R
Roland
Gast
Hallo Forumsteilnehmer und Forumsleser!
Ich möchte mich kurz vorstellen bevor ich gleich die erste Frage in das Board werfe. Als ich bin eine weiter User aus den "bayrischen Kongo" und lese das Forum hier seit längerem( aber nur lesen).
Bin ca. 12300 Tage alt und mit einer Thai verheiraten und habe einen Sohn.
Nun zu meiner Frage:
Kann meine Frau mit einer deutsche Aufenhaltserleibnis (keine EG- Aufenthaltsleraubnis) ohne weiteres in die Schweitz einreisen. Ich habe mal gelesen das das geht aber nicht umgekehrt wer weis von euch mehr oder kann dies bestätigen.
mfg Roland
WER ZUR QUELLE WILL MUSS GEGEN DEN STROM SCHWIMMEN!!!
Ich möchte mich kurz vorstellen bevor ich gleich die erste Frage in das Board werfe. Als ich bin eine weiter User aus den "bayrischen Kongo" und lese das Forum hier seit längerem( aber nur lesen).
Bin ca. 12300 Tage alt und mit einer Thai verheiraten und habe einen Sohn.
Nun zu meiner Frage:
Kann meine Frau mit einer deutsche Aufenhaltserleibnis (keine EG- Aufenthaltsleraubnis) ohne weiteres in die Schweitz einreisen. Ich habe mal gelesen das das geht aber nicht umgekehrt wer weis von euch mehr oder kann dies bestätigen.
mfg Roland
WER ZUR QUELLE WILL MUSS GEGEN DEN STROM SCHWIMMEN!!!