W
waanjai
Gast
Wenn eine deutsch-thailändische Ehe geplant wird, dann stellt sich u.a. auch die Frage, nach welchem Recht soll geheiratet werden. Schließlich erfolgen ja eine Menge von deutsch-thailändischen Eheschließungen in Thailand. Es ist bekannt, dass man dann auch wählen kann, nach thailändischem Recht zu heiraten.
Lebt man längere Zeit in Thailand, oder hat man Verwandte dort, so entstehen häufig Fragen zu Einzelfragen des Thailändischen Rechts.
U.a. für dieses Nutzerklientel gibt es ein Thailand Law Forum. Es bietet eine Reihe von Dienstleistungen/Informationen.
Ich bin auf diese Seite aufmerksam geworden, als ich einen Artikel zum Thailändischen Familienrecht Family Law of Thailand gesucht habe, der von Professor Wimolsiri Jamnarnwej, Associated Professor of Law, Dean Faculty of Law, Saint John´s University, Former Minister of Office of Universities Affairs, geschrieben worden ist.
In der Sache geht es dort um so belanglose Dinge :-) wie Verlobung, Eheschließung, Scheidung, Güterrechtliche Fragen, Unterhaltsrecht.
Lebt man längere Zeit in Thailand, oder hat man Verwandte dort, so entstehen häufig Fragen zu Einzelfragen des Thailändischen Rechts.
U.a. für dieses Nutzerklientel gibt es ein Thailand Law Forum. Es bietet eine Reihe von Dienstleistungen/Informationen.
Ich bin auf diese Seite aufmerksam geworden, als ich einen Artikel zum Thailändischen Familienrecht Family Law of Thailand gesucht habe, der von Professor Wimolsiri Jamnarnwej, Associated Professor of Law, Dean Faculty of Law, Saint John´s University, Former Minister of Office of Universities Affairs, geschrieben worden ist.
In der Sache geht es dort um so belanglose Dinge :-) wie Verlobung, Eheschließung, Scheidung, Güterrechtliche Fragen, Unterhaltsrecht.