Tschaang-Frank
Senior Member
Themenstarter
Ich denke mal das der ein oder andere hier auch mal in die verlegenheit kommt von diesen Herrschaften Post zu kriegen
Deshalb ein kleiner Tip von mir.
Ich war jahrelang so trottelig ( unwissend ) und habe dann immer artig gezahlt.
Also was tun:
Ueberweisung direkt an den Glauebiger ( Nur die Hauptschul die der Glauebiger verlangt!! ) mit Vermerk "Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung".
Nichts ans Inkassobuero zahlen!!!!!
Inkasso ignorieren, wenn die dann einen MB beantragen, dem kommentarlos widersprechen !!!!!!!!
Es hat bisher kein Inkasso geschafft, seine Kosten gerichtlich durchzusetzen!!!!!!!
Inkasso
Mahnen gleich mit Anwalt
Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05).
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen.
Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen.
Also kommen die gleich mit einem Rechtsanwalt, die Gebuehren fuer den RA - die muesst ihr berappen - da werdet ihr nicht drumherum kommen!
Niemand kann ( leider) die Existenzberechtigung der Inkassogilde in Frage stellen - Waere zu schoen um wahr zu sein !
Ein nachpruefbares AZ wo dies ein mutiger Glaeubiger bzw der von Diesem Beauftragte Erfuellungsgehilfe (Inkassobuero) erfolgreich vor Gericht durchgezogen hat wurde bisher noch nicht gefunden !
Die drohen zwar, gehen sogar bis zum Mahnbescheid ( dem ihr dann in "vollem Umfang" fristgercht wiedersprecht! ) -dann ist aber Ende und die Herrschaften geben auf!
Einige versucen dann noch das man seinen Wiederspruch zurueckzieht
Die wissen das sie vor Gericht keine Chance haben !
Also lasst euch nicht ins "Bockshorn" jagen
Deshalb ein kleiner Tip von mir. Ich war jahrelang so trottelig ( unwissend ) und habe dann immer artig gezahlt.
Also was tun:
Ueberweisung direkt an den Glauebiger ( Nur die Hauptschul die der Glauebiger verlangt!! ) mit Vermerk "Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung".
Nichts ans Inkassobuero zahlen!!!!!
Inkasso ignorieren, wenn die dann einen MB beantragen, dem kommentarlos widersprechen !!!!!!!!
Es hat bisher kein Inkasso geschafft, seine Kosten gerichtlich durchzusetzen!!!!!!!
Inkasso
Mahnen gleich mit Anwalt
Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05).
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen.
Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen.
Also kommen die gleich mit einem Rechtsanwalt, die Gebuehren fuer den RA - die muesst ihr berappen - da werdet ihr nicht drumherum kommen!
Niemand kann ( leider) die Existenzberechtigung der Inkassogilde in Frage stellen - Waere zu schoen um wahr zu sein !
Ein nachpruefbares AZ wo dies ein mutiger Glaeubiger bzw der von Diesem Beauftragte Erfuellungsgehilfe (Inkassobuero) erfolgreich vor Gericht durchgezogen hat wurde bisher noch nicht gefunden !
Die drohen zwar, gehen sogar bis zum Mahnbescheid ( dem ihr dann in "vollem Umfang" fristgercht wiedersprecht! ) -dann ist aber Ende und die Herrschaften geben auf!
Einige versucen dann noch das man seinen Wiederspruch zurueckzieht
Die wissen das sie vor Gericht keine Chance haben !Also lasst euch nicht ins "Bockshorn" jagen





