Du verwechselst alles und mixt Heringssalat mit Sahnekuchen!
Alles nicht, aber "manches" könnte schon die richtige Bezeichnung sein..
Das Problem bei eingetragener Heirat ist das Erbrecht ,wenn mein Sohn ,bei seinem ungesunden Lebenswandel früh ins Gras beißt ,meine Thai Mia auch , dann hätte ich als Pachtnehmer eine neue Verhandlungspartnerin
Für die Familie der Schwiegereltern deines Sohnes heißt das , dass dein Sohn außer deinem "verlorenen Zuschuss" von 200.000 Baht nichts mit in die Ehe bringt, wie ich schon erwähnt hatte. Aber sehen wir uns mal die Zukunft an.
Was er später nach deinem, hoffentlich noch Jahrzehnte auf sich warten lassenden Ableben oder dem Tod deiner Frau von tatsächlich erben wird, steht noch in den Sternen, denn ihr werdet sicher nicht gleichzeitig sterben, so dass erst einmal der überlebende Ehepartner über euren gemeinsamen Besitz verfügt.
Wenn du der Überlebende bist, dann wäre evtl. auf Grund deines hier gelegentlich herauszulesenden besonderen Interesses an jungen (?) Frauen sogar noch damit zu rechnen, dass du dir als Witwer eine neue "Pflegerin" anlachst und diese dann aus Dankbarkeit für ihre aufopfernde und für dich sicher vergnügliche Tätigkeit zur Erbin deines Nachlasses machst. Dein Sohn bekäme dann wohl noch seinen Pflichtteil, aber die in Bezug Erbvermögen besonders "gute Partie" für den Thaiclan seiner Frau wäre er dann auch nicht mehr.
Aus Sicht der Thaifamilie der Schwiegereltern sieht die Sache aktuell also immer noch so aus, dass dein Sohn außer deinem Zuschuss nichts in die Ehe mit ihrer Tochter einbringt.
Anderseits würde die Frau deines Sohnes, wenn der mit ihr "amtlich" verheiratet wäre, von Erbschaften oder sonstiger geldwerter Zuwendungen ihrer Eltern , die ihr
während einer mit deinem Sohn geführten , "amtlichen" Ehe zufallen, deinen Sohn zur Hälfte automatisch daran beteiligen , weil das Ehepaar dann gemeinschaftlich erbt.
Auf Grund der bestehenden "Nur"- Buddha-Ehe kriegt er davon aber überhaupt nichts, denn rechtlich gesehen, ist und bleibt er ein "Fremder" bzw. nur Freund der Thaifrau. Vertrag über Gütertrennung wäre deshalb überflüssig, denn diese Trennung besteht sowieso.
Oder habe ich etwa wieder auf Grund vergessener oder verspätet eingenommener Denkverstärker-Pillen wieder etwas durcheinander gebracht ?
