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Diskutiere Hilfe Hilfe im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo an alle, ich bräuchte mal wieder etwas Hilfe. Meine Verlobte hatte am 10. Januar in Thailand ihre Papiere zur Legalisation abgegeben und...
AndyL

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Hallo an alle,

ich bräuchte mal wieder etwas Hilfe.

Meine Verlobte hatte am 10. Januar in Thailand ihre Papiere zur Legalisation abgegeben und gleichzeitig das Hochzeitsvisum beantragt. Heute habe ich von der Ausländerbehörde München die ´Einladung´ erhalten.

Ich werde aufgefordert, eine Bescheinigung des Standesamtes mitzubringen, die bestätigt, dass alle Unterlagen zur Eheschliessung vorliegen. Und da kommt jetzt mein Problem, bzw. mein Unverständniss:

Das Standesamt will eine Eheunbedenklichkeitsbestätigung der hiesigen Auslandsvertretung, die ja aber bekanntlich nur persönlich von meiner Verlobten beantragbar ist, d.h. sie müsste erstmal hier sein. Also wie kann ich die Bestätigung erhalten, wenn sie ohne vorherige Einreise sich nicht darum kümmern kann, sie aber ohne sämtliche Papiere kein Visum erhält? Hört sich das jetzt nur für mich paradox an, oder geht es euch eventuell auch so? Mich würden mal eure Erfahrungsberichte interessieren.

Wie läuft das überhaupt mit der Legalisation? Die Papiere wurden zur Legalisation am 10. Januar abgegeben. Können die Papiere überhaupt schon legalisiert sein? Und wohin gehen die Papiere nach der Legalisation? An meine Verlobte zurück? An das Standesamt? Oder an die Ausländerbehörde hier in München????

Und dann gleich noch eine Frage: Wohnraum!!!
Wieviel Wohnraum ist denn in Deutschland bzw. in München notwendig? Ich leben noch in einer 36 m² Wohnung, plane aber in einigen Monaten mit meiner zukünftigen Frau in eine größere Wohnung umzuziehen. Aber das steht noch etwas in den Sternen.

Also liebe Mitglieder, ich bin jetzt wirklich auf eure Hilfe/Erfahrungen angewiesen. Bitte bitte helft mir, bevor ich noch komplett durchdrehe mit den hiesigen Behörden...
 
RaDo

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AndyL" said:
Hallo an alle,
Meine Verlobte hatte am 10. Januar in Thailand ihre Papiere zur Legalisation abgegeben und gleichzeitig das Hochzeitsvisum beantragt. Heute habe ich von der Ausländerbehörde München die ´Einladung´ erhalten.

Ich werde aufgefordert, eine Bescheinigung des Standesamtes mitzubringen, die bestätigt, dass alle Unterlagen zur Eheschliessung vorliegen. [...]

Hört sich das jetzt nur für mich paradox an, oder geht es euch eventuell auch so? Mich würden mal eure Erfahrungsberichte interessieren.
Das hört sich für mich in der Tat völlig paradox an, und war bei uns auch nicht so - ich brauchte für das Ausländeramt lediglich einen Gehalts- u. einen Wohnraum-Nachweis.

*verwirrt*

Ralf
 
phi mee

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@AndyL

Beim Standesamt bekommst du einen Laufzettel in dem angekreuzt ist welche Unterlagen du noch beizubringen hast.

Diesen Laufzettel legst du beim AA vor zur Beantragung der Einladung. Bei Beantragung des Hochzeitvisums in Bangkok müssen die fehlenden Unterlagen alle vorliegen.

Die Botschaft fragt beim AA nach und diese sind für die Genehmigung zuständig. Sollten Unterlagen fehlen wird das Ausländeramt dem Visum nicht zustimmen.

Es empfiehlt sich den Laufzettel bei der Botschaft dabei zu haben. Ist nicht Vorschrift erspart aber manche Diskussion.

Die Unterlagen müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen (zuzüglich diverser Kopien). Die Legalisierung kann parallel erfolgen.
Solltest sie schon vorher fliegen werden die legaliserten Dokumnete auch nach Deutschland nachgesendet.


:wink: phi mee
 
RaDo

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phi mee" said:
@AndyL
Die Botschaft fragt beim AA nach und diese sind für die Genehmigung zuständig. Sollten Unterlagen fehlen wird das Ausländeramt dem Visum nicht zustimmen.
Aaaaah, jetzt versteh' ich die Sache schon eher! Stimmt, unsere Unterlagen sind parallel mit der Einreichung bei der Botschaft in BKK auch zum Ausländeramt gefaxt worden (hatte ich ganz vergessen, weil das über ein Visa-Reisebüro gelaufen ist, und ich persönlich nichts damit zu tun hatte), und erst danach kam die Aufforderung des AA für die Verpflichtungserklärung. Das Standesamt hatte bis dahin allerdings nix damit zu tun, es wurde auch keine Bescheinigung des Standesamtes verlangt.

Gruß Ralf
 
K

Kali

Gast
AndyL" said:
...Das Standesamt will eine Eheunbedenklichkeitsbestätigung der hiesigen Auslandsvertretung,
Da stolpere ich immer wieder drüber. Bei uns ist es so, dass entweder die erforderlichen Papiere legalisiert sind oder aber diese Ehetauglichkeitsbescheinigung der thail. Botschaft bzw. des Konsulates vorliegt.
In Bayern scheint es in der Tat so zu sein, dass vor der Erteilung des Heiratsvisums der Hochzeitstermin feststehen sollte oder muss.
Mit dem Wohnraum von 36 qm scheint ein Problem zu geben, ich kenne die Richtwerte in Bayern nicht, die für einen 2-Personenhaushalt zugrunde gelegt werden. Tatsache bei uns in NRW ist auch, dass der Wohnraumnachweis - durch Mietvertrag - und auch die Einkommensverhältnisse überprüft werden, bevor das ´Visum zur Eheschliessung´ erteilt wird.
 
C

Chak2

Gast
Kali" said:
Mit dem Wohnraum von 36 qm scheint ein Problem zu geben
Dabei wohnen auf der Fläche in Bangkok ganze Großfamilien, zumindest häufig mehr als 2 Personen. Auch hier reicht das doch im Notfall, denn mehr als ein Schlafzimmer braucht man am Anfang nicht.
 
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JT29

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Well, was für TH gilt, gilt halt nicht für deutsche Behörden. :lol:
Zumindest bei unserer AB (nicht meine zuständige) werden 45m² erwartet - ähnlich wie bei der VE. Aber ich befürchte, dass da wieder verschiedene Suppen gekocht werden ....

Juergen
 
S

Schulkind

Gast
Kali" said:
AndyL" said:
...Das Standesamt will eine Eheunbedenklichkeitsbestätigung der hiesigen Auslandsvertretung,
Da stolpere ich immer wieder drüber. Bei uns ist es so, dass entweder die erforderlichen Papiere legalisiert sind oder aber diese Ehetauglichkeitsbescheinigung der thail. Botschaft bzw. des Konsulates vorliegt.
In Bayern scheint es in der Tat so zu sein, dass vor der Erteilung des Heiratsvisums der Hochzeitstermin feststehen sollte oder muss.
Mit dem Wohnraum von 36 qm scheint ein Problem zu geben, ich kenne die Richtwerte in Bayern nicht, die für einen 2-Personenhaushalt zugrunde gelegt werden. Tatsache bei uns in NRW ist auch, dass der Wohnraumnachweis - durch Mietvertrag - und auch die Einkommensverhältnisse überprüft werden, bevor das ´Visum zur Eheschliessung´ erteilt wird.

" Ehetauglichkeitsbescheinigung " , ist das nicht gleich zusetzen mit der Ledigkeitsbescheinigung oder einem bestätigtem Scheidungsurteil ?

Diese Bescheinigung kann doch nur dann greifen wenn die Dame schon hier in DE. ist und auch hier in der Botschaft schon einmal einen Behördenweg gemacht hat. Das heist, sie wurde schon vorstellig wegen Pass oder sonstiger Bescheinigungen.

Es muss doch daraus nur hervorgehen das die Braut nicht schon verheiratet ist, volljährig oder rechtskräftig geschieden. Aber wie kann das eine Botschaft feststellen ? M.E. doch nur über eine Thai - Behörde in Inland.

Deswegen gibts doch die Legalisierung nur über die deutsche Botschaft. Sobald in der Botschaft alle Papiere abgegeben wurden, werden die geprüft und dann noch einmal zu den Heimatämtern in Th. geschickt. Dann kommt alles wieder in der Botschaft an, so Gott will, und erst dann werden die Papiere legalisiert. Nun gehts damit nach De. zur AB und dort bekommt er eine Einladung, entweder vom Standesamt oder der AB.
Ja, es ist tatsächlich so das die Grösse des Wohnraumes für zwei Personen bemessen sein muss, die richten sich an die Wohngeldgrössen, aber 36 qm dürften zu klein werden.
Es wird schon darauf hingewiesen das dass Heiratsdatum in der Planung eine feste Grösse ist. Auch bei uns war das so. Da kann man schnell in Zeitnot kommen.

Gruss, ----------- >>
 
AndyL

AndyL

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Danke euch allen für die Antworten.

Also heute war ich beim Ausländeramt. Die Dame war sehr freundlich und hat verstanden, dass wir noch nicht alle Papiere haben (bzw. haben können). Sie hat sich dann nur eine Kopie vom Laufzettel des Standesamtes gemacht und hat sich dann um die anderen Papiere gekümmert.....das waren...Arbeitgeberbestätigung, Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, Kopie vom Mietvertrag, aktuelle Miethöhe und meinen Ausweis...

Ende nächster Woche soll die Visumsgenehmigung der Ausländerbehörde wieder in Bangkok sein und dann sollte es wohl nicht mehr lange bis zur Ausstellung des Visums dauern... :bravo:


Und übrigens: Für Bayern gilt für Wohnraum folgendes:

für jede Person über 6 Jahre müssen 12 m² vorhanden sein... d.h. meine Wohnung mit 36 m² ist sogar für drei Personen ausreichend! :super:

Naja, und am 01. März bin ich dann ja eh in Thailand um dann am 12. März schonmal traditionell zu heiraten.... und dann kann ich sie hinterher wenigstens gleich mitnehmen! Die letzten Monate des Wartens waren jedenfalls schrecklich....

Nochmals Danke an alle

AndyL
 
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Na dann .... chok die :super:

Interessant mit den 36 m² - Bayern scheint wenigstens in der Beziehung "innovativ" zu sein. Das andere ist der normale Gang der Dinge.

Schön, wenn sie dann gleich mitkommt, erspart auf jeden Fall "dumme" Fragen an der Grenze.

Juergen
 
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Schulkind

Gast
JT29" said:
Na dann .... chok die :super:

Interessant mit den 36 m² - Bayern scheint wenigstens in der Beziehung "innovativ" zu sein. Das andere ist der normale Gang der Dinge.

Schön, wenn sie dann gleich mitkommt, erspart auf jeden Fall "dumme" Fragen an der Grenze.

Juergen
na ja, das ist die gängige Doppelbettgrösse für Frischlinge in Bayern. :super:

Also, dann Glück und viele Kinder, aber erst erholsame Tage in LOS . :bravo:

Gruss, ------------ >>
 
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Kali

Gast
JT29" said:
...Interessant mit den 36 m² - Bayern scheint wenigstens in der Beziehung "innovativ" zu sein.
In Bayern rückte man immer schön ein wenig enger zusammen als in der Restrepublik ;-D

Doch es freut mich für Euch. Andy, Ihr macht das schon :wink:
 
andydendy

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Das ist der Kreis, willkommen im Club.

Alles gute für die es geschafft und für
die die es noch vorsich haben viel
Erfolg.
 
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houndini

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Habe den Spass auch hinter mir, auch in München.
Das mit den 12 qm finde ich auch lustig, kann also bei meinen knapp 50 noch 3 Leute mehr unterbringen. Nur für den Fall das Du keinen Platz mehr hast ;-)

Ich bin allerdings erst mal beim Standesamt gewesen und dann auf der Ausländerbehörde - Verpflichtungserklärung beantragt und blöde Fragen gestellt ;-). Nachdem Sie das Visa beantragt hat und die Papiere zur Legalisation abgegeben hat, bin ich auf die ALB und habe bevor die sich bei mir gemeldet haben die Papiere vorbeigebracht (Mietvertrag, Kopie von Verpflichtungserklärung, Gehaltsnachweise und Arbeitgeberbescheinigung). Letzten Freitag hatte ich dann die Papiere aus BKK und bin zum Standesamt. Die hat sich das durchgelesen und dann gab es einen Wisch für die ALB. Rüber zur ALB, dort noch zwei Formulare ausgefüllt und 8 Euro für das Fax nach BKK gezahlt.

Gestern hat sie dann nen Anruf von der Botschaft erhalten und Heute Visa abgeholt. Flug ist auch schon gebucht - mein Valentinstag ist heuer der 18te :-)

Ach ja, falls nicht ohnehin schon erledigt denk an die Krankenversicherung und ne Haftpflicht kann auch nicht schaden.

Gruß Houndini
 
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