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Heiraten, aber wie ? - Hier gibt es die Antwort !

Diskutiere Heiraten, aber wie ? - Hier gibt es die Antwort ! im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Einfach anklicken : Heiraten, aber wie ? Vielleicht solte man dieses Posting so kennzeichnen das es nicht nach unten rutscht. Findet man diese...
D

didl69

Gast
Einfach anklicken :

Heiraten, aber wie ?


Vielleicht solte man dieses Posting so kennzeichnen das es nicht nach unten rutscht.

Findet man diese Seite auch in irgendeinem Nittaya Menuepunkt ?
 
R

Rene

Gast
Super Seite,

vielleicht brauch ich sie irgend wann mal... :rofl:
 
P

PETSCH

Gast
super Arbeit @MichaelNoi :super:
wirklich klasse gemacht @Visitor
 
R

Rene

Gast
didl69" schrieb:
Vielleicht solte man dieses Posting so kennzeichnen das es nicht nach unten rutscht.

Findet man diese Seite auch in irgendeinem Nittaya Menuepunkt ?
Ich hab mir diese Seite nochmal genau angschaut. Ein großes Lob an useren Visitor.:super: :flehan: Ist schon ne Menge Arbeit die er da reingesteckt hat. Würde es begrüßen wenn man diese Seite fest verlinkt, z.B. oben im Forumkopf.

Vielleicht lässt sich ja auch eine ähnliche Seite erstellen mit den Visamöglichkeiten von Farangs für THL. Wenn die dann auch fest verlinkt wäre, könnten gerade neue Member und Gäste einen schnellen Überblick erhalten und die ständigen Fragen und Diskussionen müssten nicht immer die gleichen Basics behandeln. Ist nur so ne Idee von mir.

René
 
W

waanjai

Gast
Rene" schrieb:
...Ich hab mir diese Seite nochmal genau angschaut. Ein großes Lob an useren Visitor... Ist schon ne Menge Arbeit die er da reingesteckt hat. Würde es begrüßen wenn man diese Seite fest verlinkt, z.B. oben im Forumkopf.
1. Der Dank gehört in erster Linie dem Verfasser - dem Mitglied MichaelNoi.

2. Es ist Teil des Nittaya-Projekts, welches auf der Startseite von Nittaya.de oben rechts fest verankert ist.

3. Auf das von Michael+Noi verfaßte Schema "Heiraten - aber wie?" wurde früher auch desöfteren hingewiesen. Als die Fragen noch lauteten: "Wo am besten heiraten?" Seit längerem kommen die Fragesteller mit bereits getroffener Entscheidung, ob die Heirat in Thailand oder in Deutschland erfolgen soll. Liegt wahrscheinlich daran, dass alle einschlägigen Merkblätter diese beiden Alternativen im Detail darstellen.

4. Wer sich vorab einen Überblick über alle Möglichkeiten verschaffen will - vielleicht im Laufe seines Lebens alle Möglichkeiten einmal ausprobieren will ;-) - der fängt dort gut an. Ich habe es mir damals sogar ausgedruckt.
 
R

Rene

Gast
Der Dank gehört in erster Linie dem Verfasser - dem Mitglied MichaelNoi.
Hallo waanjai,

Du hast natürlich recht. Deshalb auch großes Lob an MichaelNoi. :flehan: :flehan: :flehan: Ein direkter Link wäre doch aber nicht schlecht, oder?

René
 
Sompob

Sompob

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Dabei seit
03.03.2004
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53
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0
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München/Nong Han/Ban Tong
Servus,

eine sehr gute und übersichtliche Seite haste da gemacht.
Kann jedem nur Empfehlen, der Heiraten will, sich die Seite als Favoriten zumachen. Habe das ganze Prozedre leider ohne deine Seite machen müssen,hätte mir viele Behördengänge und Kopfschmerzen sparen können.

Sompob
 
A

AndyLao

Gast
Kenne ich schon lange (2003 hat Google sie mir "ausgespuckt")!

Hat mir auch geholfen bei meiner Heirat, da ich sie für meine Liebste ins Englische vergoogeln konnte.

Anmerkung zu
- "Vorher die Heiratsurkunde von vereidigtem Übersetzer übersetzen und von der Botschaft legalisieren lassen."
... die Einreichung zur Legalisierung ist günstigerweise dabei zu erledigen aber nicht Bedingung. Die AA/AB freut sich beim Interview für das FamZusFVisum darüber.

Leider kann man das nicht bis zum letzten Standesbeamten herunterbrechen, aber zu Berlin: Gesundheitszeugnis, Legalisierung ihrer Dokumente für EFZ nicht notwendig (Stand 11/2003).
 
W

waanjai

Gast
Die schöne Übersicht von MichaelNoi verdeutlicht in eindringlicher Weise, wie wichtig die Fortschreibungsfähigkeit und die tatsächlich erfolgende Fortschreibung bei all diesen Zusammenstellungen ist, die wir in diesen Tagen auch unter dem Begriff der KB (Knowledge Base) diskutieren (siehe Nittaya-FAQ thread im Unterforum: Forum).

Als ich mir diese Übersicht Anfang 2003 angeschaut habe, war sie für mich eine gute Übersicht, wie in Abhängigkeit von wo geheiratet werden sollte, eine bi-nationale Heirat in etwa ablaufen könnte. Wollte man sie damals noch als "Fahrplan" benutzen, war sie damals schon veraltet.

So beginnt im Jahre 2003 die Verschärfung der Praxis bei den Schengen-Visa. Davon steht dort noch nichts drin. Mehr noch, die Heirat auf Basis eines Schengen-Visums wird als völlig gleichberechtigter Weg zu den anderen Wegen einer Heirat dargestellt. Dem ist aber seit längerem nicht mehr so. Entsprechend fehlt die Darstellung der Reaktionen der Ausländerbehörden auf eine Heirat auf der Basis einens Schengen-Visums (sei es in D oder in der EU). Nicht nur die Botschaft in Bangkok, sondern insbesondere viele Ausländerbehörden in D sagen inzwischen ein "eindeutiges Nein" zu dieser Variante.

Gleichzeitig setzt die Praxis ein, nicht nur eine Ledigkeitsbescheinigung vom lokalen Bezirksamt, sondern auch noch die vom Zentralregisteramt in Bangkok einzufordern. Plus ihre vorherige Legalisierung. Wenige Ausnahmen hiervon.

Bei geplanten Eheschließungen mit Partnern, die bereits einmal in Thailand verheiratet waren, stellt sich zunehmend heraus, dass die Vorstellungen über in Thailand praktizierte Scheidungen und die hierüber existierenden Dokumente revidiert werden müssen. "Scheidungsurteile" sind eher die Ausnahme als die Regel.

Inzwischen ist bekannt, dass es insgesamt drei mögliche Reaktionsweisen von Ausländerbehörden auf Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse (Heiratsvisa) gibt:
1. Bewilligung nach Antragstellung
2. Bewilligung nach Bescheinigung des Standesamtes, dass die Unterlagen zum OLG weitergeleitet seien
3. Bewilligung nach Bekanntgabe des Eheschließungstermins durch das Standesamt.

Dies alles müßte nun noch eingearbeitet werden, um den aktuellen Sachstand angemessen wiedergeben zu können. Da das Merkblatt der Deutschen Botschaft und das Merkblatt von S. Kiesow zur gleichen Zeit eben diese neueren Detailinformationen lieferten, haben sie wohl - historisch gesehen - die verdienstvolle Übersicht von MichaelNoi faktisch abgelöst.
 
A

Abu

Gast
Prinzipiell eine gute Übersicht. :bravo:

Allerdings erscheinen auch mir die von Waanjai vorgeschlagenen Ergänzungen zum Thema Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralregister sowie Risiken bei Heirat mit Besuchsvisum notwendig.

Außerdem sollte man evtl. noch auf den Hauptunterschied zwischen Hochzeitsvisum (und damit Heirat in Deutschland) einerseits und Familienzusammenführungsvisum (und damit Hochzeit in Thailand) anderseits hinweisen:

Hochzeitsvisum:
- Verpflichtungserklärung notwendig
- Visum kann abgelehnt werden, wenn Einkommen (bzw. Vermögen, etc.)nicht ausreichend oder nicht nachgewiesen ist.
- Kein Rechtsanspruch auf Visumserteilung

Familienzusammenführungsvisum:
- Keine Verpflichtungserklärung notwendig.
- Visum kann nicht abgelehnt werden, wenn Einkommen nicht ausreichend oder nicht nachgewiesen wird. (Allerdings wird in diesen Fällen die Aufenthaltserlaubnis i. d. R. nur für ein Jahr statt für 3 Jahre erteilt).
- Rechtsanspruch auf Visumserteilung

D. h. es gibt Fälle, wo eine Hochzeit in Deutschland wg. fehlenden Visums nicht möglich ist, aber eine Hochzeit in Thailand und danach eine Familienzusammenführung problemlos möglich ist.

Abu
 
W

weedy

Gast
"D. h. es gibt Fälle, wo eine Hochzeit in Deutschland wg. fehlenden Visums nicht möglich ist, aber eine Hochzeit in Thailand und danach eine Familienzusammenführung problemlos möglich ist."


Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Sehr gut, das darauf nochmal extra hingewiesen wurde. Für Einige mit geringem Einkommen ein Hintertürchen, wenn die finanziellen Vorraussetzungen für ein Hochzeitsvisum nicht erfüllt werden können.
 
Thema:

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