
DisainaM
Senior Member
Themenstarter
Eine gute Beschreibung über das Heiratsvisum
und die in diesem Zusammenhang immer wieder kehrende Diskussion über die regionalen Unterschiede hat RA Stancke veröffentlicht,
die hier nochmal regepostet wird.
Visum zur Eheschließung - Rechtsanwalt Stancke (gepostet am 16.1.2001 15:9:3 im Baanthai-Forum)
Leider ist die Praxis sowohl der Ausländerbehörden als auch der Standesämter nicht einheitlich. Die Botschaft wird in der Regel das Visum erteilen, wenn die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmt. Dies verlangt jedoch in der Regel - abweichend von der Ihnen erteilten Auskunft - zumindets die Vorlage sämtlicher für die ehschließung erforderlicher Unterlagen auch der Thailänderin. Dies sind zumindet: Geburtsurkunde, Hausregisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung. Fast alle Standesämter außer Berlin verlangen zudem, daß diese Urkunden über die Deutsche Botschaft legalisiert werden.
einige Standesämter verlangen zusätzliche Unterlagen.
Die Ausländerbehörden verlangen teilweise zusätzlich - meines Erachtens rechtswidrig - eine Garantieerklärung, Einkommensnachweise und den Nachweis von Wohnraum. Die Ausländerbehörde Frankfurt/Main stimmt dem Visum nur zu, wenn der Heiratstermin bereits feststeht. was voraussetz, daß die Heirat zuvor beim Standesamt unter Vorlage einer Vollmacht der Thailänderin angemeldet wurde.
Mein Tip:
1. Gehen Sie zum Standesamt und lassen Sie sich einen "Laufzettel" geben, auf dem vermerkt ist, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden. Diese Unterlagen muß Ihre Verlobte sowieso in Thailand besorgen.
2. Lassen Sie sich die Auskunft der Ausländerbehörde schriftlich bestätigen
3. Ihre Verlobte sollte dann mit den zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen und der Erklärung der Ausländerbehörde den Visumantrag stellen.
und die in diesem Zusammenhang immer wieder kehrende Diskussion über die regionalen Unterschiede hat RA Stancke veröffentlicht,
die hier nochmal regepostet wird.
Visum zur Eheschließung - Rechtsanwalt Stancke (gepostet am 16.1.2001 15:9:3 im Baanthai-Forum)
Leider ist die Praxis sowohl der Ausländerbehörden als auch der Standesämter nicht einheitlich. Die Botschaft wird in der Regel das Visum erteilen, wenn die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmt. Dies verlangt jedoch in der Regel - abweichend von der Ihnen erteilten Auskunft - zumindets die Vorlage sämtlicher für die ehschließung erforderlicher Unterlagen auch der Thailänderin. Dies sind zumindet: Geburtsurkunde, Hausregisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung. Fast alle Standesämter außer Berlin verlangen zudem, daß diese Urkunden über die Deutsche Botschaft legalisiert werden.
einige Standesämter verlangen zusätzliche Unterlagen.
Die Ausländerbehörden verlangen teilweise zusätzlich - meines Erachtens rechtswidrig - eine Garantieerklärung, Einkommensnachweise und den Nachweis von Wohnraum. Die Ausländerbehörde Frankfurt/Main stimmt dem Visum nur zu, wenn der Heiratstermin bereits feststeht. was voraussetz, daß die Heirat zuvor beim Standesamt unter Vorlage einer Vollmacht der Thailänderin angemeldet wurde.
Mein Tip:
1. Gehen Sie zum Standesamt und lassen Sie sich einen "Laufzettel" geben, auf dem vermerkt ist, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden. Diese Unterlagen muß Ihre Verlobte sowieso in Thailand besorgen.
2. Lassen Sie sich die Auskunft der Ausländerbehörde schriftlich bestätigen
3. Ihre Verlobte sollte dann mit den zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen und der Erklärung der Ausländerbehörde den Visumantrag stellen.