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Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidung w

Diskutiere Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidung w im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Forum. Wer kann mir eine gute Internetseite nennen, auf der ich mich über Scheidung und Aufenthalt einer Thailänderin in Deutschland nach...
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Smint

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Hallo Forum.
Wer kann mir eine gute Internetseite nennen, auf der ich mich über Scheidung und Aufenthalt einer Thailänderin in Deutschland nach Scheidung informieren kann?

Hintergrund: meine Schwägerin (Thailänderin) ist seit 1 Jahr mit einem deutschen Mann verheiratet. Leider sind die Beiden gescheitert, er möchte die Scheidung, da er sich in eine andere verknallt hat.
Natürlich möchten wir meiner Schwägerin helfen. Ich weiß nur nicht, wie. Da kommen Fragen auf wie: muss man ein Trennungsjahr einhalten?
Steht ihr nach der Scheidung finanziell irgendetwas zu (Ehevertrag existiert nicht)? Muss sie in jedem Fall zurück nach Thailand (Sie hat keine Arbeit und kann sich vermutlich nicht selbst versorgen)?

Ich weiß garnicht, was ich alles fragen soll. Gibt es nicht irgendeine Site, wo man sich gut informieren kann?

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Smint
 
Loso

Loso

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Re: Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidu

Das Beste ist doch, sie sucht sich einen neuen Partner. Kontaktanzeige aufgeben und in Ruhe kennenlernen. Zeit ist genug vorhanden und Männer, die eine Thailänderin suchen gibt es wie Sand am Meer. Wenn du Tips möchtest, wie eine Scheidungsleiche produziert wird und eine integrations- und arbeitsunwillige Thailänderin (mal allgemein gesprochen und nicht auf eine mir unbekannte Person bezogen) für den Rest des Lebens ausgesort hat, muss sie halt noch ein paar Monate versuchen ihren Mann im gemeinsamen Haushalt zu halten, wodurch samt Trennungsjahr dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach vollzogener Scheidung zustandekommt. Es ist ja verständlich, dass deine Frau dich drängt zu helfen. Als Mann und Deutscher muss man trotzdem nicht jeden Kram unterstützen, schon gar nicht als Forum-User unbekannten Menschen helfen, deren Hilfbedürftigkeit erst mal im Raum steht.
 
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RalfiFFM

Gast
Re: Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidu

Dies ist keine Rechtsberatung und ich habe auch auch von nix Ahnung.

1) Hauptproblem ist der Aufenthaltstitel. Nach einem Jahr hat die Dame noch kein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht.

2) Das Trennungsjahr muss eingehalten werden. Da die Ehe ja nur rund 1 Jahr gedauert hat, funktionietrt der Trick einvernehmlich die Trennung von Tisch und Bett entsprechend vorzudatieren hier natuerlich nicht.

3) Ihren Anteil an dem Zugewinn von 50% waehrend der Ehezeit wird sie sicher bekommen. Unterhalt bis zum Ausspruch der Scheidung steht ihr auch zu. Von einem Versorgungsausgleich zu Lasten des Mannes wird woh l aufgrund der geringen Ehezeit abgesehen. Als Stichtag steht der Tag der Einreichung der Scheidung.

4) Die Frage ist, ob die 2 verkracht sind oder der Mann einfach von einem Fehler seinereists ausgeht und seiner noch Holden was Gutes tun, bzw. nicht schaden will. In dem Fall offen das Problem ansprechen und schauen, ob sich die Ehezeit nicht noch entsprechend einvernehmlich ausdehnen laesst unter Gewaehrung aller gegenseitiger Freiheiten. Das ist der beste Weg.

5) Im Zweifelsfall auf jeden Fall auf einen guten Anwalt setzen, da es schon Faelle gab, wo die Holde trotz kurzer Ehe nicht zurueckmusste, da sie in TH ja jetzt den Ruf einer Nutte haette und dort somit nicht mehr als antaendige Frau leben koenne. Es sind auch schon manche Noch-Ehemaenner sehr pragmatisch geworden, wenn der Anwalt entsprechende Unterhaltsansprueche auf den Tisch gelegt hat und diese per Verfuegung aus der ehelichen Wohnung aussperren lies. Da ist dann die Frage, wie hart die Schwaegerin drauf ist. Wird dann alles zur reinen Nervensache.
 
wingman

wingman

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Re: Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidu

Hallo,
es gibt auf dem dem Onlineboard Farang oder der Farang ein interessantes Grundsatzurteil gerade zu diesem Thema. Danach müsste sie aus genau diesem bereits angesprochenen Gründen nicht nach Thailand zurück, da sie dort in der Familie nicht wieder integriert werden würde und ausgestossen würde, ergo quasi sich nicht selbst unterhalten könnte etc..
Ansonsten versuchen für sie einen neuen Partner zu finden, wenn sie (hoffentlich) keine Kreditkartenwölfin ist :nixweiss: sind die Chancen doch nicht schlecht. Bis vor kurzem habe ich auch noch eine liebe Thai gesucht :lol: .


Schöne Grüsse
Peter
 
S

Smint

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Re: Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidu

Hallo Peter.

Danke für den Hinweis zu dem Urteil.
Kannst Du mir den Link dahin schicken? - Ich finde die Seite Farang nicht... :nixweiss:

Bye
 
Thema:

Infos zu Scheidung / Unterhalt / Aufenthalt nach Scheidung w

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