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Kann Thailänderin nach 1 jähriger Abwesenheit aus D die Aufenthaltserlaubnis verliere

Diskutiere Kann Thailänderin nach 1 jähriger Abwesenheit aus D die Aufenthaltserlaubnis verliere im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Sawasdi krapp allerseits, habe versucht per Suchfunktion etwas zu meinem Anliegen zu finden, bin aber da nicht so wirklich weitergekommen. Wusste...
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Kreuterbudder

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Sawasdi krapp allerseits,

habe versucht per Suchfunktion etwas zu meinem Anliegen zu finden, bin aber da nicht so wirklich weitergekommen. Wusste auch nicht genau nach welchem Stichwort ich suchen sollte. Daher meine Frage hier. Sollte das schon mal jemand zeitnah gefragt haben, dann bitte um einen link in die entsprechende Rubrik. Vielen Dank im voraus.

Gibt es tatsächlich eine gesetzliche Regelung oder Vorschrift, dass eine Thaifrau die mir einem Deutschen verheiratet ist und beide in Deutschland leben, nicht länger wie ein Jahr Urlaub in Thailand machen darf, weil Sie ansonsten das Aufenthaltsrecht verliert? So hat man mir gesagt...Meine Frau möchte wegen Hausbau etc. so lange wie möglich nach Thailand, um dann nach Abschluß aller wichtigen Dinge wieder nach Deutschland zurück zu kommen.

Wüsste es aber gerne aus kompetenter Sicht, sprich ich hoffe hier ist jemand der so etwas auch schon praktisch erlebt hat, oder jemand der sicher Auskunft geben kann, damit wir keine böse Überraschung erleben.

Kopp kunn krapp
 
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Joe70

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Kreuterbudder

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Danke@Joe. ich glaubs nicht...innerhalb von Minuten wurden Sie hier geholfen! Klasse, das war es was ich brauchte. Vielen Dank! Hoffe ich kann Dir auch mal mit was weiter helfen!
 
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Kreuterbudder

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Das mit dem Deutschen Pass wäre ggf. auch eine Lösung. Danke an Ferdinand.
 
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sombath

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So schnell geht das mit dem Einbürgern nicht .
Also auf die AB , sich dort einen längeren Aufenthalt in Th. genehmigen lassen
und mit diesem Schriftstück nach Th. fliegen .
Beim Rückflug-Checkin sollte dann die Genehmigung mit der E-Karte vorgelegt werden .
Kenne eine Thai die 16 Monate in Th. war , ohne Probleme .
Also zur AB und reden .



alternativ könnte sie sich auch den deutschen Pass ausstellen lassen bevor sie ausreist
http://www.nittaya.de/behoerden-papiere-24/thai-ehefrau-doppel-staatsangehoerigkeit-geben-51893/
 
S

sombath

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Chak , ja wir wissen Nichts !
Hat die Frau B1 u. Integrationskurs , ich glaube nicht ( weiß nicht ) .
Kann sie B1 machen oder will sie machen ? Alles Fragen .
Die Meisten hier schreiben doch " will sie nicht , braucht sie nicht ".
Aber dann , wenn es Probleme gibt , kommen die Fragen .



Ewig lange dauert das aber auch nicht und wir wissen ja nicht, wann die Frau des Threadstarters den Hausbau plant.
 
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Kreuterbudder

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An einer Einbürgerung besteht kein Interesse. Somit also zurück zu sombath und Joe70 mit Ihrem perfekten Hinweis mit der Ausländerbehörde.
 
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Joe70

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Moin

Eine Frage hätte ich noch an Kreuterbudder. Aufenthalt deiner Frau kleiner oder größer 15 Jahre hier in Deutschland?
Interessant wegen der Bescheinigung vom Ausländeramt.

mfg
Joe70
 
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Kreuterbudder

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Bin nun schon die ganze Weile mit dem link von Joe70 befasst bzw. der im Lufthansa Thread angegeben war, und zwar der zum AufenthG. Das ganze ist doch spannender als gedacht. Ich denke ich sollte mal über meine persönlichen und praktischen Erfahrungen, ( ich mache morgen einen Termin diesbezüglich bei unserem Ausländeramt), dann hier noch mal kurz berichten, denn es könnte sicherlich noch weiter Menschen interessieren. Für juristische Laien wie mich , ist es nicht einfach sich durch Paragraphen zu wurschteln, aber was ich bislang herausgefunden habe ist folgendes:

Nach eben diesem §51 Abs. 1 des AufenthG , kann der Aufenthaltstitel eines rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländers bei Vorliegen von verschiedenen Gründen erlöschen. Bsp. sind dort genannt, z.B auch die im Eingangspost befürchtete Annahme das dies bei längerer Abwesenheit passieren kann, wenn der Ausländer deutschland verlässt und länger wie 6 Monate weg bleibt. es sei denn er hat vom Ausländeramt eine längere Frist gesetzt bekommen. ( und in dieser nicht zurückkehrt ). Das ist das was Joe70 auch schon erwähnte. Es wird zwischen verschiedenen Ausländern unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. EU, Nicht EU, andere weiß ich nicht. ich habe nur nach Nicht EU geschaut.

Wichtig wäre es also wie Joe70 schon schrieb, eine Bescheinigung bzw. Erlaubnis beim ausländeramt zu beantragen das man länger als 6 Monate ausreisen möchte. Die Abwesenheitsdauer/ Termine können wohl vom Ausländeramt gesteuert werden bzw. mit dem sachbearbeiter besprochen werden. Hat das Amt eine längere Abwesenheitsdauer gebilligt erlischt die Aufenthaltserlaubnis NICHT. Am besten wäre sicherlich man macht das vor der Ausreise. Dann ist man bestimmt auf der sicheren Seite. Es soll auch nach der Ausreise noch möglich sein.

Aber so wie ich jetzt gelesen und gegoogelt habe gibt es noch eine weitere Ausnahme außer der von Joe genannten Zustimmung der Ausländerbehörde. Wenn ich es also richtig verstehe was in §51 Abs. 2, Satz 2 AufenthG steht, erlischt die Aufenthaltserlaubnis einer Thailänderin NICHT, wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist.

Es müsste also reichen, ( auch ohne Zustimmung der Behörde ), wenn die Thailänderin sich rechtmäßig in D aufhält bzw., aufgehalten hat, also eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, und mit einem Deutschen hier verheiratet war, ist und es auch bleibt. Ohne Gewähr, so sehe ich das im Moment noch ohne den Termin beim Ausländeramt gehabt zu haben.

Wie gesagt, spannend alle mal...
 
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Joe70

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Bescheinigung immer vorm Abflug machen. Eine Bescheinigung wird gebraucht, ob nun mit oder ohne mit einem Deutschen verheiratet. Siehe den Lufthansa Thread. :rolleyes2:
 
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Kreuterbudder

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Joe70 hat Recht. Habe da auch gerade was im Internet gefunden. Egal ob verheiratet oder nicht es sollte vorher eine Bescheinigung erstellt werden.
 
strike

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Es gilt 51 Abs. 2 AufenthG
War auch schon mehrfach Thema in diesem Forum.

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Das Papier kostet(e) 15 Euro und die Bescheinigung ist nicht zwingend notwenig.
Allerdings hilft sie eventuelle Diskussionen mit noch unerfahrenen Grenzpolizisten zu ersparen.
 
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Joe70

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Moin

eheliche Lebensgemeinschaft ist bei einer räumlichen Trennung größer 6 Monate nicht mehr gegeben, wenn der Ehemann nicht mit reist. Außerdem nicht nur die Grenzschutz macht Stress bei der Einreise, sondern auch die Airlines beim Einchecken. Deswegen ohne wenn und aber die Bescheinigung.
 
strike

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Wenn der eAT noch gueltig ist, hat die Airline keinen Grund Aerger zu machen.
Und wenn Deine Ausfuehrung bezueglich ehelicher Gemeinschaft stimmen wuerde, braeuchte es das Papier nicht.

Aber: die Bescheinigung ist schnell ausgestellt und kostete sogar nur 10 Euro.
So sieht das Stueck bei uns aus:

Bildschirmfoto 2018-06-06 um 21.13.49.png
 
Chumpae

Chumpae

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Chumpae
https://service.berlin.de/dienstleistung/324921/

Habe das vor ca .1 Jahr gemacht.Wenn die dort vorgeschriebenen Bedingungen erfuellt sind duerfte es kein Problem dort geben,dauerte .ca.2 Wochen und kostete 15 Eumel.
Sollte irgendetwas nicht erfuellt sein,kann man persoenlich in der AB vorsprechen und erhaelt befristet und behoerdlich genehmigte Genehmigungen.
Habe allerdings persoenlich die Erfahrung gemacht,dass man z.b.familiaere Gruende vorbringen sollte(Pflege der Eltern etc.).Und fragte dann die Tusse,wie lange es dann mit Mutter noch dauern koennte.Ich habe Mir derart unverschaemte und pietaetlose Fragen verbeten und dann klappte es auch mit der gewuenschten Bescheinigung.
 
strike

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.... Habe allerdings persoenlich die Erfahrung gemacht,dass man z.b.familiaere Gruende vorbringen sollte(Pflege der Eltern etc.) ....
Korrekt, Roland.
Kranker Bueffel oder - wie in diesem Fall - Hausbau koennte Gespraechsbedarf bedeuten ;)
 
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Kreuterbudder

Gast
Danke noch mal an ALLE. Ich denke es wurde alles geklärt. Tut mir leid wenn ich ein altes Thema aufgewärmt haben sollte, aber ich hatte wohl die falschen Suchbegriffe benutzt. Schön das hier so engagiert und kompetent Hilfestellung geboten wird!
 
Thema:

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