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Kann das sein!

Diskutiere Kann das sein! im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Forumsteilnehmer und Forumsleser! Ich möchte mich kurz vorstellen bevor ich gleich die erste Frage in das Board werfe. Als ich bin eine...
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Roland

Gast
Hallo Forumsteilnehmer und Forumsleser!

Ich möchte mich kurz vorstellen bevor ich gleich die erste Frage in das Board werfe. Als ich bin eine weiter User aus den "bayrischen Kongo" und lese das Forum hier seit längerem( aber nur lesen).

Bin ca. 12300 Tage alt und mit einer Thai verheiraten und habe einen Sohn.
Nun zu meiner Frage:

Kann meine Frau mit einer deutsche Aufenhaltserleibnis (keine EG- Aufenthaltsleraubnis) ohne weiteres in die Schweitz einreisen. Ich habe mal gelesen das das geht aber nicht umgekehrt wer weis von euch mehr oder kann dies bestätigen.

mfg Roland

WER ZUR QUELLE WILL MUSS GEGEN DEN STROM SCHWIMMEN!!!
 
A

Airport

Gast
@ Roland,
erstmal HALLO und herzlich Willkommen !! :wink:
Leider muss deine Frau fuer die Schweiz ein Visum beantragen. :heul:
So hart es klingt, aber so isses!!

In diesem Sinne......
 
R

Roland

Gast
Hallo!

Sorry aber ich habe eben durch Zufall was im Net gefunden was meien Frage beantworten.
Vielleicht hilft diese Antwort ja anderen.

@Airport
trozdem Danke fuer die schnelle Antwort!




Zitat aus http://atlan.admin.ch/germany_all/g/home/visa/foreng/entry.html

Visa, Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
AUSLÄNDER IN BRD - EINREISEBESTIMMUNGEN

Befreiung von der Visumpflicht für Ausländer mit Wohnsitz in der BRD

Seit dem 01. August 2000 sind alle visumpflichtigen Staatsangehörigen von der Visapflicht befreit, wenn sie einen gültigen nationalen Pass, sowie einen gültigen Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA- Staates, von Andorra, Monaco, San Marino, Kanada oder der USA besitzen.

Es werden folgende deutsche Aufenthaltstitel zur Visumfreien Einreise für Besuchs- Tourismus, Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit ohne Stellenantritt (sofern diese in einem Zeitraum von 90 Tagen nicht länger als 8 Tage ausgeübt wird), anerkannt:

 Aufenthaltsberechtigung für die BRD
 Aufenthaltserlaubnis für die BRD
 Aufenthaltsbewilligung
 Aufenthaltsbefugnis

Die Grenzbeamten können die Einreise jederzeit verweigern, wenn die fristgerechte Ausreise aus der Schweiz nicht gesichert erscheint.



Andere Reisedokumente und Aufenthaltsgenehmigungen
Falls Sie über keinen der oben erwähnten Aufenthaltstitel verfügen, benötigen Sie höchstwahrscheinlich ein Visum. Bitte kontaktieren Sie per E-Mail die nächstgelegene Vertretung um mehr Informationen zu erhalten. KlickenSie dazu auf Konsularbezirke:

Konsularbezirke




Weiter Auskünfte betreffend Einreise und Aufenthalt
Falls Sie die gewünschten Informationen auf dieser Web-Site nicht finden, empfehlen wir Ihnen auch die Site des Bundesamts für Ausländerfragen in Bern:

Bundesamt für Ausländerfragen
Quellenweg 9/15
3003 Bern-Wabern
Tel: 0041 (31) 325 95 11 - Fax: 0041 (31) 323 42 00
www.auslaender.ch
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Roland,
da hast du mir ja auch gleich geholfen,
denn da Noi ja auch Verwandte in der Schweiz hat ,werden wir da auch mal hinfahren...gut, dass es jetzt recht einfach geht.
Servus Michael
 
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xenusion

Gast
Servus Roland,

wo liegt denn Bayerisch Kongo (ich dachte immer schlimmer als Oberpfalz geht nicht)? Ein sehr prägnantes Motto hast Du.

Gruss
Xenu
 
R

Roland

Gast
@xenusion

der Kongo ist genau 100 km nordöstlich von dir! Nahe der Grenze(ca 1km) nach tschechinen.

Und was das Motto angeht. Ich lebe und handele danach. Wäre ich sonst mit einer Thai verheiratet?

mfg Roland
 
O

odysseus

Gast
Servus Roland:)
Und herzlich Willkommen im Forum. :super:Ich komme auch aus Bayern. Aber jetzt weis ich wenigstens wo der ;-DBayrische Kongo ist. Gefällt mir :crazy:irgendwie dieser ausdruck.
link zu meiner kleinen Homepage :computer: http://www.vitel.net.tc
 
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