Natürlich geht das. Ganz einfach sogar. Denn seitdem bei uns Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, nicht mehr automatisch als "Piratenschiffe" gelten, gibt es auch geregelte Verfahren zur Anerkennung von Eheschließungen zwischen Deutschen im Ausland.
Zwei Dinge sind zu unterscheiden:
1. Das Rahmenprogramm der Hochzeit. Hier findet man per Google ´ne Menge Angebote in den verschiedenen Traum-Orten Thailands.
2. Das Prozedere hinsichtlich der rechtlichen Schritte
a. Ausstellung der Ehefähigkeitsbescheinigung durch das lokale Standesamt hier in D
b. Ausstellung der Konsularbescheinigung durch die Dt. Botschaft in BKK (damit die thailändischen Standesbeamten die Hieroglyphen des romanischen Alphabets lesen können)
c. Heirat auf dem thailändischen Bezirksamt Eurer Wahl (Achtung: Es werden zwei verschiedene Papiere über die erfolgte Eheschließung benötigt)
d. Übersetzung und Legalisierung der thailändischen Eheurkunden (Plural) durch die Dt. Botschaft
e. Anerkennung der ausländischen Eheschließung durch das dt. Standesamt - eine reine Formsache
ist in diesem
thread schon detailliert behandelt worden.
Ist eigentlich ganz einfach. Würdet Ihr in Deutschland heiraten wollen, müßtet Ihr auch die Eheschließung anmelden. Das tut Ihr jetzt auch, nur dass Ihr dann mit besonderen Papieren nach Thailand reist und das Ambiente für eine besondere Heirat habt.
Viel Glück! :-)
P.S. Und da in dem angegebenen thread auch darauf hingewiesen wurde, dass man Schritt b schon per Fax aus Deutschland einleiten kann, empfiehlt es sich, die Botschaft anzumailen, und um Zusendung des Fragebogens für die Konsularbescheinigung zu bitten. Es könnte aber auch glatt sein, dass der Fragebogen
Konsularbescheinigung auf Kiesow´s HP derjenige ist, welcher zum Zuge kommt (auch wenn dort von dtsch-thail. Verlobten die Rede ist). Doppelt gemoppelt hält besser.