Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Diskutiere Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; naja, man sollte ev. noch wissen - das z.B. ein Vornamen in TH sehr einfach zu ändern ist, wird auch gerne gemacht. Sowohl bei Frauen als auch bei...
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Bukeo

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Bei einer Frau, die nicht nur bereits mehrfach geschieden ist, sondern auch noch ihren Namen gewechselt hat, sollten aber alle Alarmglocken schrillen.
naja, man sollte ev. noch wissen - das z.B. ein Vornamen in TH sehr einfach zu ändern ist, wird auch gerne gemacht. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern.
Muss also gar nicht mal der Nachname sein. Die meisten sind wohl 1x verheiratet und dann ist es mit EFZ Schluss mit lustig.
 
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Tramaico

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Bei einer Frau, die nicht nur bereits mehrfach geschieden ist, sondern auch noch ihren Namen gewechselt hat, sollten aber alle Alarmglocken schrillen.
Jetzt doch nicht mehr, wo sie doch eine verheiratete "Chak" ist. Das buergt fuer Serioesitaet.

Nicht auszudenken, wenn Du den Namen von Guttenberg oder Wulff tragen wuerdest. :eek2:
 
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Chak

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Ihren Vornamen wollte sie aber nicht wechseln, wahrscheinlich noch Zeichen der zweiten Staatsangehörigkeit.
 
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Calimero

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So, es gibt etwas neues:

Vor einer Stunde hat meine Frau noch mal bei der zuständigen Mitarbeiterin in der Botschaft angerufen und die Info bekommen, dass der "Boss" die Unterlagen noch gegenzeichnen muss und das sicher bis morgen erledigt sei.

Dann rief sie meine Frau vor 20 Minuten zurück und sagte, dass der "Boss" (vermutlich Herr Ihrig) noch keine Stempel setzen könne und noch mal mit dem Leiter der Amphoe telefonieren muss.
Auch ist meine Frau gefragt worden, wievie für die Eheschließung auf der Amphoe bezahlt worden ist.

Ich habe so den Eindruck, da wird absichtlich etwas herausgezögert bzw. unterstellt.

Die Bestätigung der Dokumente liegt wohl vor. Ich verstehe nicht, warum nun so ein Geschiss gemacht wird....

UPDATE:
Die Mitarbeiterin hat meine Frau vor wenigen Minuten nochmal angerufen.
Sie hat wohl noch mal mit dem Chef gesprochen und ihm gesagt, dass doch alles in Ordnung wäre und er doch bitte abzeichnen solle.
Auf den Nachdruck hätte er dann zugestimmt und sie ?!? (geht das rechtlich überhaupt ?!?) hätte die Heiratsdokumente dann abgestempelt. Meine Frau könne jederzeit kommen und die Dokumente abholen.
Es scheint alles nun okay zu sein....aber der ganze Ablauf irritiert mich und mir bleibt ein ungutes Gefühl in der Magengegend.

Meine Frau geht nun am Mittwoch auf die Botschaft. Sie hatte schon zuvor einen Visa-Termin gemacht und den vorhin wieder abgesagt. Nun kann sie in wieder festmachen.
Der ganze Ablauf erscheint mir konfus - im besten Falle. Ich hoffe nur, dass der meine Frau nicht noch an Ort und Stelle runtermacht - so wie mit mir geschehen.
 
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Bukeo

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Dann rief sie meine Frau vor 20 Minuten zurück und sagte, dass der "Boss" (vermutlich Herr Ihrig) noch keine Stempel setzen könne und noch mal mit dem Leiter der Amphoe telefonieren muss.
Auch ist meine Frau gefragt worden, wievie für die Eheschließung auf der Amphoe bezahlt worden ist.
ja, dies kommt uns nun immer öfter zu Ohren.

Wir haben nun diesem Herrn bei der Botschaft mal ein Email geschickt und um etwas Zurückhaltung gegenüber den Antragstellern gebeten.
Es wird nicht nur mögliche Bestechung vorgeworfen, sondern tw. auch - ob die Heiratsurkunde auf der Khao San Rd. gekauft worden ist.

Ändert dieser Herr sein Verhalten nicht, werden wir den Bundestag, Auswärtige Amt, Botschafter davon in Kenntnis setzen (wurde auch höflich im Schreiben bemerkt) und ggf. auch gegen diejenigen Amphoe-Leiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, die die Anweisung des thail. Aussenministeriums nicht befolgen. Ev. hat dann dieser Herr bei der Botschaft genau das Gegenteil davon erreicht, was er eigentlich wollte.
 
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Tramaico

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In der Tat spannend und vor allen Dingen hoechstpolitisch, vor allem weil bei dieser Thematik Behoerden des Inneren und des Auesseren zu einem Konsens kommen muessen. Koennte mir vorstellen, dass die Auslandsvertretungen bei der Visumantragstellung die entsprechende Auslaenderbehoerde informieren, dass die Ehe im Ausland ohne Verwendung eines Ehefaehigkeitszeugnisses/Konsularbescheinigung geschlossen wurde.

Diese koennte nur in Verbindung mit dem zustaendigen Standesamt treten und dieses dann wiederum das obergeordnete Oberlandesgericht informieren. Heiraten Auslaender in Deutschland ist ja eine Einschaltung des Gerichts zwingend notwendig, da dieses im Regelfall von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses befreien muss (meist auf der Grundlage, dass das Heimatland keine Ehefaehigkeitszeugnisse ausstellt). Dennoch muss natuerlich der bekannte Papierwust zu Feststellung der Ehefaehigkeit des Auslaenders nach deutschem Recht beigebracht werden.

Somit koennte dann die Thematik Eheschliessung im Ausland um den deutschen Behoerdenmuehlen zu entkommen sehr schnell zum innerdeutschen Politikum werden, speziell wenn da ein Stein richtig ins Rollen gebracht wird.

Hier ein interessanter Passus, aus dem sich bei geeinigter Behoerdenseite ein Ansatzpunkt ergibt:

Einer im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland die Anerkennung nicht verweigert werden. Aber die Heirat im Ausland führt nicht immer automatisch zur Anerkenntung durch die deutschen Behörden. Manchmal wird dann gleichwohl zur Anerkennung wieder ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert.

Quelle: Ersatz für Ehefähigkeitszeugnis Familienrecht

Also schauen wir mal, wie starrsinnig die Deutschen an ihrem "guten, alten" Ehefaehigkeitszeugnis festhalten werden oder ob sie letztendlich klein beigeben. In den letzten Jahren ging ja die Politik eher kontinuierlich dahin, das Prozedre zu verkomplizieren als zu vereinfachen.

@Calimero
Nein, es ist unwahrscheinlich, dass Deine Frau bei der Abholung der Dokumente Stoff in der Art wie Du ihn bekommen hast noch einmal erleben wird. Sicherlich nur Du und nicht Deine Frau, die von innerdeutscher Behoerderlei keine Ahnung haben kann, wirst als der "Buhmann" gesehen. Somit sollten dann auch Deine Befuerchtungen unbegruendet sein. Die thailaendische Mitarbeiterin fuehrt im Prinzip nur die Anweisungen des deutschen Chefs aus und ist der Regel sehr umgaenglich. Der Chef der Abteilung spricht kein Thailaendisch und muesste somit uebersetzen lassen, wobei dann sicherlich nach thailaendischer Manier eher abgemildert werden wuerde.

Ansonsten, werde ich am Mittwoch zwecks einer Visumantragsstellung um 10.30 Uhr ebenfalls in der Botschaft sein. Bekommt Deine Frau unberechtigter Weise Stoff, dann kann sie sich an mich wenden, falls sie sich noch an mich erinnert. Wuerde ihr dann natuerlich beistehen, denn wie gesagt, sie ist bei der ganzen Sache "schuldlos". Wenn man jemanden Vorwuerfe machen koennte dann Dir, aber nicht ihr. Also sie soll da nicht mit irgendwelchen Sorgen zur Botschaft gehen oder eventuell erst so um ca. 10.45 Uhr beim Schalter 4 vorsprechen. Werde dann zufaellig in der Naehe sein. :rolleyes:
 
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Calimero

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@Calimero
Nein, es ist unwahrscheinlich, dass Deine Frau bei der Abholung der Dokumente Stoff in der Art wie Du ihn bekommen hast noch einmal erleben wird. Sicherlich nur Du und nicht Deine Frau, die von innerdeutscher Behoerderlei keine Ahnung haben kann, wirst als der "Buhmann" gesehen. Somit sollten dann auch Deine Befuerchtungen unbegruendet sein. Die thailaendische Mitarbeiterin fuehrt im Prinzip nur die Anweisungen des deutschen Chefs aus und ist der Regel sehr umgaenglich. Der Chef der Abteilung spricht kein Thailaendisch und muesste somit uebersetzen lassen, wobei dann sicherlich nach thailaendischer Manier eher abgemildert werden wuerde.

Ansonsten, werde ich am Mittwoch zwecks einer Visumantragsstellung um 10.30 Uhr ebenfalls in der Botschaft sein. Bekommt Deine Frau unberechtigter Weise Stoff, dann kann sie sich an mich wenden, falls sie sich noch an mich erinnert. Wuerde ihr dann natuerlich beistehen, denn wie gesagt, sie ist bei der ganzen Sache "schuldlos". Wenn man jemanden Vorwuerfe machen koennte dann Dir, aber nicht ihr. Also sie soll da nicht mit irgendwelchen Sorgen zur Botschaft gehen oder eventuell erst so um ca. 10.45 Uhr beim Schalter 4 vorsprechen. Werde dann zufaellig in der Naehe sein. :rolleyes:
Sie wird sich sicher noch an Dich erinnern. Allerdings hat sie den Termin für den Visumantrag bereits um 9.45 Uhr. Somit muss sie wohl schon bei Öffnung der Botschaft dort sein, um die Heiratsdokumente in Empfang zu nehmen.
Ich denke auch, dass dort nix mehr "passiert". Ich werde ihr nur mit auf den Weg geben, dass sie nicht auf Fragen vom dt. Beamten antworten soll und auf mich verweisen soll - bin ja schließlich telefonisch zu erreichen.

PS: Ich wohne in RLP, dort gibt es eine Befreiung von der Erbringung des EFZ, welche nat. beim OLG Koblenz beantragt werden muss.
Und zu Deinen Überlegungen von mir folgende Argumentation: Würde durch diese Verhaltensweise (erst Anerkennung der Ehe durch geeignete Nachweisdokumente bzw."nachträgliches" EFZ) der grundsätzlichen Anerkennung der ausländischen Dokumente nicht die Gültigkeit bzw. Echtheit abgesprochen ? Wie soll den ein EFZ nachträglich ausgestellt werden ? Wenn die Hochzeit gültig ist, dann ist zumind. für die thail. Ehefrau kein Ledigkeitsnachweis mehr durchführbar ? Die von Dir zitierte Quelle bezieht sich auf die Aussage eine Anwältin. Gibt es dafür auch eine belastbare Gesetzesgrundlage ?
 
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Bukeo

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Wie soll den ein EFZ nachträglich ausgestellt werden ? Wenn die Hochzeit gültig ist, dann ist zumind. für die thail. Ehefrau kein Ledigkeitsnachweis mehr durchführbar ? Die von Dir zitierte Quelle bezieht sich auf die Aussage eine Anwältin. Gibt es dafür auch eine belastbare Gesetzesgrundlage ?
die Ehe ist gültig und zwar nicht nur nach deutschen Recht, sondern auch nach intern. Recht und da würde sich Deutschland mit Sicherheit schwer tun - das zu ignorieren. Ansonsten wären ja alle Ehen ohne EFZ ungültig und müssten ggf. mit einem neuen EFZ bestätigt werden. Das wären dann wohl an die 192 Länder weltweit.
Kann man also vergessen...
 
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franky_23

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Erst mal abwarten und cool bleiben. Mit dem Legalisationsersatzverfahren, das positiv abgeschlossen sein sollte (bzw. ist), ist die Urkunde anerkannt. Alles andere wäre äußerst ungewöhnlich.

Calimero. Sollte es fortwährend Probleme geben, so ist es von RLP doch nicht so weit nach F. Auch ein weiterer Wohnsitz würde ggf. EU Freizügigkeit auslösen. Auf EU Ebene ist nur ein einfacher Nachweis z.B. mit Personalausweis oder HU erforderlich.
 
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Tramaico

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Erscheint, als ob wir uns in einer Art Grauzone befinden. Zwar muss eine im Ausland nach dortiger Ortsform geschlossen Ehe anerkannt werden, doch kann es durchaus Vorschriften bezueglich der Durchfuehrung der Anerkennung geben. Genau dieses wollte die Anwaeltin wohl zum Ausdruck bringen.

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Diese Aussage bezueglich der Anerkennung von Auslandsehen stuetzt sich auf folgende Gesetzgebung.

Art. 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Für eine Eheschließung im Ausland (wenn die Ortsform beachtet ist)

Art 11
Form von Rechtsgeschäften


(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.

Quelle: BGBEG - Einfhrungsgesetz zum Brgerlichen Gesetzbuche

Hier wird als von formgueltig und nicht rechtsgueltig gesprochen, wobei sicherlich die Formgueltigkeit eine Grundvoraussetzung ist um ueberhaupt Rechtsgueltigkeit erlangen zu koennen. Daher dann anscheinend auch "nur" die Formulierung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe anzuerkennen ist, wenn sie nach der dortigen Ortsform formgueltig geschlossen wurde.

Somit wird dann anscheinend der Prozess der Anerkennung selbst nicht gesetzlich, sondern durch Vorschriften geregelt.

Nachtraegliches Erfordernis einer Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses:

Hier waere vorstellbar alle Unterlagen wie bei der Anforderung eines Ehefaehigkeitszeugnisses beizubringen plus eine Familienstandsbescheinigung, die ausweist, dass am soundsovielten mit einer bestimmte Person die Ehe geschlossen wurde, aber keinerlei weitere Eintragungen zu Vorehen und Scheidungen bestehen.

Aber sicherlich kein Grund zur Panik, denn anscheinend hat bis dato noch niemand hier im Forum diese Erfahrung machen muessen, obwohl hier sicherlich im Laufe der Jahre einige Mitglieder ohne Verwendung eines Ehefaehigkeitszeugnisses geheiratet haben. Somit theoretisieren wir lediglich ueber die Thematik. :rolleyes:
 
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Calimero

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Erst mal abwarten und cool bleiben. Mit dem Legalisationsersatzverfahren, das positiv abgeschlossen sein sollte (bzw. ist), ist die Urkunde anerkannt. Alles andere wäre äußerst ungewöhnlich.

Calimero. Sollte es fortwährend Probleme geben, so ist es von RLP doch nicht so weit nach F. Auch ein weiterer Wohnsitz würde ggf. EU Freizügigkeit auslösen. Auf EU Ebene ist nur ein einfacher Nachweis z.B. mit Personalausweis oder HU erforderlich.

Hinsichtlich EU-Freizügigkeitsgesetz habe ich mir schon mal "pro forma" Gedanken gemacht. Man weiß ja nicht, welche Probleme noch bei der ABH lauern.

Ich hoffe und denke auch nicht, dass es soweit kommt. Aber 'haben' ist besser als 'kriegen'.
 
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franky_23

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Die EU Richtlinien erklären, dass man nachhaltig von der EU Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben sollte. Wieder sehr schwammig.
 
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Chak

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ja, dies kommt uns nun immer öfter zu Ohren.

Wir haben nun diesem Herrn bei der Botschaft mal ein Email geschickt und um etwas Zurückhaltung gegenüber den Antragstellern gebeten.
Es wird nicht nur mögliche Bestechung vorgeworfen, sondern tw. auch - ob die Heiratsurkunde auf der Khao San Rd. gekauft worden ist.

Ändert dieser Herr sein Verhalten nicht, werden wir den Bundestag, Auswärtige Amt, Botschafter davon in Kenntnis setzen (wurde auch höflich im Schreiben bemerkt) und ggf. auch gegen diejenigen Amphoe-Leiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, die die Anweisung des thail. Aussenministeriums nicht befolgen. Ev. hat dann dieser Herr bei der Botschaft genau das Gegenteil davon erreicht, was er eigentlich wollte.
Ich finde diesen Verdacht gar nicht so abwegig. Wir alle wissen doch, dass Korruption durchaus verbreitet ist in Thailand.

Ich gehe mal davon aus, dass Anwesende natürlich nur auf saubere Weise ihre Unterlagen erlangt haben, aber hier im Forum wurde ja auch schon geäußert, dass man Korruption super findet, weil man so schön schnell bekommt was man möchte.
 
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Doby

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Hi Calimero,

ich denke mal das ihr jetzt versuchen werdet ein Visa auf FZF zu stellen. Da kann/wird es jetzt aber von Seiten der Botschaft zu den letzten Schikanen euch gegenüber kommen.
Dieses habe ich selber erfahren dürfen.

Diese könnten sein:
Verschleppen der Bearbeitung der Unterlagen
Befragung zum beseitigen des Verdachtes auf Scheinehe.
Visa wird für einen anderen Termin als die Flugreservierung erteilt,
so das ihr umbuchen müßt.
 
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Bukeo

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Ich finde diesen Verdacht gar nicht so abwegig. Wir alle wissen doch, dass Korruption durchaus verbreitet ist in Thailand.

Ich gehe mal davon aus, dass Anwesende natürlich nur auf saubere Weise ihre Unterlagen erlangt haben, aber hier im Forum wurde ja auch schon geäußert, dass man Korruption super findet, weil man so schön schnell bekommt was man möchte.
das ist richtig. Das zeigt aber auch auf, das dieser Herr bei der Botschaft keine Ahnung von den Voraussetzungen für Eheschliessungen mit Ausländern in TH hat.
Ich habe ihm das nun mal ganz deutlich geschrieben, dazu auch die Anweisungen des thail. Aussenministeriums an die Amphoes.
Das eben TH nicht nur die Konsularbescheinigung akzeptiert, sondern auch eine andere amtliche Bescheinigung über den Familienstand akzeptiert werden kann.

Daher dürfte er nun nicht mehr von Korruption und gekauften Heiratsurkunden sprechen, wenn weitere Antragsteller bei ihm vorstellig werden.

Mal sehen, was er mir zurück antwortet, wenn überhaupt. Wenn nicht, geht das in 14 Tagen zum Generalkonsul, also zu seinem Vorgesetzen, danach zum AA in Deutschland, das macht dann ein BTAbg. - dann wird man sehen, wie schnell die antworten.

Übrigens, ich weiss es nicht - wie es bei anderen Amphoes aussieht. Hier bei uns wäre eine Bestechung nicht so einfach möglich, da die Standesbeamtin alles von der Abt.Leiterin gegenzeichnen und kontrollieren lassen muss. Also müsste diese auch bestochen werden - wäre letztendlich sicher nicht so billig. Dann könnte derjenige gleich mit EFZ heiraten, käme günstiger.
 
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Bukeo

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Diese könnten sein:
Verschleppen der Bearbeitung der Unterlagen
Befragung zum beseitigen des Verdachtes auf Scheinehe.
Visa wird für einen anderen Termin als die Flugreservierung erteilt,
so das ihr umbuchen müßt.
richtig.

Hier hab ich die Erfahrung gemacht, das man sich nicht einschüchtern lassen soll, sondern höflich aber bestimmt - nach einiger Zeit beginnen sollte, sich regelmässig telefonisch nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Ticket würde ich ebenfalls so reservieren, das Umbuchungen kostenlos und unproblematisch möglich sind.
Eine Scheinehe nachzuweisen, wo die Ehefrau noch nicht mal in D war, ist sehr, sehr schwierig - da die beiden ja noch gar nicht unter einem Dach wohnen.
 
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Chak

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Eine Scheinehe nachzuweisen, wo die Ehefrau noch nicht mal in D war, ist sehr, sehr schwierig - da die beiden ja noch gar nicht unter einem Dach wohnen.
Deswegen macht man ja auch die von Doby erwähnten Befragungen.
 
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franky_23

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richtig.

Hier hab ich die Erfahrung gemacht, das man sich nicht einschüchtern lassen soll, sondern höflich aber bestimmt - nach einiger Zeit beginnen sollte, sich regelmässig telefonisch nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Ticket würde ich ebenfalls so reservieren, das Umbuchungen kostenlos und unproblematisch möglich sind.
Eine Scheinehe nachzuweisen, wo die Ehefrau noch nicht mal in D war, ist sehr, sehr schwierig - da die beiden ja noch gar nicht unter einem Dach wohnen.
schau dir mal die Def. an. Sinngemäß sind das Ehen mit dem Ziel einen AT des Drittstaatenausländers zu bekommen, der sonst nicht erreichbar wäre. Die Gründe die eine nähere Überprüfung im begründeten Einzelfall rechtfertigen können, sind in 27.1.a der allgemeinen Verwaltungsvorschriften genannt.

Hier besteht aktuell das Problem, dass Regelmäßig das Kennenlernen und das Zustandekommen der Ehe und das gegenseitige Kennenlernen mit ca. 10 Fragen hinterfragt wird. Das ist nach der aktuellen Def. des BVerfG sicherlich keine Überprüfung im Einzelfall.

Das Dumme ist, dass damit ja die Einreise verzögert wird, die EU Reisefreizügigkeit wird blockiert, ....
 
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Doby

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Hier besteht aktuell das Problem, dass Regelmäßig das Kennenlernen und das Zustandekommen der Ehe und das gegenseitige Kennenlernen mit ca. 10 Fragen hinterfragt wird. Das ist nach der aktuellen Def. des BVerfG sicherlich keine Überprüfung im Einzelfall.

.
Der aktuelle Frage Katalog umfasst ca 120 Fragen, wovon ca 50-60 gefragt werden. Ich mußte die Prozedur über mich ergehen lassen und das ganze hat bei mir
ca 45 min gedauert und bei meiner Frau ca 90 min.

Aber Achtung: Es sind einige fiese Fangfragen dabei.

Bei der Visabeantragung wurden ca 20-25 Fragen gestellt.
 
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franky_23

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so wie dies hier im Forum diskutiert wurde, sind es bei bei der Visabeantragung ca. 10 Fragen. Das Dumme ist, dass du als Einzelner nie dagegen angehen kannst. Da man auf eine Einzelfallentscheidung abstellt. Wenn aber genügend aufstehen und sagen, weshalb wird/wurde dies bei uns gemacht, dann kann eine Verwaltungsprozedur auch mal erfolgreich moniert werden.

Wie es scheint, haben sich bei euch keine nennenswerten Differenzen ergeben, oder habe ich da was nicht mitbekommen?

Geht halt mal zusammen zur ALB und schaut in die Akte rein, weshalb man bei euch von einer nichtschutzwürdigen Ehe (Scheinehe) ausging.
 
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