Hilferuf - Familiennachzug - Hat jemand neue Infos

Diskutiere Hilferuf - Familiennachzug - Hat jemand neue Infos im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; hi all, wir haben gestern jetzt mal die antrage eingereicht - es war schoen leer, wie ich es noch nie auf der deutschen botschaft in bkk gesehen...
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telliman

Gast
hi all,

wir haben gestern jetzt mal die antrage eingereicht - es war schoen leer, wie ich es noch nie auf der deutschen botschaft in bkk gesehen habe. kaum verliebte maedels dort! wir waren innerhalb einer viertel stunde fertig. nun geht alles seinen normalen gang.

gruesse an euch aus los.

phawinee, amun + telliman
 
Leipziger

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Hallo telliman und alle Anderen


Ich habe auch ein paar Fragen und lese daß gerade , denke da muß ich kein neues "Ding" eröffnen !


Ich wollte den kleinen Tuktukfahrer demnächst zu uns holen ,und wäre dankbar für ein paar Infos

FAMILIENNACHZUG von Kindern:
- Geburtsurkunde, uebersetzt und legalisatiert
- Nachweis des Sorgerechts, uebersetzt und legalisatiert
Meine Frau war nie verheiratet müßen wir da das alleinige Sorgerecht von ihr trotzdem nachweisen ????????????

1. Wir müssen eine Verdienstbescheinigung bzw. einen Arbeitsvertrag
meiner Frau vorweisen, da sie ja für das Kind aufkommen muss.
Einkommen sollten mindestens ca. € 400,- sein. Meine Frau
arbeitet bisher nicht, macht nur innerhalb der Familie kleinere
Hausarbeitstätigkeiten.
2. Eine Verpflichtungserklärung meinerseits würde nicht mehr akzep-
tiert werden.

Kann ich bestädigen , man hätte daß umgehen können wenn das oder die Kinder gleich mitkommen ,bleiben sie vorerst in Thailand wird davon ausgegangen sie sind vom leiblichen Vater oder Großeltern versorgt.

Beim späteren Nachzug muss die Mutter nachweisen daß ihr Einkommen ausreicht wenn der Ehemann das oder die Kinder
nicht adoptiert ,so die Aussage unseres Ausländeramtes, ok klingt nicht ganz unlogisch :nixweiss:


MfG erstmal :wink:
 
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waanjai

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2 Fragen

1. Wenn die Kindesmutter nie verheiratet war, dann braucht sie dennoch die Bescheinigung, dass sie das alleinige Sorgerecht hat.
Ist dann ja ein Klacks. 5 Minuten auf der Amphoe. Steht in der Geburtsurkunde des Kindes aber der Vater (Name, evtl. auch die Personenkennziffer), dann sähe die Sache schon wieder ganz anders aus. Dann müßte am besten der (ja bekannte) Kindesvater auf sein Sorgerecht verzichten.
Also Geburtsurkunde des Kindes checken.

2. In diesem Thread wurde u.a. die Frage behandelt, ob beim Kindernachzug die Verpflichtungserklärung/Einkommensnachweis durch die thailändische Mutter oder den deutschen Stiefvater abgegeben werden muß/kann. Sofern das Ausländeramt darauf besteht, dass die Mutter dies zu leisten hätte, kann es leicht zu Problemen kommen, solange die Mutter hier in D noch kein eigenes Geld verdient. Deshalb ist es viel liberaler, wenn das Ausländeramt sich mit der Prüfung des Einkommens des Stiefvaters begnügt.

Diese Frage jedoch von der evtl. später aufkommenden Entscheidung des Stiefvaters abhängig zu machen, das Kind evtl. zu adoptieren, ist natürlich super hirnrissig. Denn nach aller Lebenserfahrung kommt die Adoption erst nach einiger Zeit in Frage und wird zunächst der Schritt der vorherigen Einbenennung gemacht.
 
Leipziger

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Danke waanjai

Steht in der Geburtsurkunde des Kindes aber der Vater (Name, evtl. auch die Personenkennziffer), dann sähe die Sache schon wieder ganz anders aus.
Wäre bei uns der Fall.

Dann müßte am besten der (ja bekannte) Kindesvater auf sein Sorgerecht verzichten.

Was nun genau müßte oder muss er ???

Und wenn ja wie soll das aussehen ???


MfG :wink:
 
C

Chak2

Gast
Muss er, sonst wird das nichts.
Wie das aussieht ist hier irgendwo schon geschildert, ist jedenfalls wohl so ein Wisch vom Amphür.
 
W

waanjai

Gast
Wie Chak schon geschrieben hat: Der Kindesvater muß auf sein Sorgerecht verzichten. Das geht so vor sich:
Deine Frau geht zur Amphoe und sagt, sie möchte eine Bescheinigung, dass sie das alleinige Sorgerecht über das Kind ausübt/hat.

Da gibt es jetzt u.a. mindestens 5 Fallkonstellationen, die ich hier nur kurz für die zukünftigen Leser erwähne.

Fall 1: Kindesmutter und Kindesvater waren sehr wohl verheiratet, sind inzwischen aber geschieden (Logo: sonst wäre sie nicht heute Deine Frau). Dann würden die auf dem Amphoe sagen: Wir möchten eine gemeinsame und einvernehmliche Ergänzung zum Protokoll unseres Scheidungsregistereintrages machen. Dann nimmt das der Beamte dort auf und schreibt: Der Kindesvater verzichtet auf sein Sorgerecht über Kind X. Die Kindesmutter hat deshalb nun das alleinige Sorgerecht.
Beide Ex unterschreiben, der Standesbeamte auch. Stempel ....

Fall 2: Kindesmutter und Kindesvater waren sehr wohl verheiratet....
Erschwerend kommt hinzu, der Ex-Ehemann will nicht auf sein Sorgerecht verzichten. Will es lieber "verkaufen".... für viel Geld von reiche Farang. Darauf hin wird Ex-Mia sehr sauer und droht ihrem Ex-Samii bei Buddha das Schlimmste an, was einem Thai-Mann so passieren kann: Dass er seines Lebens nicht mehr froh wird, dass das ganze Dorf erfahren wird, was er für einen lächerlichen Schniegel hätte, und dass er überhaupt froh sein könne, wenn er nicht aus seinem Dorf ausgestoßen werden würde und dass Buddha..... Daraufhin hat Ex-Samii meistens Einsicht und es kommt zu der oben bereits geschilderten nachträglichen "einvernehmlichen Erklärung im Scheidungsprotokoll"

Fall 3: Kindesmutter und Kindesvater waren sehr wohl verheiratet....
aber der Kindesvater ist verschwunden und nirgendwo aufzufinden. Kommt auch oft vor. Dann ist Essig mit einvernehmliche und gemeinsame Erklärung. Dann kommen die lokalen Honoratioren zum Zuge: Der oberste Mönch der Gegend, der Dorfvorsteher etc. (also halt die Personen wie bei uns früher: Arzt, Apotheker und Lehrer in der Dorfkneipe). Gegen ein kleines Tambun kommen die zur Amphoe und können beschwören, dass der Mann - der Verschwundene - sich nie um das Kind gekümmert habe und so. Und das alles die liebe Frau getan und gemacht hätte. Darauf hin nimmt der Standesbeamte das auf, und verfaßt einen Bescheid, dass dem Amphoe aus glaubhafter Quelle bekannt sei, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübe und auch immer nur ganz allein gehabt hätte.

Fall 4: Kindesmutter und Kindesvater waren nicht verheiratet - zumindest nicht miteinander - dann hat der Kindesvater (sofern er in der Geburtsurkunde des Kindes erwähnt wird) auch ein Sorgerecht. Darauf muß er verzichten. Vor dem Amphoe. Wird ebenfalls dort aufgenommen (vielleicht als Nachtrag zur Geburtsurkunde des Kindes, das weiß ich nicht ganz genau).
Wenn er nicht will oder kann, dann siehe Fälle 2 und 3.

Fall 5: Das alles wird nicht vor dem Bezirksamt abgehandelt. Sondern vor Gericht. Geht auch. Kostet aber viel Geld und deshalb macht es nur die High Society und die Mia Farang.
 
C

Chak2

Gast
waanjai" said:
Arzt, Apotheker und Lehrer in der Dorfkneipe
Letzteres klingt nach meinem Traumjob, nur was wird da in der Dorfkneipe unterrichtet?
 
Leipziger

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OK,gehen wir mal davon aus wir bekommen so eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht der Kindesmutter , woher auch immer , wie geht es dann weiter :???:

Oder anders , wir hätten "Bescheinigung Sorgerecht" den "Reisepass des Kindes" und die "Geburtsurkunde".


1. sind das alle notwendigen Unterlagen ?

2. gehen diese dann direkt an die deutsche Botschaft ?

3. müssen diese vorher übersetzt werden ?

4. könnte so etwas auch eine andere Person in Thailand organisieren ?



Danke schon mal :wink:
 
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waanjai

Gast
Leipziger" said:
OK,gehen wir mal davon aus wir bekommen so eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht der Kindesmutter , woher auch immer , wie geht es dann weiter :???:
Oder anders , wir hätten "Bescheinigung Sorgerecht" den "Reisepass des Kindes" und die "Geburtsurkunde".
1. sind das alle notwendigen Unterlagen ?
2. gehen diese dann direkt an die deutsche Botschaft ?
3. müssen diese vorher übersetzt werden ?
4. könnte so etwas auch eine andere Person in Thailand organisieren ?
Die drei Urkunden sind die benötigten Anlagen für den Antrag auf ein Kindernachzugsvisum (=Nationales Visum). Selber Vordruck wie für das Heiratsvisum. Einziger Unterschied: Antragsteller ist das Kind. Unterschreiben tut es auch - sofern es schon kann - plus die allein sorgeberechtigte Mutter. Laut der Aussage der Deutschen Botschaft auf deren Website - bitte checken - müssen Geburtsurkunde u. Sorgerechtsbescheinigung legalisiert werden. Und natürlich auch vorher übersetzt werden, denn sonst könnte doch die Ausländerbehörde hier in D das Zeugs doch gar nicht lesen.

Man stellt dann am gleichen Tag zwei Anträge:

1. Man beantragt die Legalisation der beiden Dokumente. Bittet darum, dass diese nach D geschickt werden, wenn fertig. 4-8 Wochen.
2. Gleichzeitig beantragt man das Nachzugsvisum. Dafür braucht man die gleichen beiden Dokumente, plus Reisepaß und natürlich die Übersetzungen ins Deutsche. Bitte für die genauen Stückzahlen auf der website der Botschaft nachlesen.

Dann geht der Visums-Antrag nebst Anlagen zum zuständigen Ausländeramt in D.
Es hängt nun vom Ausländeramt ab, wann die dem Visums-Antrag zustimmen. Sind die sehr liberal, pfeifen die auf die Legalisierung - da sie die thailändischen Urkunden ja ohnehin nicht lesen können - oder sie warten ab, bis Du die legalisierten Originale einreichen kannst.
Natürlich mußt Du als Stiefvater eine Verpflichtungserklärung abgeben. Das steht aber alles schon in diesem Thread.

Und zur letzten Frage von Dir: Würde es Dir etwas ausmachen, mein posting mit der Nr. 17 in diesem Thread zu lesen?
 
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telliman

Gast
hallo,

das mit der verpflichtungserklärung stimmt so - zumindest bei uns - nicht mehr. unser aa hat uns mittlerweile die infos über die benötigten papiere zugeschickt, die sind:

-1. Beschäftigungs- und Verdienstausweis
-2. eine vom Hauseigentümer ausgefüllte Wohnraumbescheinigung
-3. Personalausweis oder Reisepass

das aa hat mir zu verstehen gegeben, dass diese regelung dieses jahr bei ihnen neu eingeführt wurde.
zu den ersten beiden punkten wurden standardformulare zum ausfüllen mitgeschickt - da meine frau mittlerweile arbeitet, ist da nun alles kein problem mehr.
die mindestverdienstgrenze beträgt scheinbar € 375,-.

im allgemeinen kann man sich wohl nicht mehr auf den rechtsanspruch zum schutz der familie verlassen. laut meinem rechtsanwalt ist dieser die letzten jahre ziemlich ausgehöhlt worden.
auch wir hatten anfänglich schwierigkeiten mit dem aa - nach einigen freundlichen telefonaten mit der chefin des aa haben die sich dann aber beigelegt.
wahrscheinlich weil wir so ein tolles paar sind!!! :round: :round:

enjoy your life
telliman :super:
 
W

waanjai

Gast
telliman" said:
das mit der verpflichtungserklärung stimmt so - zumindest bei uns - nicht mehr. unser aa hat uns mittlerweile die infos über die benötigten papiere zugeschickt, die sind:
-1. Beschäftigungs- und Verdienstausweis
-2. eine vom Hauseigentümer ausgefüllte Wohnraumbescheinigung
-3. Personalausweis oder Reisepass
das aa hat mir zu verstehen gegeben, dass diese regelung dieses jahr bei ihnen neu eingeführt wurde.
Interessant zu wissen. Hoffentlich bleibt das regional begrenzt.
Was hat sich geändert?
a. wenn früher/woanders Mietverträge ausreichten, muß nun eine extra "Wohnraumbescheinigung" her. Noch ´nen Vordruck mehr.
b. diese Ausländerbehörde verlangt einen "Beschäftigungs- und Verdientstausweis" von der Kindesmutter - akzeptiert also - zumindest nicht sofort - nicht mehr die Bonität des Stiefvaters.

Eine verdammt lebensfremde Forderung von denen. Schließlich ist ja bekannt, dass Ehefrauen, die aus einem völlig anderen Kulturkreis und Sprachraum kommen, nach der Heirat zumeist ganz schön damit ausgelastet sind, die deutsche Sprache zu lernen. Dann kommen da noch die "Kleinigkeiten" wie Haushalt, Kinderbeaufsichtigung etc. hinzu.

Wenn meine Ausländerbehörde mir so gekommen wäre, dann hätte ich denen eine Verdienstbescheinigung in Form der monatlichen Einsparungen durch die Tätigkeit meiner Frau als Hausfrau und Mutter vorgelegt.

Hoffentlich werden solche Praktiken bald den vielerorts ja existierenden Ausländerbeiräten vorgelegt. Die wären dann ganz gut beraten, diese Begehren auch unter dem Gesichtspunkt der Frauen-Diskrimierung mit den entsprechenden AktivistInnen zu beraten.
 
E

eddisea

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liebe Leute, habe mir das Taschenbuch von "Beck" gekauft. Titel:
"Deutsches Ausländerrecht". Da findest Du alles, was du wissen willst, über Familiennachzug ebenso wie für Visa und wie mit diesen zu verfahren ist. Kann ich allen Usern nur empfehlen. Das wars auch schon.Beste Grüße, Popeye ++
 
Leipziger

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Hallo waanjai

Die drei Urkunden sind die benötigten Anlagen für den Antrag auf ein Kindernachzugsvisum (=Nationales Visum). Selber Vordruck wie für das Heiratsvisum.
Ich habe diese Woche auf der Botschaft angerufen zwecks "Formular zur Beantragung eines Visums" .
Mir wurde mitgeteilt das dies auf den Internetseiten der Botschaft zum ausdrucken bereitgestellt sei :???:

Aber wo :O ich habe schon mehrmals nachgesehen ich kanns nicht finden , war die Info richtig und wenn ja hättest Du einen Tipp wo muss ich gucken???



MfG Leipziger
 
W

waanjai

Gast
Leipziger" said:
Ich habe diese Woche auf der Botschaft angerufen zwecks "Formular zur Beantragung eines Visums" .
Mir wurde mitgeteilt das dies auf den Internetseiten der Botschaft zum ausdrucken bereitgestellt sei :???:
Aber wo :O ich habe schon mehrmals nachgesehen ich kanns nicht finden , war die Info richtig und wenn ja hättest Du einen Tipp wo muss ich gucken???
Die website der Deutschen Botschaft ist vor wenigen Tagen verändert worden. Finde dort z.Zt. ebenfalls die Vordrucke nicht mehr.
Aber Abhilfe gibt es hier: Vordrucke
Es ist der 12. Link auf dieser Seite. Name ist: "Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis" Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
 
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telliman

Gast
hi all,

so gestern haben wir nun die zustimmung unseres so lieben aa's bekommen.
:rofl: :super: :bravo:
wenn man es so im nachhinein betrachtet, war es zumindest für mich ganz easy - vor allem die verdienstbescheinigung wurde nach kurzem blick sofort abgeheftet. mir kommt es so vor, dass erst mal hürden aufgestellt werden, die man halt überspringen muss.

have fun
telliman :super:
 
W

waanjai

Gast
Leipziger schrieb:
"Meine Frau bekommt die Bescheinigung für das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn in Thailand leider nicht in Abwesenheit.
Sie müsste dazu extra nach Thailand was aber im Moment ganz schlecht möglich ist , von den Kosten mal ganz abgesehen den ein sollcher Behördengang verursachen würde! Ohne die Bescheinigung das sie das alleinige Sorgerecht besitzt gibt es natürlich auch kein Nachzugsvisum für das Kind, logisch! Hat jemand von Euch mit dem Thema Erfahrung , gibt es da nicht doch eine Möglichkeit ??? "

Mal ehrlich, Leipziger. Du könntest glatt einer dieser sprichwörtlichen - nicht einer der wirklichen - Thais sein. Die, die sich angeblich in der Gegenwart keine Gedanken über die Zukunft machen. Buddha wird's schon richten.

Natürlich gehört die Sorgerechtsbescheinigung zur Vorbereitung einer Eheschließung wie der Ex zur Scheidung. Auch wenn sie erst später benötigt wird. Wie im übrigen auch der Impfpass der Kinder!

Ich weiß, dies alles hilft Dir jetzt nicht mehr viel. Aber für die anderen, die nach Dir kommen, sei es halt noch einmal deutlich gesagt. Ob die dies wirklich jemals lesen werden?

Jetzt kommt es in Deinem Falle darauf an, ein Konzept zu entwickeln, welches verhindert, dass Du gleich 3x nach Thailand musst: 1. Zur Besorgung der Sorgerechtsbescheinigung 2. Zur Beantragung des Familiennachzugsvisums für Dein Kind und 3. um das Kind aus Thailand abzuholen.
1. Unstrittig scheint auch nach Deinen eigenen Recherchen der Fakt zu sein, dass die Mutter zur Erstellung der Sorgerechtsbescheinigung höchstpersönlich in Thailand anwesend sein muss.
Wenn Nein, dann melde Dich. Wenn man bedenkt, dass in diesem Dokument der leibliche Vater auf etwas verzichtet, was die leibliche Mutter dann auch annehmen muss: die alleinige Sorge für das Kind xyz, dann macht das ja durchaus Sinn. Im Extremfäll könnten ja beide je einzeln auf ihr Sorgerechtrecht verzichten und das Kind ständ dann ganz ohne da. :-(
2. Hat die Mutter dann diese Sorgerechtsbescheinigung in den Händen, dann kann sie ganz alleine mit dieser und der Geburtsurkunde einen Reisepaß für das Kind beantragen (in BKK oder z.B. in Khon Kaen). Sie braucht dann den leiblichen Vater nicht mehr.
3. Hat die Mutter erst die Sorgerechtsbescheinigung, die Geburtsurkunde und den Reisepaß des Kindes, dann kann sie zur Deutschen Botschaft gehen, und den Antrag auf Familiennachzugsvisum stellen. Das Antragsformular ist hier wieder das Standard-Formular für ein "Nationales Visum, Visum über 90 Tage", also der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung, der in diesem Fall vom Kind als Antragsteller gestellt wird, aber von der Mutter unterschrieben wird.

Bevor aber Schritte 1 bis 3 eingeleitet werden, mußt Du bedenken, dass Deine lokale Ausländerbehörde dem Visum-Antrag in Zukunft zustimmen muß. Evtl. muss auch Deine Ehefrau und nicht nur Du bei der Ausländerbehörde etwas nachweisen (wie z.B. eigenens Einkommen - wie erst kürzlich aus Süddeutschland berichtet wurde). Verpflichtungserklärung etc.

4. Also bevor Deine Ehefrau nach Thailand fliegt, müßt Ihr zu Ausländerbehörde. Für diesen Kontakt füllt Ihr den Vordruck, den Du Dir von der Deutschen Botschaft in BKK bereits downgeloadet hast, für das Kind aus. Dann sagt Ihr: Hi, diesen Antrag wollen wir zusammen mit den erforderlichen Anlagen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Sorgerechtsbescheinigung und Reisepaß des Kindes in BKK bei der Botschaft einreichen.
Dummerweise hättet Ihr die Anlagen - außer der Heiratsurkunde - aber noch nicht alle zur Hand. Andererseits hättet Ihr jedoch weder Geld noch Urlaub genug, um erst in Thailand alle Unterlagen zu besorgen, dann nach Deutschland zurückzukommen, um mit denen alles Weitere zu besprechen. Du bittest also die Leute dort um eine sogenannte Vorabzustimmung zu Deinem noch zu stellenden Antrag auf Familiennachzugsvisum. Wenn das dort ein Reizwort sein sollte, dann bittest Du die Leute dort, der Deutschen Botschaft eine Genehmigung Deines noch in Bangkok zu stellenden Antrages mitzuteilen, unter der Voraussetzung dass Ihr der Deutschen Botschaft die benötigten Anlagen vorlegt (Genehmigung mit Genehmigungsvorbehalt).
Nun kommt der "kritische Punkt"! Du mußt herausfinden, ob Deine Ausländerbehörde darauf besteht, dass Geburtsurkunde und Sorgerechtsbescheinigung von der Deutschen Botschaft legalisiert werden müssen. Dass diese beiden Dokumente in Thailand übersetzt werden müssen, steht ja außer Frage, schließlich könnte ja kein deutscher Beamte das Zeugs sonst lesen.

Bestehen die auf die Legalisieung, dann tritt leider Fall A in Kraft. Wenn nicht, dann Fall B.

5. Im Fall A muß gleichzeitig mit dem Antrag auf Familiennachzugsvisum ein Antrag auf Legalisation der beiden relevanten Dokumente gestellt werden. Dies kann leider bis zu 8 Wochen dauern, da allein die Antwortzeiten der thailändischen Behörden bei der Überprüfung hier ausschlaggebend sind.
Im Fall B, könnte die Deutsche Botschaft noch am selben Tag der Antragstellung - bei erfolgreicher Vorlage der benötigten Unterlagen - das Familiennachzugsvisum erteilen.
Du siehst, es geht hier um 8 Wochen versus 1-2 Tage.

6.Wie Du inzwischen bemerkt hast, gibt es jetzt 3 Alternativen:
(1) Frau fährt nach Thailand, besorgt in den ersten 2 Wochen alle benötigten Papiere (Sorgerechtsbescheinigung und Reisepaß), läßt sie vor Ort übersetzen (1 Tag), reicht Antrag auf Nachzugsvisum ein, bekommt Visum am selben Tag oder am nächsten Tag, fliegt mit Kind nach D.
oder
(2)..... muß in Thailand bis zu 8 Wochen auf die Legalisation der Papiere warten, bekommt dann aber sofort das Visum und reist zusammen mit Kind nach D
(3) Alle legalisierten Papiere müssen zunächst nach D geschickt werden, dort bestaunt, befühlt und berochen werden, bevor eine Zustimmung zum Familiennachzugsvisum per Telefax via Bundesverwaltungsamt nach Bangkok übermittelt wird. Dann beträgt der Aufenthalt mehr als nur 2 Monate.
 
Leipziger

Leipziger

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bei Leipzig
Danke waanjai

Trotzdem (um ganz sicher zu gehen) mal hierzu noch eine vielleicht etwas dumme Frage :

2. Hat die Mutter dann diese Sorgerechtsbescheinigung in den Händen, dann kann sie ganz alleine mit dieser und der Geburtsurkunde einen Reisepaß für das Kind beantragen (in BKK oder z.B. in Khon Kaen). Sie braucht dann den leiblichen Vater nicht mehr.

Meine Frau hat schon einen Reisepass für das Kind erhalten , hat sich das dann mit der Sorgerechtsbescheinigung vielleicht nicht schon erledigt :nixweiss: ???

Endschuldiung , aber das ist mir doch ein wenig unklar :hilfe: !


MfG :wink:
 
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waanjai

Gast
Leipziger" said:
Meine Frau hat schon einen Reisepass für das Kind erhalten , hat sich das dann mit der Sorgerechtsbescheinigung vielleicht nicht schon erledigt ???
Nein, leider nicht.
Ich bin nur davon ausgegangen, dass noch kein Reisepaß für das Kind vorhanden wäre, weil dazu in der Regel die Zustimmung beider Eltenteile erforderlich ist. Es ist aber gut möglich, dass der Reisepaß einvernehmlich von beiden Teilen beantragt wurde.

Ihr benötigt nun die Bescheinigung, dass das Sorgerecht für das Kind allein bei der Mutter liegt, für die deutschen Behörden! Stell´ Dir ´mal vor, die Deutsche Botschaft würde auf der Basis eines Antrages und eines One-Way-Tickets einem Elternteil ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis für ein Kind erteilen. Wäre die rechtliche Ausgangslage noch so, dass beide Elternteile jeweils zusammen das Sorgerecht ausüben/innehaben, dann wäre das ja so etwas wie "Beihilfe zur Entführung" nicht wahr?

Etwas Gutes hat die Tatsache, dass bereits ein Reisepaß für das Kind vorliegt, schon: Ihr könnt den ja in BKK noch zu stellenden Antrag auf Familiennachzug nun vorab dem lokalen Ausländeramt vorlegen und habt schon 3 von 4 Anlagen (Geburtsurkunde, Reisepaß, Heiratsurkunde).
Das läßt doch die ganze Mission: "Meine Frau muß einmal ganz schnell nach Thailand, um sich die Sorgerechtsbescheinigung ausstellen zu lassen und will dann eigentlich sofort mit dem Kind zurückfliegen" für Deine Ausländerbehörde einsichtig werden. :-)
 
Thema:

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