
Helli
Senior Member
Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis kann nicht ablaufen (höchstens entzogen werden). Sie ist an den jeweils gültigen Pass gebunden (die Pass-Nummer ist auf der seit 01.09.2011 üblichen Karte angegeben). Wird der Pass erneuert (Thai bisher 5 Jahre, jetzt auch 10 Jahre möglich), muss lediglich eine neue Karte beantragt werden!Das Problem hatten wir auch mal vor 3 Jahren sind wir nach Deutschland zurück geflogen und die Niederlassungserlaubnis war abgelaufen.
Ich habe zuvor als ich noch in Deutschland war meine Frau war schon in Thailand beim Ausländeramt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt und mitgenommen nach Thailand. Die haben gesagt wenn Sie wieder in Deutschland ist persönlich vorbei kommen und die Karte abholen! Beim Rückflug haben die tatsächlich bei Thai Air ways etwas Theater gemacht da die Karte abgelaufen war ich habe dann die Kopie der neuen Karte vorgelegt dann war alles in Ordnung. Die sagten nächstes Mal bitte nur mit neuer Karte! Diese Karte gilt bis 2030.dann muss eine neue gemacht werden. Das heißt erstmal Ruhe
In RLP knapp 70 € Einnahmen für die Verwaltung, aber die eigenen deutschen Ausweisdokumente (Pass und Perso) sind ja auch nicht umsonst!