Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Diskutiere Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Erich, mit solchen nach klein Fritzchen Art formulierten Aussagen unterstreichst Du nicht unbedingt Kompetenz. Ja, ja, ja, die beruehmte...
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Tramaico

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dann hat sich D wohl bereits verkauft.
Würde in einem afrik. Land eine Ehe nach Ortsform nur durch einen Buschtrommler, Medizinmann, Häuptling usw. abgeschlossen werden können, wäre auch diese nach internationalem Recht gültig, somit auch in D - da diese internationales Recht anerkennen MUSS - wenn sie sich nicht bei einer Klage in Brüssel blamieren wollen.
Irgendein Araber hat es sogar gerichtlich in D geschafft, das seine 2.Frau in D als Ehefrau anerkannt wird. Denkst du wirklich, D würde das machen - wenn es sich nicht nach intern. Recht - das ja über dem nationalen Recht steht - richten müsste.
Gerichtliche Korrekturen in Brüssel - müssen auch von D akzeptiert werden, sah man ja beim letzten Fall Gräfgen sehr deutlich. Egal ob es D passt oder nicht.
D kann leider oder gottseidank nicht mehr machen was sie wollen.

Was interessiert mich als Deutscher bei einer Eheschliessung in TH deutsches Recht - ich heirate nach intern. Recht.
Ist nun mal so :-)

richtig!
Da liegt ja in diesem Fall das Problem. D versucht das hier auszuhebeln, indem sie sich in die thail. Rechtsprechung einmischen.

Erich, mit solchen nach klein Fritzchen Art formulierten Aussagen unterstreichst Du nicht unbedingt Kompetenz.

Ja, ja, ja, die beruehmte "Heirat" durch einen Sprung ueber ein Feuer in der Serengeti. Wie auch immer, so naiv sich Deutschland manchmal gibt, dennoch handelt es sich doch noch um einen autonomen Staat, bei dem die ganze Last der Verantwortung auf den Staatsgewalten liegt, auch wenn manch einer einen Job nur wegen des Statuswertes und des attraktiven Salaer haben wollte. Heisst es dann mal richtig Verantwortung uebernehmen, dann fliessen dann ziemlich schnell die Traenen, wenn sich z. B. die Schergen des Herrn Springer mit einem Probanden naeher befassen. Sehen wir es doch mal realistisch. Ein Leopard 2 hat doch im Grunde eine weitaus groessere Ueberzeugungskraft als die Worte eines noch nicht mal der deutschen Sprache maechtigen Robentraegers.

Bruessel sollte nur eins sein. Die Hauptstadt von Belgien und nicht mehr und nicht weniger. Okay, das Manneken Pis haben sie auch noch und ja, die Schokolade ist auch nicht schlecht.

Bruessel ist nicht unsere Mutter (frei nach einem thailaendischen Politiker im Exil). :rolleyes:

Auch scheinst Du davon auszugehen, dass interantionales Recht die Mutter aller Rechtssprechung ist und das generell und grundsaetzlich ueber dem nationalen Recht angesiedelt ist. Waere dies so, dann wuerde es keine autonomomen Staaten geben. Da aber praktisch alle Staaten autonomom sind, wird mit dem internationalen Rechts nicht diktiert sondern vermittelt, speziell um z. B. Bullytum in Form von gewaltaetigen Auseinandersetzungen oder auch stark gegen die Humantiaet verstossene Akten Einhalt zu gebieten wie z. B. Sklaverei, Folter etc. Es kann kaum internationalem Recht unterliegen verwaltungstechnische Akte zu regulieren und zu diktieren, wovon Du aber auszugehen scheinst.

Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrecht

Nach Deinen Auslegegungen hat ein deutscher Richter nicht viel zu melden, weil sowiewo einer in Bruessel und Holland sowieso uebergestellt ist.

Sagen wir es so, bestenfalls handelt es sich in den meisten Faellen um ledigliche Staatsabkommen von autonomen Staaten untereinander, wie eben auch in Sachen Aufenthaltsrecht. Wer braucht Visa, wer baucht keine.

Was da in der EU laeuft ist sicherlich schon ein Extrembeispiel aber sollte eher als lokaler Seelenausverkauf gesehen als weltweit gueltig angsehen werden. Was moegen wohl
Staaten wie z. B. die USA, China und Russland zu Deinen Auslegungen von internationalem Recht meinen, geschweige dann Entwicklungs- und Schwellenlaender, wenn es tatsaechliche Aspekte des nationalen Interesses geht?
 
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Bukeo

Gast



Gretchenfrage: Erlangt ein auslaendisches Dokument bereits durch seine Echtheitsbestaetigung Rechtsgueltigkeit.
nicht unbedingt. Eine echte Scheidungsurkunde vom Amphoe wird in D zur Zeit nicht so einfach anerkannt, muss also erst über das OLG laufen.
Das heisst natürlich nicht, das dies korrekt ist, sondern scheinbar hat noch niemand dagegen geklagt.

War ja bei den Sicherheitsverwahrungen auch so - jahrelang wurde rückwärts sicherheitsverwahrt, bis halt ein Häftling mal vor dem EU-GH geklagt hat und
weg war die Sicherheitsverwahrung (ich glaube, nur die nachträgliche)

Bei einer Heirat ist das etwas anders. Eine Heirat steht unter dem Schutz der europ. Menschenrechtskommission (ich glaube aus 1950) - kann man also mit anderen Urteilen und Entscheidungen nicht so einfach vergleichen.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ausländische Hoheitsakte im Inland Rechtswirkungen entfalten. Dies ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn inländische Behörden den ausländischen Akt bestätigt haben.
mag bei anderen Hoheitsakten der Fall sein - eine Heiratsurkunde zumindest ist ohne besondere Bestätigung von deutscher Seite rechtsgültig.
Das Legalisationsverfahren dient ja nur der Überprüfung der Heiratsurkunde, ob die Person berechtigt war, diese auszustellen.
Ich denke mal, das die Botschaft eine Heiratsurkunde nicht so einfach für rechtsungültig erklären kann. Das könnte m.E. nur ein Gericht, wenn z.B. Bestechung vorliegt, unwahre Angaben über den Familienstand usw.

Bruessel sollte nur eins sein. Die Hauptstadt von Belgien und nicht mehr und nicht weniger. Okay, das Manneken Pis haben sie auch noch und ja, die Schokolade ist auch nicht schlecht.

Bruessel ist nicht unsere Mutter (frei nach einem thailaendischen Politiker im Exil).
naja, da gehen unsere Meinungen schon etwas auseinander, macht aber nix - immer die gleiche Meinung zu haben, ist auf Dauer auch langweilig :-)
Brüssel hat sogar die Macht, den Österreichern die Bezeichnung "Marillen" zu verbieten - die heissen dort nun auch Aprikosen.

Merkel hat ja nun vor, noch mehr Kompetenzen nach Brüssel abzugeben. Also wenn Brüssel zur Zeit noch nicht unsere Mama ist, dann ist sie aber auf besten Weg dorthin.

Hab wieder gerade gelesen: internationales Recht hat Vorrang vor nationalen Recht.
 
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Tramaico

Gast
eine Heiratsurkunde zumindest ist ohne besondere Bestätigung von deutscher Seite rechtsgültig.
Erst einmal nur im ausstellenden Staat. In Deutschland waere sie erst einmal nur formgueltig und nicht rechtsgueltig. Warum, habe ich schon durch den entsprechenden Gesetzestext belegt. Jetzt musst Du Deine Aussage nur noch mit dem entsprechenden Gesetz oder auch Gerichtsurteil belegen, da es sonst nur eine reine Vermutung Interpretation von Dir waere. Nicht gut genug.

Das Legalisationsverfahren dient ja nur der Überprüfung der Heiratsurkunde, ob die Person berechtigt war, diese auszustellen.
Die Botschaft bestaetigt lediglich die Echtheit der Urkunde, in dem sie bei der ausstellenden Behoerde nachfragt ob diese sie ausgestellt habe. Sie bestaetigt nicht die inhaltliche Richtigkeit noch die Rechtsgueltigkeit sondern nur die Echtheit der Urkunde. Die Botschaft interessiert noch nicht einmal was in der Urkunde steht und was diese bestaetigt. Steht da drin, dass Frau Kittipong nach Ueberpruefung des Amphoes drei Beine hat, dann wuerde die Botschaft dieses Papier auch mit dem Echtheitsstempel versehen, nachdem ihr diese vom Amphoe bestaetigt wurde.

Ich denke mal, das die Botschaft eine Heiratsurkunde nicht so einfach für rechtsungültig erklären kann.
Kann sie auch nicht und macht sie auch nicht. Genausowenig wie sie sie fuer rechtsgueltig erklaeren kann. Sie bestaetigt lediglich die Echtheit des Dokuments, nach Rueckfrage bei der ausstellenden Behoerde. Nicht mehr und nicht weniger.

Merkel hat ja nun vor, noch mehr Kompetenzen nach Brüssel abzugeben. Also wenn Brüssel zur Zeit noch nicht unsere Mama ist, dann ist sie aber auf besten Weg dorthin.
Wenn Frau Merkel dem Job der Bundeskanzlerin und der damit verbundenen Verantwortug zum Wohle des deutschen Staates und seiner Buerger nicht gewachsen ist, dann sollte sie erwaegen zuruecktreten. Buhnmie haette noch Kapazitaeten frei und wuerde mit dem Job ohne jegliches Bruessel klarkommen. Hier zeigt sich dann auch wieder das eine promovierte Physikerin nicht unbedingt dazu geeignet sein muss, das wichtigste Amt im deutschen Staat zu bekleiden. :rolleyes:
 
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Tramaico

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Schau mal auch hier, zum Thema Heimatrecht sogar in Bezug auf einer sogar im Musterland Deutschland geschlossenen formgueltigen Ehe:

juristische Definition von Hinkende Ehe - juristisches-lexikon.ra-kdk.de

Vielleicht koennen wir uns darauf einigen, dass eine anscheinend formgueltig geschlossene Ehe bis zur Anerkennung "hinkend" ist.

Stellt sich nach einer scheinbar formgueltig geschlossenen Ehe heraus, dass einer der Ehepartner bei der Eheschliessung gar nicht ehefaehig war, dann waere ja auch die Formgueltigkeit nach Ortsform nicht mehr gegeben und somit koennte dann die Ehe nicht anerkannt werden. Denn auch in Thailand gibt es ja auch Grundvoraussetzungen zur Eheschliessung wie z. B. Ledigkeit, Mindestalter, Eheschliessung aus freier Entscheidung etc. Wird dieses vom Bezirksamtbeamten nicht geprueft und somit nicht formkonform die Ehe geschlossen, dann waere keine Formgueltigkeit nach Ortform mehr gegeben und einer Anerkennung muesste somit nicht durchgefuehrt werden. Selbst dann nicht, wenn eine echtheitsbestaetigte auslaendische Heiratsurkunde vorgelegt werden wuerde.

Hat jetzt im Nachhinein ein deutsches Standesamt Zweifel an der Ledigkeit der Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschliessung, dann koennte es darauf bestehen, dass der Nachweis der Ehefaehigkeit nach Ortsform erbracht wird. :rolleyes:
 
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Doby

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Erst einmal nur im ausstellenden Staat. In Deutschland waere sie erst einmal nur formgueltig und nicht rechtsgueltig.
Hier der entsprechende Gesetzestext.


Sie möchten als deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland heiraten.

Was ist zu beachten?

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und was Sie tun müssen, damit Ihre Ehe in Deutschland rechtsgültig ist.

Urkunden und Unterlagen


Auskünfte über die im jeweiligen Land benötigten Urkunden und Unterlagen erteilen Ihnen unter anderem die Botschaften und Konsulate hier in Deutschland. Eine Liste finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, einen Link dazu unten auf dieser Seite.Manche Staaten verlangen von Ihnen zum Beispiel eine Familienstandsbescheinigung, andere ein Ehefähigkeitszeugnis.


Prüfung ausländischer Eheschließungen für den deutschen Rechtsbereich


Im Ausland geschlossene Ehen sind in Deutschland grundsätzlich rechtsgültig, wenn die Eheschließung in formell und materiell korrekter Form stattgefunden hat.
Welche Urkunden und Unterlagen Sie als Nachweise in welcher Form (zum Beispiel International, in Landessprache mit Apostille oder Legalisation) vorlegen müssen, erläutern Ihnen unsere Standesbeamten gern in einem persönlichen Gespräch.


Klärung der Namensführung nach der Eheschließung im Ausland


Das Namensrecht kennt viele Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe. Um diese verbindlich für Sie persönlich klären zu können, empfehlen wir Ihnen das persönliche Gespräch im Standesamt.

Nachträgliche Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe


Eine im Ausland geschlossene Ehe zieht keine automatische Nachbeurkundung nach sich. Sie haben die Möglichkeit - sind aber dazu nicht verpflichtet - einen Antrag auf Nachbeurkundung beim Wohnsitzstandesamt zu stellen.

Eheschließung im Ausland (Dienstleistung - Detailansicht)

rechtsgültig und nicht formgültig!
Genauso wurde es mir auf den Behörden (Standesämtern) in D mitgeteilt mit denen ich ständig zu tun habe.

Jetzt höre auf mit formgültig,



Was sollte dein Link zu Scheidungen im Ausland??? Hier geht es um Eheschliessungen im Ausland.
Verwechsle nicht immer Äpfel mit Birnen und belehre andere.

Fange mal bei dir an.
 
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Tramaico

Gast
Hier der entsprechende Gesetzestext.
1. Du weisst was ein Gesetzestext ist, nicht wahr? Das von Dir beigebrachte ist kein Gesetzestext. Gesetzestexte findest Du hier. d e j u r e . o r g

Im Ausland geschlossene Ehen sind in Deutschland grundsätzlich rechtsgültig, wenn die Eheschließung in formell und materiell korrekter Form stattgefunden hat.
Hier habe ich fuer Dich das Entscheidene noch einmal herausgehoben. Ob die Eheschliessung in formell und materiell korrekter Form stattgefunden hat, wird ja im Anerkennungsverfahren geprueft. Jetzt koennte z. B. die Botschaft im entsprechenden Land der deutschen Behoerde gegenueber aeussern, dass sie Zweifel an der korrekten Eheschliessung hat, obwohl die Heiratsurkunde echt ist.

rechtsgültig und nicht formgültig!
Genauso wurde es mir auf den Behörden (Standesämtern) in D mitgeteilt mit denen ich ständig zu tun habe.
So, so, die deutschen Standesaemter sind zwischenzeitlich die Gesetzgeber in D. Jetzt noch einmal zum 3. Mal der GESETZESTEXT zur Thematik:

Art 11
Form von Rechtsgeschäften


(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.

Quelle: BGBEG - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Was sollte dein Link zu Scheidungen im Ausland??? Hier geht es um Eheschliessungen im Ausland.
Verwechsle nicht immer Äpfel mit Birnen und belehre andere.

Fange mal bei dir an.
Im Grunde geht es um ein nach Ortsform geschlossenes Rechtsgeschaeft und dessen Formgueltigkeit, damit auf dieser Basis eine Ueberpruefung der Rechtsgueltigkeit durchgefuehrt werden kann.

Sage mal, Du hast nie mit dem Gedanken gespielt Jura studieren zu wollen, net wahr? Waere auch vergeudete Zeit gewesen.

Ich kann Dich nicht belehren, Du bist unbelehrbar und verdeutlichst anschaulich, warum Du solche Probleme mit der Botschaft in Sachen Schengen hattest und anscheinend auch der Anerkennung der Schutzwuerdigkeit Deiner Ehe. :rolleyes:
 
Joerg_N

Joerg_N

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Warum wollt ihr eigentlich heiraten ?
 
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Doby

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1. Frage: Bekommst du eigentlich von der Botschaft Prozente???
2. Frage: Wie lange bist du von Deutschland weg? Nachdem was du von dir gibts müssen das ja schon Jahrzente sein!


Hast aber schön hervorgehoben:

Eine in Thailand geschlossene Ehe ohe EFZ entspricht der thailändischen Ortsform, also ist sie in formell und material korrekter Form gschlossen worden.
Somit rechtsgültig!!!

So jetzt kannst du anderen deine Bären aufbinden und versuchen juristische Weisheiten von dir zu geben ohne bezug auf die Realität in Deutschland.
 
markobkk

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Eine in Thailand geschlossene Ehe ohe EFZ entspricht der thailändischen Ortsform, also ist sie in formell und material korrekter Form gschlossen worden.
Somit rechtsgültig!!!
Genauso ist es und ob das Deutschland nun passt oder nicht man ist verheiratet und die Ehe gilt auch in Deutschland (wie in jedem anderem Land). Thailand verlangt kein EFZ also kann Deutschland auch nicht darauf bestehen das man mit EFZ in Thailand heiraten muss und irgendein kleiner Botschaftsmitarbeiter schon gar nicht.
 
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Doby

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1.

Sage mal, Du hast nie mit dem Gedanken gespielt Jura studieren zu wollen, net wahr? Waere auch vergeudete Zeit gewesen.

Willst du mit dieser Äusserung andeuten, das ich unterbemittelt bin??? Ich fasse es als Beleiigung auf!!!

Ich kann Dich nicht belehren, Du bist unbelehrbar und verdeutlichst anschaulich, warum Du solche Probleme mit der Botschaft in Sachen Schengen hattest und anscheinend auch der Anerkennung der Schutzwuerdigkeit Deiner Ehe.

Nein, ich/wir haben mich/uns beim ersten Visa Antrag auf eine angeblich professionelle Visa Agentur verlassen! Ausser lauer Luft und unnötigen Kosten ist dort aber nichts rausgekommen.
Ich hoffe das hier mal von den Forenbetreibern eingegriffen wird., andere wurden schon für weniger Vergehen gesperrt. Denke aber das hier einige eine Vipstatus geniessen!
 
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Tramaico

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1. Frage: Nein
2. Frage: Knapp 13 Jahre

Du magst zwar simple deutsche Sprache verstehen, wie z. B. bitte ein Bier oder so aber kommst sehr schnell an Deine Grenzen wenn es darueber hinausgeht, wie Du hier veranschaulichst.

Ich binde niemanden meine juristischen Weisheiten auf, sondern beziehe mich lediglich auf die derzeit gueltige deutsche Gesetzgebung. Ueber die momentanen Realitaeten in Deutschland lasse ich mich lieber nicht aus.

Konntest Du mir jetzt folgen, nachdem ich fuer Dich extra langsam geschrieben habe? :rolleyes:
 
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Doby

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bitte ein Bier oder so aber kommst sehr schnell an Deine Grenzen wenn es darueber hinausgeht, wie Du hier veranschaulichst.
Leider kann ich dir in diesem Fall nicht folgen, da du wieder beleidigend wirst.

Bier trinke ich nicht, so kann ich diese Äusserung auch nicht tätigen.


Ich weiß aber worum es dir geht.

Sollten immer mehr Leute ohne EFZ heiraten und dann FZV stellen, dann gehen dir bald die Kunden aus.
Nur so kann ich mir erklären, das du die Botschafts Machenschaften so verteidigst!
 
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Tramaico

Gast
Ich hoffe das hier mal von den Forenbetreibern eingegriffen wird., andere wurden schon für weniger Vergehen gesperrt. Denke aber das hier einige eine Vipstatus geniessen!
Moment, Du interpretierst aus meinen Worten, dass Du unterbemittelt bist und fasst das als Beleidigung aus?

Erstens kann ich nicht wissen ob Du tatsaechlich unterbemittelt bist sondern kann bestenfalls aeussern, dass ich den Eindruck bekommen habe, dass Du unterbemittelt seist und somit eine entsprechende Meinung vertreten was nicht nur konform mit der Meinungsfreiheit waere sondern auch auch im Einklang mit den Richtlinine dieses Forum stehen wuerde.

Was soll Dir jemand auf die Frage beantworten "glaubst Du, dass ich bloed bin?". Wahrheitsgemaess anworten oder ist eine politisch korrektere Antwort au jeden Fall gefordert. Was meint denn Dein Standesbeamte dazu?

Schau, Du scheinst tatsaechlich einige Probleme mit der deutschen Sprache zu haben, wenn Du fuer unsere niveauvolle Unterhaltung Massnahmen vom Forenbetreiber, es gibt nur einen, bzw. von den Moderatoren erhoffst.

Nein, glaube nicht, dass hier jemand einen VIP-Status geniesst sondern alle muessen sich gleichermassen an die Forenregeln halten, was ich ihm Grund auch immer tue. Somit wurde ich bis dato auch noch nie in einem Forum gesperrt, obwohl ich seit zwischenzeitlich in 9 Jahren in verschiedenen Foren aktiv war. Hier im Nittaya seit ca. 8 Jahren.

Da ich aber im Grunde ein recht umgaengliches und hilfsbereites Wesen habe, erklaere ich Dir auch noch mal die Passage, die Du beanstandest:

Sage mal, Du hast nie mit dem Gedanken gespielt Jura studieren zu wollen, net wahr? Waere auch vergeudete Zeit gewesen.

= Dein Verstaendnis und Talent fuer die Juristerei scheint nicht sehr ausgepraegt zu sein und somit waere eine solche Berufswahl auch fuer Dich auch sicherlich ungeeignet gewesen.

Intessant ist hierbei, dass Du jetzt davon ableitest, dass jemand fuer den dieses zutrifft unterbemittelt sei.

Keine Ahnung welches Juraverstaendnis z. B. Herr Einstein hatte, aber er war ein ausgezeichneter Physiker und alles andere unterbemittelt. Vielleicht bist Du ja auch ein ausgezeichneter Physiker oder auch ein talentierter Malergeselle, Baeckermeister, Friseur oder was immer.

Mit Deinen Talenten hast Du ja bis dato eher hinter dem Berg gehalten.

P.S.: Nun kann es passieren, lieber Member Doby, dass die Forenmoderation in DIESE Plaenkelei eingrifft und Dein Post und meine Reaktion darauf als off-topic aus diesem Thread entfernt, was durchaus nachvollziehbar waere. Alles andere waere durchaus kosher und wuerde keines Eingriffs beduerfen. Wusstest Du uebrigens, dass ich hier im Forum selbst einmal Moderator war, was mir natuerlich jetzt als normaler Member keinerlei VIP-Status einbringen sollte und darf. :rolleyes:
 
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Doby

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Moment, Du interpretierst aus meinen Worten, dass Du unterbemittelt bist und fasst das als Beleidigung aus?
Ich soll meine Rechtschreibung überprüfen???
Jetzt muß ich heute zum erstenmal über deinen Beitrag lachen.


Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, oder anders (habe ich schon mal geschrieben) versuche nicht andere zu belehren, wenn du es nicht besser kannst.
 
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Tramaico

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Sollten immer mehr Leute ohne EFZ heiraten und dann FZV stellen, dann gehen dir bald die Kunden aus.
Nur so kann ich mir erklären, das du die Botschafts Machenschaften so verteidigst!
Wusstest Du, dass ich Kaufmann bin und TRAMAICO fuer TRAdingMArketingIdeasCOcepts steht?

Zu deutsch - thailaendischen Familienangelegenheiten bin ich eigentlich vor 8 Jahren wie die Jungfrau zum Kind gekommen, weil einfach Bedarf bestand. Besteht der Bedarf nicht mehr, dann werde ich anderen Dingen widmen.

Anders als z. B. bei Dir ist mir voellig egal was die deutschen Behoerden sich so ausdenken und sie haben sich im Laufe der Jahre sehr viel ausgedacht, was meinen Job eher erschwert als erleichtert hat. Meinetwegen kann jeder tun und lassen will und mir ist es auch voellig egal, ob einer meine Dienste in Anspruch nehmen will oder nicht.

Weisst Du, was eigentlich wirklich stoerend ist? Nicht keine Kunden sondern schlechte Kunden zu haben, die absolut unbelehrbar sind.

Schau mal, die E-Mail die ich heute morgen bei mir im Eingangsordner fand:

On 10/19/2012 7:37 PM, xxxxxxl wrote:

Hallo Herr Hall

Danke für ihre Hilfe nochmals ich bin so froh.
Habe das Geld überwiesen. nun warte ich auf xxxxxx.

Wir werde 100% von einander hören sie haben mich voll und ganz zufrieden gestellt mit ihrer Arbeit.
Haben sie eine Homepage mit Bewertungen, möchte mich positiv über sie äusern.
Wenn nicht werde ich bei Wer kennt wen und im Facebook bei meinen Freunden die auch eine Thaifreundin haben und sie holen wollen positiv empfehlen.
Wünsche ihnen alles Gute bis dann.
xxxxxxxxxx

Das sind Resonanzen, wo dann nicht nur das Geschaeft zaehlt, sondern die einfach Freude bringen. Die Arbeit zahlt sich gleich zweifach aus. War aber eine Schengensache. Das Visum fuer 80 Tage wurde gewaehrt, aber mit der Auflage, dass sich die Antragstellerin nach Beendigung der Reise zurueckmelden muss. Also ein Grenzfall, in welchem die Botschaft ihren Ermessenspielraum positiv genutzt hat. Wie sagtest Du doch so schoen? Schengen kannste vergessen. Die Botschaft handelt rein willkuerlich und da kriegt keiner ein Visum oder so in dieser Art.

Nein, es wurde bei dem Antrag in keiner Weise getrickst und ansich war die Ausgangslage eher wenig erfolgstraechtig. Dennoch wollte der Kunde einen Versuch starten und wir haben unsere Truempfe bestmoeglich gespielt. Hatte der Sache trotzdem nur bestenfalls eine 50 : 50 Chance eingeraeumt.

Auch sind Eheschliessungen in Thailand fuer mich eher selten. Das meiste sind Schengen-Angelegenheiten. Eheschliessungen in Deutschland gegenueber Eheschliessungen in Thailand stehen nach meinen Erfahrungen eher im Verhaeltnis 2 : 1. Warum? Nun ja, viele wollen, dass ihre thailaendische Verlobte erst noch einmal ein wenig Zeit in D verbringt, ehe es dann ans Heiraten geht. Natuerlich auch ganz speziell dann, wenn im Vorfeld ein Schengenvisum verweigert wurde und sie noch nie in Deutschland war.

Leute, die ohne EFZ/Konsularbescheinigung geheiratet haben zaehlen tatsaechlich nicht zu meinem Kundenkreis, weil ich auch selbst nicht bei der Sache unterstuetzen wuerde. Gibt es Probleme irgendeiner Art, dann haette ich dies ja meinen Kunden gegenueber mitzuverantworten. Fragt mich jemand ob man auch ohne EFZ/Konsularbescheinigung in Thailand heiraten kann, dann bejahre ich das und zwar dahingehend, dass dieses bei einigen Bezirksaemtern moeglich sei. Habe dann auch schon in dieser Angelegenheit ins Nittaya verwiesen.

Du siehst, Du musst Dir um mich keine Sorgen machen, dass mir die Kunden ausgehen, speziell weil viele Altkunden auch Mundpropaganda machen. Die beste und kostenguenstigste Werbung, weil natuerlich jeder erzaehlen kann, dass er der Faehigste im Geschaeft waere. So unfundiert wie manche Visumantragstellungen bei der Botschaft. Da faellt natuerlich keiner darauf rein. Ausser vielleicht ganz Doofe und die hat man besser nicht als Kunden. Jetzt bitte nicht davon ableiten, dass ich behauptet haette, dass Du doof seist, weil Du nicht mein Kunde bist. :rolleyes:
 
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Tramaico

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Ich soll meine Rechtschreibung überprüfen???
Jetzt muß ich heute zum erstenmal über deinen Beitrag lachen.


Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, oder anders (habe ich schon mal geschrieben) versuche nicht andere zu belehren, wenn du es nicht besser kannst.

Du machst auch mich mehr und mehr den Eindruck also ob Du in der Tat aus sehr grossen Luftmaschen gestrickt seist. Bei meinen Texten und den vielen Worten wirst Du natuerlich viele Fluechtigkeitsfehler finden aber eben nicht sowas

@ Tramaico

Falls du mit dem Bedrif Legalisirung nicht so vertraut bist.


Vermutlich hast Du Dich aber nur in Ironie versucht und dies ist dann leider genauso in die Hose gegangen wie Dein Schengenvisum-Antrag.

Schau, je mehr Du Dich ereiferst, je leichter machst Du es mir Dich hochzunehmen.

Verlangst immer wieder Nachschlag. Anscheinend bist Du sehr leidensfaehig oder gewinnst Freude aus Leid oder eben die Situation mit den besagten Luftmaschen. Make your pick. :rolleyes:
 
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Doby

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Langsam muß ich immer mehr über dich lachen.

Führst eine E-Mail an, deren Text niemand ausser dir beweisen kann. Sorry, du wirst immer lustiger.
Das hast du aber schon in anderen Beiträgen bewiesen.

Nochmal zu deiner Anspielung Schengen Visa.
1.Ich habe dort einer angeblich professionellen Visa-Agentur vertraut!
Danach habe ich die Sache selber in die Hand genommen und siehe da, meine Frau ist in Deutschland.

2. Auswärtige Amt hat sich, im Auftrag der Botschaft bei mir wegen den Unannehmlichkeiten die mir bei der Visa Beantragunge entstanden sind, entschuldigt.

Aber mit solchen Leuten wir dir kann man nicht diskutieren.

Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Die Botschaft muß doch froh sein solche Leute wie dich zu haben. loooooooooooooooool

Bye,Bye.
 
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Doby

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Wusstest Du, dass ich Kaufmann bin und TRAMAICO fuer TRAdingMArketingIdeasCOcepts steht?
Für was dein Name steht, interessiert mich als ob in China ein Sack Reis umkippt!
Namen sind Schall und Rauch (auch Firmennamen) und sagen recht wenig über dem Menschen aus der dahinter steht.

So wie du aber hier diskutierst, ist es mehr Rauch.
 
MadMac

MadMac

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So wie du aber hier diskutierst, ist es mehr Rauch.
Also ich mag den Richard. Den gibt es in echt, ich hab ihn gesehen, kein Fake :D. Der raucht glaub ich auch nicht :p
 
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Tramaico

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Namen sind Schall und Rauch (auch Firmennamen) und sagen recht wenig über dem Menschen aus der dahinter steht.
Du meinst so wie Internetnicks, bei denen man nur aus dem Schreibstil folgern kann wie stark belichtet oder unbelichtet der Autor ist? Ja, da gebe ich Dir absolut recht. Sag, wer steckt denn eigentlich in Wirklichkeit hinter Doby?

Stell Dir vor, da schreibt einer unter Albert Einstein und es handelt sich bei ihm einen Troll unter einer Bruecke mit einem geklauten Blackberry. Ja, ist schon ein Kreuz mit der Internetanonymitaet aber egal schliesslich haben Trolle auch Rechte. Sagen zumindest die von der Piratenpartei.:rolleyes:
 
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