L
Loser
Gast
Hallo ich habe seit heute ein problem (großes) meine Thailändische Verlobte und ich woll(t)en nächstes Jahr in Thailand heiraten. Wir haben die Unterlagen bis auf eines zusammen um ein ehefähigkeitszeugniss zu erhalten. Das fehlende ist die anerkennung einer ausländischen Scheidung. Heute habe ich Post aus Berlin bekommen das eine anerkennung nicht in betracht kommt. und wir entweder den Antrag zurücknehmen sollen oder aber einen kostenpflichigen bescheid bekommen würden.
Zu den benötigten informationen. Meine Verlobte war 2 mal verheiratet und zwei Kinder aus erster ehe (wobei das sorgerecht der vater besitzt) die erste Ehe war eine Thai - Thai Ehe hier gibt es keine probleme mit der anerkennung. probleme bereitet die 2 Ehe. Meine Verlobte war in der zweiten Ehe mit einem Engländer verheiratet. Die Ehe ist jedoch auseinandergebrochen bevor beide zusammen in England gelebt haben. Sie war die ganze Zeit in Thailand (wartete auf Visa) und er in England ( kamm für kurze besuche nach thailand).
Das Problem jetzt ist das Berlin die Scheidung nicht anerkennen kann weil es sich um eine sog. privatscheidung vor dem Standesamt in Thailand handelt und kein gemeinsames Recht ermittelt werden kann nach dem eine Scheidung durchgeführt wurde, da sie wohnhaft Thailand und er wohnhaft England. So das nach dem recht des annerkennugs Staates (deutschland) zu urteilen ist. Nach deutschem Recht ist eine Privatscheidung nicht möglich (scheidung nur nach Gerichtsurteil) und deshalb müßte der anerkennungsantrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden. :-(
Hat jemand schon gleiche Probleme gehabt oder Tips ? Freue mich auf jede Antwort.
Loser
Zu den benötigten informationen. Meine Verlobte war 2 mal verheiratet und zwei Kinder aus erster ehe (wobei das sorgerecht der vater besitzt) die erste Ehe war eine Thai - Thai Ehe hier gibt es keine probleme mit der anerkennung. probleme bereitet die 2 Ehe. Meine Verlobte war in der zweiten Ehe mit einem Engländer verheiratet. Die Ehe ist jedoch auseinandergebrochen bevor beide zusammen in England gelebt haben. Sie war die ganze Zeit in Thailand (wartete auf Visa) und er in England ( kamm für kurze besuche nach thailand).
Das Problem jetzt ist das Berlin die Scheidung nicht anerkennen kann weil es sich um eine sog. privatscheidung vor dem Standesamt in Thailand handelt und kein gemeinsames Recht ermittelt werden kann nach dem eine Scheidung durchgeführt wurde, da sie wohnhaft Thailand und er wohnhaft England. So das nach dem recht des annerkennugs Staates (deutschland) zu urteilen ist. Nach deutschem Recht ist eine Privatscheidung nicht möglich (scheidung nur nach Gerichtsurteil) und deshalb müßte der anerkennungsantrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden. :-(
Hat jemand schon gleiche Probleme gehabt oder Tips ? Freue mich auf jede Antwort.
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