tomtom24
Senior Member
Themenstarter
Das folgende wurde mir von meiner zuständigen Gemeinde in D mitgeteilt, was ich bzw. Puk benötige:
Unterlagen der Verlobten:
- Ablichtung des Reisepasses beglaubigt von der Deutschen Botschaft oder Deutschem Konsulat
- aktuelle Geburtsurkunde im Original mit vollständiger Übersetzung und Legalisation
- Auszug aus dem Hausregister oder Melderegisterauszug des Bezirksamtes mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)
- Familienstandsbescheinigung des Bezirksamtes des Wohnortes mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)
- Auszug aus dem thailändischen Zentralregister vom Zentralregisteramt in Bangkok (Bescheinigung das in anderen Bezirksämtern keine weitere Ehe registriert ist) mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)
- Heiratsprotokoll und Heiratsregistrierung im Original mit vollständiger Übersetzung und Legalisation
- Scheidungsprotokoll und Scheidungsregistrierung im Original mit vollständiger Übersetzung und Legalisation
Das ist alles soweit schön und recht. Nur meinte Puk jetzt, dass sie die Heiratsurkunde beim Einreichen der Scheidung bzw. beim Aushändigen der Scheidungsurkunde zurückgeben musste. Alles was sie da hat, ist eine nicht beglaubigte Kopie.
Irgend jemand ne Ahnung, wie und was ich der Dame vom deutschen Amt in diesem Zusammenhang erklären sollte bzw. nach was oder wie ich hier in Thailand fragen sollte?
Die Erklärung von Deutschland aus war, dass deutsche Gerichte erst mal die Vorehe anerkennen müssten, um anschliessend die Scheidung anzuerkennen
Auszug aus dem Hausbuch?
Wirklich nur Auszug oder das ganze Teil?
Und wie heisst das folgende in thai: "Auszug aus dem thailändischen Zentralregister vom Zentralregisteramt in Bangkok (Bescheinigung das in anderen Bezirksämtern keine weitere Ehe registriert ist) mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)"
Und jetzt für mich selber: Bei meiner eigenen Geburtsurkunde: die Beamte vom letzten zuständigen Wohnsitz fühlt sich nicht zuständig und meinte, ich müsse das am Geburtsort beantragen, um es mir per Einschreiben hier nach Asien und dann per Einschreiben wieder zurück zur Verwaltungsstelle meines letzten Wohnsitzes zu schicken - 10.000 km weil innerhalb von 30 km in Deutschland der Datenschutz nicht gewährt werden kann?????
Und dann eine beglaubigte Kopie meines Familienbuches der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk des Standesamtes, wo ich geheiratet hatte (ist näm.ich wieder ein anderes
: )Das Familienbuch finde ich nicht mehr, zum Zeitpunkt meiner Scheidung war ich bereits in Asien. Also wahrscheinlich auch mein Scheidungurteil per Einschreiben nach D, um es auch so zurück zu bekommen.
Wie mache ich das auch noch mit der ganzen Gebührenbezahlerei? Von Asien aus überweisen zahl ich mich ja dämlich an Bankgebühren (weil es minimum 3 Ämter sind).
Irgend jemand auch hier Erfahrunen?
Ich hoff, diese Fragen sind nicht allzu blöd.
Unterlagen der Verlobten:
- Ablichtung des Reisepasses beglaubigt von der Deutschen Botschaft oder Deutschem Konsulat
- aktuelle Geburtsurkunde im Original mit vollständiger Übersetzung und Legalisation
- Auszug aus dem Hausregister oder Melderegisterauszug des Bezirksamtes mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)
- Familienstandsbescheinigung des Bezirksamtes des Wohnortes mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)
- Auszug aus dem thailändischen Zentralregister vom Zentralregisteramt in Bangkok (Bescheinigung das in anderen Bezirksämtern keine weitere Ehe registriert ist) mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)
- Heiratsprotokoll und Heiratsregistrierung im Original mit vollständiger Übersetzung und Legalisation
- Scheidungsprotokoll und Scheidungsregistrierung im Original mit vollständiger Übersetzung und Legalisation
Das ist alles soweit schön und recht. Nur meinte Puk jetzt, dass sie die Heiratsurkunde beim Einreichen der Scheidung bzw. beim Aushändigen der Scheidungsurkunde zurückgeben musste. Alles was sie da hat, ist eine nicht beglaubigte Kopie.
Irgend jemand ne Ahnung, wie und was ich der Dame vom deutschen Amt in diesem Zusammenhang erklären sollte bzw. nach was oder wie ich hier in Thailand fragen sollte?
Die Erklärung von Deutschland aus war, dass deutsche Gerichte erst mal die Vorehe anerkennen müssten, um anschliessend die Scheidung anzuerkennen
Auszug aus dem Hausbuch?
Wirklich nur Auszug oder das ganze Teil?
Und wie heisst das folgende in thai: "Auszug aus dem thailändischen Zentralregister vom Zentralregisteramt in Bangkok (Bescheinigung das in anderen Bezirksämtern keine weitere Ehe registriert ist) mit vollständiger Übersetzung und Legalisation (nicht älter als 6 Monate)"
Und jetzt für mich selber: Bei meiner eigenen Geburtsurkunde: die Beamte vom letzten zuständigen Wohnsitz fühlt sich nicht zuständig und meinte, ich müsse das am Geburtsort beantragen, um es mir per Einschreiben hier nach Asien und dann per Einschreiben wieder zurück zur Verwaltungsstelle meines letzten Wohnsitzes zu schicken - 10.000 km weil innerhalb von 30 km in Deutschland der Datenschutz nicht gewährt werden kann?????
Und dann eine beglaubigte Kopie meines Familienbuches der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk des Standesamtes, wo ich geheiratet hatte (ist näm.ich wieder ein anderes
: )Das Familienbuch finde ich nicht mehr, zum Zeitpunkt meiner Scheidung war ich bereits in Asien. Also wahrscheinlich auch mein Scheidungurteil per Einschreiben nach D, um es auch so zurück zu bekommen.Wie mache ich das auch noch mit der ganzen Gebührenbezahlerei? Von Asien aus überweisen zahl ich mich ja dämlich an Bankgebühren (weil es minimum 3 Ämter sind).
Irgend jemand auch hier Erfahrunen?
Ich hoff, diese Fragen sind nicht allzu blöd.

Sorry, finde ich jetzt süß, denn du wirst Dein Familienbuch auch nicht finden, denn das darst Du gar nicht haben. Diese Registerkarte, ist nämlich gar kein Buch, liegt bei deinem zuletzt gemeldetetn Wohnitz (Rathaus). Darin sollte eben auch die Ehe und auch die Scheidung eingetragen sein