
wolle
Senior Member
Themenstarter
Ich will nach 4 Jahren Zusammenlebens meine verwitwete thailändische Frau in Thailand heiraten, sobald meine noch bestehende Ehe in D geschieden ist. Eine Einreise nach Deutschland wird es von keinen von uns geben. Auf meine Anfrage zum EFZ beim Standesanamt meines letzten Wohnsitzes erhielt ich folgende Antworten:
1.) Sehr geehrter Herr ,
Es ist richtig dass das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist.
Um Ihnen zuerst mitteilen zu können, welche Unterlagen Sie und auch Ihre zukünftige Ehefrau für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen müssen, teilen Sie mir bitte mit, ob Ihre zukünftige Ehefrau Deutsche oder Thailänderin ist und welchen Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden,verwitwet) sie hat.
Nach dem ich Ihnen dann mitgeteilt habe welche Unterlagen vorzulegen sind, stellt sich die Frage, ob Sie die Unterlagen persönlich im Standesamt X vorlegen, oder ob Sie Jemanden dazu beauftragen, oder ob alle Formalitäten postalisch abgewickelt werden.
2.) nach erneuter Nachfrage:
Um Ihnen nach Ihrer rechtskräftigen Scheidung ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können, benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen und auch von Ihrer zukünftigen thailändischen Frau.:
Erforderliche Unterlagen von Ihnen, immer im Original.:
- beglaubigte Passkopie (kann Ihnen die Deutsche Botschaft beglaubigen)
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, auszustellen durch Standesamt Geburtsort (ist beim Standesamt Geburtsort zu beantragen)
- Eheurkunde Ihrer letzten Ehe (ist beim Eheschließungsstandesamt zu beantragen)
- rechtskräftige Scheidungsurteil (stellt das Amtsgericht X nach Rechtskraft aus)
- Bescheinigung Ihres jetzigen Wohnortes in Thailand, mit Deutscher Übersetzung
Erforderlichen Unterlagen von Ihrer zukünftigen Frau, immer im Original mit Deutscher Übersetzung.:
- beglaubigte Passkopie, wenn nicht international, dann mit Deutscher Übersetzung
- Geburtsurkunde mit Deutscher Übersetzung und Echtheitsvermerk durch die Deutsche Botschaft in Thailand
- Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das zuständige Standesamt des Wohnsitzes, mit Deutscher Übersetzung.
- aktueller Auszug aus dem thailändischen Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok, mit Deutscher Übersetzung.
- Hausregisterauszug (ggf. beglaubigte Kopie, angefertigt von der Deutschen Botschaft) oder Melderegisterauszug mit Deutscher Übersetzung
- Heiratsprotokoll und Heiratsregistrierung mit Deutscher Übersetzung
- Sterbeurkunde der Vorehe mit Deutscher Übersetzung und Echtheitsvermerk der deutschen Botschaft in Thailand.
Erst wenn alle o.g. Urkunden und Unterlagen (immer im Original und wenn ausländisch immer mit Deutscher Übersetzung) in unserem Standesamt eingegangen sind, kann ich mit der Bearbeitung beginnen und Ihnen anschließend ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Bitte bedenken Sie dann auch dass die Bearbeitung, inklusiv Postversand nach Thailand, 3-4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Vor Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie dann zuerst einen Gebührenbescheid. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist im Voraus eine Gebühr in Höhe von 71,50 € zu entrichten.
3.)nach erneuter Nachfrage, u.a "was ist ein EFZ":
Sehr geehrter Herr ,
sie müssen u.a. keine GEBURTSURKUNDE, sondern eine AKTUELLE BEGLAUBIGTE ABSCHRIFT AUS DEM GEBURTENREGISTER, zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen. Diesen Registerauszug erhalten Sie bei dem Standesamt welche Ihre Geburt beurkundet hat. Wenn Sie die Urkunde beantragen, besteht sicherlich die Möglichkeit, dass Sie das Standesamt Geburtsort bitten, diese gleich zum Standesamt nach X zu schicken, somit bleibt schon mal ein langer Postweg nach Thailand und zurück nach Deutschland erspart.
Die Eheurkunde Ihrer letzten Ehe muss nicht aktuell ausgestellt sein. Jedoch muss sie ein Original und keine Kopie sein.
Wenn die Ihnen bekannte Übersetzungsfirma alle ausländischen Urkunden und Dokumente in die Deutsche Sprache übersetzt, können Sie die Übersetzung gern in Auftrag geben.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist keine Bescheinigung Ihres Familienstandes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung darüber, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, keine Ehehindernisse entgegenstehen, also kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot. Der zukünftige Ehepartner muss mit geprüft werden und steht dann auch auf dem Ehefähigkeitszeugnis mit drauf.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Ist ein Verlobter Ausländer, so hat er seine Identität nachzuweisen. Der Standesbeamte prüft, ob in der Person des ausländischen Verlobten ein doppelseitig wirkendes deutsches Ehehindernis liegt (z.B. Verbot der Doppelehe)
Ich möchte hiermit nochmals Bezug auf meine gestrige Mail nehmen und Sie bitten, wenn Sie ein EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS beantragen möchten, genau die genannten Unterlagen von Ihnen und Ihrer zukünftigen Ehefrau, im Original und alle thailändischen Urkunden und Dokumente, mit Deutscher Übersetzung, vorzulegen.
Um nun diesen ganzen Aufwandt zu umgehen werde ich versuchen, hier im Nordosten Thailands ohne EFZ heiraten zu können.
1.) Sehr geehrter Herr ,
Es ist richtig dass das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist.
Um Ihnen zuerst mitteilen zu können, welche Unterlagen Sie und auch Ihre zukünftige Ehefrau für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen müssen, teilen Sie mir bitte mit, ob Ihre zukünftige Ehefrau Deutsche oder Thailänderin ist und welchen Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden,verwitwet) sie hat.
Nach dem ich Ihnen dann mitgeteilt habe welche Unterlagen vorzulegen sind, stellt sich die Frage, ob Sie die Unterlagen persönlich im Standesamt X vorlegen, oder ob Sie Jemanden dazu beauftragen, oder ob alle Formalitäten postalisch abgewickelt werden.
2.) nach erneuter Nachfrage:
Um Ihnen nach Ihrer rechtskräftigen Scheidung ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können, benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen und auch von Ihrer zukünftigen thailändischen Frau.:
Erforderliche Unterlagen von Ihnen, immer im Original.:
- beglaubigte Passkopie (kann Ihnen die Deutsche Botschaft beglaubigen)
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, auszustellen durch Standesamt Geburtsort (ist beim Standesamt Geburtsort zu beantragen)
- Eheurkunde Ihrer letzten Ehe (ist beim Eheschließungsstandesamt zu beantragen)
- rechtskräftige Scheidungsurteil (stellt das Amtsgericht X nach Rechtskraft aus)
- Bescheinigung Ihres jetzigen Wohnortes in Thailand, mit Deutscher Übersetzung
Erforderlichen Unterlagen von Ihrer zukünftigen Frau, immer im Original mit Deutscher Übersetzung.:
- beglaubigte Passkopie, wenn nicht international, dann mit Deutscher Übersetzung
- Geburtsurkunde mit Deutscher Übersetzung und Echtheitsvermerk durch die Deutsche Botschaft in Thailand
- Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das zuständige Standesamt des Wohnsitzes, mit Deutscher Übersetzung.
- aktueller Auszug aus dem thailändischen Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok, mit Deutscher Übersetzung.
- Hausregisterauszug (ggf. beglaubigte Kopie, angefertigt von der Deutschen Botschaft) oder Melderegisterauszug mit Deutscher Übersetzung
- Heiratsprotokoll und Heiratsregistrierung mit Deutscher Übersetzung
- Sterbeurkunde der Vorehe mit Deutscher Übersetzung und Echtheitsvermerk der deutschen Botschaft in Thailand.
Erst wenn alle o.g. Urkunden und Unterlagen (immer im Original und wenn ausländisch immer mit Deutscher Übersetzung) in unserem Standesamt eingegangen sind, kann ich mit der Bearbeitung beginnen und Ihnen anschließend ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Bitte bedenken Sie dann auch dass die Bearbeitung, inklusiv Postversand nach Thailand, 3-4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Vor Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie dann zuerst einen Gebührenbescheid. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist im Voraus eine Gebühr in Höhe von 71,50 € zu entrichten.
3.)nach erneuter Nachfrage, u.a "was ist ein EFZ":
Sehr geehrter Herr ,
sie müssen u.a. keine GEBURTSURKUNDE, sondern eine AKTUELLE BEGLAUBIGTE ABSCHRIFT AUS DEM GEBURTENREGISTER, zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen. Diesen Registerauszug erhalten Sie bei dem Standesamt welche Ihre Geburt beurkundet hat. Wenn Sie die Urkunde beantragen, besteht sicherlich die Möglichkeit, dass Sie das Standesamt Geburtsort bitten, diese gleich zum Standesamt nach X zu schicken, somit bleibt schon mal ein langer Postweg nach Thailand und zurück nach Deutschland erspart.
Die Eheurkunde Ihrer letzten Ehe muss nicht aktuell ausgestellt sein. Jedoch muss sie ein Original und keine Kopie sein.
Wenn die Ihnen bekannte Übersetzungsfirma alle ausländischen Urkunden und Dokumente in die Deutsche Sprache übersetzt, können Sie die Übersetzung gern in Auftrag geben.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist keine Bescheinigung Ihres Familienstandes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung darüber, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, keine Ehehindernisse entgegenstehen, also kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot. Der zukünftige Ehepartner muss mit geprüft werden und steht dann auch auf dem Ehefähigkeitszeugnis mit drauf.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Ist ein Verlobter Ausländer, so hat er seine Identität nachzuweisen. Der Standesbeamte prüft, ob in der Person des ausländischen Verlobten ein doppelseitig wirkendes deutsches Ehehindernis liegt (z.B. Verbot der Doppelehe)
Ich möchte hiermit nochmals Bezug auf meine gestrige Mail nehmen und Sie bitten, wenn Sie ein EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS beantragen möchten, genau die genannten Unterlagen von Ihnen und Ihrer zukünftigen Ehefrau, im Original und alle thailändischen Urkunden und Dokumente, mit Deutscher Übersetzung, vorzulegen.
Um nun diesen ganzen Aufwandt zu umgehen werde ich versuchen, hier im Nordosten Thailands ohne EFZ heiraten zu können.