Thailand adoptiert werden, muss noch eine Anerkennung in Deutschland (§ 13 a FGG) durchgeführt werden. Ist das ältere Kind dann über 17 Jahre, dann handelt es sich bei diesem Kind um eine Erwachsenenadoption. Diese hat keine Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit, selbst wenn Du zusammen mit Deiner Lebensgefährtin an Kindes Statt annimmst!

Gruß
K.J.
 
B

bernd

Gast
hallo miteinander,
wenn sie als unverheiratete das 9 jaehrige kind adoptiert, muss selbstverstaendlich in deutschland nichts mehr unternommen werden, denn dann hat sie bei der eheschliessung ein kind. ihr mann waere dann der stiefvater. wollen sie erst heiraten und dann das kind als eheleute adoptieren, sieht die sache ganz anders aus.es ist dann sehr schwierig und sehr aufwendig und braucht lange zeit.
in der deutschen welle laeuft ja z.zt. gerade eine reportage ueber adoptionen von ausl.kindern. und deren problematik.
viele gruesse aus pattaya
bernd
 
D

DJ

Gast
Danke an alle für die vielen Antworten. Auch ein Danke an die die es besonders gut gemeint haben.
Ich muss dazu noch sagen, das meine Freundin eine Thai ist, aber einen Schweizer Pass hatt, das heisst sie hatt beide Statsbürgerschaften Thai und Schweiz.

Ich muss sagen es waren einie sehr gute Tips dabei, z.B. von @Schulkind.

Ich werde euch weiter berichten.

Gruß
Walter
 
Thema:

Kinder nach Deutschland

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