Harakon" schrieb:
1. Will die Telekom nicht, dass man seinen Webserver mit nem billigen Dialup-Zugang macht, das kann man aber mit dynamisch vergebenen DNS-Einträgen umgehen (Stichwort DynDNS)
Daß man einen Webserver nicht an einem Standard-DSL-Anschluß betreiben kann, hat noch andere Gründe: Zum einen die Zwangstrennung nach 24 Stunden. D.h. nach 24 Stunden hat man eine andere IP-Adresse. Dies kann man, wie Du schon richtig sagst, mit einem DynDNS-Account umgehen.
Der andere, wesentlich gravierendere Grund, ist der, daß die Bandbreite einfach nicht ausreicht. Ein Standard-DSL-Anschluß hat 768 kiloBit downstream und nur 128 kiloBit upstream. D.h. man kann wesentlich schneller etwas downloaden, als man es versenden kann. 128 kiloBit ist nur die doppelte ISDN-Geschwindigkeit und damit für einen Webserver zu langsam.
2. Kriegt die Telekom (bzw. T-Online) auch nur ne beschränkte Zahl von Adressen und man kriegt damit ne Adresse, die jemand anderes grade freigegeben hat, weil er aus dem Netz raus ist... (Stichwort IPv6)
Die Telekom kriegt nicht eine beschränkte Anzahl von IP-Adressen, sondern diese sind per se beschränkt. Eine IP-Adresse ist so aufgebaut: xxx.xxx.xxx.xxx Jedes dieser "xxx" kan eine Zahl zwischen 1 und 254 sein. Maximal kann es im Internet also (254 mal 254 mal 254 mal 254) Rechner geben. Rechnet Euch selbst aus, wieviele das sind. :-) Jedenfalls sind es bald zuwenig. In der Praxis sind es sogar noch weniger, weil es reservierte Adressbereiche und Adressen gibt, aber das würde hier zu weit führen. (An alle Techniker unter Euch:
Ich weiß, das es nicht genau so ist, aber ich wollte es laienhaft erklären.)
Genau deshalb will man künftig IPv6 einführen. Die Anzahl der möglichen Hosts (PCs) ist hierbei wesentlich höher, weil die Adressen länger sind.
Die IP-Adresse ist also ein rein technisches Merkmal und für Laien zur Identifikation einer Person völlig ungeeignet. Nur der Provider kann, wenn er Datum und Uhrzeit der Einwahl und die IP-Adresse kennt, die Person eindeutig identifizieren. Im Falle einer strafbaren Handlung würden diese Daten auch an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben.
Grüße