Re: Heiratsvermittlung in TH: Erfahrungen, Sinnhaftigkeit, K
Re: Abschied Datum: Heute um 16:44 - #1/26
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Chak2 hat folgendes geschrieben: (Original Beitrag)
Wieso wird die "Morgengabe" (ist das nicht ein ungewöhnlicher Begriff?) zur Hälfte dem Makler ausgehändigt?
Ich schuettel bei einigen Spezialisten hier nur den Kopf ueber das, was sie so absondern.
@Chak2
Ausgehaendigt - ist Uebergang in Eigentum oder was? Weiteres folgt. Morgengabe? Kennst Du nicht? Und Du willst rechtlich versiert sein? Was fuer eine Trauergemeinde ist hier eigentlich versammelt, die sich zu meinem Richter erhebt?
Zum Thema Morgengabe (Ehemaeklervertrag 2) folgendes von meiner HP:
"Familiennachzug
I. Ausländische Ehegatten eines Deutschen (§ 23 I. Nr. 1 AuslG)
a) Definition der Ehe nach deutschem Recht – national unabhängig
Den typischen Fall der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer begründet – im Gegensatz zur überwiegenden Zahl ausländischer Gesetze – insbesondere die Ehe mit einem Deutschen (§ 23 I. Nr. 1 AuslG). Grundsätzliches zum Institut der Ehe: Die Ehe ist die rechtlich anerkannte, mit Eheschließungswillen einhergehende, grundsätzlich auf Lebensdauer bestimmte (§ 1353 I. 1 BGB) Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie wird durch Vertrag begründet und erlangt durch die besondere Form der Eheschließung kraft staatlicher Anerkennung den gesetzlich näher festgelegten Inhalt als familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis. Über die Wirkungen der Ehe sind insbesondere zu beachten die eheliche Lebensgemeinschaft, Unterhaltspflicht, gesetzliche Erbfolge, Schlüsselgewalt, Namen der Familie, Mitarbeit der Ehegatten, Güterstand. Obwohl die Ehe regelmäßig auf Lebensdauer, das heißt bis zum Tode eines Ehegatten, geschlossen ist, läßt das staatliche Gesetz neben der Ehenichtigkeit und der Eheaufhebung die Ehescheidung zu, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft so zerrüttet ist, daß eine dem Wesen der Ehe entsprechende Wiederherstellung nicht möglich erscheint. Dadurch soll vermieden werden, daß eine inhaltslos gewordene Ehe nur um ihrer Form Willen aufrechterhalten bleibt und das Zusammenleben der Ehegatten unerträglich wird (vgl. Creifelds, „Rechtswörterbuch“, 15. Aufl., S. 317). Die Scheidung vom deutschen Ehegatten hat nicht zwingend die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis zur Folge (§ 25 III. iVm. II. AuslG).
b) Individualvertragliche Gestaltung der Ehe
Unter Beachtung obiger Grundsätze sind zwei Formen der Ehe staatlich sanktioniert:
Die „Liebesehe“, basierend auf rein emotionaler Ebene.
Aber auch die „Zweckehe“. Ein allgemeines Verbot, die Ehe z. B. zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder zur Vermeidung der Abschiebung eines Ausländers zu schließen, besteht nach ständiger Rechtsprechung deutscher Obergerichte ebenso wenig, wie das Verbot der Schließung von Ehen, die sogar primär andere Ziele verfolgen, wie z. B. sogenannte Namensehen, sogenannte Rentenehen, Ehen zwecks Erhalt einer Strafvergünstigung oder zum Zwecke der Erreichung eines Zeugnisverweigerungsrechts, zum Zweck des erleichterten Erwerbs einer Wohnung oder der Erlangung einer Staatszugehörigkeit u. ä. mehr.
Selbst die Schließung solcher unter 2. aufgeführten Ehen dürfen nach einer OLG-Entscheidung nur in ganz „besonderen Ausnahmefällen“ verweigert werden.
Um diesen Gegebenheiten gerecht zu werden, erhalten Sie unter der Rubrik Verträge die Möglichkeit, den Vertragstypus auszuwählen, der Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht (systematisch: 1. „Liebesehe“; 2. „Zweckehe“)."
Die Morgengabe betrifft ausschliesslich die Zweckehe, wenn etwa eine Thai einen Deutschen heiraten will, "um einen Aufenthaltsstaus" zu erhalten. Hat mit der anderen, hauptsaechlich von uns vermittelten Ehe, nichts zu tun. Und ist rechtlich zulaessig, ihr Spezialisten!
Morgengabe ist ein (zwischenzeitlich gestrichener, aber) heute noch immer gebraeuchlicher Rechtsterminus. Hier zahlen die Thai oder ihre Familie sowohl unser Honorar wie auch fuer den Mann die Morgengabe. Diese ist voll an den Mann abzufuehren!
Waanjai, der Hetzer, haelt sich natuerlich zurueck. Wie schon vorgetragen er hofft auf Deppen, die fuer ihn die Kohlen aus dem Feuer holen. Kapiert doch, was dieser deutsche Beamte im Schilde fuehrt!
Zuletzt bearbeitet von Uwe - Heute um 17:02