Info Zuwanderungserschwerungsgesetz

Diskutiere Info Zuwanderungserschwerungsgesetz im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Genau die von mir angesprochenen über die Du Dich künstlich aufregst, weil unsere auf Zeit gewählten Gesetzesvertreter für Dich völlig...
P

Paddy

Gast
guenny" said:
Wer solch tiefgreifende Einschnitte in die persönliche Lebensplanung Einzelner billigt, muss sich auch verdächtigen lassen, keine Grenzen mehr zu kennen.
Welche Grenzen meinst du denn?
Genau die von mir angesprochenen über die Du Dich künstlich aufregst, weil unsere auf Zeit gewählten Gesetzesvertreter
für Dich völlig unkritisch, sinnlose Repressalien über Einzelne anordnen dürfen.

Ich verstehe unter Demokratie und GG offenbar anderes als Du.

Und spar Dir Deine abwertenden Bemerkungen. Steht Dir nicht zu.
 
C

Chak3

Gast
Diese Repressalien sind durchaus nicht willkürlich udn sinnlos, sondern man hat sich dabei schon etwas gedacht, und das war nicht "jetzt ärgern wir mal den Paddy aus Hamburg".
 
K

Kali

Gast
Chak3" said:
[..] sondern man hat sich dabei schon etwas gedacht,[...].
Das ist richtig :super:

Nur dass man nicht immer das denkt, was tatsächlich in Ordnung wäre.

OK, es gibt statistische Werte, die angeblich belegen, dass die Mehrheit mit der Verschärfung der Ausländergestzgebung einverstanden sein soll.

In einer echten Demokratie gibt´s aber auch soetwas wie den Minderheitenschutz, odda :nixweiss:

Und - last, but not the least - bleibe ich bei meiner Aussage, dass ich mich bei der Entscheidung darüber, wen ich mir als Lebenspartner nach D hole, benachteiligt fühle. :cool:
 
C

Chak3

Gast
Kali, ich fühle mich genauso benachteiligt, aber ich sehe eben nicht nur mein persönliches Schicksal dabei.

Das man das Gesetz auch hätte besser machen können mit der gleichen Zielsetzung ist aber wohl ohne Frage. Leider weiß ich aus meiner täglichen Arbeit wie stümperhaft Gesetze gemacht werden.
 
P

Paddy

Gast
Chak3" said:
Diese Repressalien sind durchaus nicht willkürlich udn sinnlos, sondern man hat sich dabei schon etwas gedacht, und das war nicht "jetzt ärgern wir mal den Paddy aus Hamburg".
Dann erklär mal, warum man nicht einfach die Verlängerung eines ersten Aufenthaltstitels abhängig macht vom Nachweis über den Besuch eines Integrations- und Sprachkurses???

Darum geht's eigentlich nur!!!

Ich selbst bin (noch) nicht betroffen. Ärgere mich also auch nicht darüber.

Ich ärgere mich nur über den ständigen Abbau von Bürgerrechten bei gleichzeitigem, heuchlerischem Geheule über den Erhalt demokratischer Werte. Und über die Dummheit grosser Teile der Bevölkerung, die alles akzeptieren, solange sie nicht selbst betroffen sind.
 
C

Chak3

Gast
Paddy" said:
Ich ärgere mich nur über den ständigen Abbau von Bürgerrechten bei gleichzeitigem, heuchlerischem Geheule über den Erhalt demokratischer Werte. Und über die Dummheit grosser Teile der Bevölkerung, die alles akzeptieren, solange sie nicht selbst betroffen sind.
Wir haben es jetzt kapiert, das hilft uns betroffenen aber nicht weiter. Da ist, noch einmal, Pragmatismus angesagt bei allem Ärger. Wir hätten lieber etwas neues gehört oder etwa halbwegs verlässliche Zahlen zur Durchfallquote.
 
Nokgeo

Nokgeo

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Zitat Wingman # 114:

ich hatte anfragen an verschiedenestellen gestellt in bezug des familiennachzuges im falle von ALG II Bezug.

bedauerlicherweise ist keiner in der lage mir eine definitive aussage zu geben. verweise auf andere stellen,merkblätter, kann,eventuell, bla bla.
also eigentlich alles nur müll.
die sache mit dem sprachkurs ist klar.
meine frage bleibt also offen.

wenn alle anforderungen erfüllt sind incl. sprachkurs, was passiert dann beim visum zur familienzusammenführung im bezug auf ALG II ?

ich möchte nun nicht wieder die ängste einzelner um ihre steuern lostreten. diese sind mir inzwischen hinreichend bekannt,..

..vielleicht ist eine sachliche diskussion möglich."
____________________________________________

Eine sachliche Discussion in Richtung WAS?

Glaube nicht, das sich was geä. hat.
Heisst: Mann arbeitslos, Frau arbeitslos..Staat zahlt.

Ungerecht wäre es z.B. wenn dem Mann, gebürtiger Türke z.B. mit nun deutschem Pass, ein beiderseitiges Zusammenleben, staatliche Hilfen verwehrt blieben..aufgrund seines ALG2 Bezugs.

Falls es bei dir trotz ALG2 no problema gegen sollte, darfst du natürlich weiter auf den deutschen Staat schimpfen. Ist doch klar.

Ps. mir unklar, warum dir die Behörde keine verbindliche Auskunft geben kann. Falls alle stricke reissen, könntest du einen X beliebigen Job annehmn, um EIGENES Einkommen nachzuweisen..

Übrigens...wenn SIE da ist, lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, so du SIE arbeitslos meldest. Heisst:
das Amt kann sie verpflichten an Kursen z.B. teilzunehmen,
mal meine Vermutung.
 
Nokgeo

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@ Wingman, hab da nochmal drüber nachgedacht.

Kenne niemanden, der deine / eure " Konstellation " hat. Warum dir das Amt dazu nix 100 % sagen kann, find ich mekwürdig...

Eine Auskunft dazu sollte dir ein RA geben können, mit dem Interessenschwerpunkkt - Sozialrecht - Familienrecht.

Nun macht es aus meiner Sicht wenig Sinn, sich auf Widerruf und Klage zu begeben..falls dir ein RA dazu raten sollte, da Zeit verloren geht.

Davon abgesehen, solltest du wissen, was an Einkommen gefordert wird,falls was gefordert wird. Als Meine, sich hat damals scheiden lassen, wusste IHR RA z.B. nicht alles..obwohl auf Ausländerrecht spezialisiert.
Da ging es um die Karenzzeit bis ein eigenes Einkommen nachzuweisen war, bzw. um die Zeit bis zu der Frist, im Zusammenhang mit der Verlängerung ihres Aufenthaltsstatusses nach Scheidung.

Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, solltest du eine Arbeit nachweisen. Usus ist aus meiner Sicht, die Nachfrage nach den letzen 3 Monatsgehaltsabrechnungen. gruss.
 
wingman

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Natakwan
Hallo Nokgeo,
ich werde fliegen, wenn sie den Kurs absoviert hat, denn das EFZ ist nur 6 Monate gültig.
Ganz gleich was dann kommt, ich werde sie in BKK heiraten, die Heiratspapiere legalisieren lassen und es darauf ankommen lassen.
Sollte das Visum abgelehnt werden sehen wir weiter.
Wie ich schon im anderen Fred geschrieben habe, ich werde niemals aufgeben, irgendwie wird es einen Weg geben.
 
Nokgeo

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Zitat Wingman # 129:

" Sollte das Visum abgelehnt werden sehen wir weiter.
Wie ich schon im anderen Fred geschrieben habe, ich werde niemals aufgeben, irgendwie wird es einen Weg geben. "
_________________

Was soll ich mir nen Kopf machen. Mir fehlt da echt der Durchblick / Weitblick. Wenn es irgendwie einen Weg gibt, ist ja schonmal gut.
 
wingman

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Natakwan
hallo nokgeo, hier diesbezüglich die antwort der deutschen botschaft in bangkok.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Diesen Nachweis hat Ihre Ehefrau deshalb im Rahmen der Visumsbeantragung zu erbringen. Zunächst kann sie dabei von Ihrem eigenen Vermögen und Ihrem eigenen Einkommen ausgehen. Nach § 2 Abs. 3 S.1 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnhme öffentlicher Mittel bestreiten kann.
Gem. § 2 Abs. 3 S.2 AufenthG werden bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug Beiträge der Famlienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt. In diesem Rahmen kann auch Ihr Einkommen relevant werden. Bei der Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Unterhalt Ihrer Frau ist insbesondere die Pfändungsfreigrenze nach der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (derzeit gem. § 850c ZPO 930€/Monat), da ein Einkommen soweit bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 AufenthG dem Zugriff regelmäßig entzogen ist, wie es unterhalb dieser Freigrenze liegt.
Inwieweit Ihre Ehefrau Ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann, und ob im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Falles Ihre Bezüge des ALG II ausreichen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Diese Prüfung wird im Rahmen der Visumbeantragung von der zuständigen innerdeutschen Ausländerbehörde vorgenommen. Zweckmäßigerweise sollte deshalb Ihre Ehefrau zunächst einen Antrag stellen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben,
und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag,


(Rechts- und Konsularabteilung)
 
P

Paddy

Gast
@Wingman

Ein schönes Beispiel, wie sich deutsche Beamte um eine klare und verbindliche Aussage drücken.

Also zuerst den Ehe-Behördenmarathon, danach der Erwerb des A1-Zertifikats in Bangkok und anschliessend, analog einer Brieffreundschaft, die Briefehe - eine neue innovative Erfindung made in Germany. :fertig:

Dann sollte man vielleicht doch mal kurz über die Grenze ziehen? :nixweiss:
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Outland / Zeka
Paddy" said:
Dann sollte man vielleicht doch mal kurz über die Grenze ziehen? :nixweiss:
Gute Idee. Könnte von mir sein.

Gruss
phiiangtawan
 
Nokgeo

Nokgeo

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@ Wingman,

dein Eingestelltes:

" Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Diesen Nachweis hat Ihre Ehefrau deshalb im Rahmen der Visumsbeantragung zu erbringen. Zunächst kann sie dabei von Ihrem eigenen Vermögen und Ihrem eigenen Einkommen ausgehen. Nach § 2 Abs. 3 S.1 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnhme öffentlicher Mittel bestreiten kann.
Gem. § 2 Abs. 3 S.2 AufenthG werden bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug Beiträge der Famlienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt. In diesem Rahmen kann auch Ihr Einkommen relevant werden. Bei der Prüfung Ihrer Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Unterhalt Ihrer Frau ist insbesondere die Pfändungsfreigrenze nach der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (derzeit gem. § 850c ZPO 930€/Monat), da ein Einkommen soweit bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 AufenthG dem Zugriff regelmäßig entzogen ist, wie es unterhalb dieser Freigrenze liegt.
Inwieweit Ihre Ehefrau Ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann, und ob im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Falles Ihre Bezüge des ALG II ausreichen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Diese Prüfung wird im Rahmen der Visumbeantragung von der zuständigen innerdeutschen Ausländerbehörde vorgenommen. Zweckmäßigerweise sollte deshalb Ihre Ehefrau zunächst einen Antrag stellen. "
___________________

..kommt aus Bangkok.

Da hat sich bei DIR, deine Ausländerbehörde, dir gegenüber bedeckt gezeigt!?

Ist nicht normal.


" nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Diesen Nachweis hat Ihre Ehefrau deshalb im Rahmen der Visumsbeantragung zu erbringen. Zunächst kann sie dabei von Ihrem eigenen Vermögen und Ihrem eigenen Einkommen ausgehen. Nach § 2 Abs. 3 S.1 AufenthG ist der Lebensunterhalt eines Ausländers gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnhme öffentlicher Mittel bestreiten kann. "
___

Wie soll Thaifrau EIGENES Einkommen vorab vorweisen...wenn sie beabichtigt, z.B. nach D - land überzusiedeln..?
..z.B.ihren SHOP zumacht, ihren Job schmeisst wegen Umzugs.

Dann wäre das ja wohl vorbei, mit dem eigenen Einkommen in TH.

Irre.

Wäre der Punkt...VERMÖGEN. Heisst Kohle auf dem Sparbuch.
Falls vorhanden, könnte sie auch ne Kurz Touristik Reise nach D- land unternehmen oder nach Dänemark, bzw. zum Ehemann ziehen.

Die ganzen § sagen wir so ein wenig was oder besser was darin geschrieben steht. Genauso / inetwa wars bei Meiner, als sie sich hat scheiden lassen..Karenzzeit 1 Jahr, danach turnussmässig vorweisen in D. das sie eigenes Einkommen, KV
hat, damit ihr Aufenthaltsstatus, bisher ohne Deutschprüfung...verlängert wird.

" setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist ".
_____

Dann dürften die Frauen von Alg2 Beziehern, die selbst keinen Job haben...ja nach TH. zurück müssen..

Ist aber nicht Praxis.
Wie verquer...dieses " i.d.R.".

was wäre denn nun, wenn DEINE z.B. ne amtlich bestätigte Lernschwäche hätte, du ne ärztliche Bescheinigung hättest, das du stark depressiv bist, weil dir deine Verlobte fehlt..oder so ähnlich. Halt stop,geht ja um Kohle.

Hatte dir vorab geschrieben, weil mir das " spanisch " vorkam...auf gut Glück nach TH. zu fliegen, in der Hoffnung Frauchen kann dann mitkommen. das wäre mir alles zu unsicher. Evtl. hast du ja die Möglichkeit, das dir konkrete Wege aufgezeigt werden. Denn sooo..sieht das nicht so gut aus, wenn die § umgesetzt werden. gruss.

Ps.

ALG2 ist kein Einkommen.

1. du hast einen Job, mit über 930 Euro, bist raus aus Alg2
2. du machst ne Anmeldung z.B. Holland, Job auf Montage. ( mein Alptraum )
3. Abmeldung aus Alg2, hast Schulden zurückbezahlt bekommen.
Bist nun vermögend, arbeitssuchend ohne Alg2 Bezug.

Schwierig...
 
Alek

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Jetzt auch in Frankreich: siehe Spiegel

Zitat: Nach dem Gesetz müssen unter anderem Einwanderungswillige, die zur Familienzusammenführung nach Frankreich kommen wollen, ihre Sprach- und Landeskenntnisse schon in der Heimat prüfen lassen.

Da haben wir's ja richtig gut vergleichsweise.

Grüsse :wink:
Alex[/url]
 
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Walter58

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Alek" said:
Jetzt auch in Frankreich: siehe Spiegel

Zitat: Nach dem Gesetz müssen unter anderem Einwanderungswillige, die zur Familienzusammenführung nach Frankreich kommen wollen, ihre Sprach- und Landeskenntnisse schon in der Heimat prüfen lassen.
Gemäss NZZ Online geht Frankreich sogar noch einen Schritt weiter:

Frankreich will die Hürden für potenzielle Einwanderer deutlich erhöhen. Künftig sollen alle Einwanderer Sprachkenntnisse nachweisen. [highlight=yellow:eb789085bd]Zudem sollen nachziehende Angehörige ihre biologische Abstammung bei Zweifel per DNA-Test belegen.[/highlight:eb789085bd]
 
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schauschun

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ruhrpott/pty
die deutsche botschaft in bangkok hat weitere infos veroeffentlicht:
Die Rechtmässigkeit der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren umfassend geprüft und auch von verfassungs- und völkerrechtlichen Sachverständigen bestätigt worden.

Der Schutz von Ehe und Familie wird durch das Gesetz nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt. Weder Artikel 6 des Grundgesetzes noch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewähren einen Rechtsanspruch darauf, eine Ehe in Deutschland zu führen. Auch andere Staaten verfahren ähnlich.


neue infos der deutschen botschaft bkk

Für Rückfragen steht Ihnen die deutsche Botschaft unter der Telefonnummer 02-287.9068 von dienstags und donnerstags von 13 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.

Antragsteller, die ab dem 28. Mai 2007 Anträge auf Ehegattennachzug gestellt haben, über die noch nicht entschieden worden ist, haben Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 6 Monaten (bis zum 20. März 2008) der Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag mangels Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt werden.
 
Nokhu

Nokhu

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Shithole Münster
Ein bischen OFF :

Zurück zu den Klein-Staaten des Mittelalters.

Steuern werden hauptsächlich zum errichten von Grenzen und Mauern verwendet. Der Rest dient dem Vergnügen der Regierenden.
Das Internet wird zum Nazi-Net und rigide überwacht, damit Terroristen, Heiratswillige und andere keinen Schaden anrichten können.
Das Grundgesetz wird grundsätzlich einmal im Monat geändert. Denn es heisst ja Grundgesetz, und das muss ja einen Grund haben.
Interpretation und Auslegung desselben obliegt dem jeweils an der Macht befindlichen nach eigenem Gutdünken.


Wieder ON :

Ich lese den Art. 6 des GG anders.
Aber ich bin ja auch kein Jurist, und Gesetze sind ja wohl ausschliesslich für Juristen da, oder?

Und dieses Thema betreffend verweise ich auf meine Signatur.
 
tira

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schauschun" said:
...Die Rechtmässigkeit der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren umfassend geprüft und auch von verfassungs- und völkerrechtlichen Sachverständigen bestätigt worden....
moin,

und warum unterliegt der gesetzgeber hin und wieder in karlsruhe, waren diese fälle
zuvor auch net von o.g. sachverständigen geprüft und bestätigt geworden.

gruss :P
 
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mipooh

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Der Sachverstand reicht eben oft genug nicht sehr weit... so dass simple Menschen ohne juristische Ausbildung manchmal besser sehen was recht ist...
 
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