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Kinder nach Deutschland holen

Diskutiere Kinder nach Deutschland holen im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Nachdem alles mit der Heirat dank Eurer Hilfe so wunderbar geklappt hat haben wir uns inzwischen entschieden, die beiden kleinen Mädchen von Dam...
G

Guest

Gast
Nachdem alles mit der Heirat dank Eurer Hilfe so wunderbar geklappt hat haben wir uns inzwischen entschieden, die beiden kleinen Mädchen von Dam nach Deutschland zu holen.
Was muss man an Dokumenten wo einreichen, wie funktioniert das Ganze eigentlich und wie lange muss man warten?
Was ist zu beachten und gibt es irgendwelche Fallen?
 
R

Roland

Gast
Hallo piepe

bei mir war das vor ca. 9 Monaten kein Problem.

Ich war beim Ausländeramt und habe fuer den Sohn meiner Frau ein Familienzusammenfuehrungsvisum beantragt. Und leise nachgefragt ob sie ein Vorabzustimmung geben was kein Problem darstellte. Wichtig ist nur das deine 2 Mädchen Paesse haben und das wenn deine Frau zuvor verheiratet war das sie das aleinige Sorgerecht hat, wenn nicht gehe auf das Ampher von ihr und lasse dir das bestätigen. Mir wurde zuvor immer erzählt das der Vater die Zustimmung geben muss für das Visa doch bei mir hat keiner nach dem Vater gefragt. Die Botschaft hat mir nur gesagt das ich ein Schriftstück haben muss wo drinsteht das die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Mit der Vorabzustimmung war das ganze in 1 Woche erledigt und ich konnte das Visa abholen.

TIP: Rufe bei deiner Krankenkasse an und lass dir eine Bestättigung geben das deine Kinder bei dir versichert sind wenn sie deutsche Boden betreten und du sparst dir die Krankenversicherung.

An Papieren brauchst du
Geburtsurkunde der Kinder in deutsch
wenn Scheidung die Papiere der Scheidung(beide)
Gehaltsbescheinigung
Verplichtungserklärung
In Grunde genommen die selben Papiere die du für jedes Visum brauchst.


mfg Roland

Letzte Änderung: Roland am 10.08.02, 13:30
 
G

Guest

Gast
vielen Dank für Deine Nachricht.
Ich habe gehört, das ich einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Bangkok stellen muß, mit Verpflichtungserklärung und so weiter.
Bei Dir war das anscheinend einfacher mit dem Antrag beim Ausländeramt.
Habe ich da was übersehen?
 
R

Roland

Gast
hi Piepe

Du mußt zwar den Antrag bei der Deutschenbotschaft in BKK stellen. Aber die bearbeiten das nur d.h. der Antrag geht dann an dein Ausländeramt und die segnen das dann ab. Wenn du aber zum deinen Ausländeramt gehst und mit dennen sprichst wenn du die Verplichtungserklärung abholst, ob sie dir nicht eine Vorzuabstimmung erteilen dann geht das schneller d.h. die deutsche Botschaft bearbeitet dann sofort(Wartezeit ca 2 Tage) den Antrag und er geht nicht mehr zu deinen Ausländeramt zur Bearbeitung. Meistens aber wissen die Sachbearbeiter nichts von dieser Zustimmung und genau hier beginnt deine Arbeit sie davon zu überzeugen das auf anderen Ausländerämter normal sei bei Kindernachzug zum Wohle des Kindes.


mfg Roland

P.S. Wenn du fragen hast melde dich!
 
G

Guest

Gast
Ich bin leider immer für ein paar Tage nicht zu Hause, deshalb meine Reaktion etwas später.
Viele sagen mir, daß es in Deutschland Kindergeld für die Kinder meiner Frau gibt, wenn sie erst einmal hier sind.
Wenn ich mir allerdings so die Verpflichtungserklärung ansehe frage ich mich, ob es sich damit nach abgeben der Verpflichtungserklärung erledigt hat.
Man will ja aber nichts verschenken.
Was für Rechte für die Kinder hat man?

Dam und Dirk
 
K

khun_kao

Gast
Original erstellt von piepe:
Viele sagen mir, daß es in Deutschland Kindergeld für die Kinder meiner Frau gibt, wenn sie erst einmal hier sind.
Hallo piepe,

Du hast richtig gehört, Ihr habt Anspruch auf Kindergeld.

Die Kinder Deiner Frau reisen mit einem Visum zur Familienzusammenführung ein. Dann müßt Ihr eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach Erteilung beantragt Ihr Kindergeld bei der Kindergeldkasse Eures zuständigen Arbeitsamtes.

Gruß Klaus

Letzte Änderung: khun_kao am 26.08.02, 13:53
 
C

Charly

Gast
Zu dem Sorgerecht habe ich noch mal ne Frage:

Nehmen wir mal an, die Ehe war nicht registriert, wie das ja meistens so ueblich ist, Das Kind ist in dem gleiche Hauspapier wie sie eingetragen, der „Ehemann“ nicht.

In der Geburtsurkunde sind beide Name angegeben.

Wer hat dann das Sorgerecht ???, für D währe es klar, aber TH.

Hätte sie es dann alleine, dann währe es rechtlich zulässig das Kind ohne andere Zustimmung mit zu nehmen. Hat schon jemand mal Erfahrungen gemacht, wenn der Vater nicht zustimmt.
 
K

khun_kao

Gast
Original erstellt von Charly:
Hat schon jemand mal Erfahrungen gemacht, wenn der Vater nicht zustimmt.
Meine Frau hatte seit acht Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater ihres Sohnes, insofern hat der Vater "nicht zugestimmt". Allerdings hat er auch nicht widersprochen.

Wie so oft im Umgang mit TH-Behörden: Es wurden zwei Zeugen benötigt, die bestätigten, daß der Vater sich nie um seinen Sohn gekümmert hat, und schon hatte meine Frau die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht.
 
W

woody

Gast
Hallo Charly

Mit dem Sorgerecht ist ungefähr so, wie es khun_kao beschreibt.

Wenn der leibliche Vater sich über längere Zeit nicht um sein Kind gekümmert hat, z.B. wie allzu oft üblich verschwunden ist, dann handeln die Amphoes (Bezirksämter) sehr pragmatisch und bescheinigen ohne 'TraRa' die Tatsache, dass die Mutter das Sorgerecht alleine warnimmt.
Es gibt eben auch immer noch Fälle, die in Thailand unbürokratisch, schnell, gerecht und ohne Teegeld erledigt werden, auch wenn das so einige FES* nicht für möglich halten und nicht sehen wollen.

Problematisch wird es aber, wenn das Kind in einer Hausgemeinschaft mit dem Vater lebt, oder der Vater sich wehrt, dass ihm sein Kind für das er sorgt weggenommen werden soll, dann ist auch mit Geld nichts zu machen und das zurecht meine ich.

* (FarangExpatSpezialisten)
 
C

Charly

Gast
JaJa, Woody,

dein zweiter Absatz trifft so ziemlich ins Schwarze.

Ich will ihr Verhalten von vor x Jahren nicht bewerten, steht mir nicht zu und kann ich auch nicht beurteilen und ich kann auch ihre heutigen Gefühle verstehen, aber da sehe ich ohne gütliche Einigung mehr als schwarz.

Ist schon schwierig, wenn man eine einmal getroffene Entscheidung revidieren möchte, nicht nur in TH
 
D

done

Gast
Hallo, bei mir haben sie das von vorne herein sofort abgelehnt?weil ich denen am Ausländeramt zu wenig verdiene weiß jemand ob die das überhaupt dürfen?nach meinem Gehalt nachfragen da ich selbstständig bin möcheten sie sogar prognosen haben! Gruß Toni!!
 
F

franky_23

Gast
Hallo, bei mir haben sie das von vorne herein sofort abgelehnt?weil ich denen am Ausländeramt zu wenig verdiene weiß jemand ob die das überhaupt dürfen?nach meinem Gehalt nachfragen da ich selbstständig bin möcheten sie sogar prognosen haben! Gruß Toni!!
Für den Fall, dass es eure gemeinsamen Kinder sind, somit die Kinder auch die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist die Forderung nach einem gesicherten Lebensunterhalt nicht zulässig.

Ich gehe davon aus, dass es sich um die Kinder der Ehefrau handelt. Dann wäre dies rechtens. Letztendlich müssen gesicherte Einkünfte incl. adequater KV und RV vorliegen, die über dem HarzIV Satz liegen. Bei Selbstständigen ist es üblich, dass z.b. ein Steuerberater eine Gewinnprognose (Einnahme-Überschussprognose) abgibt. Die Rechtssprechung sagt im Grunde, dass die Einkünfte nachhaltig sein müssen. Entscheidend ist das Familieneinkommen.

Würde z.B. dein Frau 810 Euro als Arbeitnehmer verdienen und du z.B. 1500.-- dann wird dies zu 2310.-- zusammengezählt. Bei Selbstständigen sind halt auch eine adequate Altersvorsorge und KV zu berücksichtigen.
 
P

Panda

Gast
Wenn man das Stiefkind adoptiert koennte man dies dann umgehen?
 
F

franky_23

Gast
Das sollte gehen. So auf die Schnelle klappt dies auch nicht mit den Adoptionen. Die Frage ist, ob die Frau nicht einen Job findet, so dass das Einkommen ausreicht. Wenn die Wohnung groß genug ist dann wird ja auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
 
P

Panda

Gast
Das sollte gehen. So auf die Schnelle klappt dies auch nicht mit den Adoptionen. Die Frage ist, ob die Frau nicht einen Job findet, so dass das Einkommen ausreicht. Wenn die Wohnung groß genug ist dann wird ja auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
Sorry das ich nun den TS ueberrumple aber wie funktioniert eine Adoption in Thailand ueberhaupt? Und wie lange dauert diese? Wird das Kind dann Schweizer ? Bin mir dies auch am ueberlegen weil in der Schweiz haben wir das selbe problem mit dem Gehaltsnachweis.
 
J

Joerg_N

Gast
Es gibt noch eine Alternative - selbst ein Kind machen,
so schwer ist das nicht,

bei uns klappte das nach einer Woche ohne Pille - wenn auch eher ungewollt,
da meine Frau hier noch keinen Termin beim Frauenarzt hatte - die Einjahresration aus Thailand war alle ,

da hat der liebe Gott halt Schicksal gespielt - der wollte es wohl so
 
wingman

wingman

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Hallo Jörg, ist das deine Frau in deinem Avatar? Wenn ja, glaube ich dir gern, das es nicht schwer war..........hübsche Frau.
 
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Joerg_N

Gast
Hallo Jörg, ist das deine Frau in deinem Avatar? Wenn ja, glaube ich dir gern, das es nicht schwer war..........hübsche Frau.
Jo, das ist sie -das Bild ist aber schon 10 Jahre alt
und beim Fotografen gemacht,
heute sieht sie so aus - aber ich hab beim ersten Blick gesehen - das ist die Frau die mein Kind gebären wird

P1000654.jpg
 
P

Panda

Gast
schau halt mal da

http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/neffen-adoptieren-40513/

Wie es im Einzelnen in CH gehandhabt wird, müsstest vor Ort klären.
Danke Franky werde mich mal in die Thematik einlesen und ggf. den Tramaico kontaktieren.
Die Adoption wuerde in Thailand stattfinden und der Erzeuger spielt mit. Es geht darum das wir dann zusammen in die Schweiz zurueckkehren und dort mit meinem leiblichen Kind zusammen leben. Wir leben seit 4 Jahren in Thailand und haben ein gemiensames Kind und mein Stiefkind. Die Mutter, als meine Frau hat das Sorgerecht und es geht drum die Einreise in die Schweiz zu vereinfachen weil das Stiefkind nur ein 30 Tage Visum bekommtund und wir es nicht bei den Grosseltern parken wollen.
 
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