bmf555
Senior Member
Seit 1997 nicht mehr in D gemeldet, Frage jetzt beantwortet?Das beantwortet die Frage nicht.
Seit 1997 nicht mehr in D gemeldet, Frage jetzt beantwortet?Das beantwortet die Frage nicht.
. Dann lag es vielleicht am Wetter oder der letzten Nacht des Sachbearbeiters.Das Visum hat nichts damit zu tun, wie lange man in D bleiben darf. Auch mit einem Jahresvisum darf man nur 2x90 Tage im Jahr bleiben.Und gab es vorher eine Abklärung mit der Ausländerbehörde in D? Von einem Bekannten hörte ich dass das Voraussetzung sei für das Jahresvisum.
Es gibt hier: http://www.germania.diplo.de/contentblob/3987710/Daten/3782874/aufenthaltsrechner.xls einen recht guten Aufenthaltsrechner. Damit kann man ganz gut ausrechnen, ob die 90 Tage Regel eingehalten wird.Wer kontrolliert denn bei einem Jahresvisum (natürlich Multi) die 90-Tage-Regel? Das kann man ja im Kopf nicht unbedingt so einfach ausrechnen.
Und der deutsche Grenzbeamte im Flughafen setzt sich doch wohl kaum deswegen 10 min. an den PC?
Meine Frage war an BMF gerichtet, nicht an dich. Vermutungen anstellen kann ich auch alleine.Von daher interessiert es die Ausländerbehörde mit Sicherheit gar nicht.
Ich nehme mal an, dass das die Software des Grenzschutzes erledigt. Die scannen ja den Pass nicht aus Spaß.Wer kontrolliert denn bei einem Jahresvisum (natürlich Multi) die 90-Tage-Regel? Das kann man ja im Kopf nicht unbedingt so einfach ausrechnen.
Und der deutsche Grenzbeamte im Flughafen setzt sich doch wohl kaum deswegen 10 min. an den PC?
Nein, kein Geschäftsvisum, nur für private Zwecke (Social Visit).Hmm....Geschaeftsvisum? Das ist ja nun nicht das klassische Schengenvisum. Wir haben 2x ein Visum von BKK geholt und beide Male nur die Zeit der Flugbuchung bekommen. In Singapore haben sie im Gegensatz dazu selbst (die Botschaft) getrickst und ein Studium erfunden, um ein Jahresvisum zu erteilen.
)Das du zahlen musstest liegt genau daran, weil:Im Honorarkonsulat in Chiang Mai kostet das Visum 1500B.
Es wurde immer einmalige Einreise beantragt mit ca. 3 Wochen Aufenthalt. Passend fuer diesen Zeitraum wurde die KV gekauft.Hatte sie explizit das Jahresvisum beantragt, und auch entsprechend die Pflicht-Krankenversicherung für einen längeren Zeitraum abgeschlossen? Oder hatte sie das Visum für einen kürzeren Zeitraum beantragt?
Und gab es vorher eine Abklärung mit der Ausländerbehörde in D? Von einem Bekannten hörte ich dass das Voraussetzung sei für das Jahresvisum.
Darum ging es nicht.Das du zahlen musstest liegt genau daran, weil:...
Darauf erfolgte meine Erklärung, weshalb du im Konsulat löhnen musstest und andere in BKK nicht.Nein, gibt es wie gesagt nicht.
Im Honorarkonsulat in Chiang Mai kostet das Visum 1500B.
Mag anders sein, wenn man noch in DL gemeldet ist.
Ist nicht zwingend erforderlich für das Jahresvisum. Macht es aber einfacher und man muß weniger Dokumente beibringen.Darum ging es nicht.
Die Frage bleibt weiterhin, wie man angeblich so ein Jahresvisum bekommen kann. Pegasus schrieb von einer Verpflichtungserklaerung in DL. Das ist bisher der einzige zielfuehrende Punkt.
Kann ich eigentlich nicht bestätigen, wir sind immer freundlich behandelt worden bei der Botschaft.Nochmal, es geht nicht um irgendwelche Kosten. Das war ganz einfach eine Anmerkung, keine Bemaengelung. Bezahl ich auch gerne, da man im Gegensatz zur Botschaft in Bangkok hier als Kunde gesehen wird und nicht als Belaestigung.
ich kenne das visum auch. das ist nicht unbedingt ein klasiches geschaeftsvisum.Hmm....Geschaeftsvisum? ...

Kommt immer darauf an was man gewohnt ist. Ihr Hartzer seid sicher härter im Nehmen, und empfindet es als freundliche Behandlung, wenn jemand einen "Guten Morgen" wünscht.Kann ich eigentlich nicht bestätigen, wir sind immer freundlich behandelt worden bei der Botschaft.
Wie soll ich das jetzt bitte verstehen ? Wie Hartzt man denn in Thailand ?Kommt immer darauf an was man gewohnt ist. Ihr Hartzer seid sicher härter im Nehmen, und empfindet es als freundliche Behandlung, wenn jemand einen "Guten Morgen" wünscht.