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Heirats-"Visum"

Diskutiere Heirats-"Visum" im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Das Heiratsvisum gibt es im Beamtendeutsch ja nicht, nur ein Antrag auf ... zum Zweck der Heirat. Muss man da jetzt ein Visum beantragen oder...
H

Harakon

Gast
Das Heiratsvisum gibt es im Beamtendeutsch ja nicht, nur ein Antrag auf ... zum Zweck der Heirat.

Muss man da jetzt ein Visum beantragen oder eine Aufenthaltsberechtigung?

Anscheinend heiraten so ziemlich alle in Daenemark, Oesterreich, Thailand oder Singapur und niemand in Deutschland ;-), aber vielleicht weiss es ja doch jemand :)

~ Harakon ~
 
K

Kali

Gast
Also, wennse heiraten wills, musse ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen, wird auch für 6 Monate ausgestellt, Aufenthalt 3 Monate, entweder von vornherein auf 6 Monate oder aber anschließend hier verlängert:
Wird nur für Deutschland ausgestellt, gilt also nicht - im Gegensatz zu dem Besuchervisum - für die Schengener Staaten.

Aufenthaltsberechtigung bzw. koreekterweise Aufenthaltstitel der Aufenthaltserlaubnis wird nach Eheschließung erteilt. Zunächst bei mir für 3 Jahre, danach unbeschränkt.
Arbeitserlaubnis dann extra bei Arbeitsamt beantragen.
Gruß, s. unten

Letzte Änderung: Kali am 30.04.02, 18:58
 
Jinjok

Jinjok

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Harakon
Ja isses denne nu soweit oder war das eine rein hypothetische Frage aus akademischem Interesse?
mfg jinjok
 
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MadMac

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Und immer daran denken, der 18.6. ist noch als naechster Hochzeitstermin frei :-) Aber so schnell wird die deutsche Buerokratiemuehle sicher nicht mahlen...
 
Jinjok

Jinjok

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@MadMac
Ja wäre schade, wenn der 18.06. verfallen würde.
:lol:
Aber der 18.09. war nicht sooo schlecht und ist noch in erreichbarer Entfernung.
mfg jinjok
 
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Harakon

Gast
Hm, da hab ich mich wohl schon etwas zu früh zu den "DINKs" gezählt... "Double Income No Kids" (zweifaches Einkommen, keine Kinder). Schade :) So 315 Euro wären ganz nett gewesen zusätzlich...

Und danke der Nachfrage :) Wir waren beide schon nachdem wir uns ein paar Tage kannten "pretty determined", ziemlich entschlossen, in dieser Sache und sind weiterhin konsequent mit der Umsetzung beschäftigt :)

Vorläufiges Anflugsdatum ist der 4. Juli. Dann haben wir ja erstmal das Visum, das man manchmal auch ne ganze Weile verlängern kann (geht nicht manchmal sogar ein Jahr oder länger?), muß also auch noch nicht der 18.9. sein - sollten wir es nicht übereilen wollen ;-)

Hoffen wir, daß die thailändische Fraktion in diesem Forum bald wieder ein Stück wachsen wird, meine Freundin tippt auch ganz gern :computer: :)

~ Harakon ~
 
K

Kali

Gast
Also, mit dem 'eine ganze Weile verlängern' dürfte es nicht so einfach sein, es sei denn als Au Pair (für Dich vielleicht ') :lol: oder Sudentin. Ich denke einmal, daß sich kaum ein Ausländeamt drauf einläßt, die Aufenthaltserlaubnis über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus zu schieben.
Würd's Dir gönnen, aber Du solltest nicht darauf spekulieren.
Mit freiertäglichem Gruß,
 
S

seven

Gast
Kann es sein, dass dieser spezielle Antrag für ein Heiratsvisum nicht auf den Seiten der Botschaft hinterlegt ist? Dort finde ich nur den Antrag für ein 3-Monats-Visum und die Aufenthaltsberechtigung. Gibt es dann für Schülervisas auch spezielle Anträge?

Wenn ich gerade in BKK wäre könnte man einfach mal vorbei gehen und alle Anträge einsammeln, aber von hieraus ist das etwas schwierig. Gibt es diese Anträge auch hier aus dem Ausländeramt? Ich bezweifle nämlich, dass ein Thai ohne Hilfe diese deutschen Bürokratenformulare ausfüllen kann. Dann könnte man schon alles vorbereiten und runterschicken.
 
K

Kali

Gast
Ich meine, das Formular ist dasselbe, die Bearbeitungsweise eine andere.
Aber Du kannst ja einmal sicherheitshalber beim Auswärtigen Amt nachfragen.
 
M

MichaelNoi

Gast
@ seven,
das Schengenvisum und das Visum zum Zwecke der Eheschließung ( Aufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten ) kannst du dir bei der HP der Botschaft runterladen ( also natürlich nur das jeweilige Formular). Vorausgefüllt nach Bkk zu deiner Kurzen senden, dann tut sich die erheblich leichter mit dem Ausfüllen des Originalantrages in der Botschaft
Grüße
Michael
 
S

seven

Gast
@MichaelNoi
Also ich konnte es nicht entdecken. Wir benötigen aber eh noch einen Antrag für ein Schüler- / Studentenvisum und über den findet man auf den Seiten gar nichts. Anscheinend haben auch noch niemand hier im Forum Erfahrungen über so ein Schülervisum. Der Weg zur Botschaft zur Besorgung der Formulare wird sich also nicht verhindern lassen.
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Seven,
den Antrag findest du so:
Deutsche Botschaft...Rechts- u. Konsularwesen...Visum für einen Aufenthalt über 3 Monate..."Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis( 4 Seiten HTML Version )
Auf Seite 3 wird nach den Gründen für den Aufenthalt in Deutschland gefragt ( also z.B. Heirat/ Aupair/Sprachstudium )
Viele Grüße
Michael
 
S

seven

Gast
Vielen Dank. Genau um dieses Problem ging es, ob man für einen Aufenthalt der mehr als 3 Monate dauert (aus welchen Gründen auch immer) gleich eine Aufenthaltsberechtigung braucht oder der normale Visumsantrag ausreicht.
 
H

Harakon

Gast
Ich vermute, dass ein Visum etwas anderes als eine Aufenthaltsberechtigung ist (Stichwort: Arbeitserlaubnis...), unabhaengig davon, wie lange es dauern soll.

Gibt es noch einen Unterschied zwischen Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis?
 
H

Harakon

Gast
Oh je, da muß man ja richtig was lesen... Aber danke für den Hinweis :)
 
Thema:

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