waanjai_2
Senior Member
Schoen wäre es ja, wenn es zuträfe. Aber es ist recht leicht zu kontrollieren.Auch da waere der Hausbesitzer verpflichtet das zu tun soweit ich das verstehe, aber ganz ehrlich es ist doch vollkommen wurscht. Wieder so eine Schnapsidee die in ein paar Tagen revidiert wird. Und wenn nicht, wer soll denn kontrollieren wer wielange irgendwo ist, beziehungsweise wer soll das denn ueberhaupt kontrollieren. Ich wuerde mir da keine grossartigen Gedanken drum machen.
1. Das Gesetz von 79 sagt, daß der thail. Hauseigentümer, der Dir Farang eine gewerbliche Unterkunft bereitstellt, Dich nach einer 24-stündigen Abwesenheit erneut bei der Wohnort-Immigration anzumelden hat. Nehmen wir an, um die Gewerblichkeit einsichtig zu machen, der Farang wohnt in einem gemieteten Haus.
2. Nun fliegt dieser für eine Woche nach Samui, um dort Urlaub zu machen. Übernachtet dort in einem Hotel, welches ihn brav auch dort anmeldet.
3. Nun kommt der wackere Farang wieder zurück in das gemietete Haus in Bangkok. Jetzt müßte der Vermieter ihn erneut in BKK anmelden. Habe ich selbst in einen Videofilm gesehen, den man zur Mitarbeiterschulung bei der Immi gedreht hat. Klar, wir unterstellen jetzt einfach weiter, weder der Vermieter noch der Farang tun dies.
4. Bei der nächsten 90-Tage-Meldung blinkt auf dem Laptop des Immi-Menschen auf, daß der Farang zuletzt von einem auswärtigen Hotel angemeldet wurde, dieser damaligen Anmeldung aber keine Wieder-Anmeldung in BKK entspräche.
Also von wegen fällt nicht auf.
Aber wer regt sich denn auf. Die Junta setzt doch nur ein Gesetz von vor 35 Jahren endlich um. Und Gesetze sind dafür da, auch angewendet zu werden. Zuviel Freiheit - wie im früheren Thailand - schadet nur. Und das ständige Hin zur Immi hält doch auch jung und aktiv. Bewegung muß sein. Und seien es auch allein nur die Farangs in Thailand.
Lang lebe der Vogelstrauß!


