redfum" schrieb:
Welche Ausnahmefälle wären das denn und ist die Ausländerbehörde in diesen Fällen dazu verpflichtet eine Voraberklärung abzugeben ?
Also vorab, verpflichtet ist die Ausländerbehörde in diesen Fällen zu recht wenig, weil es da um jede Menge "Ermessensentscheidungen" geht.
Es kommt also darauf an, dass Du den/die Sachbearbeiter/in "überzeugst".
Nun, was könnten diese Ausnahmefälle sein?
Die Frage stellt sich doch zunächst, was prüft die Ausländerbehörde beim Familiennachzug? Anders als beim Touri-Visa braucht Sie nicht die finanzielle Bonität von Dir zu prüfen, da bei erfolgter Eheschließung der grundgesetzliche Schutz von Ehe & Familie Vorrang hat.
Ich denke aber, dass sie die Ordnungmäßigkeit der Eheschließung prüft. Und dies kann im Einzelfall auch bedeuten, dass sie die Ehefähigkeit von beiden Parteien sich noch einmal anschaut. Das sind die Dokumente, die für das Standesamt bereits wichtig waren inkl. der Befreiung Deiner Verlobten von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG (Überprüfung der beiden Ledigkeitsbescheinigungen) oder der Anerkennung einer evtl. ausländischen Scheidung einer Vorehe ebenfalls durch das OLG.
Sie wird evtl. darauf achten wollen, dass alle relevanten thailändischen Urkunden von der Deutschen Botschaft bereits legalisiert wurden.
Dann werden im Rahmen eines Familiennachzugs desöfteren noch Kinder ins Spiel gebracht, die ebenfalls nun einreisen wollen. Deren Papiere, das alleinige Sorgerecht der Mutter über diese könnten dann in legalisierter Form relevant werden.
Vorabzustimmung bedeutet dann in solchen Fällen: Du legst noch vor der eigentlichen Hochzeit in Thailand gute Kopien der ganzen für die Heirat erforderlichen Papiere (natürlich noch nicht: Heiratsurkunde & Heiratseintrag) der Ausländerbehörde vor. Im Falle des kombinierten Familiennachzugs von Kindern auch deren Paß, Papiere und Sorgerechtsbescheinigung. Für den Nachzug von Kindern - sofern vorgesehen - muß dann noch eine Verpflichtungserklärung her.
Wenn die Ausländerbehörde dann sieht, dass alle benötigten Unterlagen tip-topp und vollständig sind, dann
kann (
nicht muß) die Ausländerbehörde ein Telefax zur Dt. Botschaft schicken, in dem sinngemäß steht: Wenn x & y die ordnungsgemäße Eheschließung in Thailand der Deutschen Botschaft nachweisen (also die Heiratsurkunde & Heiratseintrag), dann darf die Deutsche Botschaft das Familiennachzugsvisum/die Visa erteilen. Was dann bekanntlich nur 1-2 Tage dauert.
Die Ausländerbehörde nennt dies auch eine Genehmigung mit Genehmigungsvorbehalt. Ist aber dasgleiche in Grün.
Wie man sich ausrechnen kann, bedeutet eine solche Vorabzustimmung oder Genehmigung mit .... oftmals, daß man seine frisch angetraute Ehefrau direkt nach Deutschland mitnehmen darf. Voraussetzung ist jedoch, dass Deine Ausländerstelle nicht auch noch auf die Legalisierung der thailändische Heiratsurkunde und dem thailändischen Eintrag in das Heiratsregister besteht. Denn dann liegt die Ermessensentscheidung allein bei der Deutschen Botschaft. Und die sind bei Heiraten in bekannten thailändischen Standesämtern nicht so penibel als dies ein deutscher Sachbearbeiter aus Angst, er könne ja irgendetwas falsch machen, zumeist ist.
Habe selbst in einem zwar anderen, aber ähnlich gelagerten Fall, die Vorabbewilligung (in der Form der Genehmigung mit......) von der lokalen Ausländerbehörde erhalten. Voraussetzung: Alles andere war niet- und nagelfest.