J
johnny_BY
Gast
Hallo,
heute auf dem Standesamt wollte ich mich noch einmal nach dem Einzelheiten erkundigen. Dabei ging es dann auch darum, daß meine Verlobte nicht vor einem Gericht geschieden ist und daher die Scheidung hier vom OLG anerkannt werden muß. :O
Tja, sagt mir die gute Standesbeamtin doch tatsächlich, daß das in meinem Fall nicht möglich sei, weil meine Verlobte Kinder hat. Es müsse unbedingt ein thailändisches gerichtliches Scheidungsurteil vorgelegt werden, dies habe mit dem Erbrecht zu tun.
Kann das wirklich sein? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder ging bei Euch alles glatt? :???:
Danke!
Alles Gute,
Johnny
So what´s the point? People misinterpret policy constantly. That´s news?
heute auf dem Standesamt wollte ich mich noch einmal nach dem Einzelheiten erkundigen. Dabei ging es dann auch darum, daß meine Verlobte nicht vor einem Gericht geschieden ist und daher die Scheidung hier vom OLG anerkannt werden muß. :O
Tja, sagt mir die gute Standesbeamtin doch tatsächlich, daß das in meinem Fall nicht möglich sei, weil meine Verlobte Kinder hat. Es müsse unbedingt ein thailändisches gerichtliches Scheidungsurteil vorgelegt werden, dies habe mit dem Erbrecht zu tun.

Kann das wirklich sein? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder ging bei Euch alles glatt? :???:
Danke!
Alles Gute,
Johnny
So what´s the point? People misinterpret policy constantly. That´s news?