Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Diskutiere Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; wollen die nicht mehr, ganz aktueller Stand. Gruß Sunnyboy
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sunnyboy

sunnyboy

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Eine Flugrservierung/Flugtiket wollen die auch immer sehen um dann das Visa danach zu genehmigen.
wollen die nicht mehr, ganz aktueller Stand.

Gruß Sunnyboy
 
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stafan

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heute hat sie geschrieben sie braucht nur einen Nachweis, daß meine Frau bei mir mitversichert ist.
 
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Calimero

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wollen die nicht mehr, ganz aktueller Stand.

Gruß Sunnyboy
Scheinbar machen sie es wie sie wollen.
Meiner Frau hat man heute Morgen gesagt, sie brauche eine Flugreservierung.
 
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Doby

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Dec 22, 2011
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Scheinbar machen sie es wie sie wollen.
Kommt mir auch so vor. In dem Merkblatt ist auch nichts mehr erwähnt , dass man ein Flugticket oder eine Reservierung braucht.
So Haben sie wenigstens einen Grund die Visavergabe noch zu verögern, da nicht alle Papiere vorgelegt wurden.
 
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Tramaico

Gast
Schengenvisum fuer touristische Zwecke: Flugreservierung
Schengenvisum fuer Besuchszwecke: Keine Flugreservierung
D-Visum: Im Regelfall Vorlage einer Reisekrankenversicherung und einer Flugreservierung bei Abholung des Visums

Halte es grundsaetzlich selber so, dass eine Flugreservierung immer vorgelegt wird, nach der Praemisse lieber ein Dokument zuviel dabei als eins zu wenig.
 
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Calimero

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...Halte es grundsaetzlich selber so, dass eine Flugreservierung immer vorgelegt wird, nach der Praemisse lieber ein Dokument zuviel dabei als eins zu wenig.
So denke ich es mir auch. Daher hat meine Frau heute auch explizit gefragt und entsprechende Antwort bekommen.
 
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fantomas60

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Schengenvisum fuer touristische Zwecke: Flugreservierung
Schengenvisum fuer Besuchszwecke: Keine Flugreservierung
Können Sie lesen Herr Dr. Prof. Allwissend???

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/2371464/Daten/2095126/SchengenTouristenvisum.pdf

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/2375134/Daten/2095124/SchengenBesuchvisums.pdf

In beidern Fällen laut Merkblatt, worauf sich ja die Schalterangestellte beruft, keine Reservierung nötig.

Bitte verbreiten Sie hier keine Unwahrheiten! Sie fallen mir schon lange wegen unkorrekten Angaben zur Visa Politik auf.
 
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franky_23

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 Aktuelle Reservierungsbestätigung des Reiseveranstalters/Hotels in Deutschland
für den gesamten Aufenthalt

obiges steht aber schon drin. Vielleicht denkt sich der ein oder andere Schalterangestellte, dass auch eine Flugreservierung reicht ,wenn die Tour individuell geplant wird?
 
B

Bukeo

Gast
Richard kennt sich schon mit Visas aus, keine Sorge. Auch wenn auf der Webseite der Botschaft etwas anderes steht, heisst es noch lange nicht, das dies in
der Praxis auch so gehandhabt wird.
So kann man lt. Botschaft-Webseite in TH nur mit Ehefähigkeitszeugnis heiraten, in der Praxis aber auch ohne.
 
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fantomas60

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Wieso antworten Sie so respektlos und ausfallend?
Gehen Ihnen die Argumente zu Ihren Fehlinformationen aus?

Erklären Sie doch mal woher Ihre Kenntnisse stammen, wenn davon noch nicht einmal auf den Merkblättern etwas steht.

Zeigen Sie mir bitte die Passage in diesem Merkblatt

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/2371464/Daten/2095126/SchengenTouristenvisum.pdf

wo etwas von einer Flugreservierung steht.

Das werden Sie aber wieder nicht können und mit Beleidigungn und Respektlosigkeiten, nicht nur mir gegenüber antworten. Sich wie die Katze um den eigenen Schwanz drehen und keine konkreten
Antworten haben.
 
strike

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Das kann ich in vielen seiner Beiträge lesen!!!
Das Tolle - es gibt sogar Member, die seine Qualifikationen bestaetigen koenn(t)en.
Geh' also einfach davon aus, dass @Tramaico weiss wovon er spricht.

Und: so ein bisschen Vertrauen darfst Du schon auch in die Aeusserungen von Members (wie z.Bsp. @Bukeo) haben, die a) selbst Erfahrungen mit dem Thema haben und b) daher das Wissen von @Tramaico bewerten koennen.

Eventuell spart Dir dies zukuenftig viel Zeit, Geld und Irrwege?
 
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fantomas60

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Eventuell spart Dir dies zukuenftig viel Zeit, Geld und Irrwege?
Genau, deshalb auch meine Frage.
Warum soll ich eine Flugreservierung vorlegen müssen, wenn laut Merkblatt keine gebraucht wird.

Naja ich kann ja bei nicht erteilen des Visas stornieren und somit kosten sparen. Eine Stornierung kostet ja nur ca 100€.
Ich weiß auch wovon ich rede.

In den mann Vertrauen haben??? nie und nimmer, bei dem was er in diversen Beiträgen von sich gibt.
 
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franky_23

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Genau, deshalb auch meine Frage.
Warum soll ich eine Flugreservierung vorlegen müssen, wenn laut Merkblatt keine gebraucht wird.

Naja ich kann ja bei nicht erteilen des Visas stornieren und somit kosten sparen. Eine Stornierung kostet ja nur ca 100€.
Ich weiß auch wovon ich rede.

In den mann Vertrauen haben??? nie und nimmer, bei dem was er in diversen Beiträgen von sich gibt.
Nicht übeall in Thailand geht folgendes. Aber in BKK kannst eine Reservierung machen, die Option des Ticketkaufes musst du nicht wahrnehmen. Kostet dann ein paar Euro.

Reservierung darfst du nicht mit Buchung und Umbuchung bzw. Stornierung einer Buchung verwechseln.
 
markobkk

markobkk

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Es geht um Reservierungen nicht Buchungen und Reservierungen kosten in der Regel nichts.
 
michael59

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@ fantomas: du solltest nur dir vertrauen und das auch nicht immer- so einfach ist das. selbst in d kann man reservieren und sofort wieder stornieren völlig kostenfrei.
und zum ungang mit der d-botschaft in thailand- die thailänder wissen auch nicht immer was in dem merkblatt steht und im zweifel verweisen sie auf den passus das weitere geeignete unterlagen gefordert werden können - und was das sind haben allein sie die deffenitionshoheit.

wenn wie jemand erlebt- ein ticket verlangt wird und dann das visum mit einer erstgültigkeit einen tag später ausgestellt wird dann ist das eben so und du buchst um. die sind alle so gut ausgebildet die machen nichts falsch.
 
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Tramaico

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Wieso antworten Sie so respektlos und ausfallend?
Gehen Ihnen die Argumente zu Ihren Fehlinformationen aus?

Erklären Sie doch mal woher Ihre Kenntnisse stammen, wenn davon noch nicht einmal auf den Merkblättern etwas steht.
Wie kann ich jemanden Respekt entgegenbringen, nachdem ich dessen Schrott in 13 Vorposts gelesen habe? Wie z. B. die Deutsche Botschaft in Bangkok handelt willkuerlich.

Nein, Argumente gehen mir nie aus, doch kann auch ich mit Worten bei einem Tauben kaum Gehoer finden.

Ich habe im Laufe von 8 Jahren Hunderte von Visumantraegen gestellt und bin teilweise 2 - 3 Mal die Woche bei der Deutschen Botschaft in Bangkok. Da stehen jetzt seit neustem sogar kleine Schildchen in thailaendischer und deutscher Sprache, die die Erfordernisse fuer Touristen- und Besuchervisa im Detail auflisten. Anscheinend bestand Bedarf.

Bei einem Touristenvisum ist GENERELL die Reiseroute dokumentell durch entsprechende Reservierungen nachzuweisen. Oftmals wird dieser Job durch Reisebueros vorgenommen, die manchmal 50 oder gar Visa fuer Reisegruppen stellen. Man kennt sich natuerlich vom regelmaessigen Sehen.

Beantragt nun eine Individualperson ein Touristenvisum, was eher selten ist oder jemand kreuzt aus Unwissenheit auf dem Formular Tourismus anstatt Besuch bei Familienangehoerigen oder Freunden an, obwohl es sich eigentlich um einen Besuch handelt, dann ist eine Flugreservierung und auch Unterkunftsnachweis vorzulegen. Wird z. B. auch im Schengengebiet gereist und sagen wir mal ab Paris oder Spanien das Gebiet verlassen, dann ist fuer diesen Transit ebenfalls das Transportmittel nachzuweisen. Kann natuerlich auch eine Reservierung fuer einen Mietwagen sein.

Hatte schon einigen Antraegen zufaellig beigewohnt, dass Antragsteller diesbezueglich in die Mangel genommen wurden.

Einmal fragte mich ein Deutscher in Begleitung seiner thailaendischen Freundin in unmittelbarer Botschaftsnaehe um Rat, wo er denn auch die Schnelle eine Reisekrankenversicherung und eine Flugreservierung herbekommen koenne.

Dieses der Sachverhalt in Bezug auf Touristenvisa aus langjaehrigen Erfahrungen vor Ort.

Generell gilt, lieber ein Dokument zuviel als ein einziges zu wenig dabei zu haben. Bei manchen Botschaften sind die Informationen zu den Visa-Erfordernissen eher spaerlich, da ist das Merkblatt der Deutschen Botschaft mustergueltig. Generell besteht keinerlei Recht auf ein Visum, speziell auch nicht auf ein Touristenvisum und ein Konsulat bzw. eine Botschaft hat immer das Recht noch ZUSAETZLICHE Dokumente im Bedarfsfall einzufordern, wenn es der Transparenz im Begehrensverfahren dient. Natuerlich kann man sich immer querstellen, aber es bleibt fraglich, ob dieses dann tatsaechlich zum Erfolg fuehren wird.

Im uebrigen habe ich auch schon erfolgreich fuer Altkunden auch Visa fuer verschiedende andere Laender erfolgreich beantragt z. B. fuer China, Tuerkei, Mauritius, die Arabischen Emirate, Belgien, Mexiko, USA, Australien und Neuseeland.

Sei versichert, dass meine Kenntnisse schon fundiert sein muessen, wenn sich jemand zu einer solchen oeffentlichen Aussage hinreissen laesst: Rechtsanwaltskanzlei Bmlein - Kooperationspartner

Jetzt zu Dir. Neuling hier im Forum, 15 Posts und zu 95% Schrott unter einem dubiosen Pseudonym. Du willst Respekt? Nun, den musst Du Dir bei mir erst einmal verdienen. Anders als der deutsche Gesetzgeber erkenne ich den nicht grundsaetzlich zu, nur weil jemand ein menschliches Erscheinungsbild hat. Du siehst, meine Ansprueche sind hoch. Gegen mich selbst wie auch anderen. Aber gut, dass wir darueber mal gesprochen haben.
 
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Tramaico

Gast
In den mann Vertrauen haben??? nie und nimmer, bei dem was er in diversen Beiträgen von sich gibt.
Du solltest meine Beitraege zumindest ansatzweise verstehen. Gebe zu, sie sind in der Tat recht anspruchsvoll aber auch nicht unbedingt fuer Dumbos geschrieben.

Obwohl ich des oefteren schon durchaus gefragt werde, wie ich diese unsaegliche Geduld fuer Dumbos aufbringe. Eigentlich bereits glasklar, aber nun ja, da gibt es natuerlich die Kameraden auf die der Herr Nuhr verweist. Die sind unbelehrbar. Die troeten und troeten und troeten und haben eigentlich immer nur ein einziges Problem. Sich selbst.

Falls es Dich beruhigt, ich nehme auch nicht jeden Dumbo als Kunden an, denn aus Stroh Gold machen, das kann ich auch nicht. Alchemie ist in der Tat nicht mein Fachgebiet. Dafuer gibt es dann Kollegen. Die versprechen alles und nichts und bekommen einen Sack Dukaten von den Dumbos dafuer. Natuerlich ist der Dumbo darueber frustriert und kommt dann zu solch famosen Schlussfolgerungen, dass man saemliche Visa-Dienstleister in die Tonne kloppen koenne. Was koennen die schon, was man selbst nicht koenne? Kommt ganz auf den Dienstleister an, manche koennen eine ganze Menge mehr und deren Kunden kommen dann auch nicht zu der "brillianten" Schlussfolgerung, dass die Botschaft Visa willkuerlich sei oder gar keine Schengenvisa erteilt, die Botschaft eine Quote habe und dass die Welt im Grunde eine Scheibe sei. :rolleyes:
 
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Tramaico

Gast
Schau, DU, der das Folgende geschrieben hat, stellt MEINE Kompetenz in Visumangelegenheiten in Frage?

Nachdem bei meiner Frau, einer Bankangestellten, mit Kind und Haus, der Visaantrag für 3 Wochen, wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit, abgelehnt wurde, haben wir entschlossen zu heiraten und nicht noch einmal Geld in ein Fass ohne Boden zu werfen und uns der Launen der Botschaftsangestellten auszusetzen.
Unter der Konstellation eine Visumabsage zu bekommen erfordert schon ein gehoeriges "Talent", wobei nicht klar ist, welche Boecke beim Antragsverfahren geschossen wurden. Braeuchte nur den Antrag und alle begleitenden Unterlagen zu Gesicht zu bekommen und koennte es dann mit Sicherheit sagen.

Folgende Fragen kommen auf:

1. Wie lange bestand das Angestellenverhaeltnis am Tag der Visumantragsstellung? Lag ein Bestaetigungsschreiben der Bank zum Angestellenverhaeltnis vor UND eines ueber die Freistellung fuer die Reise? Diese Schreiben sind erforderlich und sind im ORIGINAL mit einzureichen.

2. Waren im Einklang mit dem Bestaetigungsschreiben regelmaessige Gehaltszahlungen auf dem Bankkonto der Antragstellerin zu erkennen ueber einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten und bis hin zum Visumantragsstellungstag?

3. Als Angestellte ist die Antragstellerin in Thailand sozialversicherungspflichtig. Wurde ein gueltige Sozialversicherungskarte bei der Antragstellung mit vorgelegt?

4. Wie alt ist das Kind und wurde die Mutter-/Kindbeziehung durch Geburtsurkunde und uebereinstimmendes Hausregister von Mutter und Kind nachgewiesen?

5. Wie wurde das Eigentum am Haus im eigenen Namen nachgewiesen? Der ledigliche Eintrag im Hausregisterbuechlein "Tschau Bahn" reicht hierfuer nicht aus.

6. Wurden schon einmal Visa-Antraege gestellt und diese abgelehnt bzw. wurde in der Vergangenheit in irgendeiner Weise gegen ein Aufenthaltsgesetz verstossen?

7. Hat die Antragstellerin im Antragsverfahren geaeussert, dass sie derzeit Heiratsabsichten hat und einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland anstrebt?
....

Da sind soviele Fragen. Es ist somit bedeutungslos was die Antragstellerin ist oder hat sondern wie dieses DOKUMENTELL nachgewiesen wird.

Aus dem kleinen Handbuch eines Visa-Profis. :rolleyes:
 
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