www.thailaendisch.de

Informationen zum Thailändischen Recht

Diskutiere Informationen zum Thailändischen Recht im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Wenn eine deutsch-thailändische Ehe geplant wird, dann stellt sich u.a. auch die Frage, nach welchem Recht soll geheiratet werden. Schließlich...
W

waanjai

Gast
Wenn eine deutsch-thailändische Ehe geplant wird, dann stellt sich u.a. auch die Frage, nach welchem Recht soll geheiratet werden. Schließlich erfolgen ja eine Menge von deutsch-thailändischen Eheschließungen in Thailand. Es ist bekannt, dass man dann auch wählen kann, nach thailändischem Recht zu heiraten.

Lebt man längere Zeit in Thailand, oder hat man Verwandte dort, so entstehen häufig Fragen zu Einzelfragen des Thailändischen Rechts.

U.a. für dieses Nutzerklientel gibt es ein Thailand Law Forum. Es bietet eine Reihe von Dienstleistungen/Informationen.

Ich bin auf diese Seite aufmerksam geworden, als ich einen Artikel zum Thailändischen Familienrecht Family Law of Thailand gesucht habe, der von Professor Wimolsiri Jamnarnwej, Associated Professor of Law, Dean Faculty of Law, Saint John´s University, Former Minister of Office of Universities Affairs, geschrieben worden ist.

In der Sache geht es dort um so belanglose Dinge :-) wie Verlobung, Eheschließung, Scheidung, Güterrechtliche Fragen, Unterhaltsrecht.
 
U

Uwe

Gast
Wieder kein Haekel- und Strick-Forum, wo man seine emotionalen Blaehungen abladen kann. Darum: Resonanz: Null.

Auf weitere Beiträge, die zum Thema nichts beitragen und nur den Thread stören, bitte ich zu verzichten.
Mang-gon Jai (Moderator)
 
P

PETSCH

Gast
danke für die Infos @waanjai :super:
Da schmeckt der Eierlikör doch gleich
viel besser - macht übrigens keine Blähungen ;-D
 
R

redfum

Gast
@waanjai

tolle Information, werde mir die Seite mal durchlesen.

:super:
 
J

johnny_BY

Gast
Hallo,

ich hatte mal gelesen (weiß aber leider nicht mehr wo :rolleyes: ), daß unabhängig vom bei der Eheschließung gewählten Recht bei Streitigkeiten das Recht des Wohnsitzes bzw. letzten gemeinsamen Wohnsitzes angewendet wird. Stimmt das nun oder stimmt das nicht?

Da ich in Deutschland heiraten werde, wäre es schon interessant ob das Thailändische Recht insofern eines Tages zur Geltung kommen kann oder nicht.

Und, lieber Mang-gon Jai (Moderator), also mich hat die unpassende aber durchaus wahre Äußerung von Uwe nicht gestört. Lebt das Forum nicht auch von persönlichen Meinungen?

Alles Gute!
Johnny
 
W

waanjai

Gast
johnny_BY" schrieb:
ich hatte mal gelesen (weiß aber leider nicht mehr wo :rolleyes: ), daß unabhängig vom bei der Eheschließung gewählten Recht bei Streitigkeiten das Recht des Wohnsitzes bzw. letzten gemeinsamen Wohnsitzes angewendet wird. Stimmt das nun oder stimmt das nicht?
Da ich in Deutschland heiraten werde, wäre es schon interessant ob das Thailändische Recht insofern eines Tages zur Geltung kommen kann oder nicht.
Auch ich habe von dieser Regelung gelesen: "das Recht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes". Das läßt aber alles ganz schön offen, wenn man in diesem Jahrzehnt in D heiratet und hier in D wohnt, aber irgendwann einmal beide nach Thailand ziehen und dort wohnen.

Deshalb wird das gerne in Eheverträgen geregelt. Dann hat die Regelung Bestand.

In unserem Ehevertrag steht deshalb hierzu folgendes:
"Rechtswahl
Wir gehen davon aus, daß für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe nach Artikel 15 EGBGB und für die allgemeinen Wirkungen unserer Ehe nach Artikel 14 EGBGB deutsches Recht anwendbar ist.
Vorsorglich wählen wir für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vorsorglich, falls früher oder später für die allgemeinen Wirkungen unserer Ehe die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts in Betracht kommen sollte, dieses uns aber die Rechtswahl gestattet, wählen wir für die allgemeinen Wirkungen unserer Ehe das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Rechtswahl soll, soweit dies rechtlich möglich ist, im Ausland wie in Deutschland Wirkung entfalten."
 
J

johnny_BY

Gast
Hallo,

gute Idee. Bisher dachte ich ohne Ehevertrag auszukommen, aber sicher ist sicher.

Ich hab dazu auf der Seite http://www.asiatradingonline.com/divorce.htm folgendes gefunden:

To be valid the prenuptial must be tendered at the marriage registration to be effective & signed by both parties & 2 witnesses.
Auf Deutsch: Um gültig zu sein muß der Ehevertrag bei der Eintragung der Ehe vorgelegt werden. Er muß von beiden Partnern und zwei Zeugen unterzeichnet sein.

Alles Gute!
Johnny
 
W

waanjai

Gast
johnny_BY" schrieb:
Ich hab dazu auf der Seite http://www.asiatradingonline.com/divorce.htm folgendes gefunden:
To be valid the prenuptial must be tendered at the marriage registration to be effective & signed by both parties & 2 witnesses.
Auf Deutsch: Um gültig zu sein muß der Ehevertrag bei der Eintragung der Ehe vorgelegt werden. Er muß von beiden Partnern und zwei Zeugen unterzeichnet sein.
Aber nur wenn in Thailand geheiratet wird!
Wenn in Deutschland geheiratet wird, dann kann die Rechtswahl für D als auch für das Ausland vorgenommen werden. s.o.
P.S. Vielen Dank für den Link. Ist gut, möglichst viel davon hier im thread zu sammeln. :-)
 
Thema:

Informationen zum Thailändischen Recht

Informationen zum Thailändischen Recht - Ähnliche Themen

  • Wann können wir wieder nach Thailand einreisen - aktuelle Informationen

    Wann können wir wieder nach Thailand einreisen - aktuelle Informationen: Wollten demnächst wieder nach Hua Hin reisen. woher habe ich die thailändische Botschaft Frankfurt um die erforderlichen Dokumente gebeten die...
  • Wer gibt Hilfe und Informationen für Frührentner in Thailand?

    Wer gibt Hilfe und Informationen für Frührentner in Thailand?: suche mehr Hilfe da ein der Deutsche Staat ja mehr oder weniger kaputt macht, habe 50% Behinderung Bandscheibenschaden 1 OP. ich weis nicht ob ich...
  • Suche Informationen zu einem Thailändischen Kinofilm

    Suche Informationen zu einem Thailändischen Kinofilm: Hallo Leute, kennt jemand von euch den Thailändischen Kinofilm "Wong kam lau"?? Soll gerade erst in den thailändischen Kinos gewesen sein! Ich...
  • 3.Thailand - Kultur und Informations-Tage am 18/19.Juni 05

    3.Thailand - Kultur und Informations-Tage am 18/19.Juni 05: Das ausführliche Programm findet ihr unter www.thailand-direkt.de
  • Thailand - Kultur und Informations-Tage in Wallhausen

    Thailand - Kultur und Informations-Tage in Wallhausen: Zum 3.Mal finden am 18. und 19.Juni in Wallhausen/Württ. die "Thailand - Kultur und Informations-Tage" im Kulturhaus statt. Eintritt: Tageskarte...
  • Thailand - Kultur und Informations-Tage in Wallhausen - Ähnliche Themen

  • Wann können wir wieder nach Thailand einreisen - aktuelle Informationen

    Wann können wir wieder nach Thailand einreisen - aktuelle Informationen: Wollten demnächst wieder nach Hua Hin reisen. woher habe ich die thailändische Botschaft Frankfurt um die erforderlichen Dokumente gebeten die...
  • Wer gibt Hilfe und Informationen für Frührentner in Thailand?

    Wer gibt Hilfe und Informationen für Frührentner in Thailand?: suche mehr Hilfe da ein der Deutsche Staat ja mehr oder weniger kaputt macht, habe 50% Behinderung Bandscheibenschaden 1 OP. ich weis nicht ob ich...
  • Suche Informationen zu einem Thailändischen Kinofilm

    Suche Informationen zu einem Thailändischen Kinofilm: Hallo Leute, kennt jemand von euch den Thailändischen Kinofilm "Wong kam lau"?? Soll gerade erst in den thailändischen Kinos gewesen sein! Ich...
  • 3.Thailand - Kultur und Informations-Tage am 18/19.Juni 05

    3.Thailand - Kultur und Informations-Tage am 18/19.Juni 05: Das ausführliche Programm findet ihr unter www.thailand-direkt.de
  • Thailand - Kultur und Informations-Tage in Wallhausen

    Thailand - Kultur und Informations-Tage in Wallhausen: Zum 3.Mal finden am 18. und 19.Juni in Wallhausen/Württ. die "Thailand - Kultur und Informations-Tage" im Kulturhaus statt. Eintritt: Tageskarte...
  • Oben