Immigration

Diskutiere Immigration im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; ohne jetzt alles zurück zu lesen wieviel Tage vorher kann man die Visa Jahresverlängerung machen ?
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Karl

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wieviel Tage vorher kann man die Visa Jahresverlängerung machen ?
 
MadMac

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wieviel Tage vorher kann man die Visa Jahresverlängerung machen ?
Du kannst da > einen Monat vorher hin, wenn Du keine Zeit hast, z.B. wegen Urlaub. Die nehmen das an, werden Dir aber ggf. ein weiteres Re-Entry Permit geben, das den Auslauf ueberbrueckt. Nehme an, um sowas geht es. Ansonsten sind wohl 2 Wochen vor Ende ok. Bei Ehe bekommst Du dann 1 Monat "under consideration" eingestempelt, aber kennst Du sicher.
 
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somtamplara

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Nur zur Erinnerung fuer naechste Woche.
Der Happy General hat Mo den 11.8. als Brueckentag spendiert.

Also: Behoerden inkl. Immigration sind am Mo, 11.8. und Di, 12.8. (Feiertag) geschlossen.
Fr, 8.8. ist letzte Moeglichkeit fuer dringende Termine.

Langes Wochenende!

Kann gleichzeitig auch als Reisewarnung verstanden werden.
Die uebliche Fr nachmittag Stampede und am Di nachmittag wieder zurueck.
 
Karl

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offizielle Antwort der Abteilungsleiterin bei Non-O Family and Retirement
45 Tage vor Ablauf kann man das Visa verlängern.
 
waanjai_2

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offizielle Antwort der Abteilungsleiterin bei Non-O Family and Retirement
45 Tage vor Ablauf kann man das Visa verlängern.
Schafft ja auch ein wenig mehr Planungssicherheit. Man stelle sich vor, man geht erst 14 Tage vor Ablauf der bewilligten 90 Tage für das Non-Immi-O zur Immi und es gibt irgendwelche nicht sofort überbrückbare Schwierigkeiten. Dann steht man bei einem single entry Visum nicht allzu kurzfristig vor der Heimreise.

Noch besser ist es jedoch auch bei geplanten Jahresaufenthaltsgenehmigungen mit einem multiple-entry Non-Immi-Visum anzureisen. Dann hat man theoretisch mehrere Anläufe zur Verfügung.
 
MadMac

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Wenn man es das erste Mal beantragt mag das sein, Folgeverlaengerungen sind eher problemlos und die 14 Tage sind ok. Ich hatte das ja schonmal irgendwo geschrieben, war damals > 1 Monat vor Ablauf da, hatten sie angenommen, dann aber angerufen, dass es zu frueh war und ich nochmal fuer einen anderen Stempel antraben durfte. Liegt wohl daran, dass dieser "under consideration" 1 Monat gilt und wenn man frueher kommt, wuerde man ein frueheres Datum in die Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Da wir damals nach DACH geflogen sind, gab es ein weiteres Re-Entry Permit, dass das abgelaufene Visum ueberbrueckte. War alles kein Problem.
 
waanjai_2

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gab es ein weiteres Re-Entry Permit, dass das abgelaufene Visum ueberbrueckte. War alles kein Problem.
Wenn nicht die Re-Entry-Permits grundsätzlich an die Laufzeit der Jahresaufenthaltsgenehmigungen gebunden wären und es für Visa überhaupt keine Re-Entry-Permits gibt.

Deshalb: Finger von so Konstruktionen lassen, die die Betroffenen im Nachhinein sich noch nicht einmal erklären koennen.:)
 
MadMac

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Nein, das war ein unabhaengiges Re-Entry Permit, dass ueber die Laufzeit des Visums rauslief. War an den Zeitraum fuer "under consideration" geknuepft. Also an der Stelle praktisch Visafrei :)
 
wasa

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Ich war heute mit TM 47 auf der Immi.
Fragte anschliessend ob ich mich innerhalb 24 h bei der zustaendigen Immi mit TM 28 melden muss,wenn ich von auswaerts ueber Airport Suvana .... einreise und dort schon einmal die Immi passiert habe.
Es kam ein absolutes "JA",auf meinen Einwand hin,dass ich ein gelbes Hausbuch besitze,die Antwort " am Besten gleich mitbringen".
 
waanjai_2

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Ich war heute mit TM 47 auf der Immi.
Fragte anschliessend ob ich mich innerhalb 24 h bei der zustaendigen Immi mit TM 28 melden muss,wenn ich von auswaerts ueber Airport Suvana .... einreise und dort schon einmal die Immi passiert habe.
Es kam ein absolutes "JA",auf meinen Einwand hin,dass ich ein gelbes Hausbuch besitze,die Antwort " am Besten gleich mitbringen".
*Daß TM6 von Seiten der Immigration nicht wirklich zur Auswertung der darin enthaltenen Infos verwendet wird, ist wohl wieder eine der selbstverschuldeten Konsequenzen achtlosen Verhaltens der Aliens. Zu lange haben die bei der "Adresse in Thailand" da schlicht reingepinselt: Hotel und keine konkrete Anschrift. So wurden diese wohl nur unterausgewertet. Es gibt aber mündliche Aussagen an andere Aliens, daß dies bei sofortiger Rückkehr dorthin als "umgehende Meldung" betrachtet würde. Was aber zählen mündliche Aussagen, die Dir keiner schriftlich geben will.

*Kein Anlaß zur Freude ist für Dich die Tatsache, daß Deine zuständige Immi auch TM28 umsetzt, zusätzlich zu TM30.

*Das Gelbe Hausbuch war allerdings nie ein Eigentumsbeweis wie etwa Kaufvertrag, Bauvertrag oder Baugenehmigung. Von daher nehmen die die amphurseitige Meldebestätigung gerne und dankend entgegen.
 
wasa

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Von daher nehmen die die amphurseitige Meldebestätigung gerne und dankend entgegen.
Du hast ja auch schon mal positiver ueber das gelbe Hausbuch geschrieben.
Ich verstehe auch immer mehr warum du nur noch Urlaub in TH machst.
 
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Du hast ja auch schon mal positiver ueber das gelbe Hausbuch geschrieben.
Ich verstehe auch immer mehr warum du nur noch Urlaub in TH machst.
Wie, lebt er gar nicht mehr in Udon Thani?
 
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didi

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Wenn nicht die Re-Entry-Permits grundsätzlich an die Laufzeit der Jahresaufenthaltsgenehmigungen gebunden wären und es für Visa überhaupt keine Re-Entry-Permits gibt.
Eine Reentrypermit gibt es für jede Art der Aufenthaltsgenehmigung! Theoretisch sogar für den Exemptaufenthalt. Für die einmonatige Verlängerung "under concideration" auf jeden Fall!
 
berti

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Joho (Khorat)
Wie, lebt er gar nicht mehr in Udon Thani?
zumindest hat er dann als Besucher noch sehr gute Verbindungen zum Gouverneur, wurde ja auch um eine "Rede zur Expat- Situation" gebeten (O-Ton Waanie: Organisiert von der lokalen Chamber of Commerce sollte es vor ca. 10 Tagen eine Veranstaltung für die Expats in Udon geben, auf der der Gouverneur und ich je ein Korreferat halten sollten). Verstehe nur nicht, warum der Gouverneur sich mit Touristen (anstelle von hier ansässigen Expats) umgibt - vielleicht, weil die Nicht-Anglo Expats idR kein Englisch oder Thai könnenn.
 
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somtamplara

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Inzwischen wurde die Visumpflicht für Chinesen und Taiwanesen zw. August-Oktober aufgehoben.
So wurde es seinerzeit gemeldet und fleissig abgeschrieben.
Ich habe das auch allen Ernstes geglaubt.
Gestern war der erste Geltungstag und da liest sich das eine Nuance anders:

Visa fee exemption for Chinese begins | Bangkok Post: Most recent

visa fee exemption for chinese begins
Also ganz so verwegen sind die Thais dann doch noch nicht.
Die Huerde der Visumbeantragung bleibt bestehen, es entfaellt nur die Gebuehr.

Inzwischen ueberlegen sie wohl, diesen Gebuehrenerlass auch auf Europaer auszudehen.
Erinnert sehr an 2009 nach dem Flughafendesaster von 2008.

Exemption of visa fees considered for European tourists
 
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peter1

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Moin

wie erklaert sich, dass die Aufenthaltsverlaengerung fuer 1 Jahr ( Heirat) mehr als 11 Monate betraegt ??
Am 23.07.14 Verlaengerung erhalten bis 22.08.14, dann verlaengert bis 040815, eingereist am 070514 haette ausgereist sein muessen am 040814.
mfgpeter01
 
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somtamplara

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Ob ich es verstehe?:

1) Du bist am 7.5.2014 mit Non-O eingereist und hast 90 Tage bis 4.8.2014 bekommen.
Korrekt.

2) Am 23.7.2014 habt ihr die Unterlagen fuer die Verlangerung auf Basis verheiratet abgegeben und
du hast einen temporaeren "under consideration" (in Bearbeitung) Stempel bis zum 22.8.2014 bekommen.
Wird generell so gemacht (1 Monat fuer die Bearbeitung in Bangkok).
Korrekt.

3) Am 22.8.2014 hast du dann den Extension (Verlaengerungs) Stempel fuer den Pass bekommen.
Der gilt offenbar vom Ablauf der ersten Aufenthaltserlaubnis (von der Einreise mit dem Visum) fuer ein Jahr.
Also ab 4.8.14 fuer ein Jahr bis 4.8.15.
M.E. auch korrekt.

Im unguenstigsten Fall haettest du nur eine Verlaengerung bis zum 23.7.15 (also nach Abgabe des Antrags) bekommen. Das haette ich naemlich erwartet.

Oder was hast du erwartet?
22.8.2015 ganz sicher nicht!
 
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peter1

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@somtamplara

korrekt ich hatte eigentlich den 23072014 erwartet mit Massgabe 11 Monate, war also ueberrascht da 040814.

MfG
peter1
 
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somtamplara

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Ja zugegeben, ich war auch nicht sicher, ob generell (in jedem Fall) ein Jahr an die erste Aufenthaltsdauer (von der Einreise) drangehaengt wird. Scheint so.
 
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