Die schöne Übersicht von MichaelNoi verdeutlicht in eindringlicher Weise, wie wichtig die Fortschreibungsfähigkeit und die tatsächlich erfolgende Fortschreibung bei all diesen Zusammenstellungen ist, die wir in diesen Tagen auch unter dem Begriff der KB (Knowledge Base) diskutieren (siehe Nittaya-FAQ thread im Unterforum: Forum).
Als ich mir diese Übersicht Anfang 2003 angeschaut habe, war sie für mich eine gute Übersicht, wie in Abhängigkeit von wo geheiratet werden sollte, eine bi-nationale Heirat in etwa ablaufen könnte. Wollte man sie damals noch als "Fahrplan" benutzen, war sie damals schon veraltet.
So beginnt im Jahre 2003 die Verschärfung der Praxis bei den Schengen-Visa. Davon steht dort noch nichts drin. Mehr noch, die Heirat auf Basis eines Schengen-Visums wird als völlig gleichberechtigter Weg zu den anderen Wegen einer Heirat dargestellt. Dem ist aber seit längerem nicht mehr so. Entsprechend fehlt die Darstellung der Reaktionen der Ausländerbehörden auf eine Heirat auf der Basis einens Schengen-Visums (sei es in D oder in der EU). Nicht nur die Botschaft in Bangkok, sondern insbesondere viele Ausländerbehörden in D sagen inzwischen ein "eindeutiges Nein" zu dieser Variante.
Gleichzeitig setzt die Praxis ein, nicht nur eine Ledigkeitsbescheinigung vom lokalen Bezirksamt, sondern auch noch die vom Zentralregisteramt in Bangkok einzufordern. Plus ihre vorherige Legalisierung. Wenige Ausnahmen hiervon.
Bei geplanten Eheschließungen mit Partnern, die bereits einmal in Thailand verheiratet waren, stellt sich zunehmend heraus, dass die Vorstellungen über in Thailand praktizierte Scheidungen und die hierüber existierenden Dokumente revidiert werden müssen. "Scheidungsurteile" sind eher die Ausnahme als die Regel.
Inzwischen ist bekannt, dass es insgesamt drei mögliche Reaktionsweisen von Ausländerbehörden auf Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse (Heiratsvisa) gibt:
1. Bewilligung nach Antragstellung
2. Bewilligung nach Bescheinigung des Standesamtes, dass die Unterlagen zum OLG weitergeleitet seien
3. Bewilligung nach Bekanntgabe des Eheschließungstermins durch das Standesamt.
Dies alles müßte nun noch eingearbeitet werden, um den aktuellen Sachstand angemessen wiedergeben zu können. Da das Merkblatt der Deutschen Botschaft und das Merkblatt von S. Kiesow zur gleichen Zeit eben diese neueren Detailinformationen lieferten, haben sie wohl - historisch gesehen - die verdienstvolle Übersicht von MichaelNoi faktisch abgelöst.