Also ich weiss nicht um man hier darueber diskuttieren muss wieso, weshalb, warum jemand in die Lage kommt nicht sofort zu zahlen !!
Glueckwunsch an alle die in der Lage sind ihre offenen Rechnungen sofort zu bezahlen :bravo:
Wisst Ihr wie das im "selbstaendigen" Bereich aussieht, nur die leiseste Ahnung was da abgeht ( einige hier werden es kennen ) :-(
Da rennst du stellenweise Monate hinter deinem Geld her und deine Glauebiger interessiert das recht wenig!!
Es geht (mir) hier mit diesem Hinweis nicht darum das man sich um seine Schulden drueckt!!
Aber was die existenzberchtigung der Inkassobueros betrifft,,, man braucht doch bloss schauen was die Richter dazu sagen.
Ich kenne persoenlich einen Typen der diese netten Briefe vertreibt "Ihr Gewerbeeintrag im Telefonbuch...." , die selbstaendigen hier werden die Masche kennen. Schlau wie er ist hat er natuerlich auch gleich sein eigenes Inkassobuero gegruendet. Nun hat er ein bissel aerger am Arsc. und ist mal schnell nach Muenchen gezogen, die alte "Telefonbuchfirma" hier aufgegeben und in der Scheiz ne neue Adresse. OK - das Beispiel ist jetzt wiklich die Abzocke pur.
Jedenfalls sind Inkassokosten unnoetige Kosten fuer den Schuldner! Ich muss aber zugeben das es eine leichte Art ist (ohne Jura zu studieren ) an dem "Leid" andrer ordentlich mit zu kassieren !!
Welche vorraussetzungen braucht man eigentlich um ein Inkassobuero zu gruenden

den Schriftverkehr kann man doch auch locker aus TH regeln, muss ich doch gleich mal nach googeln ;-D
Soll der Glauebiger gleich zum RA gehen dann ist das i.O!!
Hier nochmal
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit
hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so
besteht gegen den Schuldner,
wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden
mußte, kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten.
(OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 (Quelle: NJW-RR 1994, S. 1139 ff.))
Davon gibt es mehrere Urteile - die Richter erkennen die "unsinnigen" zusaetzlichen Gebuehren fuer den Schuldner also nicht an!