
Mang-gon-Jai R.I.P.
Senior Member
Themenstarter
Jetzt bin ich von den Socken.
Heute Morgen war ich bei unserer Ausländerbehörde um eine Verpflichtungserklärung für Jindi zu besorgen. Der Sachbearbeiter, er kennt Jindi und mich, fragte, warum Jindi denn eigentlich nicht länger als drei Monate bleibe. Das viele Fliegen ginge doch richtig ins Geld.
Meinen Einwand, dass das ja wohl nicht gehe, verstand er nicht.
Jindi brauche doch lediglich einen Arbeitsvertrag von einer deutschen Firma. Ihr Verdienst müsse so hoch sein, dass sie sich selbst versorgen könne (ich bin selbstständig und könnte sie in meiner Firma beschäftigen). Weiterhin müsse sie eine Wohnung nachweisen (ich kann ihr eine Wohnung vermieten).
Mit diesen Unterlagen müsse sie zur deutschen Botschaft in Bangkok gehen und ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen.
Dieser Vorgang sei zwar sehr langwierig, aber er sehe keinen Grund, warum Visum, Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis abgelehnt werden sollten.
Nun meine Frage:
Habe ich irgend etwas nicht mitbekommen? Haben sich Vorschriften geändert? Ist es jetzt wirklich so einfach? Oder hat der Sachbearbeiter keine Ahnung?
Gruß
Mang-gon Jai
Heute Morgen war ich bei unserer Ausländerbehörde um eine Verpflichtungserklärung für Jindi zu besorgen. Der Sachbearbeiter, er kennt Jindi und mich, fragte, warum Jindi denn eigentlich nicht länger als drei Monate bleibe. Das viele Fliegen ginge doch richtig ins Geld.
Meinen Einwand, dass das ja wohl nicht gehe, verstand er nicht.
Jindi brauche doch lediglich einen Arbeitsvertrag von einer deutschen Firma. Ihr Verdienst müsse so hoch sein, dass sie sich selbst versorgen könne (ich bin selbstständig und könnte sie in meiner Firma beschäftigen). Weiterhin müsse sie eine Wohnung nachweisen (ich kann ihr eine Wohnung vermieten).
Mit diesen Unterlagen müsse sie zur deutschen Botschaft in Bangkok gehen und ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen.
Dieser Vorgang sei zwar sehr langwierig, aber er sehe keinen Grund, warum Visum, Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis abgelehnt werden sollten.
Nun meine Frage:
Habe ich irgend etwas nicht mitbekommen? Haben sich Vorschriften geändert? Ist es jetzt wirklich so einfach? Oder hat der Sachbearbeiter keine Ahnung?
Gruß
Mang-gon Jai