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MichaelNoi
Gast
Hallo,
ich habe gestern folgenden Fall aus Deutschland zu Ohren bekommen:
Deutscher heiratet Thaifrau standesamtlich, alles OK.
Bei der Ausländerbehörde will man nun für die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die gibt aber nur eine Visumsverlängerung von 3 Monaten.
Grund: Der Mann ist inzwischen arbeitslos geworden und bekommt Arbeitslosenunterstützung. Die Ausländerbehörde sagt nun, dass die Ehefrau ja in Zukunft auch auf der Tasche von Vater Staat liegen würde und gibt nur eine 3-monatige Verlängerung des Visums.
Wenn nach Ablauf der Verlängerung der Mann keine neue Arbeit vorweisen kann, muß die Ehefrau zurück nach Thailand.
Was sagt ihr dazu ?
Schon mal ähnliche Fälle erlebt ?
ich habe gestern folgenden Fall aus Deutschland zu Ohren bekommen:
Deutscher heiratet Thaifrau standesamtlich, alles OK.
Bei der Ausländerbehörde will man nun für die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die gibt aber nur eine Visumsverlängerung von 3 Monaten.
Grund: Der Mann ist inzwischen arbeitslos geworden und bekommt Arbeitslosenunterstützung. Die Ausländerbehörde sagt nun, dass die Ehefrau ja in Zukunft auch auf der Tasche von Vater Staat liegen würde und gibt nur eine 3-monatige Verlängerung des Visums.
Wenn nach Ablauf der Verlängerung der Mann keine neue Arbeit vorweisen kann, muß die Ehefrau zurück nach Thailand.
Was sagt ihr dazu ?
Schon mal ähnliche Fälle erlebt ?