T
Tramaico
Gast
dann hat sich D wohl bereits verkauft.
Würde in einem afrik. Land eine Ehe nach Ortsform nur durch einen Buschtrommler, Medizinmann, Häuptling usw. abgeschlossen werden können, wäre auch diese nach internationalem Recht gültig, somit auch in D - da diese internationales Recht anerkennen MUSS - wenn sie sich nicht bei einer Klage in Brüssel blamieren wollen.
Irgendein Araber hat es sogar gerichtlich in D geschafft, das seine 2.Frau in D als Ehefrau anerkannt wird. Denkst du wirklich, D würde das machen - wenn es sich nicht nach intern. Recht - das ja über dem nationalen Recht steht - richten müsste.
Gerichtliche Korrekturen in Brüssel - müssen auch von D akzeptiert werden, sah man ja beim letzten Fall Gräfgen sehr deutlich. Egal ob es D passt oder nicht.
D kann leider oder gottseidank nicht mehr machen was sie wollen.
Was interessiert mich als Deutscher bei einer Eheschliessung in TH deutsches Recht - ich heirate nach intern. Recht.
Ist nun mal so :-)
richtig!
Da liegt ja in diesem Fall das Problem. D versucht das hier auszuhebeln, indem sie sich in die thail. Rechtsprechung einmischen.
Erich, mit solchen nach klein Fritzchen Art formulierten Aussagen unterstreichst Du nicht unbedingt Kompetenz.
Ja, ja, ja, die beruehmte "Heirat" durch einen Sprung ueber ein Feuer in der Serengeti. Wie auch immer, so naiv sich Deutschland manchmal gibt, dennoch handelt es sich doch noch um einen autonomen Staat, bei dem die ganze Last der Verantwortung auf den Staatsgewalten liegt, auch wenn manch einer einen Job nur wegen des Statuswertes und des attraktiven Salaer haben wollte. Heisst es dann mal richtig Verantwortung uebernehmen, dann fliessen dann ziemlich schnell die Traenen, wenn sich z. B. die Schergen des Herrn Springer mit einem Probanden naeher befassen. Sehen wir es doch mal realistisch. Ein Leopard 2 hat doch im Grunde eine weitaus groessere Ueberzeugungskraft als die Worte eines noch nicht mal der deutschen Sprache maechtigen Robentraegers.
Bruessel sollte nur eins sein. Die Hauptstadt von Belgien und nicht mehr und nicht weniger. Okay, das Manneken Pis haben sie auch noch und ja, die Schokolade ist auch nicht schlecht.
Bruessel ist nicht unsere Mutter (frei nach einem thailaendischen Politiker im Exil).

Auch scheinst Du davon auszugehen, dass interantionales Recht die Mutter aller Rechtssprechung ist und das generell und grundsaetzlich ueber dem nationalen Recht angesiedelt ist. Waere dies so, dann wuerde es keine autonomomen Staaten geben. Da aber praktisch alle Staaten autonomom sind, wird mit dem internationalen Rechts nicht diktiert sondern vermittelt, speziell um z. B. Bullytum in Form von gewaltaetigen Auseinandersetzungen oder auch stark gegen die Humantiaet verstossene Akten Einhalt zu gebieten wie z. B. Sklaverei, Folter etc. Es kann kaum internationalem Recht unterliegen verwaltungstechnische Akte zu regulieren und zu diktieren, wovon Du aber auszugehen scheinst.
Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrecht
Nach Deinen Auslegegungen hat ein deutscher Richter nicht viel zu melden, weil sowiewo einer in Bruessel und Holland sowieso uebergestellt ist.
Sagen wir es so, bestenfalls handelt es sich in den meisten Faellen um ledigliche Staatsabkommen von autonomen Staaten untereinander, wie eben auch in Sachen Aufenthaltsrecht. Wer braucht Visa, wer baucht keine.
Was da in der EU laeuft ist sicherlich schon ein Extrembeispiel aber sollte eher als lokaler Seelenausverkauf gesehen als weltweit gueltig angsehen werden. Was moegen wohl
Staaten wie z. B. die USA, China und Russland zu Deinen Auslegungen von internationalem Recht meinen, geschweige dann Entwicklungs- und Schwellenlaender, wenn es tatsaechliche Aspekte des nationalen Interesses geht?
. Der raucht glaub ich auch nicht 