Es gab da mal Zeiten, da wurde auch in den Thailand-Foren die Forderung nach einem Ehefähigkeits-Zeugnis eher belächelt. Das änderte sich dann, als man zur Kenntnis nehmen mußte:
* dass es einer in Deutschland verheirateten Thai, deren Ehe in Thailand nicht registriert wurde, es sehr leicht möglich war und immer noch ist, mit Hilfe ihres auf dem Mädchennamen lautenden Personalausweises (ID-Card) eine neue (unverheiratete) Existenz im Paßwesen aufzubauen. Mit diesem neuen Paß war sie dann wieder - zumindest woanders - heiratsfähig. Die Angst vor einer Bigamie ging um, weil es halt langfristig schlecht für die Kinder aus bigamischen Ehen aussieht. Die Angst war natürlich konzentriert auf diejenigen Fallgruppen, wo man selbst als Liebeskasper nicht übersehen noch verstehen konnte, warum die Freundin mit eigenen Kindern, nie verheiratet gewesen sein wollte.
* wie leicht es in Thailand möglich war und immer noch ist, auf den Bezirksstellen Urkunden der gewünschten Art entweder schlicht zu kaufen oder über Bezeugungsrituale mit befreundeten Mönchen oder Dorfältesten zu erstellen. Gerade im Personenstandswesen ist in Thailand eigentlich alles möglich.
* wie schwierig es war, in Thailand ein vertrauenswürdiges System der Beglaubigung bzw. Überbeglaubigung von amtlichen Urkunden aufzubauen. Ergebnis ist: Es gibt ein solches System innerhalb der thailändischen Instanzenzüge bis heute nicht. Während in D die sog. Mittelinstanzen (zumeist die Regierungspräsidien bzw. die OLG) jedwede Urkunde, die in der Kommunalverwaltung oder in den lokalen Gerichten erstellt wurde, "beglaubigen" kann, so ist dies in Thaiand einfach nicht möglich. Auch heute noch nicht. Mit dem Ergebnis, dass fast jeder Dorftrottel in Thailand irgendwelche "Urkunden" in die Welt setzen kann.
Bedenken wir einmal kurz, was eigentlich die Deutsche Botschaft bei ihrem Legalisations-Ersatzverfahren macht: Sie schreibt die austellenden Ämter postalisch an und fragt: Sagt 'mal Leute, habt Ihr dies geschrieben? Sie hat dabei absolut garnichts in der Hand - noch nicht einmal Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Personen in den jeweiligen Bezirksverwaltungen. Man vergleiche damit einmal die Anforderungen, die in Europa an eine Apostille (der Konvention von Den Haag vom 5.10.1961) gestellt werden.
Für mich war und ist deshalb das EFZ, das in D für die Eheschließung in D gefordert wird, primär ein Schutz vor unliebsamen Überraschungen. Und da "natürlich" Thailand das Rechtsinstitut des Ehefähigkeitszeugnisses überhaupt nicht kennt, noch will - "sie sind schließlich kein Entwicklungsland mehr"

- muß der deutsche Standesbeamte in den deutschen Flächenstaaten einen sog. Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines EFZ für die thail. Braut an das zuständige OLG stellen. Was bedeutet, dass jemand anderes das prüft, was Thailand nicht prüfen will. Und bei Vorehen der thail. Braut muß - zumeist - ein anderes OLG eingeschaltet werden, um die ausländische Scheidung einer/der Vorehe(n) zu überprüfen.
Das alles
braucht man nicht!. Wenn man eine Ehe eher als Abenteuer ansieht. Evtl. gar schon von Anfang an als zeitlich limitiert.
Eine Eheschließung mit einer Thai - ganz ohne EFZ - ist für mich so modern aber auch so riskant wie das Bungee Jumping. Funktioniert ja meist. Aber keiner sollte sich beschweren, wenn man später auf Korruptionsverdacht beim Einkauf der Seile ermittelt. Sie werden schon halten, die Seile. Haben sie doch auch bislang.