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Kann ein Aufenthaltstitel, resultieren aus Familienzusammenführung, ablaufen?

Diskutiere Kann ein Aufenthaltstitel, resultieren aus Familienzusammenführung, ablaufen? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Community ich habe folgende Frage: ich habe ein von mir anerkanntes - somit deutsches - Kind mit einer Thai, ohne Ehe Die Thaifrau...
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Rubens

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Hallo Community

ich habe folgende Frage:

ich habe ein von mir anerkanntes - somit deutsches - Kind mit einer Thai, ohne Ehe

Die Thaifrau erhielt einen Aufenthaltstitel von einer deutschen Behörde,
welcher auf Grund des Ablaufdatums des Reisepasses zeitlich begrenzt war

Nun musste ich die beiden vor 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen zurück
nach Thailand schicken. Jetzt geht es mir wieder einigermassen besser und ich will
meine beiden Lieblinge wieder zu mir nach Deutschland holen

Auf meine Anfrage bei der Behörde teilte man mir mit, dass wir wegen des "abgelaufenen"
Aufenthaltstitel wieder alles vor vorne beginnen müssen.

Wäre der Thaipassport von meiner Thaifreundin erst in 10 Jahren abgelaufen, hätte sie doch
auch den Aufenthaltstitel so lange erhalten - oder nur 3 Jahre?

So ganz kann ich den Ausführungen der Behörde nicht folgen, denn das Recht zum
unbegrenzten Aufenthalt ( zumindest bis mein Kind 18 Jahre alt ist ) steht meiner Thaifreundin
doch immer noch zu und es müsste eigentlich eine Erleichterung des Visanatrages an der
Deutschen Botschaft möglich sein - in Verbindung mit der hiesigen Behörde...

Wie seht ihr das Ganze?

Vielen Dank für jeden Beitrag
 
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JT29

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Wäre der Thaipassport von meiner Thaifreundin erst in 10 Jahren abgelaufen, hätte sie doch
auch den Aufenthaltstitel so lange erhalten - oder nur 3 Jahre?
Die AE ist immer zeitlich begrenzt. Danach muss man eine neue beantragen und zwar so lange, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind ggf. bis das Kind ausgelernt hat. Wäre sie hier geblieben, dann hätte sie rechtzeitig einen neuen Pass machen und anschließend eine neue AE beantragen müssen (Auch eine Niederlassungserlaubnis ist zeitlich begrenzt an den Pass, also auch hier alle fünf Jahre the same procedure).

Da die AE abgelaufen ist, fängt in der Tat das Spiel von vorne an mit Einreichung eines Visaantrages nebst den erforderlichen Dokumenten.
 
Yogi

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Du bist Vater, richtig?
Dein Kind ist in Deutschland angemeldet, richtig?
Dein Kind hat einen deutschen Pass, richtig?
Du erhältst Kindergeld, richtig?

Also, auf zur Botschaft und, wie heißt das, Familienzusammenführung beantragen.
 
2sc5200

2sc5200

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Hallo Community


Nun musste ich die beiden vor 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen zurück
nach Thailand schicken. Jetzt geht es mir wieder einigermassen besser und ich will
meine beiden Lieblinge wieder zu mir nach Deutschland holen

A

Aus gesundheitlichen Gründen Frau und Kind alleine nach Thailand zurück schicken,.......konnte Sie dich nicht take care in DE ?

Also meine Thai würde nicht akzeptieren zu gehen außer ein paar Wochen Familie besuchen
 
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Franky53

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Also meine Thai würde nicht akzeptieren zu gehen außer ein paar Wochen Familie besuchen
der Erklärbär,na klar.Da haben wir schon andere Sch..von dir lesen müssen.

du hast eine Thai?,die meisten hier haben eine Frau thailändischer Herkunft.
 
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Rubens

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Wenn ihr meinen Thread in das Lächerliche verziehen wollt, dann kann ich euch nicht daran hindern...

Ich habe gute Gründe für mein Verhalten - wie auch güte Gründe, um meine Frage an die Community so zu stellen

Bitte keine Vermutungen oder mögliche Umstände hinterfragen

Danke
 
Yogi

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Wenn ihr meinen Thread in das Lächerliche verziehen wollt, dann kann ich euch nicht daran hindern...

Ich habe gute Gründe für mein Verhalten - wie auch güte Gründe, um meine Frage an die Community so zu stellen

Bitte keine Vermutungen oder mögliche Umstände hinterfragen

Danke
Das mag ja sein, dass du gute Gründe für dein Verhalten hast.
Wenn du aber nicht mit den Fakten rausrückst, erwarte bitte auch keine seriöse Antwort.
 
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Rubens

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Die "Fakten" habe ich doch ganz klar definiert -
wenn jemand also eine Frage zu meinen Fakten hat, kann er diese gernje posten

Ich werde gerne auf eine "gute" Frage antworten, welche zur Beantwortung unklarer Einzelheiten
nötig sind
 
Spencer

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Wenn ihr meinen Thread in das Lächerliche verziehen wollt, dann kann ich euch nicht daran hindern...

Ich habe gute Gründe für mein Verhalten - wie auch güte Gründe, um meine Frage an die Community so zu stellen

Bitte keine Vermutungen oder mögliche Umstände hinterfragen

Danke
Hallo @Rubens,

falls Du mich damit ansprechen wolltest :

Keineswegs hatte ich vor, die Fragestellung Deines threads ins Lächerliche zu ziehen - im Gegenteil !

Ich hatte lediglich auf die lächerliche Antwort meines Vorposters reagiert.
Du hattest sicherlich gute Gründe Deine Familie für die Dauer Deiner Erkrankung nach TH zu schicken;
ich verstehe das und es geht auch niemanden etwas an - ich freue mich dass es Dir wieder besser geht.

Zu Deiner Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben und aus diesem Grund lasse ich es auch.
Ich warne Dich jedoch auch gleichzeitig vor dem dummen Geschwätz und den falschen Ratschlägen von
(z.B. weiter oben sehr treffend "Erklärbär" genannten) Pseudo-Experten.

Ich hoffe es kann Dir wirklich jemand helfen.


Gruß
Spencer ;-)
 
R

Rubens

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OK, jetzt versuche ich es mal mit Fakten - grundsätzlich gilt das Verfahren nach § 5 Aufenthaltsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html

Da gibt es einen interessanten Ansatz (folgend nach (1) und (2) ) welcher wie lautet:

...Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen..

Was denkt ihr dazu?
 
Yogi

Yogi

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Die "Fakten" habe ich doch ganz klar definiert -
wenn jemand also eine Frage zu meinen Fakten hat, kann er diese gernje posten

Ich werde gerne auf eine "gute" Frage antworten, welche zur Beantwortung unklarer Einzelheiten
nötig sind
Nun, wenn das so ist, gehe doch noch mal auf meinen Beitrag #3 zurück.
Da habe ich Fakten angefragt, die du einfach ignoriert hast.

Warum sollte ich mir also Mühe geben, dir weiter zu helfen?
 
Thairetter

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Suphan Buri
Die "Fakten" habe ich doch ganz klar definiert -
wenn jemand also eine Frage zu meinen Fakten hat, kann er diese gernje posten
Ich werde gerne auf eine "gute" Frage antworten, welche zur Beantwortung unklarer Einzelheiten
nötig sind

Ist die Kindesmutter geschieden, verheiratet, verwitwet?

Sind die beiden Personen in Deutschland amtlich abgemeldet?

Hat das Kind die thailändische Staatsangehörigkeit, wenn nicht welchen Aufenthaltstitel hat das Kind in Thailand?
 
2sc5200

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Du kannst gar nichts machen, weder braucht Sie dich dafür noch hast Du als Kindesvater was zu melden,
wenn nicht verheiratet. Wird Dir gerne die zuständige ABH bestätigen

Deine Freundin muss einen neuen Antrag bei der Botschaft für ein D Visum stellen,
in die Details welche Unterlagen benötigt werden gehe ich nicht. Da Sie schon bei Dir war
weißt Du ja was für die Botschaft benötigt wird. also Das ganze nochmal

Wenn Sie nicht clever genug ist, kannst Du als Berater für Sie tätig werden oder einen bereits richtig ausgefüllten Antrag auf Aufenthaltstitel Visum Typ D mit FedEX zu ihr nach Thailand schicken.
 
2sc5200

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OK, jetzt versuche ich es mal mit Fakten - grundsätzlich gilt das Verfahren nach § 5 Aufenthaltsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html

Da gibt es einen interessanten Ansatz (folgend nach (1) und (2) ) welcher wie lautet:

...Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen..

Was denkt ihr dazu?
Du hast mit der ganzen Sache nichts zu tun und bist nicht dafür zuständig !!!!!

Weder braucht Sie dich dafür noch muss Sie dich fragen ob Sie nach DE kommen kann.

und als Kindesvater hast Du auch nichts zu melden,
wenn nicht verheiratet.

Wird Dir gerne alles die zuständige ABH bestätigen

 
2sc5200

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Also Antrag bei der Botschaft abgeben und erforderliche Unterlagen einreichen, dann wird das D-Visum erteilt

Die Botschaft wird mitteilen was deine Freundin besorgen sol und als Kindesvater hast Du gar nichts damit zu tun.

Alles andere ist sinnlose Zeitverschwendung
 
Thairetter

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Wird sehr schwierig werden.

Deutsche Botschaft Bangkok - Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind
Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind

Sie können ein Visum zur Familienzusammenführung zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind beantragen, wenn dieses in Deutschland lebt und Sie die Sorgeberechtigung für Ihr Kind haben.
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):

 
2sc5200

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ja aber das Kind hat das Recht in Deutschland zu leben und Sie kann nach DE mit dem Kind gehen,
es steht nicht alles an INformationen auf der Webseite und die Botschaft hat nicht die Aufgabe den Antragsteller rechtlich beraten.

Das muss sich der Antragsteller-in alles selbst erlesen, wenn nicht clever genug Anwalt oder Visaservice beauftragen der alles erledigt. Auf die Botschaft geht man gut vorbereitet und kennt seine Rechte oder beauftragt eine Firma / Anwalt damit.

Wir haben das schon mehrmals für einige Forenmitglieder gemacht die nicht verheiratet sind und alle Thailadys wohnen in DE bzw. der EU

Meine Erachtens hat der Kindesvater einiges verbockt, weswegen Sie zurück nach Thailand ist,
normalerweise bleibt eine Thai auch nach größten Streitereien beim Kindesvater und ich kenne einige Fälle inclusive mir

Das ganze Theater legt sich nach 2 - 4 Jahren, wenn Sie sich eingewöhnt hat
 
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Franky53

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Meine Erachtens hat der Kindesvater einiges verbockt, weswegen Sie zurück nach Thailand ist,
normalerweise bleibt eine Thai auch nach größten Streitereien beim Kindesvater und ich kenne einige Fälle inclusive mir
Deines Erachtens,....zu blöd zum Lesen,Dummschwätzer. derTS hat genau geschrieben warum er sie zurückgeschickt hat.
 
Thema:

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