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Heiraten in Thailand für 2985 DM?

Diskutiere Heiraten in Thailand für 2985 DM? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Schaut einmal hier: http://focus.msn.de/D/DR/DRU/DRU40/DRU40A/dru40a.htm?snr=9 Gruß Mang-gon Jai
heini

heini

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Kummerland
:lol: jau auf den teuro noch nicht umgestellt....... :rofl:
......tja mit was alles geschäfte gemacht werden....... ;-)
 
M

MichaelNoi

Gast
Sehe ich das richtig ???
Ein Deutsch-Deutsches Paar heiratet in Thailand bei einer fremden Dorfgemeinschaft buddhistisch ???
Gute Geschäftsidee, zwar weitab jeder echten Tradition, aber was soll´s.
Die Dorfbewohner brauchen sich wegen der Dauerfeiern ja zumindest keine Sorgen mehr wegen ihrer täglichen Malzeiten zu machen :lol:
Der Preis von knapp 1500 Euro ( einschl. Bekleidung, Mönche, Musik, Essen und Trinken ) erscheint mir ( ja nach Anzahl der Gäste ) nicht mal so hoch. :cool:
 
C

conny

Gast
Na ja ... das mit dem - wie es heisst - "rechtsgültigen Versprechen" könnte sich aber als unlautere Werbeaussage herausstellen ;-D ;-D ;-D
Ansonsten aber eine nette Geschäftsidee. Wenn man damit Geld verdienen kann ;-) muss ich doch mal nachdenken, ob ich sowas auch vermarkte ;-) ;-) ;-)
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Hallo MgJ !

Damit laesst sich gut Kohle machen ,
mit anderer Laender Sitten und Traditionen.

Kann ich auch bieten ,
Hochzeit- ,Tambun- ,Beerdigungsfeierlichkeiten und auch noch andere Formen von Partys. :lol: :rofl: :lol:

Gruss

Otto
 
K

KLAUS

Gast
Hi,
...ich wusste bisher garnicht, dass man(Frau) bei einer wie oben im LINK angebotenen "Buddhistischen Hochzeitszeremonie" ein Ehefaehiglkeitszeugnis benoetigt??:-)
Soweit ist weis, ist diese Zeremonie frei von jeder Staatverwaltung und hat ausser dem religioesen Zweck keine Rechtsfolgen...?:-)
Wozu also diese vielen Papiere und as noch in Uebersetzung, sei denn, der veranstalter organisiert auch gleich die "Ordentliche Hochzeit" also vor dem thailaendischen Standesamt, davon habe ich aber nichts gelesen?
Ansonsten scheint es es eine richtige "Billig-Hochzeit"zu sein...:-)
Ob mit solchen Aktionen der Buddhismus gefoerdert wird, erscheint mir auch ein Stueck zweifelhaft, ist aber wohl auch nicht Anspruch des veranstalters?
Gruss
Klaus
 
D

Dr. Locker

Gast
Das Ehefaehigkeitszuegniss wird nur fuer die Eheschliessung auf dem Standesamt benoetigt...

Da ich naechstes Jahr auch in TH heiraten will und gerade dabei bin mir die noetigen Informationen zu den benoetigten Papieren besorge kann ich Euch mal kurz hier einstellen was der Deusche Beamtenschimmel "braucht" um ein Ehefaehigkeitszeugnis auszustellen...

Urkunden des/der deutschen Verlobten:


Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung bzw. Abmeldung aus Deutschland,

Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,

Scheidungsurteil der frueheren Ehe mit

Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des frueheren Ehegatten


Urkunden des/der thailaendischen Verlobten:


Reisepass oder Personalausweis,


Geburtsurkunde,


Auszug aus dem Hausregister,


Ledigkeitsbescheinigung (nicht aelter als 6 Monate),


ggfls Bescheinigung des Zentralregisteramts Bangkok (Ueberpruefung, ob eine Eheschliessung zentral erfasst wurde oder nicht)

gerichtliches Scheidungsurteil der frueheren Ehe bzw. Sterbeurkunde des frueheren Ehegatten


Die thailaendischen Urkunden sind bei dem Bezirksamt erhaeltlich, bei dem der/die thailaendische Verlobte gemeldet ist. Eine Beschaffung ueber die Botschaft ist nicht moeglich.
Bevor diese Urkunden dem Antrag auf Erteilung des Ehefaehigkeitszeugnisses beigefuegt und dem deutschen Standesamt vorgelegt werden koennen, muessen sie in die deutsche Sprache uebersetzt und in der Regel von der Botschaft legalisiert worden sein. Fuer das Legalisationsverfahren ist es nicht erforderlich, die Uebersetzungen bei der Botschaft vorzulegen. Diese sollten von einem in Deutschland vereidigten Uebersetzer angefertigt werden. Eine Aufstellung der zugelassenen Uebersetzer ist auf Anfrage bei der Botschaft erhaeltlich oder der homepage der Botschaft unter www.german-embassy.or.th entnehmbar.

Sind bereits Uebersetzungen vorhanden, die von einem - nicht vereidigten - Uebersetzungsbuero in Thailand angefertigt wurden, sollten diese zusaetzlich einem vereidigten Uebersetzer in Deutschland zur Bestaetigung vorgelegt werden. Eine Beglaubigung von Uebersetzungen durch die Botschaft ist nicht moeglich.

Zur Legalisation

Das deutsche Standesamt muss Sie darueber informieren, ob thailaendische Urkunden legalisiert werden muessen oder nicht.
Bejahendenfalls benoetigt die Botschaft einen Antrag zur Legalisation dieser Urkunden. Der Antrag kann formlos durch den Urkundeninhaber entweder muendlich bei der Vorsprache in der Botschaft oder schriftlich erteilt werden. Fall der Urkundeninhaber nicht selber bei der Botschaft vorsprechen kann, kann der Legalisationsantrag auch durch Dritte gestellt werden. Diese muessen jedoch eine ordnungsgemaesse Bevollmaechtigung durch den Urkundeninhaber nachweisen.

Bei muendlicher Vorsprache sind die Gebuehren sofort zu entrichten (pro Urkunde z. Zt. 25,- Euro zum jeweiligen Tageskurs in Landeswaehrung). Im Notfall ist eine Erklaerung zu unterschreiben, dass die Gebuehren bei Abholung beglichen werden. Fuer den Fall, dass die Gebuehren nicht bei Abholung eingezogen werden koennen, ist eine schriftliche Kostenuebernahmeerklaerung abzugeben, die formlos uebermittelt werden kann. Die legalisierten Urkunden werden dann nach Deutschland per Kostenrechnung weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass fuer die Legalisation der thailaendischen Urkunden mit einer Bearbei-tungsdauer von 6 bis 8 Wochen, in Einzelfaellen von bis zu 3 Monaten gerechnet werden muss. Auf die Bearbeitungsdauer der thailaendischen Behoerden hat die Botschaft keinen Einfluss. Es wird eine Pauschale in Hoehe von 100,- Baht (ca. 2,20 Euro) fuer Telefonkosten erhoben, die der Botschaft fuer Ferngespraeche mit den thailaendischen Behoerden entstehen.
Eine Rueckerstattung von entrichteten Gebuehren kann nur zu 25% in Betracht kommen (Bsp.: eine bestimmte Urkunde wird nicht legalisiert, das normalerweise in amtlicher Verwahrung befindliche Gegenstueck ist nicht auffindbar). Auch personaltechnische Engpaesse an der Botschaft bei der Bearbeitung von Legalisationen koennen mit Ursache fuer die mehrwoechigen Wartezeiten sein. Infolge dieser Situation ist die Botschaft grundsaetzlich leider nicht in der Lage, nach Absendung eines schriftlichen Zwischenbescheids zusaetzliche Anfragen nach dem Bearbeitungsstand zu beantworten. Dies gilt auch fuer Anfragen, die per e-mail oder telefonisch gestellt werden und insbesondere fuer solche von Urkundeninhabern, die der Botschaft die Unterlagen erst eine Woche zuvor uebermittelt haben. Telefonische Eingangsbestaetigungen fuer Urkunden koennen nicht erteilt werden. Im Interesse einer zuegigen Bearbeitung sollte desweiteren von der Bitte zusaetzlicher Zwischenbescheide an Auslaenderbehoerden oder Standesaemter Abstand genommen werden. Es empfiehlt sich, erforderlichenfalls dieses Merkblatt zum Nachweis der Langwierigkeit bei der Bearbeitung bei den Behoerden vorzulegen. Antragsteller werden unaufgefordert benachrichtigt, sobald die Urkunden legalisiert wurden.
Entstehen Verstaendigungsschwierigkeiten zwischen thailaendischen Antragstellerinnen/Antragstellern und ihren deutschen Partnern/innen in Bezug auf vorgenannte Informationen, koennen diese nicht durch die Vermittlung der Botschaft ausgeraeumt werden.

Konsularbescheinigung:

Bei Vorlage eines gueltigen Ehefaehigkeitszeugnisses (nicht aelter als 6 Monate) stellt die Botschaft eine Konsularbescheinigung in deutscher und thailaendischer Sprache aus. Diese ist dem thailaendischen Standesbeamten bei der Eheschliessung vorzulegen. Die Bearbeitungszeit fuer die Ausstellung liegt in der Regel bei 2 - 3 Arbeitstaegen. Die Botschaft ist verpflichtet, vor Aushaendigung der Konsular-bescheinigung die Vorlage des Ehefaehigkeitszeugnisses im Original zu verlangen (§ 385 der Dienst-anweisung fuer die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehoerden). Die Konsularbescheinigung kann nicht vom Honorarkonsul in Chiang Mai oder Phuket ausgestellt werden.
Ferner sind bei der Beantragung der Konsularbescheinigung die Paesse der Verlobten vorzulegen. Darueber hinaus muss der deutsche Verlobte folgende Angaben (hierzu steht ein Fragebogen zur Verfuegung) machen: Perso-nalien, Passdaten, Angabe von Beruf, Arbeitgeber und monatlichem Nettoverdienst, Angabe von 2 Referenzpersonen mit Anschrift in Deutschland sowie Angabe, ob der deutsche Verlobte dritten Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, und wenn ja, wem und in welcher Hoehe. Wird der Fragebogen nicht vollstaendig ausgefuellt, kann die Botschaft die Konsularbescheinigung nicht ausstellen. Die Angaben werden von den thailaendischen Standesaemtern benoetigt und sind Bestandteil der zweisprachigen Konsularbescheinigung. Bei Abholung der Konsularbescheinigung ist die persoenliche Vorsprache des/der deutschen Verlobten zur Beglaubigung seiner Unterschrift erforderlich.

Hinweis:

Eine nach thailaendischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung der/des thail. Verlobten vor einem Bezirksamt bedarf zunaechst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung. Dasselbe gilt, sofern der/die deutsche Verlobte ein auslaendisches Scheidungsurteil vorlegt. Antragsformulare fuer die Anerkennung liegen bei der Botschaft vor. Dem Antrag muessen u.a. das Scheidungsurteil, die Scheidungsurkunde, ein Auszug aus dem Scheidungsregister sowie aus dem Eheregister mit deutscher Uebersetzung beigefuegt sein. Die Unterlagen sind zuvor von der deutschen Botschaft zu legalisieren*; Bearbeitungsdauer ca. 6-8 Wochen oder im Einzelfall auch laenger.
Erst wenn die zustaendige Landesjustizverwaltung die Scheidung anerkannt hat, kann das deutsche Standesamt das Ehefaehigkeitszeugnis erteilen.



2. Heirat in Deutschland
Eine Eheschliessung in Deutschland erfolgt ebenfalls vor dem zustaendigen Standesbeamten. Zu diesem Zweck ist von dem/der deutschen Verlobten eine sog. Anmeldung zur Eheschliessung erforderlich (die Regelung ueber die Bestellung des Aufgebots ist seit dem 01.07.1998 weggefallen). In diesem Verfahren sind im Rahmen der Pruefung dem Standesbeamten in Deutschland von beiden Verlobten in der Regel dieselben wie die unter Punkt I, Nr. 1 aufgefuehrten Unterlagen vorzulegen. Auch hier empfiehlt sich eine zusaetzliche Rueckfrage beim deutschen Standesbeamten nach ggfs. darueberhinaus erforderlichen Urkunden.
Fuer die Uebersetzung der thailaendischen Urkunden gilt sinngemaess das oben Gesagte.
Darueber hinaus wird von den deutschen Standesaemtern grundsaetzlich noch die Legalisation* der thailaendischen Urkunden (Bearbeitungsdauer: ca. 6-8 Wochen) verlangt.
Die Botschaft weist darauf hin, dass die Einreise eines/einer thailaendischen Staatsangehoerigen nach Deutschland zum Zwecke der Eheschliessung mit einem Touristenvisum (Schengen) nicht zulaessig ist.

3. Auslaenderrechtliche Aspekte/ Visapflicht

Sofern ein Ehegatte die thailaendische Staatsangehoerigkeit besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland hergestellt werden soll, ist zur Wohnsitznahme fuer den thailaendischen Ehepartner ein langfristiges Visum vor Einreise erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Eheschliessung in Thailand oder Deutschland erfolgen soll oder erfolgt ist. Ein Touristenvisum (Schengen-Visum) genuegt nicht. Grundsaetzlich muss bei Einreise mit einem Schengen-Visum eine erneute Heimreise erfolgen, da ein Wechsel des Aufenthaltszwecks (von Tourismus zu ehelicher Lebensgemeinschaft) ausgeschlossen ist.

Die durch die Botschaft erteilten Visa fuer einen Aufenthalt von ueber 90 Tagen sind nur fuer Deutschland gueltig. Formulare zur Beantragung eines Visums und dieses Merkblatt erhalten Sie kostenlos von der Botschaft und ueber die Homepage.
Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass der Antrag fuer einen Aufenthalt von ueber 90 Tagen der Zustimmung der innerdeutschen Behoerden, insbesondere des oertlichen Auslaenderamts bedarf. Die Botschaft leitet Ihren Antrag so schnell wie moeglich an die Auslaenderbehoerde in Deutschland zur Entscheidung weiter. Dieses Verfahren kann zwei Monate und laenger dauern. Das Visum darf erst erteilt werden, wenn die Zustimmung der Auslaenderbehoerde vorliegt. Um den Ablauf zu beschleunigen, wird daher dem Partner in Deutschland empfohlen, den Fall bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde vorzutragen und um eine Vorab-Zustimmung zu bitten.
Sie werden schriftlich ueber die Entscheidung benachrichtigt. Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden kann, wenn dies von der zustaendigen Auslaenderbehoerde zur Auflage gemacht wird.
Die Gebuehr fuer das Visum zur Eheschliessung betraegt 25 Euro, zahlbar ist der Betrag in Baht. Je nach aktuellem Wechselkurs sind dies ca. 1.000 - 1.200 Baht. Nach erfolgter Heirat ist das Visum gebuehrenfrei.

Zur Antragstellung sind vorzulegen:
- zwei vollstaendig ausgefuellte Antragsformulare
- zwei Passfotos
- thail. Reisepass, mindestens gueltig fuer 1 Jahr

zusaetzlich
a.) nach erfolgter Heirat:
Heiratsurkunde, uebersetzt und legalisiert

b.) bei beabsichtigter Eheschliessung in Deutschland
- Vorlage aller fuer die Eheschliessung erforderlichen Unterlagen (s. Merkblatt Eheschliessung)
- foermliche Verpflichtungserklaerung nach §84 AuslG


II. Deutsch-Deutsche Eheschliessung


Heirat in Thailand

Die Botschaft stellt den deutschen Verlobten bei Vorlage eines Ehefaehigkeitszeugnisses eine Konsularbescheinigung aus (Bearbeitungsdauer 2 bis 3 Tage). Vorzulegen sind ausserdem die Paesse der Verlobten sowie deren Meldebescheinigung. Ferner sind bei Beantragung der Konsularbescheinigung von den Verlobten jeweils folgende Angaben zu machen: Personalien, Passdaten, Angabe von Beruf, Arbeitgeber und monatlichem Nettoverdienst, Angabe von 2 Referenzpersonen mit Anschrift in Deutschland, die Personalien der Eltern der Verlobten sowie Angabe, ob der jeweilige deutsche Verlobte dritten Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, und wenn ja, wem und in welcher Hoehe. Die persoenliche Vorsprache bei Abholung der Bescheinigung in der Botschaft ist erforderlich. Eine Abholung ausserhalb der Besuchszeiten (08.30 bis 12.00 Uhr) ist grundsaetzlich nicht moeglich. Dies sollte bei der Planung von Urlaubsreisen nach Thailand beruecksichtigt werden.


III. Hinweise zu Ziffer I und II


Bei der Eheschliessung vor dem thailaendischen Bezirksamt wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen.
Die Verlobten sollten sich darueberhinaus bei dem jeweiligen thailaendischen Standesamt erkundigen, ob dieses zusaetzlich die Legalisation der Konsularbescheinigung durch das thailaendische Aussenministerium in Bangkok verlangt. In diesem Fall ist die Bescheinigung von den Verlobten dort noch vorzulegen (Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Tage). Die Botschaft kann keine Auskunft darueber geben, ob die Bearbeitungsdauer beim Aussenministerium ggfls gekuerzt werden kann, in etwa bei Vorlage eines Flugtickets, wenn der Weiterflug noch am gleichen Tag ist. Der Botschaft stehen weder Anschriften noch e-mails thailaendischer Standesaemter zur Verfuegung. Grundsaetzlich werden fuer Eheschliessungen nach hiesiger Erfahrung bei thailaendischen Standesaemtern keine Termine benoetigt. Ob Eheschliessungsakte ausserhalb der Raeumlichkeiten des Standesamts, beispielsweise am Strand, vorgenommen werden koennen, haengt von der Willigkeit des Standesbeamten und der Bereitschaft der Verlobten ab, hierfuer den erbetenen Finanzbeitrag zu leisten. Diesbezuegliche Fragen koennen nicht von der Botschaft beantwortet werden.


Nach der Eheschliessung sollte die thailaendische Heiratsurkunde ueber die Botschaft legalisiert werden (Anlegung eines Familienbuchs in Deutschland). Die Urkunde kann der Botschaft auf dem Postweg zugesandt werden und wird nach Abschluss der Legalisation* (Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen) gegen Kostenrechnung nach Deutschland zurueckgeschickt.


IV. Gebuehren


Legalisationen* (pro Urkunde)
25,-Euro
Konsularbescheinigung (Ziff.I)
20,-Euro
(Ziff. II)
20,-Euro

Die Gebuehren sind in Baht zum Tageskurs zu entrichten.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschaetzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Fuer die Vollstaendigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veraenderungen, kann jedoch keine Gewaehr uebernommen werden.
 
C

conny

Gast
@ Dr. Locker
Ach ... war das schon Alles ???
Hört sich doch total easy an ;-D ;-D ;-D ;-D
 
D

Dr. Locker

Gast
@Conny
Der Witz dabei ist, fuer mich total unverstaendlich, dass die Deutschen Sesself...zer jede Menge Dokumente von meiner Thailaendischen zukuenftigen Ehefrau wollen, obwohl ja das Ehefaehigkeitszeugnis ueber meine Person Auskunft geben soll.

In Thailand ist ja wohl sicher nachvollziehbar, dass SIE nicht verheiratet ist.

Das ist wiedermal typisch fuer diesen Deutschen Daten und Informationssammelapparat...

Fuer mich kein Wunder, dass das System marode und unueberschaubar ist...

Hoffentlich ist das dann fuer mich der letzte Buerokratenkontakt in diesem Land...
 
K

KLAUS

Gast
Hi Dr. Locker,
hi all,
was ich persoenlich NICHT an der deutschen Buerokratie verstehe in diesem Zusammenhang, ist,
dass
wenn ein Deutscher Heiratswilliger,
der ein Ehefaehigkeitszeugnis bei den zustaendigen Behoerden beantragt und letztlich nach deren Gebuehrenordnung auch bezahlen wird, dass dabei ueberhaupt auch nur EINE Unterlage der zukuenftigen Ehefrau verlangt wird, das ist fuer mich, persoenlich nicht nachvollziehbar, und ich betrachte dies als reine Schikane!!!
Da es JEDER Logik widerspricht, oder ich habe mein Rechtsempfinden verloren , hier in Thailand!!?
Was geht dem Deutschen Beamten an, wenn ich wO!! warum und wie heirate, dieser Beamte hat NUR EINES zu tun!!
MEINE(in diesem Falle die von Dr. Locker) gewuenschte Ehefaehigkeit zu bescheinigen, ob die Zukuenftige ERhefrau "ehefaehig " ist, geht diesen Menschen NICHTS an!!
Ich verstehe das nicht, rege mich auch darueber auf, zumal NIEMAND dieser Beamten den Grund erklaeren kann!!
Da reicht mir auch nicht zu sagen "typisch deutsche Bierokratie" das ist SCHIKANE!!!
Wuetend bin ich,
trotzdem ich nicht betroffen bin...!!:-)
Kann mich erinnern, bei meiner Hochzeit in D (mit meiner Thaifrau) brauchte ich dieses Prozedere nicht!!
Ich vermute da Unwissenheit oder die Verwechslung, dass in D und NICHT, wie vorgesehen in TH geheiratet werden soll, aber selbst dann duerfte es unerheblich fuer diese Behoerde sein!!
Na, ich bin gespannt, wie sich das aufklaert!
Gruss
Klaus
Fuer Dr. Locker, viel Erfolg bei der Beschaffung der Unterlagen!!
 
D

Dr. Locker

Gast
@Klaus
Das ist es auch was mich zur Zeit masslos erzuernt...

Ich habe mittlerweile mit 3 verschiedenen Stellen telefoniert, die mir immer die gleiche Auskunft gaben.

Dies waere ein Gesamtvorgang, so stehe es in den Merkblaettern...

Lauter engstirnige denkunfaehige Idi...n

Ws interessiert es hier in D auch nur ein Beamtenhirn, was in TH von Statten geht??? Ich denke enmal mehr, das ist die duetschbuerokratische Datensammel- und - verwaltungswut.

Dann sind da noch die rudimentaeren Probleme. Wie mache ich einer Thai klar, was eine "beglaubigte Kopie des Reisepasses" oder eine "Legalisation der Papiere" ist?

So langsam koennen Sie mich hier in D echt mal... (ich meine natuerlich gerne haben ;-) )
 
D

Dr. Locker

Gast
Noch ein kleiner Nachtrag...

Selbst wenn es mir gelingt den Dokumentenhunger dieser Deutschen Beamtenseelen zu stillen und die Dokumente mit nach TH nehme, da ich ja Ende des Jahres meinen Container packe... Wer sagt mir denn, dass die Dokumente dann noch "frisch" genug sind??? Wie wir alle wissen, sollen die Dokumente ja immer recht neu sein, was auch immer das jetzt im Einzelnen heissen mag.

Nachher sitze ich in TH und soll dann wegen der Dummheit der Menschen hier einen Hin- und Rueckflug bezahlen, nur um nochmal mit den netten Menschen hier zu tun zu haben???

Ein total gefrusteter

Dr. Locker
 
K

KLAUS

Gast
Hi Doktor...:-)
...ich kann Deinen Zorn verstehen !!
Das ist nicht nur Beamtenwillkuer, das ist in meinen Augen Beamtendummheit!!!
(sorry, fuer die nicht dummen Beamten, die es ja auch geben soll..:-)..)
Mir fehlen eigentlich die Worte, schreib doch mal bitte, bei welchen "Behoerden" Du diese Auskunft bekommen hast, ich habe zwar wenig Hoffnung, nachdem, was Du schreibst, aber vielleicht klaert sich da was?
Und, warst Du mal beim Vorgesetzten, dieser "Behoerde"..?
Weisst Du, ich kenne das noch so, dass die Behoerden Dienstleister fuer den Buerger sind und nicht umgekehrt, der Buerger ein Lakai des Beamten!!
Lass Dir doch mal erklaeren, was die unter einem "Gesamtvorgang" verstehen und ob diese Leute unfaehig sind im Zusammenhang oder nur ansatzweise differenziert denken koennen, eigenstaendiges Denken und Handeln zu verlangen , da sind die meissten eh ueberfordert, denke ich mal!!!:-)
Du tust mir echt leid, das will ich einfach nicht glauben!!
Hat denn hier im Forum kuerzlich nicht auch jemand so geheiratet, da muesste es doch "Vergleiche" geben??

Viel Glueck!!
Gruss
Klaus
 
Jinjok

Jinjok

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Bevor sich die Gefühle hier weiter hochschaukeln:

Stadt Stuttgart schrieb:
Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Voraussetzungen:

Für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sind grundsätzlich die selben Dokumente wie zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich.
Andere Städte machen ähnlichlautende Angaben, sowie auch österreichiche Webseiten. Das Ehefähigkeitszeugnis ist kein Persilschein für irgendeine Hochzeit im Gültigkeitsbereiches des folgenden halben Jahres, sondern wird ausdrücklich für eine Hochzeit zwischen den benannten Personen ausgestellt.

Stadt Kalsruhe schrieb:
Infos für Brautleute
Ehefähigkeitszeugnis (Deutsche heiraten im Ausland)

Allgemeines

Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am (letzten) Wohnsitz der Verlobten, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht.
Ich habe mit so einem Papier 2001 in Bangkok geheiratet. Die Botschaft stellt dafür dann eine Konsularbescheinigung in Deutsch und Thai aus, die vom Außenministerium legalisiert werden muß. Hier hilft kein Aufregen über deutsche Beamte, weil es sowieso nicht zu ändern ist.
Jinjok
 
D

Dr. Locker

Gast
@Jinjok
Aergern und aufregen darf man sich ueber soviel schwachsinnigen Buerokratissmus schon noch...

Es ist halt ein Unding, welche buerokratischen Klimmzuege der Deutsche Staat hier unternimmt um einem die Lust zu nehmen, eine Auslaenderin zu heiraten.

Diese Bestaetigung brauche genaugenommen schon nur ich selbst, da meine zukuenftige Frau Ihre Ledigkeitsbescheinigung hat.
 
Jinjok

Jinjok

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Herr Locker - Du hast das Entscheidende an meiner Message nicht mitbekommen. ;-D Das hat der deutsche Staat nicht ausgeheckt, um Dir die Heirat einer Ausländerin so beschwerlich wie nur irgendmöglich zu machen, sondern das ist das normale Prozedere wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte. Egal ob eine/n andere/n Deutsche/n oder AusländerIn. Es werden keine anderen Papiere verlangt als Du bräuchtest, wenn Du in Deutsch-Posemuckel heiraten wolltest In Österreich übrigens das selbe Spiel. Jetzt empfangen? ;-)

Schönen Gruß vom
Jinjok
 
D

Dr. Locker

Gast
@Jinjok
Das es kein Problem ist, was mir alleine auferlegt wird ist mir schon klar. Ich rege mich allgemein ueber dieses Deutsche Problem auf. :zorn:

Aber es wird noch besser... Im Moment laeuft gerade der zweite Visa-Antrag nachdem der Erste abgelehnt wurde.

Wenn jetzt noch Papiere zur Legalisation auf der Deutschen Botschaft eintrudeln, die eindeutig zur Eheschliessung taugen, kann man das Visum mit Sicherheit knicken...

ABER, bringt Sie die Papiere nicht mit, sitzen wir ab Dezember in TH und dann isses gleich Essig mit der Hochzeit.

Wenn ich dann in TH wohne, wo bekomme ich dann die noetigen Dokumente her???

Ist doch der absolute Verwaltungs-Overflow.

Bin mal gespannt, in 5 Jahren sitze ich im Schatten in Chiang Rai und hier in D wird nur noch verwaltet...
 
Jinjok

Jinjok

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Hr_Locker
Du bist ja voll verspannt heute. Jeder Trottel an der Botschaft weiß doch, daß das Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland ist, also 100% Rückkehrwilligkeit aus Schengenland.

Aber wenn aus irgendwelchen Gründen die Papiere nicht rechtzeitig da sind, läßt sich das alles auch über die Botschaft in Bangkok erledigen. Dafür sind die ja da. Habe, dank des guten Schutz der Privatsphäre der Hilfesuchenden im Konsularbereich u.a. auch mit anhören dürfen, wie ein junger in Thailand arbeitender Deutscher dort am Schalter alles nötige für sein Ehefähigkeitszeugnis in die Wege leitete. Läuft trotzdem über das Standesamt, wo man zuletzt einen Wohnsitz hatte. Geht aber von Thailnd aus.

Und glaube mir doch endlich, daß es bei den europäischen nachbar nicht unkomplizierter ist zu heiraten. Hier haben die Deutschen mal was ganz normales, verglichen mit unseren Schengenbrüdern und -schwestern :frieden:
Jinjok
 
EO

EO

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Als wir vor 14 Jahren in Bkk geheiratet haben,sind wir zur Agentur für Hochzeitpartys gegangen.dort aus einem Büffetkatalog alles ausgesucht.von Essen über Musik Alleinunterhalter.und Örtlichkeit.Blumengestecke.
War an der Pferderennbahn.es waren ca.300 Personen dabei.
Preis ca.30 000 Bht.
in der nacht im Hotel die Briefumschläge aufgemacht.
war überwiegend Geldbeträge.
hatten ca.26000 zurück bekommen.
gut heute natürlich teurer,aber immer noch billiger als in Geremany.
sehr guter Service.würde ich immer wieder tun.
Ach so der Wechselkurs war glaube ich 1:13-14.
 
D

Dr. Locker

Gast
@Jinjok
Ich gebe Dir Recht, gestern war ich sehr "verspannt", wie Du so treffend bemerkt hast... ;-)

Aber das lag wohl am zu hoch dosierten Beamtenkontakt und an den tollen Infos und die Art wie diese Sesself...er hier mit einem reden.

An meiner Abneigung gegen diese unnoetigen Schikane aendert das allerdings nichts.. :zorn:

Ich werde jetzt mal wieder meine asiatische Ruhe auspacken und zurueckgelehnt der Dinge harren... :cool:

Das es moeglich ist, die noetigen Papiere auch ueber die Botschaft zu beschaffen wusste ich bisher noch nicht. Dann muss ich mir ja ueberhaupt keine Gedanken machen...

Wird schon irgendwann irgendwie klappen. :super:
 
Thema:

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