Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Diskutiere Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Also ich war heute auf der für meine Frau zuständigen Ausländerbehörde. Ich habe von ihm das Okay erhalten, dass die Unterlagen, welche meine Frau...
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Calimero

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Also ich war heute auf der für meine Frau zuständigen Ausländerbehörde.
Ich habe von ihm das Okay erhalten, dass die Unterlagen, welche meine Frau morgen einreicht, direkt an ihn gesendet werden können (per Fax oder e-mail).
Er fragte mich schon mal beläufig wie lange meine Frau und ich uns schon kennen und wie oft ich sie schon besucht hätte und quittierte dies mit "Das hört sich doch schon mal gut an."

Ob die Dt. Botschaft hier wegen dem Fehlen des EFZ irgendwelche Schikanen aufbaut, vermag ich überhaupt nicht einzuschätzen.
Es ist sicher definitiv kein Grund eine zeitgleiche Befragung einzuberufen, nur weil man ohne EFZ geheiratet hat.

An dieser Stelle muss ich mal loswerden, dass ich schon mal mit einer Thailänderin verheiratet war. Es hat nicht so geklappt, wie wir es uns beide vorgestellt hatten und meine jetzige Ex-Frau ist dann wieder (nach 1,5 Jahren) nach Thailand zurück gekehrt. Wir verstehen uns heute noch recht gut, aber es sollte halt nicht sein.
Damals wurde von der gleichen ABH, allerdings von einer Beamtin, die Genehmigung eines Heiratsvisums geprüft und nach langem Hin-und-Her auch genehmigt. Diese Beamtin war entweder übergenau oder hatte etwas von Grund auf gegen die Sache. Jedenfalls war sie nicht gerade kooperativ.
Als ich damals die Unterlagen eingereicht hatte, wurde ich in einem Großraumbüro von ihr über meine Beziehung zu meiner Verlobten ausgequetscht. Ich war darauf vollkommen unvorbereitet und fühlte mich förmlich nackt ausgezogen. Es war mit das Unangenehmste, was mir bisher wiederfahren war. Es waren so ca. 10-15 Fragen.

Ich gehe davon aus, dass auch jetzt wieder entsprechende Fragen gestellt werden. Ich verstehe nat. auch, dass solche Überprüfungen im Grunde notwendig sind und sich der Beamte damit auch selbst nach hinten absichert.
Allerdings macht der Ton die Musik und der heute für meine jetzige Frau zuständige Sachbearbeiter macht mir pers. einen viel offenern Eindruck.
Interessanterweise wird, wie beim letzten Mal, wieder nach den letzten Gehaltsabrechnungen gefragt. Ich weiss, dass bei Deutschen fehlendes Einkommen kein Entscheidungsgrund gegen das Visum ist, aber ich spiele das Spiel gerne mit. Beim ersten Mal musste ich sogar den Nachweis führen, dass ich ein "unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis" mit meinem Arbeitgeber habe. Darauf wurde nun verzichtet.
Ich verdiene ganz gut und da spricht dies eher als Positivgrund für mich.
Wir werden sehen, wohin das führt. Ich werde selbstverständlich mit den Behörden kooperieren, da wir nichts zu verbergen haben. Zumindestens solange, bis ich feststellen muss, dass gute Worte nix bringen.
 
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Doby

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Richtig, du hast nichts verpasst oder falsch verstanden, bei uns waren keine Differenzen. Warum auch, wir führen keine Scheinehe.
Leider wollte man versuchen uns das Leben so schwer wie möglich zumachen.

Nachdem man bei der Visa Vergabe für ein Schengenvisa geschlampt hatte.

Das Problem ist nur, das sich durch diese Prozedur die Visa Vergabe um ca 2 Monate verzögern läßt. Schikane!
 
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Calimero

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Richtig, du hast nichts verpasst oder falsch verstanden, bei uns waren keine Differenzen. Warum auch, wir führen keine Scheinehe.
Leider wollte man versuchen uns das Leben so schwer wie möglich zumachen.

Nachdem man bei der Visa Vergabe für ein Schengenvisa geschlampt hatte.

Das Problem ist nur, das sich durch diese Prozedur die Visa Vergabe um ca 2 Monate verzögern läßt. Schikane!
Bei meiner Ex-Frau wurde seitens der ABH auch der Grund der Ablehnung des wenige Monate zuvor (von uns) beantragten Besuchervisums bei der Dt. Botschaft nachgefragt. Dies hat sich wegen der zu dieser Zeit herrschenden Osterferien wochenlang hingezogen. Auf meine häufigen telefonischen Nachfragen bei der ABH wurde nach einer Zeit erst dann wieder reagiert, als ich die Rufnummernunterdrückung aktivierte.:p

Ich bin damals selbst tätig geworden und habe nachts um 3 Uhr (dt. Zeit) bei der Dt. Botschaft gedrängelt bis ich Gehör hatte. Die Sachbearbeiterin auf meiner ABH hat keinen Finger krum gemacht.
 
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franky_23

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Er fragte mich schon mal beläufig wie lange meine Frau und ich uns schon kennen und wie oft ich sie schon besucht hätte und quittierte dies mit "Das hört sich doch schon mal gut an."
Da in diesem Stadium verdachtsunabhängig, so dürfte dies nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen sein.


Es ist sicher definitiv kein Grund eine zeitgleiche Befragung einzuberufen, nur weil man ohne EFZ geheiratet hat.
das nicht, doch ...


An dieser Stelle muss ich mal loswerden, dass ich schon mal mit einer Thailänderin verheiratet war. Es hat nicht so geklappt, wie wir es uns beide vorgestellt hatten und meine jetzige Ex-Frau ist dann wieder (nach 1,5 Jahren) nach Thailand zurück gekehrt. ... Jedenfalls war sie nicht gerade kooperativ.
aber in den Allg. Verwaltungsvorschriften ist eine Vorehe mit einem Ausländer als Indiz für eine nichtschutzwürdige Ehe angegeben. Allerdings sollten auch hier die Für und Wider abgewägt werden.


Als ich damals die Unterlagen eingereicht hatte, wurde ich in einem Großraumbüro von ihr über meine Beziehung zu meiner Verlobten ausgequetscht. Ich war darauf vollkommen unvorbereitet und fühlte mich förmlich nackt ausgezogen. Es war mit das Unangenehmste, was mir bisher widerfahren war. Es waren so ca. 10-15 Fragen.
In einem Großraumbüro sollte sowas heute nicht mehr sein. Du wirst sehen was passiert. Eine Prognose wäre als ob wir die Kristallkugel fragen würden.



Ich verstehe nat. auch, dass solche Überprüfungen im Grunde notwendig sind und sich der Beamte damit auch selbst nach hinten absichert.
Die Frage stellt sich, weshalb dies bei ihr nur deshalb ist, weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Wäre sie mit einem EU Stammberechtigten verheiratet, so könnte man die Scheineheüberprüfung erst in D machen.
 
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Calimero

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Der aktuelle Frage Katalog umfasst ca 120 Fragen, wovon ca 50-60 gefragt werden. Ich mußte die Prozedur über mich ergehen lassen und das ganze hat bei mir
ca 45 min gedauert und bei meiner Frau ca 90 min.

Aber Achtung: Es sind einige fiese Fangfragen dabei.

Bei der Visabeantragung wurden ca 20-25 Fragen gestellt.
Und was für Fangfragen waren das ?

Meiner jetzigen Ex-Frau ist meines Wissens nur eine solche Fangfrage gestellt worden: "Warum wollen Sie ein Visum für Deutschland beantragen ?"
Ich denke, wenn man in der falschen Weise darauf antwortet, hat man genug Munition geliefert....
 
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Doby

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Mach dich mal noch nicht heiss.

Wenn es soweit sein sollte, lasse ich dir den Fragenkatalog zukommen.

Diese Befragung findet auch Zeitgleich, sie in der Botschaft und du in der AHB statt, das ich euch nicht absprechen könnt.
 
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Calimero

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das nicht, doch ...

aber in den Allg. Verwaltungsvorschriften ist eine Vorehe mit einem Ausländer als Indiz für eine nichtschutzwürdige Ehe angegeben. Allerdings sollten auch hier die Für und Wider abgewägt werden. .
Also in 27.1a.1.1.7 letzter Abschnitt steht etwas von: "...gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatte/n schon früher Scheinehen eingegangen ist/sind oder sich unbefugt..."

Unsere Ehe war keine Scheinehe und dieser Vorwurf wurde auch in der Zeit ihres Aufenthaltes nie geäußert. zudem ist meine Ex-Frau FREIWILLIG und ohne gegen irgendwelche Gesetze oder Verordnungen verstoßen zu haben, aus Deutschland ausgereist.
Eine Vorehe mit einem Ausländer kann da meiner Meinung nach nicht ohne Prüfung des Sachverhaltes als Indiz für eine Scheinehe geltend gemacht werden. Allerdings weiß ich auch, dass Papier geduldig ist und auf der anderen Seite ein letztendlich subjektiv urteilender Mensch sitzt (offizell nennt sich dies dann Ermessensspielraum...das habe ich auch in der Schule immer an den Epochalnoten gehasst)
 
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Doby

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Wo hast du denn das Zitat her? Das stammt aber alles nicht von mir?

Muß ich mir jetzt Gednken machen?

Stammt von franky_23, habs geändert,

Chris67
 
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Calimero

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@Doby:
Ich habe es gerade mitbekommen, dass ich vorhin wohl falsch zitiert habe. Wie Dein Name da reingerutscht ist, weiss ich gar nicht. Ich vermute zuviel Paste&Copy. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ich will hier keinem fremde Aussagen in den Mund legen.
 
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Doby

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Alles Roger. Kann ja passieren.
 
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franky_23

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Unsere Ehe war keine Scheinehe und dieser Vorwurf wurde auch in der Zeit ihres Aufenthaltes nie geäußert. zudem ist meine Ex-Frau FREIWILLIG und ohne gegen irgendwelche Gesetze oder Verordnungen verstoßen zu haben, aus Deutschland ausgereist.
Verstehe es nicht falsch. Ich mach dir keinen Vorwurf. Du wirst feststellen, dass kaum jemand in das Handwerk eines Mitarbeiters der ALB reinpfuscht. Wenn der sagt wir möchten das, .... dann kannst drauf verzichten und riskierst eine Ablehnung. Gewinnst ggf. vor dem VG aber das dauert Monate
 
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Doby

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@calimero
Es spielt keine Rolle ob du schon verheiratet warst, wie lange du mit deine Frau zusammen bist usw.
Jetzt ist es für den Botschaftsangestellten nur noch ein Machtspielchen und er muß dir (oder euch) nur
noch eines auswischen.
 
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Calimero

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Verstehe es nicht falsch. Ich mach dir keinen Vorwurf. Du wirst feststellen, dass kaum jemand in das Handwerk eines Mitarbeiters der ALB reinpfuscht. Wenn der sagt wir möchten das, .... dann kannst drauf verzichten und riskierst eine Ablehnung. Gewinnst ggf. vor dem VG aber das dauert Monate
Hallo Franky,
das habe ich auch nicht als Vorwurf aufgeschnappt. Ich bin immer froh, wenn man versucht den Sachstand zu analysieren und auch mit berücksichtigt, wie die andere Seite denkt. Nur so kann man sich auf evtl. Konflikte bestmöglich vorbereiten.
 
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Calimero

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@Tramaico:

Meine Frau und ich möchten uns bei Dir noch für Deine Unterstützung für meine Frau bedanken.
Sie war gestern Abend sichtlich erfreut, dass Du Dir auf der Botschaft Zeit genommen hast.

Wir hoffen nun, dass der Visumantrag schnell bearbeitet wird und sie noch vor dem richtigen Winterbeginn zu mir ziehen kann.
 
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Tramaico

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Wir sind uns in der Tat nur zufaellig ueber den Weg gelaufen, da es sich unerwartet ergeben hatte, dass ich bereits um 8.00 Uhr einen Termin hatte. Da ich meinen naechsten Termin erst um 10.30 Uhr hatte und die Zeit mit fruehstuecken auf dem Botschaftsgelaende ueberbrueckte, ergab sich dann eine gute Gelegenheit ein wenig zu plaudern, nachdem mich Deine Frau von sich aus ansprach.

Hatte dann alles bestens am Schalter 4 geklappt, Uebernahme der Dokumente um 8.45 Uhr, Vorbereitung des Visumantrages an Hand der Dokumente und um 9.45 Uhr hatte sie dann den Termin. Hatte ihr im Vorfeld schon gesagt, dass sie am Schalter 8 eine recht freundliche Zeitgenossin treffen wuerde, was sie nach der Antragstellung auch bestaetigte. Somit ist die Visumantragstellung glatt verlaufen und sicherlich sind von dort keine negativen Vorgaben an die Auslaenderbehoerde zu erwarten.

Ob von anderer Stelle ein Hinweis wegen fehlenden Ehefaehigkeitszeugnisses erfolgt, ist schwer zu sagen, aber vermutlich wird man sich nicht die Muehe machen sondern eher im Allgemeinen sich Gedanken machen, wie in Sachen Eheschliessungen in Thailand zukuenftig vorgegangen wird.

Da bei Euch der Altersunterschied nicht allzu hoch ist und aus der Vorgeschichte Eurer Beziehung keinerlei Ansatz in Bezug auf eine Scheinehe besteht, sollte eigentlich alles glatt gehen. Kannst Dir ja von Deiner Frau die Bearbeitungsnummer der Botschaft geben lassen, die sie aus dem angehefteten Einreichungsbeleg an die letzte Seite des Passes entnehmen kann und dann einfach noch im Laufe der naechsten Wochen Dich noch noch einmal mit der Auslaenderbehoerde in Verbindung setzen. Einfach darauf hinweisen, dass die Antragsstellung bei der Botschaft letzte Woche sei, unter der besagten Bearbeitungsnummer und sich alle Daten im globalen Datensystem befinden sollten. Ob Du Deinerseits irgendetwas tun koenntest um die Bearbeitung zu unterstuetzen, Einkommens- oder Unterkunftsnachweis oder was auch immer? Also nicht ungeduldig draengeln sondern freundliche Kooperation Deinerseits anbieten und es sollte dann sicherlich mit den angestrebten Reiseplaenen klappen. :rolleyes:
 
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stafan

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Habe noch eine interessante Stellungnahme der Botschaft gefunden:

→ → → →
KOMMENTAR VON
bjc51BJC51 16.09.2011 - 4:38

Um weiteren "wilden" Spekulationen endlich ein Ende zusetzen, habe ich zu diesem Thema direkt bei der Deutschen Botschaft in Bangkok nachgefragt und folgende Antwort erhalten (auszugsweise, da hier noch auf eine andersbezügliche Frage eingegangen worden ist:):
Subject: Re: [Fwd: Re: Legalisierung einer rechtskräftig geschlossenen Ehe in Thailand]
Sehr geehrter Herr xxxx,
es ist richtig, dass die thailändischen Standesämter die Ehefähigkeit der Verlobten nach thailändischem Recht prüfen.
Grundsätzlich haben die Standesämter die Weisung der Regierung erhalten, Eheschließung mit Ausländern nur nach Vorlage einer Konsularbescheinigung der betreffenden Auslandsvertretung durchzuführen. Wird diese Vorgabe von einem Standesamt missachtet ist die Ehe dennoch rechtskräftig.
..........
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Werner Ihrig
Deutsche Botschaft Bangkok 9, South Sathorn Road Bangkok 10120


 
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Doby

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→ → → →
. Wird diese Vorgabe von einem Standesamt missachtet ist die Ehe dennoch rechtskräftig.
..........
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Werner Ihrig
Deutsche Botschaft Bangkok 9, South Sathorn Road Bangkok 10120


Klar ist die Ehe rechtskräftig, da sie ja nach thailändischem Recht (Ortsform) geschlossen wurde, genauso wie eine Ehe die im Urwald vor einem Stammeshäuptling geschlossen wird, wenn es dort dir Ortsform ist.

Die Botschaft mischt sich in innerstaatliche Angelegenheiten ein und mißachtet Internationales Recht, aber verweigern normalen Bürgern ein Visa. Da fragt man sch doch, wer hndelt Gestzeswidrig?
 
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Bukeo

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Sehr geehrter Herr xxxx,
es ist richtig, dass die thailändischen Standesämter die Ehefähigkeit der Verlobten nach thailändischem Recht prüfen.
Grundsätzlich haben die Standesämter die Weisung der Regierung erhalten, Eheschließung mit Ausländern nur nach Vorlage einer Konsularbescheinigung der betreffenden Auslandsvertretung durchzuführen. Wird diese Vorgabe von einem Standesamt missachtet ist die Ehe dennoch rechtskräftig.


nein, haben sie nicht. Ich kenne einige Standesämter hier im Umkreis - die haben die Anweisung erhalten:

Die Konsularbescheinigung ODER eine andere amtliche Bescheinigung über den Familienstand

Da irrt sich Herr Ihrig oder informiert bewusst falsch.

Es gibt diese Anweisung bereits hier im Forum, kann auch mal die genaue Anweisung in Thai raussuchen und reinstellen. Diese liegt bei allen Amphoes auf und wird auch tw. eingehalten, ausser der Nai Amphoe folgt der Empfehlung der Botschaft. Viele machen es eben nicht und halten sich strikt an die Anweisung des AM.

Man müsste sich das mal vorstellen, alle anderen 198 Staaten würden auch direkt ihre Sonderwünsche bzgl. Heirat mit einer Thai - dem Amphoe übermitteln. Die Standesbeamtin würde wahnsinnig werden.
 
F

franky_23

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Da irrt sich Herr Ihrig oder informiert bewusst falsch.



Der gute Mann erzählt auch viel wenn der Tag lang ist. Gesetzestexte lesen und verstehen ist auch nicht so sein Ding. Im Grunde ist dies eine Behauptung für die er keinen Beleg beifügt, oder?
 
B

Bukeo

Gast
Der gute Mann erzählt auch viel wenn der Tag lang ist. Gesetzestexte lesen und verstehen ist auch nicht so sein Ding. Im Grunde ist dies eine Behauptung für die er keinen Beleg beifügt, oder?
was mir auch gerade einfällt.

Ev. meint er nicht Konsularbescheinigung, sondern Konsularbestätigung - die für eine Heirat beim Amphoe nötig ist.
Dann hätte der gute Mann nämlich recht. Das thail. AM verlangt für alle ins Thai übersetzen Urkunden eine vorherige Konsularbestätigung/beglaubigung. Vorher gibt es keine Überbeglaubigung des thail. Aussenministerium.
Diese Konsularbestätigung dient aber nur zur Bestätigung der richtigen Übersetzung der Urkunde und ob der Übersetzer akkreditiert ist.
Für diese Konsularbestätigung ist kein EFZ erforderlich.

Das sieht dann so aus, wie hier z.B. auf eine Aufenthaltsbestätigung.
 
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