Heiratsvisum

Diskutiere Heiratsvisum im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; hi Theoretisch wäre es halt möglich. Aber genau da wird es halt sehr oft Probleme geben. lese mal hier Seminar Besonderheiten...
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Bang444

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Theoretisch wäre es halt möglich. Aber genau da wird es halt sehr oft Probleme geben.
lese mal hier
Seminar Besonderheiten Eheschließungsverfahren In-/Ausland

Und genau da liegt das Problem weil ein Besucher/Touri Visa nicht zur Eheschließung gedacht ist könnte halt ein Beamter daraus ein Visa Verstoß daraus machen mit den ganzen Folgen.

Das ist leider hier immer so Theorie und Praxis sind 2 Dinge was bei einen geht muss nicht auch bei einem anderen so gehen und kann auch sehr viele Probleme mit sich bringen.

Darum geht den Officiellen -Weg und gut ist es.
 
noritom

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Es ist richtig, dass er damit heiraten dart. Er darf nur die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschreiten und muss nach der Heirat wieder ausreisen, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Mal unter uns.....macht diese Vorgehensweise die Sache einfacher, unkomplizierter, finanziell günstiger, weniger aufwendig, weniger belastend, weniger zeitraubend..........Gut, wenn ich es richtig verstanden habe, "erspart" man(n) der Frau den A1 Kurs/Test. Aber sonst?
 
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Für meine Verlobte und mich ist der offizielle Weg mit Sprachtest und Heiratsvisum der richtige Weg. Wir wollen weder über das Besuchervisum heiraten noch möchten wir aus irgendwelchen Gründen den Sprachtest umgehen. Es ist ja auch so, dass Sie die Sprache wirklich braucht und dafür wirklich jeden Tag (allein) und abends (mit mir zusammen) Deutsch lernt.

Die deutsche Sprache ist halt für das Leben und Arbeiten enorm wichtig und da meine Verlobte auch später arbeiten gehen möchte, kommt Sie um gute deutsche Sprachkenntnisse nicht umher. Je eher man damit anfängt, um so besser.

Ich möchte mich hier für die guten Anmerkungen bedanken und auch wenn einige Dinge stark an meiner eingehenden Fragestellung vorbei gehen, habe ich doch so einige gute Tipps bekommen.

Danke dafür...
 
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Und genau da liegt das Problem weil ein Besucher/Touri Visa nicht zur Eheschließung gedacht ist könnte halt ein Beamter daraus ein Visa Verstoß daraus machen mit den ganzen Folgen.
Richtig, das Visum ist nicht für eine Heirat gedacht bzw. richtigerweise für einen längerfristigen Aufenthaltstitel. Zu einem Visaverstoß kommt es erst, wenn die frisch Verheiratete daraus eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würde (z.B. auch nach einer DK Heirat) - reist sie normal wieder aus und kommt mit dem FZF-Visum mit A1 wieder zurück, ist ja alles im Lot. Das Aufenthaltsrecht war auch nie ein Thema, sondern allein die Tatsache, dass man hier in DE, wie auch in vielen anderen Ländern, heiraten kann, ohne ein extra Heirats-Visum haben zu müssen.


.Gut, wenn ich es richtig verstanden habe, "erspart" man(n) der Frau den A1 Kurs/Test. Aber sonst?
Da hast Du was falsch verstanden. Es ging lediglich um die Möglichkeit hier in DE auch mit einem Schengenvisum (Duldung etc.) heiraten zu können. Für eine AE brauchst du immer noch A1 und ein entsprechendes Visum und nein, Sparen tut man nichts, der Aufwand ist auch der Gleiche.
 
crazygreg44

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aber sobald man in D geheiratet hat, kann man seine AE einklagen, ist das richtig?


und hieß es nicht in vielen anderen Foren, aus genau diesem Grund darf man ohne A1 und mit einem Besuchervisum nicht heiraten.

Weil man nach der Heirat die Aufenthaltserlaubnis einklagen kann, und DIESES Schlupfloch wollen die Standes- und Ausländerämter geschlossen wissen
 
RAR

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aber sobald man in D geheiratet hat, kann man seine AE einklagen, ist das richtig?


und hieß es nicht in vielen anderen Foren, aus genau diesem Grund darf man ohne A1 und mit einem Besuchervisum nicht heiraten.

Weil man nach der Heirat die Aufenthaltserlaubnis einklagen kann, und DIESES Schlupfloch wollen die Standes- und Ausländerämter geschlossen wissen
Man darf heiraten OHNE Visum - ein Standesbeamter interessiert sich für vieles aber für kein Visum - Auch A1 ist uninteressant - Umgekehrt braucht ja ein Mann der in Thailand heiratet auch kein TH 1 - oder ein Heiratsvisum - einklagen kann man immer egal wo geheiratet.
 
crazygreg44

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Man darf heiraten OHNE Visum - ein Standesbeamter interessiert sich für vieles aber für kein Visum - Auch A1 ist uninteressant - Umgekehrt braucht ja ein Mann der in Thailand heiratet auch kein TH 1 - oder ein Heiratsvisum - einklagen kann man immer egal wo geheiratet.
:bounce::bounce::bounce:
 
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JT29

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aber sobald man in D geheiratet hat, kann man seine AE einklagen, ist das richtig?
Kann man, wird aber grundsätzlich nichts bringen, da gibt es bereits genügend Urteile bis hin zum BVerwG.
Heiraten ja, Aufenthalt grundsätzlich nicht.
 
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Bang444

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Auszug:Man darf heiraten OHNE Visum - ein Standesbeamter interessiert sich für vieles aber für kein Visum
Klar theoretisch wenn du einen Beamten findest der das macht . Weil du aber viele Unterlagen brauchst wie zB die Befreiung zur Ehefähigkeit vom OLG wird es sehr schwer einen halt zu Überzeugen einen so zu Verheiraten .

Und das das alles mit dem Besuchervisa gegen Gesetze/Verordnungen verstößt ist noch was anders.
 
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sombath

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Nachdem ich die Beiträge gelesen habe und selbst unsicher bin ( habe eine Meinung )
habe ich eine Bekannte die als Standesbeamte auf unserem Rathaus arbeitet angerufen u. gefragt .
Sie sagt : bei uns im Ostallgäu wird keine Ehe mehr geschlossen , wenn keine AE vorgelegt wird bzw
Verpflichtungserklärung vorhanden ist .
Grund sind Urteile , dass eine Ausländerin , die mit einem Deutschen verheiratet ist , nicht ausgewiesen
werden darf .
Sie sagt , die Rechtslage sagt zwar etwas Anderes , aber Bayern wünsch keinen Zuzug in die Sozialsysteme .
Sie weiß selbst ganz genau , das das ein Witz ist , wenn man die Flüchtlingsströme anschaut .

Sombath



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zu Rar
Auszug:Man darf heiraten OHNE Visum - ein Standesbeamter interessiert sich für vieles aber für kein Visum
Klar theoretisch wenn du einen Beamten findest der das macht . Weil du aber viele Unterlagen brauchst wie zB die Befreiung zur Ehefähigkeit vom OLG wird es sehr schwer einen halt zu Überzeugen einen so zu Verheiraten .

Und das das alles mit dem Besuchervisa gegen Gesetze/Verordnungen verstößt ist noch was anders.
 
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Nachdem ich die Beiträge gelesen habe und selbst unsicher bin ( habe eine Meinung )
habe ich eine Bekannte die als Standesbeamte auf unserem Rathaus arbeitet angerufen u. gefragt .
Sie sagt : bei uns im Ostallgäu wird keine Ehe mehr geschlossen , wenn keine AE vorgelegt wird bzw
Verpflichtungserklärung vorhanden ist .
Grund sind Urteile , dass eine Ausländerin , die mit einem Deutschen verheiratet ist , nicht ausgewiesen
werden darf .
Sie sagt , die Rechtslage sagt zwar etwas Anderes , aber Bayern wünsch keinen Zuzug in die Sozialsysteme .
Sie weiß selbst ganz genau , das das ein Witz ist , wenn man die Flüchtlingsströme anschaut .

Sombath
Schwer zu beurteilen. So, wie Du es schreibst, reicht demnach die Einreise durch ein Besuchervisum aus. Denn für das Besuchervisum muss ich eine Verpflichtungserklärung abgeben und bei Einreise bekommt Sie dann eine AE.
 
RAR

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Schwer zu beurteilen. So, wie Du es schreibst, reicht demnach die Einreise durch ein Besuchervisum aus. Denn für das Besuchervisum muss ich eine Verpflichtungserklärung abgeben und bei Einreise bekommt Sie dann eine AE.
Klar reicht das
 
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JT29

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Weil du aber viele Unterlagen brauchst wie zB die Befreiung zur Ehefähigkeit vom OLG wird es sehr schwer einen halt zu Überzeugen einen so zu Verheiraten .
Warum? Das Verfahren richtet sich nach § 1309 BGB, ein Schengenvisum ist kein Ehehindernis.
Selbst in der Handreichung der OLG Stuttgart steht:

"Der sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltende ausländische Verlobte hat seinen ausländerrechtlichen Status durch eine vom Standesamt hergestellte beglaubigte Kopie
a) einer jeweils gültigen
- Niederlassungserlaubnis (=unbefristeter Aufenthaltstitel),
- Aufenthaltserlaubnis (=befristeter Aufenthaltstitel),
- Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens oder
- Duldung,

b) eines gültigen Visums, [hier steht nichts über ein Heiratsvisum, sondern ganz einfach, dass sich jemand hier in DE rechtmäßig aufhalten muss, denn ansonsten passt auch die Nr. c nicht ]

oder
c) des grenzpolizeilichen Einreisevermerks für Verlobte aus Staaten mit der Möglichkeit zum 3-monatigen visumfreien Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland [Das sind die Brasilianer z.B.]
nachzuweisen."

http://www.olg-stuttgart.de/pb/site...te-multilink/pdf/al/Allgemeine-Hinweise13.pdf


Und das das alles mit dem Besuchervisa gegen Gesetze/Verordnungen verstößt ist noch was anders.
Ok, dann sag uns mal gegen welches Gesetz/Verordnung - ich habe ja schon mal gefragt, nennt mir hier eine Rechtsgrundlage, nur ihr werdet keine finden - wenn selbst bei info4alien - wo ABH Kollegen schreiben - dies so bestätigen.
 
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Chak

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Man darf heiraten OHNE Visum - ein Standesbeamter interessiert sich für vieles aber für kein Visum - Auch A1 ist uninteressant - Umgekehrt braucht ja ein Mann der in Thailand heiratet auch kein TH 1 - oder ein Heiratsvisum - einklagen kann man immer egal wo geheiratet.
Das heißt nicht TH1, sondern ebenfalls A1.
 
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Mir ist nicht bekannt, dass die überhaupt einen Referenzrahmen benutzen. Wenn man Thailändisch aber hier lernt, dann gibt es durchaus A1 und A2. (Darüber hinaus gibt es kein Lehrbuch auf Deutsch.)
 
crazygreg44

crazygreg44

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Sued-Isaan
mit Verlaub, meine Herren! sie werfen hier mit allen möglichen Theorien und Halbwahrheiten um sich, daß es einem wie mir langsam graust.

Wie wir alle wissen, ist in der Bundesrepublikanischen Ämterwirklichkeit zwischen Theorie und Praxis immer noch ein gewaltiger Graben, haben doch viele von uns schon so erlebt.

Es wäre beileibe nichts neues, wenn die schönen Theorien aus diesem thread, während eines realen - echten -Feldversuchs von einer der vielen involvierten verschiedenen Behörden ins Absurde gedreht werden.

Wir kennen doch diese Pappenheimer, äh, diese Papierleimer

. .kommt gestärkt durch alle diese Informationen in Deutschland an mit seiner Verlobten, und was passiert:

Der Tritt in den Papiereimer
 
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Mantoo

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Leipzig / Thapma
Angelehnt an den GER sind sie vermutlich.
Ich warte ja auf den Tag, an dem TH für die Erteilung einer Jahresaufenthaltserlaubnis Grundkenntnisse der thailändischen Sprache fordert. Dann werden wir es wissen (oder eher nicht...) 8-)
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Angelehnt an den GER sind sie vermutlich.
Ich warte ja auf den Tag, an dem TH für die Erteilung einer Jahresaufenthaltserlaubnis Grundkenntnisse der thailändischen Sprache fordert. Dann werden wir es wissen (oder eher nicht...) 8-)
kannst Du lange warten. Die werfen doch Perlen wie UNS nicht zurück zu den Säuen !

Gut, wenn Du damit rechnest, kannst Du Dich ja schon mal wappnen. Nüng, Song, Saam !!
 
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Mantoo

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Ich kenne in der näheren und weiteren Nachbarschaft ausreichend "Perlen"
die wären eher ein Grund dafür statt dagegen...

aber wir werden völlig OT
 
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