M
Monton
Gast
„Ehefähigkeitszeugnis vom Kammergericht Berlin “ (in anderen Bundesländern Oberlandesgericht)
Das Jahr ist für uns bzw. für unsere Sache leider nicht so toll gestartet wie erwartet.
Eigentlich war alles bereit und klar dass wir im Januar heiraten können.
Die Bürokratie hat Kapriolen geschlagen, unerwartet (auch mitleidlos) und hat damit auch unseren Nerv getroffen.
Die Dinge sind so banal das ich Abstand nehme von allem im Detail zu berichten. Es handelt sich dabei einfach um Vorschriften und Behördenwege die mir in der Vergangenheit nicht erschlossen waren. Wer hätte gedacht dass ein Brief vom Kammergericht bis zu mir der in derselben Stadt wohnt im Durchschnitt 6 Tage braucht. (Also länger als nach Thailand) Dieser Schriftwechsel musste wegen Differenzen des Standesamts mit dem Kammergericht 2-mal geführt werden.
Dass eine Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis erhoben wird ist für mich ja selbstverständlich. Das die Überweisung von Geldern bis zur Bestätigung in das Zimmer des Sachbearbeiters mindestens 3 Wochen brauchen war mir neu. Wegen Überbelastung des Amtes (Kammergericht= Senator für Justiz Berlin) wird auch jeder Kontakt zu den Antragstellern abgelehnt.
Also unsere Geduld wird auf sehr unfeine Weise auf die Probe gestellt, so dass wir dabei als Antragsteller und Steuerzahler frustriert werden.
Ist das beabsichtigt?
In unserem Fall hatte das Standesamt nicht alle Dokumente dem Kammergericht zur Verfügung gestellt.
Im Merkblatt des Kammergerichts:
„Bitte sehen Sie von persönlichen oder fernmündlichen Anfragen nach dem Stand der Angelegenheit ab, weil die Vielzahl solcher Nachfragen die Bearbeitungsdauer unvermeidlich verzögert.
Wenden Sie sich bitte mit etwaigen weiteren Fragen zuerst an das zuständige Standesamt, dass sich gegebenenfalls mit dem Kammergericht in Verbindung setzen wird.
„Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der erheblich gestiegenen Zahl der zu bearbeitenden Anträge ….
„Die Bearbeitungsdauer für das Anerkennungsverfahren hängt wesentlich davon ab, ob alle für die Prüfung des Antrages erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht worden sind.
Barzahlungen können nicht entgegengenommen werden. Die Entscheidung über den gestellten Antrag kann erst treffen, wenn die Landeshauptkasse den Eingang der Gebühr mitgeteilt hat. Diese Mitteilung gelangt erfahrungsgemäß innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Wochen hier. Zwischenzeitliche Nachfragen wären deshalb zwecklos und hinderlich. Haben Sie deshalb für die Bitte Verständnis, grundsätzlich von persönlichen und fernmündlichen Anfragen nach dem Stand der Angelegenheit abzusehen.“
Wir lassen uns von Bürokraten nicht entmutigen!!!!
Diese Empfehlung für alle "Ickes"(Berliner)!
Gruß MonTon
Das Jahr ist für uns bzw. für unsere Sache leider nicht so toll gestartet wie erwartet.
Eigentlich war alles bereit und klar dass wir im Januar heiraten können.
Die Bürokratie hat Kapriolen geschlagen, unerwartet (auch mitleidlos) und hat damit auch unseren Nerv getroffen.
Die Dinge sind so banal das ich Abstand nehme von allem im Detail zu berichten. Es handelt sich dabei einfach um Vorschriften und Behördenwege die mir in der Vergangenheit nicht erschlossen waren. Wer hätte gedacht dass ein Brief vom Kammergericht bis zu mir der in derselben Stadt wohnt im Durchschnitt 6 Tage braucht. (Also länger als nach Thailand) Dieser Schriftwechsel musste wegen Differenzen des Standesamts mit dem Kammergericht 2-mal geführt werden.
Dass eine Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis erhoben wird ist für mich ja selbstverständlich. Das die Überweisung von Geldern bis zur Bestätigung in das Zimmer des Sachbearbeiters mindestens 3 Wochen brauchen war mir neu. Wegen Überbelastung des Amtes (Kammergericht= Senator für Justiz Berlin) wird auch jeder Kontakt zu den Antragstellern abgelehnt.
Also unsere Geduld wird auf sehr unfeine Weise auf die Probe gestellt, so dass wir dabei als Antragsteller und Steuerzahler frustriert werden.
Ist das beabsichtigt?
In unserem Fall hatte das Standesamt nicht alle Dokumente dem Kammergericht zur Verfügung gestellt.
Im Merkblatt des Kammergerichts:
„Bitte sehen Sie von persönlichen oder fernmündlichen Anfragen nach dem Stand der Angelegenheit ab, weil die Vielzahl solcher Nachfragen die Bearbeitungsdauer unvermeidlich verzögert.
Wenden Sie sich bitte mit etwaigen weiteren Fragen zuerst an das zuständige Standesamt, dass sich gegebenenfalls mit dem Kammergericht in Verbindung setzen wird.
„Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der erheblich gestiegenen Zahl der zu bearbeitenden Anträge ….
„Die Bearbeitungsdauer für das Anerkennungsverfahren hängt wesentlich davon ab, ob alle für die Prüfung des Antrages erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht worden sind.
Barzahlungen können nicht entgegengenommen werden. Die Entscheidung über den gestellten Antrag kann erst treffen, wenn die Landeshauptkasse den Eingang der Gebühr mitgeteilt hat. Diese Mitteilung gelangt erfahrungsgemäß innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Wochen hier. Zwischenzeitliche Nachfragen wären deshalb zwecklos und hinderlich. Haben Sie deshalb für die Bitte Verständnis, grundsätzlich von persönlichen und fernmündlichen Anfragen nach dem Stand der Angelegenheit abzusehen.“
Wir lassen uns von Bürokraten nicht entmutigen!!!!
Diese Empfehlung für alle "Ickes"(Berliner)!

Gruß MonTon