Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Diskutiere Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ich glaube du meinst diese hier: engl/deutsch Zitat der Ortsform nach Thailändischem Recht. Required Documents Erforderliche Dokumente 1...
Status
Not open for further replies.
D

Doby

Senior Member
Joined
Dec 22, 2011
Messages
531
Reaction score
7





Es gibt diese Anweisung bereits hier im Forum, kann auch mal die genaue Anweisung in Thai raussuchen und reinstellen. Diese liegt bei allen Amphoes auf und wird auch tw. eingehalten, ausser der Nai Amphoe folgt der Empfehlung der Botschaft. Viele machen es eben nicht und halten sich strikt an die Anweisung des AM.


Ich glaube du meinst diese hier: engl/deutsch

Zitat der Ortsform nach Thailändischem Recht.

Required Documents Erforderliche Dokumente

1. Identification Cards of both parties.
Ausweise der beiden Parteien.
2. The House Registration Certificates of both parties.
Das Haus Zulassungsbescheinigung von beiden Parteien.
3. If an alien is registering to be married to a Thai citizen or another alien, he or she is required to submit following documents.
Wenn ein Ausländer ist die Registrierung auf einem thailändischen Staatsbürger oder einem anderen Ausländer verheiratet sein, er oder sie benötigt, um folgende Dokumente vorzulegen.

o A copy of their passport. Eine Kopie des Reisepasses.
o A Letter of Certification, issued by an Embassy or Consulate or a Government Organization from their country, regarding the marital status of the person. A Letter of Certification, durch eine Botschaft oder ein Konsulat oder eine Regierung, Organisation von ihrem Land ausgestellt, über den Familienstand der Person.
The Letter must be translated, then certified by the relevant Ministry of Foreign Affairs. Der Brief muss übersetzt werden dann von dem zuständigen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten zertifiziert.

Und dies der wichtige teil der tailändischen Forderung

Im Klartext heißt es auf einem amtlichen Dokument muss der Familienstand zertifiziert sein.

Bedeutet eine Meldebescheinigung mit Eintragung des Familienstandes genügt.
 
T

Tramaico

Gast
Eine in Thailand nach ortsform geschlossene Ehe ist erst einmal nur in Thailand rechtskraeftig.

Um in einem anderen Land rechtskraeftig zu werden, bedarf es der dortigen Anerkennung. Im Ausland nach dortiger Ortsform geschlossener Ehen sind erst einmal somit nur formgueltig, die Grundsvoraussetzung fuer eine Anerkennung ueberhaupt. Die Rechtskraeftigkeit im Ausland erfolgt durch die Anerkennung, wobei die Anerkennungsaspekte nicht gesetzlich definiert sind sondern in Vorschriftsverfahren geregelt wird.

Selbst eine Mehrehe ist erst einmal nicht grundsaetzlich ungueltig sondern kann im Nachhinein angefochten werden, weil sie naemlich nicht formgueltig ist.

Hatte ja schon den entsprechenden Gesetzestext publiziert, auf dem sich das ganze stuetzt. Hier wird lediglich von Formgueltigkeit und nicht Rechtskraeftigkeit gesprochen.

Folgende Situation aus der Praxis in der Vergangenheit:

Eheschliessung in Thailand auf Basis Konsularbescheinigung. Die Ehe wurde nach Ortform formgueltig geschlossen. Beim Visumantragsverfahren bestaetigte sich der Verdacht einer Scheineehe und die Einreise nach Deutschland im Rahmen der Familienzusammenfuehrung zum Ehemann wurde abgelehnt. Begruendung war, dass diese Ehe nach dem Grundgesetz nicht schuetzenswert sei, obwohl sie formgueltig im Ausland geschlossen worden ist. Was nun? :rolleyes:
 
D

Doby

Senior Member
Joined
Dec 22, 2011
Messages
531
Reaction score
7
Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe

Eine Eheschließung im Ausland ist in der Regel dann für den deutschen Rechtsbereich wirksam, wenn sie der Ortsform entspricht.

Unabhängig davon wird oft eine deutsche Eheurkunde verlangt (z.B. von Behörden und privaten Stellen), die erst nach Beurkundung im Eheregister ausgestellt werden kann. Die Beurkundung erfolgt nur auf Antrag.

Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe - Berlin.de

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Auswärtiges Amt - Konsularischer Service - Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Internationales Privatrecht: Einschließlich der Grundbegriffe des ... - Jan Kropholler - Google Books






 
D

Doby

Senior Member
Joined
Dec 22, 2011
Messages
531
Reaction score
7
Eheschliessung in Thailand auf Basis Konsularbescheinigung. Die Ehe wurde nach Ortform formgueltig geschlossen. Beim Visumantragsverfahren bestaetigte sich der Verdacht einer Scheineehe und die Einreise nach Deutschland im Rahmen der Familienzusammenfuehrung zum Ehemann wurde abgelehnt. Begruendung war, dass diese Ehe nach dem Grundgesetz nicht schuetzenswert sei, obwohl sie formgueltig im Ausland geschlossen worden ist. Was nun? :rolleyes:

Trotzdem ist die Ehe rechtskräftig, auch wenn es eine Scheinehe sein sollte. Das jetzt kein Visum erteilt wird, ist eine andere Sache und hat doch mit der Anerkennung einer normal nach Ortsform geschlossenen Ehe nichts zu tun.
 
T

Tramaico

Gast
Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe


Unabhängig davon wird oft eine deutsche Eheurkunde verlangt (z.B. von Behörden und privaten Stellen), die erst nach Beurkundung im Eheregister ausgestellt werden kann. Die Beurkundung erfolgt nur auf Antrag.

Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe - Berlin.de

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Auswärtiges Amt - Konsularischer Service - Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Internationales Privatrecht: Einschließlich der Grundbegriffe des ... - Jan Kropholler - Google Books


Vorsicht mit den Begrifflichkeiten:

- Eine Eheschließung im Ausland ist in der Regel dann für den deutschen Rechtsbereich wirksam, wenn sie der Ortsform entspricht.

- Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt....

In der Regel heisst nicht grundsaetzlich sondern lediglich "meistens".

Das heisst, eine im Ausland nach Ortsform geschlossene Ehe ist lediglich formgueltig aber nicht grundsaetzlich bereits rechtsgueltig. Die Rechtsgueltigkeit ergibt sich durch die Anerkennung, die wiederum grundsaetzlich erfolgt. Sollte sich im Anerkennungsverfahren aber ergeben, dass die Ehe nicht formgueltig ist, z. B. durch falsche Angaben zur Ledigkeit beim Zeitpunkt der Eheschliessung oder eine andere "Eheunfaehigkeit" nach auslaendischer Gesetzgebung, dann koennte diese Ehe keine Rechtsgueltigkeit durch Anerkennung erlangen, weil sie eben nur scheinbar formgueltig geschlossen wurde.

Ergo bedeutet Anerkennung die Pruefung, ob tatsaechlich eine Formgueltigkeit gegeben war, was gegebenenfalls zu Anerkennung nachzuweisen waere. Z. B. durch nachtraeglichen Nachweis der Ledigkeit VOR der Eheschliessung.

Im Regelfall sind Gesetze so ausgelegt, dass einem keine Katze im Sack grundsaetzlich untergeschoben werden kann. Waeren sie klar und uninterpretierbar, dann waeren Rechtsanwaelte und Richter arbeitslos.

Zum Vergleich: Eine reine auslandsinterne Entscheidung in Familiensachen, sprich Scheidung, bedarf grundsaetzlich der Anerkennung der deutschen Justizverwaltung, in Form eines Antrages zur Anerkennung einer auslaendischen Entscheidung in Ehesachen obwohl im thailaendischen Scheidungprotokoll im Fall einer sogenannten Privatscheidung niedergelegt ist, dass die Eheleute EINVERNEHMLICH zur Aufloesung des Eheverhaetnisses im thailaendischen Bezirksamt erschienen sind und dies durch eigenhaendige Unterschrift bestaetigen. Dennoch ist diese Scheidung nach deutschem Recht nicht rechtskraeftig, auch wenn es sich um ausschliesslich thailaendische Staatsbuerger auf ausschliesslich thailaendischen Boden, handelte. Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass eine Ehe durch einen befugte auslaendische Behoerde (z. B. Richter beim Gericht) ausgesprochen werden muss und eines Rechtskraftsvermerks bedarf.

Bei einer thailaendischen Privatscheidung ist dieses jedoch nicht der Fall, da die Scheidung nicht durch eine befugte thailaendische Amtsperson ausgeprochen wird, sondern der Scheidungswille lediglich auf Wunsch der Eheleute registriert wird. Ergo ist keine automatische Rechtsgueltigkeit gegeben sondern es Bedarf einer Anerkennung durch eine befugte deutsche Amtsperson, sprich Richter. Dieser definiert, was zur Anerkennung der auslaendischen Entscheidung in Familiensachen notwendig ist und beigebracht werden muss.

Ergo, bei Gesetzesangelegenheiten haargenau auf die Formulierung achten, damit es nicht zu boesen Ueberraschungen kommt, lediglich auf Basis eines Adjektivs. :rolleyes:
 
D

Doby

Senior Member
Joined
Dec 22, 2011
Messages
531
Reaction score
7
Vorsicht mit den Begrifflichkeiten:

- Eine Eheschließung im Ausland ist in der Regel dann für den deutschen Rechtsbereich wirksam, wenn sie der Ortsform entspricht.

- Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt....

In der Regel heisst nicht grundsaetzlich sondern lediglich "meistens".
dann sieh dir mal an, wo diese Formulierungen her stammen, von der Seite des Auswärtigen Amtes.
Hier nochmal der Link.

Auswärtiges Amt - Konsularischer Service - Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Du scheinst aber für alles eine eigen Auffssung zu haben.

Das diese Ehen, die im Ausland nach Ortsform geschlossen wurden, in Deutschsnd anerkannt werden, wurde mir auch letzte Woche von einer Standesbeamtin bestätigt.
Vorraussetzung ist die Legalisierung durch die zuständige Auslandsvertretung.


Da du aber nicht richtig lesen kannst oder alles falsch interpretierst, das habe ich schon in anderen Beiträgen gesehen, hat die Diskussion mit dir keinen Sinn.

Die Gesetze in Deutschland sind auch dazu da, das Botschaftsangestellte sie einhalten.
 
T

Tramaico

Gast
Da du aber nicht richtig lesen kannst oder alles falsch interpretierst, das habe ich schon in anderen Beiträgen gesehen, hat die Diskussion mit dir keinen Sinn.
Das kommt Dir nur so vor, weil Du bei vielem einfach die Zusammenhaenge und Feinheiten nicht verstehst und somit kam es bei Dir dann ja auch zu erheblichen Problemen beim Umgang mit den Behoerden. Siehe Deine diesbezueglichen Aussagen in diversen Threads. Vielleich lag ja des Pudels Kerns des Problems bei Dir.

Hast Du es mal aus diesem Blickwinkel betrachtet oder geht das generell gegen Deine eigene Auffassung? :rolleyes:

Eine im Ausland geschlossene Regelung unterliegt zwar folgender Gesetzgebung

Art 11
Form von Rechtsgeschäften


(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.

Quelle: BGBEG - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

doch in Bezug auf die Rechtmaessigkeit und die Anerkennung einer Ehe kommt in Deutschland folgendes zum Tragen: BGB - Einzelnorm

Eine Aufhebung einer Ehe erfolgt auf Antrag, wobei auch eine Verwaltungsbehoerde wie z. B. Auslaenderamt diesen Antrag stellen kann. Siehe hierzu:

[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_%28Ehe%29

[/URL]
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Tramaico,

mit der Scheinehe, das betrifft i.d.R. nicht das Privatrecht, sondern nur die aufenthaltsrechtliche Wirkung. Eine Scheinehe, das ist kurios, darf nach Ansicht der EU Kommission nicht die EU (Reise)freizügigkeit eingreifen.
 
T

Tramaico

Gast
Eine Scheinehe, das ist kurios, darf nach Ansicht der EU Kommission nicht die EU (Reise)freizügigkeit eingreifen.
Dies bedeutet dann konkret? Jemand der in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung hat, eine Scheinehe mit einem Deutschen eingeht, darf nach Deutschland reisen und dort leben, aber nicht auf der Grundlage einer Familienzusammenfuehrung mit dem deutschen Ehepartner sondern auf Basis der (Reise)freizuegigkeit, die ihm durch die spanische Aufenthaltsgenehmigung erwaechst? Meintest Du dies, das waere in der Tat verstaendlich oder was hat da die EU-Kommision im Sinn? Hast Du einen Link zu einem Gesetz oder einer Richtlinie zu dieser Thematik?

P.S.: Dein Postfach ist voll.
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
1. jemand der in Spanien einen Aufenthaltstitel hat, darf jederzeit nach D reisen (schengenfähiger Titel vorausgesetzt), genaueres auf der Homepage der Spanischen Botschaft in D.
2. Jemand mit einem AT aus Schengenstaaten, darf den Antrag für die AE in D stellen. (vgl. Aufenthaltsverordnung - denke aus dem Kopf § 39 Abs. 5 oder 6.
3. Die Überprüfung auf Scheinehe darf oder erfolgt erst in D, somit nach der Einreise. Der Antrag auf eine AE löst eine Fiktionswirkung aus und der Aufenthalt in D ist legal.
4. Wenn deutsche Behörden blöd kommen, meldet man einen weiteren Wohnsitz in Spanien an, so dass ersichtlich wird, dass der Deutsche die Freizügigkeit nachhaltig in Anspruch nimmt. Ein ausschließlicher Aufenthalt oder überwiegender Aufenthalt in Spanien dürfte nicht notwendig sein. Zu letzterem gibt es keine höhere Rechtssprechung, die abschließend klärt, wann ein Deutscher von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat.
5. da die Obergerichte derzeit eher dahin entscheiden, dass das Interesse am Verbleib höher zu bewerten ist, dürfte man bis zur Klärung des Sachverhaltes einen einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht durchbringen.
6. Bis ein Verfahren abgeschlossen ist, kann der Deutsche ja auch einen Wohnsitz mit der Angetrauten in Spanien nehmen, die Frau bekommt den Titel evt. verlängert. Dann darf sie ja nach Schengenrecht in D leben ohne zu arbeiten. Ab und an mal einen Billigflug, Billigbus nach Spanien, dort die Kreditkarte aktivieren und schon klappt dies auch. Muss man den Osterurlaub halt an der costa del Sol verbringen. Pfingsten mal Madrid besuchen. Mal nach Barcelona jumpen. Schon geht dies, ...
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Folgende Situation aus der Praxis in der Vergangenheit:

Eheschliessung in Thailand auf Basis Konsularbescheinigung. Die Ehe wurde nach Ortform formgueltig geschlossen. Beim Visumantragsverfahren bestaetigte sich der Verdacht einer Scheineehe und die Einreise nach Deutschland im Rahmen der Familienzusammenfuehrung zum Ehemann wurde abgelehnt. Begruendung war, dass diese Ehe nach dem Grundgesetz nicht schuetzenswert sei, obwohl sie formgueltig im Ausland geschlossen worden ist. Was nun? :rolleyes:
Wenn die Eheleute dies tatsächlich als Scheinehe gemacht hatten, dann einfach nach einiger Zeit beim Bezirksamt scheiden lassen und dann in D die Scheidung anerkennen. Besser dürfte die Scheidung beim Gericht in Thailand sein, da dann kein weiteres Gericht mehr in D mit involviert wird.

Ist dies nur eine Feststellung - der Begriff nichtschutzwürdige Ehe ist das Behördendeutsch für Scheinehe - dann ohne lang nachzufragen die Klage beim VG in Berlin einreichen. Der Deutsche soll seine Partnerin besuchen und somit Indizien schaffen, dass sich beide kennen. Der Rest ist dann eine Angelegenheit die man im Einzelfall betrachten muss.

Hat dies einen Bezug zum Fall mit Spanien wie oben erwähnt?
 
T

Tramaico

Gast
Ja, dass eine Scheinehe nach dem Grundgesetz nicht "schuetzenswert" ist, ist Behoerdenjargon und wird als Begruendung fuer einen ablehnenden Bescheid zur Familienzusammenfuehrung verwendet.

Den Betroffenen steht es natuerlich frei gegen den Entscheid Klage einzureichen und die Entscheidung liegt natuerlich ausschliesslich bei ihnen.

Nein, diese Sache hatte nichts mit Spanien zu tun, sondern es war die Konstellation wesentlich aeltere Deutsche heiratet Thailaender. Hieraus entstand bereits eine erste Voreingenommenheit, die dann auch noch bestaetigt wurde als von den Eheleuten bereits widerspruechliche Angaben ueber den Ort des Kennenlernens gemacht wurden.
 
F

franky_23

Gesperrt
Joined
Jan 25, 2009
Messages
8,731
Reaction score
7
Nein, diese Sache hatte nichts mit Spanien zu tun, sondern es war die Konstellation wesentlich aeltere Deutsche heiratet Thailaender. Hieraus entstand bereits eine erste Voreingenommenheit, die dann auch noch bestaetigt wurde als von den Eheleuten bereits widerspruechliche Angaben ueber den Ort des Kennenlernens gemacht wurden.
Großer unüblicher Altersunterschied ist ein Indiz. Wenn dann widersprüchliche Angaben kommen, ist dies von der Prozedur normal. Die deutsche Rechtslage sieht dann vor: Verweigerung des nationalen Visums, da eine Voraussetzung für den Familiennachzug nicht erfüllt ist. §27 Abs. 1a AufenthG.

Muss die ältere Frau nach Thailand, dort einige Zeit leben, dies dokumentieren, dann klappt es auch mit dem Familiennachzug.
 
D

Doby

Senior Member
Joined
Dec 22, 2011
Messages
531
Reaction score
7
Das kommt Dir nur so vor, weil Du bei vielem einfach die Zusammenhaenge und Feinheiten nicht verstehst und somit kam es bei Dir dann ja auch zu erheblichen Problemen beim Umgang mit den Behoerden. Siehe Deine diesbezueglichen Aussagen in diversen Threads. Vielleich lag ja des Pudels Kerns des Problems bei Dir.

Hast Du es mal aus diesem Blickwinkel betrachtet oder geht das generell gegen Deine eigene Auffassung? :rolleyes:
Nur gut das ich in Deutschland lebe und ständig (fast täglich) mit Behörden beruflich zu tun habe, welche über die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe entscheiden oder nicht.
Nur scheint es mir das einige hier schon zu lange in Thailand leben und das Gefühl für die Realität in Deutschlnd verloren haben, sich dann auch noch von den Botschaftansellten dermassen
beinflussen lassen das sie schon nicht mehr entscheiden können was Recht ist und was nicht (Vorstellung wie es die Botschaft gerne hätte).
 
B

Bukeo

Gast
Zum Vergleich: Eine reine auslandsinterne Entscheidung in Familiensachen, sprich Scheidung, bedarf grundsaetzlich der Anerkennung der deutschen Justizverwaltung, in Form eines Antrages zur Anerkennung einer auslaendischen Entscheidung in Ehesachen obwohl im thailaendischen Scheidungprotokoll im Fall einer sogenannten Privatscheidung niedergelegt ist, dass die Eheleute EINVERNEHMLICH zur Aufloesung des Eheverhaetnisses im thailaendischen Bezirksamt erschienen sind und dies durch eigenhaendige Unterschrift bestaetigen. Dennoch ist diese Scheidung nach deutschem Recht nicht rechtskraeftig, auch wenn es sich um ausschliesslich thailaendische Staatsbuerger auf ausschliesslich thailaendischen Boden, handelte. Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass eine Ehe durch einen befugte auslaendische Behoerde (z. B. Richter beim Gericht) ausgesprochen werden muss und eines Rechtskraftsvermerks bedarf.
jede Heirat hier in TH ohne EFZ, wo die Braut bereits eine Scheidung beim Amphoe hinter sich hatte - wurde eigentlich bisher von der DB anstandslos anerkannt.
Du meinst vermutlich wohl, wenn die Heirat in D stattfindet, das dann eher nationales Recht greift. International sieht es halt so aus, das eine in TH geschlossene Ehe weltweit gültig ist, egal ob die Frau vorher beim Amphoe geschieden wurde.

Wäre dem nicht so, kannst du deinen Buhnmie drauf verwetten, wäre kein einziges Visum bei einer Heirat ohne EFZ und ohne Anerkennung der Scheidung durch das OLG - erteilt worden.

Ich sehe das daher so, das - wenn eine Heirat in TH international anerkannt wird, auch mit privatrechtlicher Scheidung - das dann D keine Optionen mehr hat, diese international gültige Ehe abzulehnen.

Großer unüblicher Altersunterschied ist ein Indiz. Wenn dann widersprüchliche Angaben kommen, ist dies von der Prozedur normal. Die deutsche Rechtslage sieht dann vor: Verweigerung des nationalen Visums, da eine Voraussetzung für den Familiennachzug nicht erfüllt ist. §27 Abs. 1a AufenthG.
nicht nur ein grosser Altersunterschied.
Was wir bei vielen Ehen hier schon erlebt haben, ein Wahnsinn. So weiss die Ehefrau manchmal weder den Vor- und Nachnamen des Ehemannes, noch die Nationalität und schon gar nicht - wo er im Ausland wohnt.
Wenn sie dann noch, ohne Hilfe des Ehemannes - auch noch ev. eine Adresse einer Schwester in D bei der Visabeantragung angibt, anstatt die Adresse des Mannes - dann wundert mich manchmal nicht, das so ein Antrag wegen Verdachts auf Scheinehe abgelehnt wird.
 
T

Tramaico

Gast
Nur gut das ich in Deutschland lebe und ständig (fast täglich) mit Behörden beruflich zu tun habe, welche über die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe entscheiden oder nicht.
Nur scheint es mir das einige hier schon zu lange in Thailand leben und das Gefühl für die Realität in Deutschlnd verloren haben, sich dann auch noch von den Botschaftansellten dermassen
beinflussen lassen das sie schon nicht mehr entscheiden können was Recht ist und was nicht (Vorstellung wie es die Botschaft gerne hätte).
Schau, es scheint fuer mich als lange in Thailand Lebender so, als ob ganz Deutschland mehr und mehr den Sinn fuer die Realitaet verlieren und ein Grossteil der viel gelobten Deutschen immer hirnloser werden.

Siehe es so, bei denen Problemen mit der Botschaft in Bangkok hast Du wesentlich selbst mit beingetragen und versuchst bezueglich Deines eigenen Versagens zu generalisieren. Alles Willkuer, bla, bla, bal... Dummlaberei, um eigene Diskrepanzen zu kompensieren.

Bei den letzten 25 von mir gestuetzten Schengenvisatraegen ist nur ein einziger abgelehnt worden und hier hatten wir den Fall, dass ich die Sache erst auf den Tisch bekam, als beim Erstantrag bereits wesentliche Fehler gemacht wurden und dann bei durchgefuehrten Remonstration in Eigenregie noch einmal. Da war dann kaum noch was zu retten.

Wenn Du Dein Kernproblem bezueglich der Deutschen Botschaft in Bangkok sehen willst, dann schaue einfach in den Spiegel.

Ich habe im Laufe der letzten 8 Jahre Hunderte von Anliegen bei der Botschaft vorgetragen und niemals ist es zu Problemen in der von Dir geschilderten Art gekommen. Gretchenfrage: Wie kommt das? Habe ich ja im Prinzip schon beantwortet, Spiegel.

Was kann ein Profi schon, wozu Du selbst nicht in der Lage bist? Nun ja, anscheinend vieles. Sage mal, stellst Du die Frage auch dann, wenn z. B. Dein Auto kaputt ist, Dein Bein gebrochen ist etc.?

Arbeite an Dir, da gibt es noch viel zu verbessern. Sicherlich viel mehr als an der Deutschen Botschaft in Bangkok. Zum Glueck ist es ja lediglich nur meine nichtsagende Meinung und Du kannst so weitermachen wie es Dir beliebt. Ob es Dich letztendlich jedoch weiterbringt ist sicherlich eher fraglich, jedenfalls bei Betrachtung unter Einstand des Verstandes, was aber wohl mehr und mehr zur Seltenheit wird. Die global fortschreitende Verbleedung ist in der Tat schon frappierend aber andererseis wiederum sehr menschlich. Also hauptsaechlich menschlich, schon aus humaitaeren Gruenden. :rolleyes:
 
T

Tramaico

Gast
Ich sehe das daher so, das - wenn eine Heirat in TH international anerkannt wird, auch mit privatrechtlicher Scheidung - das dann D keine Optionen mehr hat, diese international gültige Ehe abzulehnen.
Weiss nicht, was Du dauernd mit Deinem internationalen Recht Klimbims willst.

Fuer Deutschland als autonomes Land sind AUSSCHLIESSLICH die deutschen Gesetzbuecher bindend, wobei deutsche Gesetze eben so formuliert sein muessen, dass sie auch mit internationalem Recht konform gehen.

Entsprechend dann auch die Formulierung einer lediglichen Formgueltigkeit bei nach Ortsform geschlossenen Rechtsgeschaeften anstatt einer Rechtsgueltigkeit in der deutschen Gesetzgebung, die einzig und allein fuer die deutsche Judikative massgeblich ist.

Glaube nicht, dass die deutsche Hinrlosigkeit soweit gehen wird, dass sich selbst die Judikative zu Lakeien von irgendwelchen auslaendischen Hirnseln machen laest, obwohl da Land ja aus historischen Gruenden ein erhebliches Selbstwertdefizit hat. Die Praxis zeigt jedoch, dass die aktuelle Gesetzgebung durchaus noch Moeglichkeiten bietet durch Vorschriften zur Umsetzung erhebliche Einflussgewalt auszuueben. Dieses ist von der Legislativen gezielt so konstruiert worden, um sich eben doch noch Hintertuerchen offenzulassen, naemlich fuer die Faelle, in denen es zu Diskrepanzen mit prinzipiellen lokalen Werten kommt.

Du verstehst was ich meine? Also ein Gesetz mit dem Wortlaut "ein in Ortsform abgeschlossenes Rechtsgeschaeft ist grundsaetzlich rechtsgueltig" haette ungefaehr den gleichen Stellenwert wie sich den Spruch "schlag mich" auf die Stirn zu taetowieren.

Salopp gesagt, wenn ein Buschtrommler im tropischen Regenwald tatsaechlich anfaengt in deutschen Landen den Takt anzugeben, nun ja, dann hat sich der deutsche Michel vollends verkauft.

Generell ist zu empfehlen, dass deutsche Entscheidungstraeger besser nicht auf lustvolle Fernreisen gehen, damit Debakel wie solche, an dem z. B. Herr Schaeuble derzeit stickt, dem Land erspart bleiben. Reisen sollte bilden und nicht der Lust zur Eigenprostitution mit masochistem Finessen dienen. Das mag zwar vielen Freiern gut gefallen, ist aber nicht sehr intelligent, speziell wenn dabei noch nicht einmal eine solide Barfine herausspringt. Kurzum, wer sich fuer nichts und wieder nichts von jedem f...en laesst findet entweder Erfuellung im Leid oder ist schlichtweg ein Trottel. Ja, ja, ich weiss auch Trottel sind Menschen und haben Wuerde. Das alte dumme banale Liedchen ueber die Humanitaet. Der Bockschein fuer saemtliche Luden der Welt. :rolleyes:
 
B

Bukeo

Gast
Salopp gesagt, wenn ein Buschtrommler im tropischen Regenwald tatsaechlich anfaengt in deutschen Landen den Takt anzugeben, nun ja, dann hat sich der deutsche Michel vollends verkauft.
dann hat sich D wohl bereits verkauft.
Würde in einem afrik. Land eine Ehe nach Ortsform nur durch einen Buschtrommler, Medizinmann, Häuptling usw. abgeschlossen werden können, wäre auch diese nach internationalem Recht gültig, somit auch in D - da diese internationales Recht anerkennen MUSS - wenn sie sich nicht bei einer Klage in Brüssel blamieren wollen.
Irgendein Araber hat es sogar gerichtlich in D geschafft, das seine 2.Frau in D als Ehefrau anerkannt wird. Denkst du wirklich, D würde das machen - wenn es sich nicht nach intern. Recht - das ja über dem nationalen Recht steht - richten müsste.
Gerichtliche Korrekturen in Brüssel - müssen auch von D akzeptiert werden, sah man ja beim letzten Fall Gräfgen sehr deutlich. Egal ob es D passt oder nicht.
D kann leider oder gottseidank nicht mehr machen was sie wollen.

Was interessiert mich als Deutscher bei einer Eheschliessung in TH deutsches Recht - ich heirate nach intern. Recht.
Ist nun mal so :-)

Fuer Deutschland als autonomes Land sind AUSSCHLIESSLICH die deutschen Gesetzbuecher bindend, wobei deutsche Gesetze eben so formuliert sein muessen, dass sie auch mit internationalem Recht konform gehen.
richtig!
Da liegt ja in diesem Fall das Problem. D versucht das hier auszuhebeln, indem sie sich in die thail. Rechtsprechung einmischen.
 
D

Doby

Senior Member
Joined
Dec 22, 2011
Messages
531
Reaction score
7
dann hat sich D wohl bereits verkauft.
Würde in einem afrik. Land eine Ehe nach Ortsform nur durch einen Buschtrommler, Medizinmann, Häuptling usw. abgeschlossen werden können, wäre auch diese nach internationalem Recht gültig, somit auch in D - da diese internationales Recht anerkennen MUSS - wenn sie sich nicht bei einer Klage in Brüssel blamieren wollen.
Irgendein Araber hat es sogar gerichtlich in D geschafft, das seine 2.Frau in D als Ehefrau anerkannt wird. Denkst du wirklich, D würde das machen - wenn es sich nicht nach intern. Recht - das ja über dem nationalen Recht steht - richten müsste.
Gerichtliche Korrekturen in Brüssel - müssen auch von D akzeptiert werden, sah man ja beim letzten Fall Gräfgen sehr deutlich. Egal ob es D passt oder nicht.
D kann leider oder gottseidank nicht mehr machen was sie wollen.

Was interessiert mich als Deutscher bei einer Eheschliessung in TH deutsches Recht - ich heirate nach intern. Recht.
Ist nun mal so :-)



richtig!
Da liegt ja in diesem Fall das Problem. D versucht das hier auszuhebeln, indem sie sich in die thail. Rechtsprechung einmischen.
Ich gebe dir in allem Recht und Deutschland sollte langsam anfangen internationales Recht anzuerkennen und sich nicht in innerstaatliche Angelegenheiten eines anderen landes einzumischen.

Desweiteren hat es der Botschaft überhaupt nicht zu interessieren wozu ich die legalisierte Urkunde benötige, solange ich kein Visa beantrage.
Ich muß nach einer Hochzeit in thailand ja nicht mit der Frau in D zusammen leben.
Diese legalisierte Urkunde kann ich ja auch benötigen um vor einem Notar,Rechtsanwalt usw diese Frau als mögliche Begünstigte einzusetzen.

@ Tramaico

Falls du mit dem Bedrif Legalisirung nicht so vertraut bist.


Legalisierung: Unter Legalisation (Wortherkunft: lateinisch-neulateinisch)[SUP][1][/SUP] ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei dem durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875) Apostille und für den umgekehrten Fall - zur Verwendung einer ausländischen Urkunde in Deutschland - die in § 13 Abs. 2 Konsulargesetz). Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleich gestellt wird.


Legalisation
 
T

Tramaico

Gast
"Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok bescheinigt hiermit, dass das Bezirksamt.... mit Schreiben vom.... die Echtheit vorstehender/umseitiger/angehefteter Urkunde bestaetigt hat.

Bangkok, den

.............................................
(Unterschrift/Amtsbezeichung)
Besch-Reg. Nr......
Gebuehr:

Dienstsiegel"


Gretchenfrage: Erlangt ein auslaendisches Dokument bereits durch seine Echtheitsbestaetigung Rechtsgueltigkeit.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Gerichtsurteile und vergleichbare Hoheitsakte unmittelbare Rechtswirkungen grundsätzlich nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Jedem Staat steht es frei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er ausländische Hoheitsakte anerkennt, soweit er nicht durch Staatsverträge gebunden ist.
Quelle: Auswärtiges Amt Berlin - Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ausländische Hoheitsakte im Inland Rechtswirkungen entfalten. Dies ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn inländische Behörden den ausländischen Akt bestätigt haben. Akzeptanzmaßstab für die Anerkennung ist der Ordre public. Er besagt, dass ein Staat berechtigt ist, den Akt eines anderen Staates als im Inland unwirksam zu betrachten, wenn er eigenen substanziellen Rechtsgrundsätzen, in Deutschland etwa den Grundrechten, zuwiderläuft (vgl. § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Für die Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Familiengerichte, zum Beispiel zum Sorgerecht Minderjähriger, gilt dieselbe Einschränkung (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG).
Quelle: Staatenimmunität

@Doby
Empfehlung: Erst einmal die Kenntisse in der Rechtschreibung ein wenig aufpolieren und und dann mit komplexeren Themen befassen. Eins nach dem anderen. :rolleyes:
 
Status
Not open for further replies.
Thema:

Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung - Ähnliche Themen

  • Heiraten ohne EFZ 2016 - wie geht das?

    Heiraten ohne EFZ 2016 - wie geht das?: Ich will nach 4 Jahren Zusammenlebens meine verwitwete thailändische Frau in Thailand heiraten, sobald meine noch bestehende Ehe in D geschieden...
  • Kosten EFZ - Heirat in Thailand

    Kosten EFZ - Heirat in Thailand: Hallo Zusammen, Kurze Frage: Ich und mein Freund möchten Heiraten. Wir leben beide in Thailand und möchten aus diesem Grund auch hier heiraten...
  • Ohne EFZ und ohne Konsularbescheinigung in Thailand heiraten, SO GEHTS!

    Ohne EFZ und ohne Konsularbescheinigung in Thailand heiraten, SO GEHTS!: du brauchst aktuelle geburtsurkunde und aktuelle meldebescheinigung deines deutschen wohnortes. in der meldebescheinigung steht dein familienstand...
  • Heiraten in Thailand ohne EFZ und Konsularbescheinigung

    Heiraten in Thailand ohne EFZ und Konsularbescheinigung: Hallo hier war mal was dass es ohne EFZ und Konsularbescheinigung geht, stimmt das ? würde es vielleicht in Surin gehen mit Geburtsurkunde...
  • Ohne EFZ heiraten

    Ohne EFZ heiraten: Ich will nicht das alte Thema ob man ohne Ehefaehigkeitszeugnis heiraten kann wieder rauskramen, ich weiss das man es kann. Ich bin schon...
  • Ohne EFZ heiraten - Ähnliche Themen

  • Heiraten ohne EFZ 2016 - wie geht das?

    Heiraten ohne EFZ 2016 - wie geht das?: Ich will nach 4 Jahren Zusammenlebens meine verwitwete thailändische Frau in Thailand heiraten, sobald meine noch bestehende Ehe in D geschieden...
  • Kosten EFZ - Heirat in Thailand

    Kosten EFZ - Heirat in Thailand: Hallo Zusammen, Kurze Frage: Ich und mein Freund möchten Heiraten. Wir leben beide in Thailand und möchten aus diesem Grund auch hier heiraten...
  • Ohne EFZ und ohne Konsularbescheinigung in Thailand heiraten, SO GEHTS!

    Ohne EFZ und ohne Konsularbescheinigung in Thailand heiraten, SO GEHTS!: du brauchst aktuelle geburtsurkunde und aktuelle meldebescheinigung deines deutschen wohnortes. in der meldebescheinigung steht dein familienstand...
  • Heiraten in Thailand ohne EFZ und Konsularbescheinigung

    Heiraten in Thailand ohne EFZ und Konsularbescheinigung: Hallo hier war mal was dass es ohne EFZ und Konsularbescheinigung geht, stimmt das ? würde es vielleicht in Surin gehen mit Geburtsurkunde...
  • Ohne EFZ heiraten

    Ohne EFZ heiraten: Ich will nicht das alte Thema ob man ohne Ehefaehigkeitszeugnis heiraten kann wieder rauskramen, ich weiss das man es kann. Ich bin schon...
  • Top