Leipziger schrieb:
"Meine Frau bekommt die Bescheinigung für das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn in Thailand leider nicht in Abwesenheit.
Sie müsste dazu extra nach Thailand was aber im Moment ganz schlecht möglich ist , von den Kosten mal ganz abgesehen den ein sollcher Behördengang verursachen würde! Ohne die Bescheinigung das sie das alleinige Sorgerecht besitzt gibt es natürlich auch kein Nachzugsvisum für das Kind, logisch! Hat jemand von Euch mit dem Thema Erfahrung , gibt es da nicht doch eine Möglichkeit ??? "
Mal ehrlich, Leipziger. Du könntest glatt einer dieser sprichwörtlichen - nicht einer der wirklichen - Thais sein. Die, die sich angeblich in der Gegenwart keine Gedanken über die Zukunft machen. Buddha wird's schon richten.
Natürlich gehört die Sorgerechtsbescheinigung zur Vorbereitung einer Eheschließung wie der Ex zur Scheidung. Auch wenn sie erst später benötigt wird. Wie im übrigen auch der Impfpass der Kinder!
Ich weiß, dies alles hilft Dir jetzt nicht mehr viel. Aber für die anderen, die nach Dir kommen, sei es halt noch einmal deutlich gesagt. Ob die dies wirklich jemals lesen werden?
Jetzt kommt es in Deinem Falle darauf an, ein Konzept zu entwickeln, welches verhindert, dass Du gleich 3x nach Thailand musst: 1. Zur Besorgung der Sorgerechtsbescheinigung 2. Zur Beantragung des Familiennachzugsvisums für Dein Kind und 3. um das Kind aus Thailand abzuholen.
1. Unstrittig scheint auch nach Deinen eigenen Recherchen der Fakt zu sein, dass die Mutter zur Erstellung der Sorgerechtsbescheinigung höchstpersönlich in Thailand anwesend sein muss.
Wenn Nein, dann melde Dich. Wenn man bedenkt, dass in diesem Dokument der leibliche Vater auf etwas verzichtet, was die leibliche Mutter dann auch annehmen muss: die alleinige Sorge für das Kind xyz, dann macht das ja durchaus Sinn. Im Extremfäll könnten ja beide je einzeln auf ihr Sorgerechtrecht verzichten und das Kind ständ dann ganz ohne da. :-(
2. Hat die Mutter dann diese Sorgerechtsbescheinigung in den Händen, dann kann sie ganz alleine mit dieser und der Geburtsurkunde einen Reisepaß für das Kind beantragen (in BKK oder z.B. in Khon Kaen). Sie braucht dann den leiblichen Vater nicht mehr.
3. Hat die Mutter erst die Sorgerechtsbescheinigung, die Geburtsurkunde und den Reisepaß des Kindes, dann kann sie zur Deutschen Botschaft gehen, und den Antrag auf Familiennachzugsvisum stellen. Das Antragsformular ist hier wieder das Standard-Formular für ein "Nationales Visum, Visum über 90 Tage", also der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung, der in diesem Fall vom Kind als Antragsteller gestellt wird, aber von der Mutter unterschrieben wird.
Bevor aber Schritte 1 bis 3 eingeleitet werden, mußt Du bedenken, dass Deine lokale Ausländerbehörde dem Visum-Antrag in Zukunft zustimmen muß. Evtl. muss auch Deine Ehefrau und nicht nur Du bei der Ausländerbehörde etwas nachweisen (wie z.B. eigenens Einkommen - wie erst kürzlich aus Süddeutschland berichtet wurde). Verpflichtungserklärung etc.
4. Also bevor Deine Ehefrau nach Thailand fliegt, müßt Ihr zu Ausländerbehörde. Für diesen Kontakt füllt Ihr den Vordruck, den Du Dir von der Deutschen Botschaft in BKK bereits downgeloadet hast, für das Kind aus. Dann sagt Ihr: Hi, diesen Antrag wollen wir zusammen mit den erforderlichen Anlagen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Sorgerechtsbescheinigung und Reisepaß des Kindes in BKK bei der Botschaft einreichen.
Dummerweise hättet Ihr die Anlagen - außer der Heiratsurkunde - aber noch nicht alle zur Hand. Andererseits hättet Ihr jedoch weder Geld noch Urlaub genug, um erst in Thailand alle Unterlagen zu besorgen, dann nach Deutschland zurückzukommen, um mit denen alles Weitere zu besprechen. Du bittest also die Leute dort um eine sogenannte Vorabzustimmung zu Deinem noch zu stellenden Antrag auf Familiennachzugsvisum. Wenn das dort ein Reizwort sein sollte, dann bittest Du die Leute dort, der Deutschen Botschaft eine Genehmigung Deines noch in Bangkok zu stellenden Antrages mitzuteilen, unter der Voraussetzung dass Ihr der Deutschen Botschaft die benötigten Anlagen vorlegt (Genehmigung mit Genehmigungsvorbehalt).
Nun kommt der "kritische Punkt"! Du mußt herausfinden, ob Deine Ausländerbehörde darauf besteht, dass Geburtsurkunde und Sorgerechtsbescheinigung von der Deutschen Botschaft legalisiert werden müssen. Dass diese beiden Dokumente in Thailand übersetzt werden müssen, steht ja außer Frage, schließlich könnte ja kein deutscher Beamte das Zeugs sonst lesen.
Bestehen die auf die Legalisieung, dann tritt leider Fall A in Kraft. Wenn nicht, dann Fall B.
5. Im Fall A muß gleichzeitig mit dem Antrag auf Familiennachzugsvisum ein Antrag auf Legalisation der beiden relevanten Dokumente gestellt werden. Dies kann leider bis zu 8 Wochen dauern, da allein die Antwortzeiten der thailändischen Behörden bei der Überprüfung hier ausschlaggebend sind.
Im Fall B, könnte die Deutsche Botschaft noch am selben Tag der Antragstellung - bei erfolgreicher Vorlage der benötigten Unterlagen - das Familiennachzugsvisum erteilen.
Du siehst, es geht hier um 8 Wochen versus 1-2 Tage.
6.Wie Du inzwischen bemerkt hast, gibt es jetzt 3 Alternativen:
(1) Frau fährt nach Thailand, besorgt in den ersten 2 Wochen alle benötigten Papiere (Sorgerechtsbescheinigung und Reisepaß), läßt sie vor Ort übersetzen (1 Tag), reicht Antrag auf Nachzugsvisum ein, bekommt Visum am selben Tag oder am nächsten Tag, fliegt mit Kind nach D.
oder
(2)..... muß in Thailand bis zu 8 Wochen auf die Legalisation der Papiere warten, bekommt dann aber sofort das Visum und reist zusammen mit Kind nach D
(3) Alle legalisierten Papiere müssen zunächst nach D geschickt werden, dort bestaunt, befühlt und berochen werden, bevor eine Zustimmung zum Familiennachzugsvisum per Telefax via Bundesverwaltungsamt nach Bangkok übermittelt wird. Dann beträgt der Aufenthalt mehr als nur 2 Monate.