markobkk
Ehrenmitglied
Dieter, hab ich hier in den letzten Jahren den Eindruck hinterlassen so unterbelichtet zu sein als das ich die Karte einer Behoerde vorlegen wuerde?
Lass Dich nicht erwischen -> § 128 OwiGIch kann ja auch nicht belangt werden, wenn ich eine Fotokopie eines 100 Euroscheines in meiner Tasche habe.

Jura studiert? Bitte um Urteil und AktenzeichenMit dem Ausweis darf man z.B. in Deutschland durchaus an der Kinokasse eine verbilligte Karte kaufen, sofern der akzeptiert wird. Strafbar macht man sich in dem Moment, wo man mit dieser Karte in den Kinosaal geht!

besser gehts nicht!Dazu wird man i.d.R. eine eidestaatliche Versichung verlangen. Sollte es - und sei es durch einen dummen Zufall - herauskommen, dass die dortigen Angaben nicht richtig sind, ist das eine STRAFTAT (§ 156 StGB) -> Wer ..... eine solche Versicherung falsch abgibt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.den rosa lappen als gestohlen melden

Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet.
Den Führerschein in der Form von 1926 kann ich mir hier in Dortmund laut Amt nicht ausstellen lassen, die Angestellten dort kannten den gar nicht. Soweit ich weiss, gilt der 3jährige internationale Führerschein auch z.B. in den USA nicht, und wieviele Deutsche fahren dort mit dem Mietwagen herum, ebenso in Thailand. Wenn es da im Falle eines Unfalls Probleme mit der Mietwagenversicherung geben würde, würde man im Internet mit Sicherheit etwas darüber finden.Ich habe eine Frage bezüglich des internationalen Führerscheins. Wie ich hier http://www.nittaya.de/touristik-25/internationaler-fuehrerschein-fuer-thailand-43914/index3.html im Post 26 erfahren habe, ist der "normale" internationale Führerschein in Thailand also quasi nicht gültig (der mit 3 Jahren Gültigkeit), sondern der nach Anlage 8c Fahrerlaubnisverordnung mit einem Jahr Gültigkeit gemäß dem Abkommen von 1926.
...
Jetzt mache ich mir aber doch Gedanken, ob ich im Falle des (Un-)Falles meine Versicherungsschutz verlieren könnte, da ich zumindest theoretisch den falschen Führerschein habe.
Budget Thailand antwortet leider nicht und bei Budget Deutschland hat man anscheinend keine Ahnung.
Hat da jemand hier im Forum schon mal Erfahrungen gemacht?
na wenn beide nicht anerkannt werden, frage ich mich ob es überhaupt Sinn macht sich den internationalen ausstellen zu lassen, oder ob man einfach mit dem EU-Führerschein reist.Antwort der Thailändische Botschaft Berlin: Auf eine Frage der Pattayafans, ob man als Tourist in Thailand Auto fahren darf, haben sie folgende Antwort erhalten:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht. Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet.
Ich habe in den Staaten mehrfach einen Leihwagen mit meinem grauen Lappen gemietet.Soweit ich weiss, gilt der 3jährige internationale Führerschein auch z.B. in den USA nicht, und wieviele Deutsche fahren dort mit dem Mietwagen herum, ebenso in Thailand. Wenn es da im Falle eines Unfalls Probleme mit der Mietwagenversicherung geben würde, würde man im Internet mit Sicherheit etwas darüber finden.
Hat da vielleicht jemand schon mal selbst Erfahrungen gemacht (ich hoffe natürlich nicht) oder etwas gehört oder im Internet gefunden ?
Soweit ich weiss, gilt der 3jährige internationale Führerschein auch z.B. in den USA nicht, und wieviele Deutsche fahren dort mit dem Mietwagen herum, ebenso in Thailand. Wenn es da im Falle eines Unfalls Probleme mit der Mietwagenversicherung geben würde, würde man im Internet mit Sicherheit etwas darüber finden.
Hat da vielleicht jemand schon mal selbst Erfahrungen gemacht (ich hoffe natürlich nicht) oder etwas gehört oder im Internet gefunden ?
Wenn ich den Wagen am Budgetschalter abhole, wird jedesmal mein (falsche Version) internationaler Führerschein kontrolliert und kopiert. Ich gehe davon aus, daß das dann ok ist, auch auf Nachfrage bei den Budgetangestellten alles ok. Ich weiss, Thailand no poplem. 100%ig wohl fühle ich mich nicht, aber was soll man machen. Das mit den verschiedenen Abkommen hat fast keiner auf dem Schirm, weder die Mietwagenfirmen, noch diverse Reiseinformationsseiten, Reiseführer, ADAC (die haben mich nach einger Zeit zur Recherche zurückgerufen) immer nur internationaler Führerschein ohne genaue Bezeichnung, teilweise sogar mit Foto.


Dein internationaler wird schon läääängst abgelaufen sein, wenn er schon Kreuze enthältIch hab im Internationalen Führerschein mehr Kreuze drinn, wie im Eu-Führerschein. Kann ich Den dann auch umschreiben lassen?![]()

gilt noch bis November 2018Dein internationaler wird schon läääängst abgelaufen sein, wenn er schon Kreuze enthält![]()

. .und wie Du soeben erfahren hast . . . . . für Thailand wertlosgilt noch bis November 2018![]()
aber wichtig