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Kind ausgewiesen

Diskutiere Kind ausgewiesen im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Sollte hier rein passen... In der Pause beim Sprachkurs erzählte ein Teilnehmer von einem Freund. Als dieser vor einigen Jahren heiratete und...
phimax

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Sollte hier rein passen...

In der Pause beim Sprachkurs erzählte ein Teilnehmer von einem Freund. Als dieser vor einigen Jahren heiratete und seine Frau ihr Kind (4-6 Jahre alt) hier mit nach D brachte, wurde dieses per Gerichtsbeschluß ausgewiesen wurde.

Weiß jetzt keine weiteren Details, doch frage ich mich, auf welcher Grundlage/wegen welchen Umständen so etwas entschieden werden kann...

Weiß meint/wißt ihr? TIA.
 
DisainaM

DisainaM

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Frage ist, mit welchem Visum die Frau mit Kind nach Deutschland kam;

Touristenvisum ? - den Heiratsvisum gilt nur für die Frau,

und ob die Frau die erforderlichen Dokumente für das Kind dabei hatte.
 
PengoX

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Unterschleißheim
phimax" schrieb:
Weiß jetzt keine weiteren Details
Dann können wir ja davon ausgehen, dass es schon seine Richtigkeit damit hatte dass das Kind ausgewiesen wurde.

PengoX
 
W

woody

Gast
PengoX" schrieb:
......
Dann können wir ja davon ausgehen, dass es schon seine Richtigkeit damit hatte dass das Kind ausgewiesen wurde...
Selbst wenn es ein solches Gesetze gäbe, was ich bezweifle, ein 6-jähriges Kind von seiner Mutter zu trennen und die Ausweisung zu vollziehen, so etwas hat [highlight=yellow:bc8d44b29f]nicht[/highlight:bc8d44b29f] seine Richtigkeit.

So etwas wäre unmenschlich und verstösst gegen die Grundrechte.
 
DisainaM

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woody" schrieb:
Selbst wenn es ein solches Gesetze gäbe, was ich bezweifle, ein 6-jähriges Kind von seiner Mutter zu trennen und die Ausweisung zu vollziehen, so etwas hat [highlight=yellow:9c725b4939]nicht[/highlight:9c725b4939] seine Richtigkeit.

So etwas wäre unmenschlich und verstösst gegen die Grundrechte.
Naja, nur will der dt. Staat sichergehen, das z.B. die Mutter auch das Sorgerecht für das Kind hat,
oder es will die Geburtsurkunde sehen.
 
W

waanjai

Gast
Warum stellen sich eigentlich bestimmte Länder - bei denen leider immer noch zu recht vermutet werden kann, dass viel Kriminelles mit ihren Kindern gemacht wird - so überaus schwerfällig an, wenn es z.B. um Adoption (also legalen Export von Kindern) geht? Warum gibt es da sehr strikte Regeln gegen die Kindesentführung? Was ist, wenn die Mutter nicht das ALLEINIGE Sorgerecht hat, sondern beide Elternteile gemeinsam oder gar der in Thailand verbliebene Elternteil hat das ALLEINIGE Sorgerecht? Es sind ja nicht immer - wie im Filmklassiker "Nicht ohne mein Kind" - die Männer, die Kinder entführen. Kaum eine Partei in Thailand darf sich in den Ruf bringen, der Entführung von thailändischen Staatsbürgern Tür und Tor geöffnet zu haben.
 
W

woody

Gast
@DisainaM
Tatsache ist aber, wenn das Kind bei seiner 'Mutter' ist, dann wird das Sorgerecht so ausgeübt. Das mag die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verhindern, es gibt aber keinen Grund ein 6-jähriges Kind von seiner Mutter zu trennen und auszuweisen.

Das man darüber diskutieren muss, verstehe ich nicht.
 
DisainaM

DisainaM

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@ woody,

im Amtsdeutsch wird es sicher heißen,
es ist der Mutter freigestellt, das Kind nach Thailand zu begleiten, und von dort die erforderlichen Unterlagen für eine Familienzusammenführung einzureichen.

Damit tritt eine Trennung nicht ein.
 
W

woody

Gast
@ DiSaiNam, ich hab mir mal die Mühe gemacht und es auch gefunden:

[highlight=yellow:9248fa3e0c]§ 48 Besonderer Ausweisungsschutz [/highlight:9248fa3e0c]

[highlight=yellow:9248fa3e0c](2) Ein minderjähriger Ausländer, dessen Eltern oder dessen allein personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, wird nicht ausgewiesen[/highlight:9248fa3e0c], es sei denn, er ist wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden. Ein Heranwachsender, der im Bundesgebiet aufgewachsen ist und mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird nur nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und Abs. 3 ausgewiesen.
 
A

Abu

Gast
phimax" schrieb:
Weiß jetzt keine weiteren Details, doch frage ich mich, auf welcher Grundlage/wegen welchen Umständen so etwas entschieden werden kann...

Weiß meint/wißt ihr? TIA.
Ein Grund könnte gewesen sein, daß die Mutter bzw. ihr Mann den Lebensunterhalt für das Kind nicht selbst (d. h. ohne Sozialhilfe, etc.) sichern konnten. Dies ist Bedingung für einen Familiennachzug zu Ausländern.

Falls der Mann deutsch ist und das Kind adoptiert, handelt es sich um einen Familiennachzug zu einem Deutschen und dann besteht ein Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung unabhängig von einem Sozialhilfebezug.

Abu
 
E

expatpeter

Gast
woody schrieb:
[highlight=yellow:5c517502b7](2) Ein minderjähriger Ausländer, dessen Eltern oder dessen allein personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, wird nicht ausgewiesen[/highlight:5c517502b7]
Und wenn nun die Mutter nicht nachweisen konnte, dass sie der allein personensorgeberechtigte Elternteil ist?
 
W

waanjai

Gast
.... und deshalb ist doch bei allen Familiennachzugsvisa die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht das A und O des gesamten Antrages. Wurde sie unterlaufen, wurde gar eine gefälschte Sorgerechtsbescheinigung beigebracht, dann passiert vieles zwischen Staaten, weil diese dann ganz schön bei den Auslandsvertretungen vorstellig werden.
 
W

woody

Gast
Wenn das Kind erst mal hier ist, braucht die Mutter nichts nachzuweisen. Dann muss die Verwaltung das Gegenteil beweisen.
 
W

woody

Gast
Abu" schrieb:
.....Ein Grund könnte gewesen sein, daß die Mutter bzw. ihr Mann den Lebensunterhalt für das Kind nicht selbst (d. h. ohne Sozialhilfe, etc.) sichern konnten. Dies ist Bedingung für einen Familiennachzug zu Ausländern.

Abu
Abu, das stimmt. Aber das Kind war ja nun mal da und ist ausgewiesen und abgeschoben worden.
Das hätte man auf Grund von §48 Absatz 2 verhindern können.
 
W

waanjai

Gast
woody" schrieb:
Wenn das Kind erst mal hier ist, braucht die Mutter nichts nachzuweisen. Dann muss die Verwaltung das Gegenteil beweisen.
Bitte vergiß nicht, dass im Falle der behaupteten Kindesentführung und beim Nachweis in Thailand, dass kein alleiniges Sorgerecht bei der Mutter vorliegt oder sogar nur beim Vater in Thailand (gemäß den Unterlagen in Thailand) die ganze Angelegenheit nicht eine privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen Mutter in D und Vater in Th bleibt, sondern sehr schnell eine Angelegenheit zwischen den Staaten wird. Wenn dann das thailändische Außenministerium bzw. die thailändische Botschaft in Berlin beim Innenministerium vorstellig wird und der lokalen deutschen Behörde keine hinreichende Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden kann, dann ist das Kind ganz schön schnell wieder beim Vater. Das sind natürlich alles Dinge, die "hinter den Kulissen" ablaufen und vom Story-Erzähler selten gewußt sind.
 
W

woody

Gast
waanjai" schrieb:
....
Bitte vergiß nicht, dass im Falle der behaupteten Kindesentführung und beim Nachweis in Thailand, dass kein alleiniges Sorgerecht bei der Mutter vorliegt oder sogar nur beim Vater in Thailand (gemäß den Unterlagen in Thailand) die ganze Angelegenheit nicht eine privatrechtliche Auseinandersetzung zwischen Mutter in D und Vater in Th bleibt, sondern sehr schnell eine Angelegenheit zwischen den Staaten wird. Wenn dann das thailändische Außenministerium bzw. die thailändische Botschaft in Berlin beim Innenministerium vorstellig wird und der lokalen deutschen Behörde keine hinreichende Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden kann, dann ist das Kind ganz schön schnell wieder beim Vater. Das sind natürlich alles Dinge, die "hinter den Kulissen" ablaufen und vom Story-Erzähler selten gewußt sind.
Dann müsste aber der Mutter ihr Sorgerecht vorher schon aberkannt worden sein und das alleinige Sorgerecht bei dem thailändischen Vater liegen, sonst wäre es keine Entführung.
So ein Fall wäre hypothetisch denkbar, dann bliebe ihr in einem Rechtsstaat immer noch der Klageweg.
 
phimax

phimax

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Ups... :ohoh:

Danke schon mal für eure Antworten.

Weiß leider nichts genaueres. Nur wie er es erzählt hatte, dachte ich mir, das kann ja irgendwie nicht sein, dass das (ein) Kind nicht hierbleiben könnte bzw. das die entsprechenden Papiere nachgereicht werden können.

Stimmt, ich habe keine Erfahrungen in Visa u.ä. Angelegenheiten... :rolleyes:

Frage am Dienstag noch mal genauer nach.
 
K

Kon Talüng

Gast
Ich kenne selbst im Bekanntenkreis einen Fall, wo das Kind (Vater Thai/ Mutter Thai) nach der Eheschliessung mit dem deutschen Mann, nach D eingereist war, Visumsstatus konkret leider unbekannt. Es war wohl ein Visum zur Schulausbildung, fiel in diesem Jahr wegen Beendigung der Schulausbildung weg, der deutsche Ehemann wollte keine weitere Garantie übernehmen und das Töchterchen, welches seit Jahren in Deutschland lebte, sollte nun auch auf Wunsch der Mutter nach TH zurück. Naja, das Töchterchen war hier auch etwas frühreif, recht heftig unterwegs.

Visumende war wohl Juni diesen Jahres, leider ist der aktuelle Stand nicht näher bekannt.

Aber auch solche Abläufe gibt es.
 
W

waanjai

Gast
woody" schrieb:
...Dann müsste aber der Mutter ihr Sorgerecht vorher schon aberkannt worden sein und das alleinige Sorgerecht bei dem thailändischen Vater liegen, sonst wäre es keine Entführung. So ein Fall wäre hypothetisch denkbar, dann bliebe ihr in einem Rechtsstaat immer noch der Klageweg.
Bitte trag´s mir nicht nach, aber hier bleibe ich hart in der Sache: :-)
Beim Sorgerecht über ein Kind, gibt es nicht nur 2, sondern 3 Zustände:
1. Gemeinsames Sorgerecht bei leiblichen Vater und leiblicher Mutter
2. Alleiniges Sorgerecht bei der Mutter
3. Alleiniges Sorgerecht bei dem Vater

Sollten die Fallkonstellationen Nr. 1 oder 3 real vorgelegen haben, dann wäre es eine Entführung gewesen. Kompliziertes Thema, am intensivsten bislang hier diskutiert.
 
W

woody

Gast
@ Waanjai, das stimmt ja auch alles so in der Theorie, ich widerspreche dir nicht.

Ich bin davon ausgegangen, dass in dem von phimax geschildertem Fall, die Sachlage die übliche ist.

Wann kommt es denn vor, das eine von dem Vater ihres Kindes verlassene Thai, sich das alleinige Sorgerecht, dass sie ja faktisch ausübt, behördlich bestätigen lässt.
Die amtliche Feststellung des Sorgerechts, wie es bei uns nach einer Trennung der Eltern üblich ist, findet doch in Thailand in der Regel nicht statt.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das die verlassenen Mütter die alleinige Sorge für ihre Kinder wahrnehmen und erst bei Bedarf, nämlich wenn z.B. ein Visum gebraucht wird, eine amtliche Bescheinigung ihres alleinigen Sorgerechts beantragen.
 
Thema:

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