
tomtom24
Senior Member
Themenstarter
Um die rechtliche Lage (für einige andere in Deutschland relevante Hintergründe) hatte ich mir bisher nicht so die Gedanken gemacht.
Wie ist das zum Beispiel bei dem folgenden Sachverhalt: Wenn ich in D verheiratet bin und ich sterbe, dann bekommt meine Witwe (wie sich das anhört, meine Witwe ;-D ) ja je nach Alter die kleine bzw. grosse Witwenrente. Trifft das auch zu, wenn ich als Deutscher deutsch anerkannt in Thailand lebe bzw. dort sterbe?
Ausserdem: wenn ich ein gemeinsames Kind (oder auch adoptiert) bei der deutschen Botschaft anmelde, könnte dann meine Frau auch nach meinem Ableben sich bspw. für ein Leben in Deutschland mit ihrem Kind/Kindern ermöglichen?
Kann mich der deutsche Staat bei einer eventuellen Scheidung (wenn in Thailand lebend aber ebenfalls von den deutschen Behörden anerkannt) auf Unterhaltszahlung verurteilen (Frau als auch Kind)?
Die Fragen sind ohne jeglichen Hintergrund, reines Interesse.
Wie ist das zum Beispiel bei dem folgenden Sachverhalt: Wenn ich in D verheiratet bin und ich sterbe, dann bekommt meine Witwe (wie sich das anhört, meine Witwe ;-D ) ja je nach Alter die kleine bzw. grosse Witwenrente. Trifft das auch zu, wenn ich als Deutscher deutsch anerkannt in Thailand lebe bzw. dort sterbe?
Ausserdem: wenn ich ein gemeinsames Kind (oder auch adoptiert) bei der deutschen Botschaft anmelde, könnte dann meine Frau auch nach meinem Ableben sich bspw. für ein Leben in Deutschland mit ihrem Kind/Kindern ermöglichen?
Kann mich der deutsche Staat bei einer eventuellen Scheidung (wenn in Thailand lebend aber ebenfalls von den deutschen Behörden anerkannt) auf Unterhaltszahlung verurteilen (Frau als auch Kind)?
Die Fragen sind ohne jeglichen Hintergrund, reines Interesse.