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Rubens
Junior Member
Themenstarter
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Hallo Community
ich habe folgende Frage:
ich habe ein von mir anerkanntes - somit deutsches - Kind mit einer Thai, ohne Ehe
Die Thaifrau erhielt einen Aufenthaltstitel von einer deutschen Behörde,
welcher auf Grund des Ablaufdatums des Reisepasses zeitlich begrenzt war
Nun musste ich die beiden vor 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen zurück
nach Thailand schicken. Jetzt geht es mir wieder einigermassen besser und ich will
meine beiden Lieblinge wieder zu mir nach Deutschland holen
Auf meine Anfrage bei der Behörde teilte man mir mit, dass wir wegen des "abgelaufenen"
Aufenthaltstitel wieder alles vor vorne beginnen müssen.
Wäre der Thaipassport von meiner Thaifreundin erst in 10 Jahren abgelaufen, hätte sie doch
auch den Aufenthaltstitel so lange erhalten - oder nur 3 Jahre?
So ganz kann ich den Ausführungen der Behörde nicht folgen, denn das Recht zum
unbegrenzten Aufenthalt ( zumindest bis mein Kind 18 Jahre alt ist ) steht meiner Thaifreundin
doch immer noch zu und es müsste eigentlich eine Erleichterung des Visanatrages an der
Deutschen Botschaft möglich sein - in Verbindung mit der hiesigen Behörde...
Wie seht ihr das Ganze?
Vielen Dank für jeden Beitrag
ich habe folgende Frage:
ich habe ein von mir anerkanntes - somit deutsches - Kind mit einer Thai, ohne Ehe
Die Thaifrau erhielt einen Aufenthaltstitel von einer deutschen Behörde,
welcher auf Grund des Ablaufdatums des Reisepasses zeitlich begrenzt war
Nun musste ich die beiden vor 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen zurück
nach Thailand schicken. Jetzt geht es mir wieder einigermassen besser und ich will
meine beiden Lieblinge wieder zu mir nach Deutschland holen
Auf meine Anfrage bei der Behörde teilte man mir mit, dass wir wegen des "abgelaufenen"
Aufenthaltstitel wieder alles vor vorne beginnen müssen.
Wäre der Thaipassport von meiner Thaifreundin erst in 10 Jahren abgelaufen, hätte sie doch
auch den Aufenthaltstitel so lange erhalten - oder nur 3 Jahre?
So ganz kann ich den Ausführungen der Behörde nicht folgen, denn das Recht zum
unbegrenzten Aufenthalt ( zumindest bis mein Kind 18 Jahre alt ist ) steht meiner Thaifreundin
doch immer noch zu und es müsste eigentlich eine Erleichterung des Visanatrages an der
Deutschen Botschaft möglich sein - in Verbindung mit der hiesigen Behörde...
Wie seht ihr das Ganze?
Vielen Dank für jeden Beitrag