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Kind nach Deutschland

Diskutiere Kind nach Deutschland im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Möchte noch dieses Jahr die 5jährige Tochter meiner Frau zu uns holen. An die Experten: Welche Papiere benötige ich alle und vor allem, was kann...
P

PuengJai

Gast
Möchte noch dieses Jahr die 5jährige Tochter meiner Frau zu uns holen. An die Experten:
Welche Papiere benötige ich alle und vor allem, was kann ich machen, wenn der Vater nicht zustimmt? Er hat das Kind noch nie gesehen, macht aber schon negative Sprüche.
Wer hat ähnliche Erfahrungen?
 
N

Niko

Gast
Da braucht Ihr ein Visa zu Familienzusammenführung.
Das ist eingentlich sehr einfach, nur wenn der Vater des Kindes nicht zustimmt ist es etwas schwerer.
Deine Frau soll ihm damit drohen das er wenn das Kind in Thailand bleibt Unterhaltspflichtig ist.

Denke das der Typ nur Geld rausschinden will.
 
P

PuengJai

Gast
Hallo Niko!
Ist mir schon klar, dass dem Manne etwas gedroht werden muss. Aber ich kann mir ja kaum vorstellen, dass das Familienzusammenführungs-Visa alles sein soll. Sind nicht noch andere Papiere erforderlich?
Ciao
Ecki
 
A

Azrael

Gast
Wenn er das Kind noch nie gesehen hat - ist er sorgeberechtigt? Würde ich erstmal abklären.

Gruss
Alex
 
J

Jakraphong

Gast
Natürlich ist es mehr als nur das Visum. Lass mir etwas Zeit, ich kann die benötigten Unterlagen raussuchen.
Wichtig auch:
Wer hat das Sorgerecht für das Kind?
Gibt es ein Scheidungspapier?
Wenn ja, ist der Vater Unterhaltspflichtig, bzw, hat er das erklärt.
Unter Umständen ist eine Erklärung von den Leuten nötig, die sich zur Zeit um das Kind kümmern. Gegebenenfalls müssen diese vor einem Schiedsmann oder hier Bürgermeister, ihre Unfähigkeit erklären. Der oder die Gemeindeverwaltung muss dem zustimmen. etc.
Also nicht so einfach, ber auch nicht unlösbar.
Haben wir alles hinter uns.
Gruss Jak
 
P

PuengJai

Gast
Sie waren nie verheiratet, aber er hat automatisch das Sorgerecht. Das Kind hat auch den Familiennamen des Vaters, wie es halt in TH üblich ist!
 
A

Azrael

Gast
Bei meiner Freundinn ist es halt nicht so, deswegen habe ich gefragt! Automatisch hat er garnichts, er muss als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen sein. Wenn er das Kind noch nie gesehen hat war er also wahrscheinlich bei der Geburt auch nicht dabei, somit liegt es an der Frau ob sie ihn angibt oder nicht. So gestaltet sich das ganze natürlich etwas schwieriger...wahrscheinlich nur mit Kohle zu lösen.

Ich such mal ein paar Posts diesbezüglich zusammen, ähnliche Situation war schonmal da. Stelle ich dann hier rein.

Gruss
Alex
 
A

Azrael

Gast
"So - ich hab mir das jetzt mal alles offline in Ruhe durchgelesen.
Teile des Problems kenne ich mehr oder weniger in geänderter Form aus dem Freundeskreis.
Also - wenn der Mann von Deiner Freundin (trotz persönlichem Arschloch) an seiner Frau und/oder dem Kind hängt und über Geld verfügt, hast Du keine Chance.
Wenn er jetzt einen Riesen-Aufstand veranstaltet, empfehle ich Dir folgende Vorgehensweise:
Versuche zu einem Bruder (besser Schwester), die noch im Kreise der Familie leben oder über einen anderen Mittelsmann oder Deine Freundin Kontakt aufzunehmen.
Halte Dich unbedingt mit persönlichen Auftritten irgendwo raus!!!
Biete der Familie über den Mittelsmann an, eine gewisse Summe der Familie bereitzustellen, wenn der Ehemann auf sein Sorgerecht für das Kind verzichtet.
Dem Ehemann lässt Du eine entsprechende Summe in Aussicht stellen.
Die Höhe der Summe richtet sich natürlich nach den Familienverhältnissen Deiner Freundin und dem Verdienst??? des Ehemannes (geh mal von maximal 250 DM Monatsverdienst aus).
Wenn Du ein O.K. hierzu bekommst, lass den Mittelsmann mit der gesamten Verwandschaft und Ehemann (inklusive vorher gezeigtem Geldumschlag für alle) zum Amphoe fahren, um das alleinige Sorgerecht für Deine Freundin eintragen zu lassen. Deine Freundin wird Dir den ordnungsgemässen Inhalt der Urkunde wohl übermitteln.
Wenn das über die Bühne gelaufen ist, schnappst Du Dir Freundin und ihr haut ab mit dem Bus, so schnell, wie es geht irgendwohin und quartiert euch ein, bis Du alle Papiere zusammen hast.
Das Kind musst Du in der Obhut der Grosseltern lassen, bis Du in Deutschland alles heiratsmässig klargemacht hast. Danach kannst Du es problemlos nachholen. Nicht vergessen, für die Zeit der Obhut unter den Grosseltern, denen entsprechend Geldmittel zukommen zu lassen. Dann ist es vor dem (Ex) Vater sicher.
Warum ich das so bringe???
Die Abstandssumme für den Ehemann ist - egal in welcher Höhe schnell ausgegeben!!!
Fazit: Du brauchst unbedingt die alleinige Sorgerechtserklärung des Amphoe für die Mutter des Kindes - sonst wird das alles nichts!"


Ich hoffe das hilft dir vielleicht weiter...

Danksagungen an Fandao;-)

Gruss
Alex
 
N

Niko

Gast
Nochmal wegen Familienzusammenführung.
Was man alles braucht:
  • Einen vollständig ausgefüllten Antrag in doppelter Ausführung.
  • Gültiger Reisepass (Orginal mit 2 Kopien)
  • 2 Passbilder (vom Kind)
  • Gesundheitszeugnis(Orginal und 2 Kopien - Entfällt bei Kindern unter 16 Jahren)
  • Finazierungnachweis des Geplanten Aufenthalts. (Kann bei Familienzusammenführung direkt bei der Ausländerbehörte abgegeben werden, wenn Bezugperson einen Wohnsitz in Deutschland hat)
  • Heiratsurkunde (2 Kopien)
  • Nachweis des Sorgerechts nebst beglaubigter deutschen Übersetzung (2 Kopien)
  • Geburtsurkunde nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (2 Kopien)
Das wird nach dem Merkblatt gebraucht, fals Du das Fax nicht Richtig lesen konntest.

Ich möchte in der Hinsicht auch noch auf dieses Posting hinweisen
 
P

PuengJai

Gast
Merci Azrael und Nico!
Das hilft mir schon weiter. Werde jetzt schonmal im Voraus die Familie meiner Frau beauftragen, die Unterschrift zu bekommen. Vielleicht geht ja alles einfacher als gedacht.
 
T

Thai

Gast
Das wichtigste ist das alleinige Sorgerecht!!!
So war´s bei uns auch; nach xxxxxxxxxxxx versuchen den Vater überall hinzuschleppen,hatte meistens irgendetwas gefehlt oder war es die falsche Stelle.....

@PuengJai

geht bitte zum zuständigen Gericht(Hausregister der Frau gilt), die Anwälte lungern meistens am Eingang herrum.
Schildert einem solchen Anwalt, dass die Mutter des Kindes das Kind alleine erzieht und sich der leibliche Vater nie um das Kind gekümmert hat(denn mit dem sich nicht kümmern um das Kind erlischt nach thailändischen Recht das Sorgerecht und wird dem sich kümmernden Elternteil zugeschrieben).
Gerichtskosten unter 100 Baht.
Anwaltskosten max.1000 Baht.(In Bkk,Pattaya viel mehr).

Mit dem Wisch den Passport machen und zur deutschen Botschaft, dann liegt es nur noch an der Ausländerbehörde.

Lass Dich nicht drauf ein dass der Typ mitgeht und sich bezahlen lässt.

Wahrscheinlich wird es auf Anhieb auf der deutschen Botschaft nicht klappen, dann bring alle Papiere in D. zur Ausländerbeh. mach blabla und die schicken per Diplomatenpost das Visa für den Jung nach Th.

:wink:
 
P

PuengJai

Gast
Danke Thai!
Wir fliegen im November und deinen Tip mit dem Gericht werde ich versuchen. Bezahlen kann ich ja immer noch, wenn es nicht klappen sollte!
Ciao
Ecki
 
N

natong

Gast
Hi Ecki!
...bevor Ihr den Pass für Eure Tochter beantragt,ändert noch im Hausregister der Familie den Nachnamen der Kleinen,damit Sie den Mädchennamen Deiner Frau im Reisepass trägt.
...vielleicht nicht ganz so wichtig,macht aber hinterher bei unseren Behörden einiges verständlicher.
...und im Kindergarten/Schule meldest Du/Ihr die Kleine einfach mit Doppelnamen an.

Gruss Natong
 
Thema:

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