@JT29 Man kann m.W. einen Führerschein aber nur umschreiben, wenn man auch in LOS eine Meldeadresse hat. Das trifft aber für einen Touri nicht zu.
LG
Bernd
Du hast eventuell auch zuviel beim Gerhard Veer auf dessen Facebook-Seite mitgelesen?
Ich habe heute nach dem Frühstück einfach mal dessen Beitrag zu der Führerscheindiskussion angesehen und ALLES bis auf den letzten Fitzelchen, auch die Texte in den eingestellten Fotos, in aller Ruhe gelesen.
Meine Meinung zu den meisten Diskussionsteilnehmern behalte ich jetzt mal hübsch bei mir !
Es geht nämlich auch anders!
Es gibt Berichte von Leuten, die als Touristen nach Thailand kamen und den deutschen Führerschein problemlos auf einer lokalen DLT-Stelle umschreiben lassen konnten. Auch mit einem Hotel als Meldeadresse.
Es ist allerdings wahr, dass die Regeln bei jedem DLT anders ausgelegt werden können und oft ist es auch so - bei Gerhard Veer sagte ihm das DLT in Roi-Et, man bräuchte für die Umschreibung ein Gelbes Hausbuch!
Klar regt man sich dann darüber auf. Aber dann fing er an, seine Erfahrung auf andere zu übertragen, also zu verallgemeinern.
Hat er doch glatt vergessen, dass es in Touristenhochburgen - also DORT worauf sich die deutsche Botschaft Bangkok mit ihrem Hinweis zur problemlosen Umschreibung bezieht - halt eben doch anders zu geht als an seinem Wohnort, an dem keine Touristen verkehren.
Man könnte sich aber auch an die eigene Nase fassen und sich fragen - warum schaltet der Thai-Beamte da hinterm Schreibtisch bei mir auf stur?
Das müsstest Du den so selbstherrlich auftretenden G.V. mal selbst fragen!
Mir fällt nur ein Spruch ein, der lautet: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück
sicher ist Dir aber aufgefallen, das hier im nitty ein paar Members ziemlich gelassen auf das Thema reagiert haben.
Denn im Grund genommen liegt der Fall so, wie ich es schon letztes Jahr gepostet habe (ich wurde erst noch dafür verlacht, aber mittlerweile hat sich bei einigen die Erkenntnis breit gemacht, dass ich recht gehabt haben könnte) und wie ich es auch auf den Seiten der Thailandgruppe des Ingo Busch letztes Jahr treffend beschrieben habe - und dementsprechend viel "Daumen hoch!" erhielt . . . .
Man ist im Besitz einer auch in Thailand gültigen Fahrerlaubnis, solange man einen deutschen FS und eventuell auch noch irgendeinen der beiden deutschen IFS besitzt. Es fehlt lediglich die Übersetzung (wie auch MadMac in aller Ruhe festgestellt hat) . . . . und das Fehlen eines von Thailand ratifizierten internationalen Führerscheins ist
lediglich eine Ordnungswidrigkeit
die in Thailand mit höchstens 100 bis 500 THB geahndet wird, und worauf man nach dem Bezahlen weiterfahren darf!