
Jinjok
Senior Member
Themenstarter
In der Nation von heute kann man u.a. folgendes Lesen:
Unverheiratete Paare haben nicht länger Anspruch auf Vergünstigungen
Wer Vergünstigungen für Verheiratete im Rahmen der Sozialversicherungsleistungen bezieht und seine Partnerschaft nicht standesamtlich registrieren ließ, ist nicht länger zum Empfang berechtigt, sagte stellvertretende Arbeiterministerin Ladawan Wongsiwong.
Diese Leistungen beinhalten auch das monatliche Kindergeld von 200 THB pro Kind im Alter von 2 bis 6 Jahren. Dafür erweitert die Regierung den Kreis der berechtigten Arbeiter anderweitig.
Bisher waren nur Arbeiter in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigenten zum Empfang berechtigt, was nun auf alle (standesamtlich verheirateten) Beschäftigten erweitert wurde. Die neue Regel wird den Kreis der Empfänger von 1 auf 3,59 Mio erhöhen.
Im April alleine wurde 700.000 neue Begünstigte registriert, sagte Ladawan. Ein Antrag auf Erhöhung auf 250 THB wird vorerst nicht in Erwägung gezogen, bevor die jetzige Regelung mehr als ein Jahr gelaufen ist, führt sie weiter aus.
The Nation (c) 07.06.2002 überstetzt vom jinjok
Unverheiratete Paare haben nicht länger Anspruch auf Vergünstigungen
Wer Vergünstigungen für Verheiratete im Rahmen der Sozialversicherungsleistungen bezieht und seine Partnerschaft nicht standesamtlich registrieren ließ, ist nicht länger zum Empfang berechtigt, sagte stellvertretende Arbeiterministerin Ladawan Wongsiwong.
Diese Leistungen beinhalten auch das monatliche Kindergeld von 200 THB pro Kind im Alter von 2 bis 6 Jahren. Dafür erweitert die Regierung den Kreis der berechtigten Arbeiter anderweitig.
Bisher waren nur Arbeiter in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigenten zum Empfang berechtigt, was nun auf alle (standesamtlich verheirateten) Beschäftigten erweitert wurde. Die neue Regel wird den Kreis der Empfänger von 1 auf 3,59 Mio erhöhen.
Im April alleine wurde 700.000 neue Begünstigte registriert, sagte Ladawan. Ein Antrag auf Erhöhung auf 250 THB wird vorerst nicht in Erwägung gezogen, bevor die jetzige Regelung mehr als ein Jahr gelaufen ist, führt sie weiter aus.
The Nation (c) 07.06.2002 überstetzt vom jinjok