In der Tat spannend und vor allen Dingen hoechstpolitisch, vor allem weil bei dieser Thematik Behoerden des Inneren und des Auesseren zu einem Konsens kommen muessen. Koennte mir vorstellen, dass die Auslandsvertretungen bei der Visumantragstellung die entsprechende Auslaenderbehoerde informieren, dass die Ehe im Ausland ohne Verwendung eines Ehefaehigkeitszeugnisses/Konsularbescheinigung geschlossen wurde.
Diese koennte nur in Verbindung mit dem zustaendigen Standesamt treten und dieses dann wiederum das obergeordnete Oberlandesgericht informieren. Heiraten Auslaender in Deutschland ist ja eine Einschaltung des Gerichts zwingend notwendig, da dieses im Regelfall von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses befreien muss (meist auf der Grundlage, dass das Heimatland keine Ehefaehigkeitszeugnisse ausstellt). Dennoch muss natuerlich der bekannte Papierwust zu Feststellung der Ehefaehigkeit des Auslaenders nach deutschem Recht beigebracht werden.
Somit koennte dann die Thematik Eheschliessung im Ausland um den deutschen Behoerdenmuehlen zu entkommen sehr schnell zum innerdeutschen Politikum werden, speziell wenn da ein Stein richtig ins Rollen gebracht wird.
Hier ein interessanter Passus, aus dem sich bei geeinigter Behoerdenseite ein Ansatzpunkt ergibt:
Einer im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland die Anerkennung nicht verweigert werden. Aber die Heirat im Ausland führt nicht immer automatisch zur Anerkenntung durch die deutschen Behörden. Manchmal wird dann gleichwohl zur Anerkennung wieder ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert.
Quelle:
Ersatz für Ehefähigkeitszeugnis Familienrecht
Also schauen wir mal, wie starrsinnig die Deutschen an ihrem "guten, alten" Ehefaehigkeitszeugnis festhalten werden oder ob sie letztendlich klein beigeben. In den letzten Jahren ging ja die Politik eher kontinuierlich dahin, das Prozedre zu verkomplizieren als zu vereinfachen.
@Calimero
Nein, es ist unwahrscheinlich, dass Deine Frau bei der Abholung der Dokumente Stoff in der Art wie Du ihn bekommen hast noch einmal erleben wird. Sicherlich nur Du und nicht Deine Frau, die von innerdeutscher Behoerderlei keine Ahnung haben kann, wirst als der "Buhmann" gesehen. Somit sollten dann auch Deine Befuerchtungen unbegruendet sein. Die thailaendische Mitarbeiterin fuehrt im Prinzip nur die Anweisungen des deutschen Chefs aus und ist der Regel sehr umgaenglich. Der Chef der Abteilung spricht kein Thailaendisch und muesste somit uebersetzen lassen, wobei dann sicherlich nach thailaendischer Manier eher abgemildert werden wuerde.
Ansonsten, werde ich am Mittwoch zwecks einer Visumantragsstellung um 10.30 Uhr ebenfalls in der Botschaft sein. Bekommt Deine Frau unberechtigter Weise Stoff, dann kann sie sich an mich wenden, falls sie sich noch an mich erinnert. Wuerde ihr dann natuerlich beistehen, denn wie gesagt, sie ist bei der ganzen Sache "schuldlos". Wenn man jemanden Vorwuerfe machen koennte dann Dir, aber nicht ihr. Also sie soll da nicht mit irgendwelchen Sorgen zur Botschaft gehen oder eventuell erst so um ca. 10.45 Uhr beim Schalter 4 vorsprechen. Werde dann zufaellig in der Naehe sein.
