@holgernator01
Oje, Bayern

... also ein Intensivsprachkurs kann man hier in BW auch machen wenn sie nicht studiert. Allerdings ist dann der Aufenthalt auf max. 1 Jahr begrenzt. Dazu habe ich meine Verlobte bei der AB vorgestellt, damals noch mit Schengenvisum. "Sie kann aber nicht hierbleiben!", "Will sie auch nicht, aber wiederkommen im Februar mit Sprachvisum ....". Danach wurde alles besprochen und kurz vor meinem Abflug nach Abfrage aus den jeweiligen Registern gab es eine Vorabzustimmung mit ... der Rest war Formsache.
Tja, andere Läder (ähh ... AB), andere Sitten - schade, dass die Uhren anders laufen in Bayern. :???:
Das Blöde halt ist, dass diese Entscheidungen im Ermessensbereich der AB liegt. Ich würde an deiner Stelle dort nochmals nachhaken; evtl. eine Stufe höher ... weiss ja nicht, wie verbissen die das dort sehen .. zumindest bei uns konnte man mit denen reden.
gruss
Juergen