C
conny
Gast
Hallo !
Haben derzeit beim Behördenlauf etwas Probleme. Mein zuständiges Standesamt will für das OLG unbedingt eine Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralstandesamt in Bangkok. Die vom Bezirksamt und vom Konsulat reichen nicht. Hat irgendjemand eine Ahnung, ob es eine Möglichkeit oder Rechtsprechung gibt, nach der das OLG darauf verzichten kann.
Gruß
Conny
Haben derzeit beim Behördenlauf etwas Probleme. Mein zuständiges Standesamt will für das OLG unbedingt eine Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralstandesamt in Bangkok. Die vom Bezirksamt und vom Konsulat reichen nicht. Hat irgendjemand eine Ahnung, ob es eine Möglichkeit oder Rechtsprechung gibt, nach der das OLG darauf verzichten kann.
Gruß
Conny